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Bußgeld-Überladung

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 5:54

Hallo,

kann mir mal jemand einen Link zum Aktuellen Bußgeldkatalog geben. Bin speziell an alles im Zusammenhang mit Überladung interessiert, ab

wieviel % muss man abladen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Hallo Scania Chris,kenne dich eigentlich als jemanden der immer bemüht ist korrekt zu formulieren.Das heißt: wer die Inbetriebnahme eines ........... und nicht Inverkehrsnahme.Du verwechselst da etwas den Verkehr mif alten Gummis bringt Nachwuchs aber keine Punkte.

Mfg

Danke ... Du weißt doch: Fehler sind menschlich! Auch ich bin ein Mensch.

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Hallo

Bußgeldkatalog:

http://www.kba.de/.../...st_Gesamtgewichte_Anhaengelast_hinter_Kfz.htm

Ab wann abladen angesagt ist, steht im Bußgeldkatalog nicht. Das hängt, denke ich, auch immer etwas vom Einzelfall ab.

Am Bestens immer ans Gesetz halten, dann gibts auch keine Probleme.

Gruß

Frank

am 16. Februar 2008 um 11:37

ab 2t wird normalerweise abgeladen so viel ich weis

2T bei 40T Gesamtgewicht, das kann durchaus sein.

am 16. Februar 2008 um 11:44

ja bei 40t gg ....

weil in manching an der autobahnwaage stehen immer 4-5-6 stapler und 7,5t bereit :D:D

kann es eher sein das der stapler kommt wenn sie einen abladen lassen ?? ich hab da noch keine 4 ,5 , 6 stapler stehen sehen ..

am 16. Februar 2008 um 21:57

kann auch sein das die erst kommen, aber wo ich da mal rausgezogen wurde :rolleyes:, standen da 3-4 7,5t und 4-5-6 linde stapler

Wie oben geschrieben, ist es richtig, dass es vom Einzelfall ("Ermessen", oder auch "Laune der Rennleitung") abhängt.

Grundsätzlich wird ab 10 % Überladung die Weiterfahrt untersagt. Weiter geht´s dann also erst nach dem Abladen.

am 29. Juni 2009 um 7:06

Servus ich bin neu was lkw-fahren angeht und bin froh ne firma gefunden zu haben die auch neulinge nimmt bzw nehmen muss :-)

1. Ihr schreibt das ich bei 2t zuviel abladen muss gibt es da ne geldstrafe oder auch punkte ? was ist mit 4 t ?

2. lenk und ruhezeiten habe ich bis jetzt nur geldbußen gefunden aber nichts mit punkten ist das richtig ?

3. Geschwindigkeit verhält es sich da wie beim pkw AB 20 zuviel noch geldstrafe ohne punkte und LS ?

4. Reifen ist mir klar das es punkte gibt aber die sind ja auch nicht billig bekommt man echt für jeden abgefahrenen 3 Punkte ? oder pro achse ?

 

wie gesagt bin neu und bestrebt meine touren zu schaffen und es dem cheff recht zu machen aber meinen schein will ich auch behalten

da ich einen Auflieger (großraumkipper) fahre (getreide - dünger etc. ) ist achslast nicht das problem eher gesammtgewicht für hilfreiche aussagen tipps eventuelle grauzonen wäre ich den erfahrenen dankbar

 

mfg

zu 1: Hat man zuviel geladen, muss man abladen, sofern man nicht im Toleranzbereich liegt. Es gibt Geldstrafen und Punkte. Ggfs. muss man umladen, sofern die Ladungssicherung nicht hinreichend hergestellt werden kann. Zur Ladungssicherung gehört auch die richtige Lastverteilung.

Ein Ab- oder Umladen ist eine größere Aktion. Du darfst nicht von der Stelle und es muss ein Stapler her. Das kostet Zeit und sehr viel Geld.

zu 2: Lenk- und Ruhezeiten sind nicht punktbewehrt. Sie gehören nicht zu den Verkehrsdelikten, auch wenn sie im Verkehr begangen werden.

zu 3: Bei LKW's wird schon ab dem ersten km/h zuviel ein Punkt verteilt.

zu 4: Abgefahrene Reifen kosten 3 Punkte. Es geht um die Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges, weswegen die Punkte nicht summiert werden.

Den offiziellen Punktekatalog findest Du hier: http://www.kba.de/.../punktekatalog__inhalt.html?__nnn=true Etwas stöbern schadet nicht.

Hallo Scania Chris,kenne dich eigentlich als jemanden der immer bemüht ist korrekt zu formulieren.Das heißt: wer die Inbetriebnahme eines ........... und nicht Inverkehrsnahme.Du verwechselst da etwas den Verkehr mif alten Gummis bringt Nachwuchs aber keine Punkte.

Mfg

Optimist,

Wenn du immer den gleichenTrailer hast, mach dir mit verschiedenen Farbe an den Seiten markierungen.

Du wirst feststellen das Soybeans -Soyabohnen- und Wheat -Weizen- 60LBS/ bushel, Corn -Mais- 56LBS / bushel und Barley -Gerste- 48LBS / bushel wiegt.

Dafur benotigst du 3 verschiedene Farben.

Mit Dunger kannst du das gleiche machen. Lime -Kalk- ist je nach feuchtigkeit. Ander Dunger musst du Ausprobieren wo du legal mit dem Gewicht bist. Das hast du in kurzester Zeit begriffen. Wenn du Luftfederung hast an deiner Zugmaschiene und Trailer, mach Manometer in die Luftfederleitungen, und du weisst mit der Zeit wie schwer du auf den einzelnen Achsen bist.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Optimist78

Servus ich bin neu was lkw-fahren angeht und bin froh ne firma gefunden zu haben die auch neulinge nimmt bzw nehmen muss :-)

1. Ihr schreibt das ich bei 2t zuviel abladen muss gibt es da ne geldstrafe oder auch punkte ? was ist mit 4 t ?

2. lenk und ruhezeiten habe ich bis jetzt nur geldbußen gefunden aber nichts mit punkten ist das richtig ?

3. Geschwindigkeit verhält es sich da wie beim pkw AB 20 zuviel noch geldstrafe ohne punkte und LS ?

4. Reifen ist mir klar das es punkte gibt aber die sind ja auch nicht billig bekommt man echt für jeden abgefahrenen 3 Punkte ? oder pro achse ?

 

wie gesagt bin neu und bestrebt meine touren zu schaffen und es dem cheff recht zu machen aber meinen schein will ich auch behalten

da ich einen Auflieger (großraumkipper) fahre (getreide - dünger etc. ) ist achslast nicht das problem eher gesammtgewicht für hilfreiche aussagen tipps eventuelle grauzonen wäre ich den erfahrenen dankbar

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Hallo Scania Chris,kenne dich eigentlich als jemanden der immer bemüht ist korrekt zu formulieren.Das heißt: wer die Inbetriebnahme eines ........... und nicht Inverkehrsnahme.Du verwechselst da etwas den Verkehr mif alten Gummis bringt Nachwuchs aber keine Punkte.

Mfg

Danke ... Du weißt doch: Fehler sind menschlich! Auch ich bin ein Mensch.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

zu 3: Bei LKW's wird schon ab dem ersten km/h zuviel ein Punkt verteilt.

Das ist so nicht ganz richtig.

 

Hier mal ein kleiner Überblick:

Bis 10 Km/h

Innerorts 20 €

Außerorts 15 €

11 -15 Km/h

Innerorts 30 €

Außerorts 25 €

Bis 15 km/ h

Für mehr als 5 Minuten oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt ( ggf. Pause nach erster Überschreitung machen- neuer Fahrtantritt !! )

Auch auf der Bundesstraße !, z. Bsp 5 Minuten + X = 6 bis 7 Km vor der Kontrollstelle ! )

Innerorts 80 € 1 PKT

Außerorts 70 € 1 PKT

16 -20 Km/h

Innerorts 80 € 1 PKT

Außerorts 70 € 1 PKT

usw.

Zum Thema Überladung hab ich auch noch was also b2t

Vorab: Sofern ein Verstoß vorgeworfen wird, gilt meistens das Gebot: Reden ist silber, Schweigen ist Gold. Gold bedeutet meistens eine Einstellung des Verfahrens. Bis 2 % Tolleranz bei 40 to zGG = 800 Kg ohne Buße.

( Überladung zGG über 7,5 to neu)

Fahrer von 2 - 5 % 30 € Halter 35 €

Fahrer :Mehr als 5 % 80 € 1 Pkt Halter 140 € 1 Pkt

Fahrer :Mehr als 10 % 110 € 1 Pkt Halter 225 € 3 Pkt

Fahrer :Mehr als 15 % 140 € 1 Pkt Halter 285 € 3 Pkt

Fahrer :Mehr als 20 % 190 € 3 Pkt Halter 380 € 3 Pkt

Fahrer :Mehr als 25 % 285 € 3 Pkt Halter 425 € 3 Pkt

Fahrer :Mehr als 30 % 380 € 3 Pkt Halter € 3 Pkt

am 30. Juni 2009 um 20:49

hallöle

ich lese hier was von 10% und so!

was bei 44 tonnen liegt!

ist ja soweit in ordnung, wer es darauf anlegt mit dem gewicht loszufahren und erwischt wird, selbst schuld!

was aber die wenigsten wissen, von euch und der rennleitung (allgemein), das man ab 41,8 tonnen unter die fahrweg bestimmung fällt, da es einem schwertransport gleicht, also sollte man sehr viel pech haben kannst gleich doppelt bestraft werden, einmal fürs überladen und 2tens fahren ohne genehmigung!!!!!!!

strafen kann ich dir dazu nun nicht nennen aber nen tipp, lad auf max. 40.5 tonnen und die welt ist in ordnung für alle!

gruß nobsch

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