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Bußgeld und Punkte wegen "legalem Tuning"(finde ich)
Hallo, ich versuche mich kurtz zu fassen.
Polizei hatte bei mir eine Kontrolle durgeführt(Golf 3TDI´96 und folgende Sachen zu unrecht auf(finde ich) auf die Mängelkarte geschrieben:
1. Keine Reflektoren an den Rückleuchten (habe Grüne)
2.Auspuffanlage(Remus "E" kennzeichnung)
3.Außenspiegel(M3-look mit "E" kennzeichnung
4.Tönungsfolie(ABE leider nicht dabei gehabt)
5.Pedale(Von Golf R32, VW will mir die Papiere nicht geben weil es die nur bei den Pedalen mit gibt)
Kleine anmerkung: Der Polizist hat 5 Minuten in meinem Motor rumgeleuchtet bis ich ihn fagte was er den Suche. Er sagte : Eine Lachgas einspritzung.
Ich konnte mich kaum noch vor Lachen halten(bei einem Diesel).
Der Polizist wollte mir einfach nicht glauben, das wenn Tuningteile eine "E" kennung haben mann diese nicht Eintragenn bzw. Papiere dafür mitführen mus(Ich glaube das war StvzO §19 Abs.2 Nr.3 oder so). Ich habe mir das dann auch des späteren schriftlich vom Kraftfahrtbundesamt(KBA) bestätigen lassen falls mal wieder so eine Kontrolle kommt.
Ich pesönlich finde es absolut scheiße mir diese ganze Kacke aufzubrummen nur weil der Bul.... keine Ahnung hatte.
Die Mängelkarte habe ich dann schon braf beim RW Tüf abstempeln lassen und ich dachte gut is da kommt jetzt nichts mehr hinterher oder so.Doch plötzlich heute flattert ein Gelber Brief bei mir ein mit einem Bußgeldbescheid. 75€ und 3 Punkte uafs Konto. Na toll und jetzt dabei finde ich war ich doch im Recht oder nicht. Er hätte mir höchstens ein kleines Bußgeld wegen nicht mitführen einer ABE geben können.
Ich finde das echt Scheiße was die sich manchmal so bringen.
Bitte hilft mir was ich machen kann, ob ich dagegen angehen soll!
DANKE
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32 Antworten
weißt wer der polizist war? hast sein name und seine dienstnummer aufgeschrieben? bist rechtschutzversichert? wenn ja, wende dich an deinen anwalt! mehr fällt mir grad auc net ein...
mfg haggo
Das einzige wo er was sagen könnte wäre zu den Pedalen, mir ist nicht bekannt das VW ein Gutachten dafür hat.
Aber ist schon traurig was in Deutschland so läuft
Der Name steht auf der Mängelkarte.
Auf jedem Fall mal Wiederspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Allerdings kann ich dir gleich sagen:
Grüne Rückleuchten (solange sie keine integrierten roten! Rückstrahler haben) dürfen nur mit extra angebrachten Rückstrahlern verbaut werden. Desweiteren muss hierfür eine ABE mitgeührt werden...
Ein E-Zeichen am Auspuff??? Höchstens eine EWG/EG Nummer die nur in verbindung mit einer zugehörigen ABE zulässig ist.
Das E-Zeichen ist nur für Licht- und Sichttechnische Einrichtungen da, sprich Scheiben, Spiegel und Leuchten.
Und die R32-Pedale hättest Du (als Sicherheitsrelevantes Bauteil) vom TüV eintragen lassen müssen. Geht auch ohne Gutachten, der TÜVler hätte nur die ordnungsgemäße befestigung feststellen müssen.
Und zum Abstempeln beim TÜV:
Da hättest Du diesen Wisch auch der Polizei vorlegen müssen...
so ein scheiß hatte ich mal mit meiner kawa zrx1200
der idiot von bulle hatte das mit der abe bei meinem auspuff auch nicht geschnallt.
ich habe dann rechtsmittel eingelgt und die sache wurde zu den akten gelegt.
die vögel machen erst immer viel alarm und dann kommt doch nichts.
ich hoffe du bist rechtschutzversichert.
aber es gibt ja auch verschiedene E zeichen.
nur das E1 zeichen giil bei uns.
andere nummer -> zulassung für anderes land.
weiss ich aber auch erst seit gestern...
@chucky1111
Da hast de was falsch verstanden...
Die E-Zeichen gelten Europaweit.
Der Unterschied in den Nummern kommt auf die "Art" des Teils an.
Zum Beispiel haben Scheiben E6, Rückleuchten E4 oder E9 usw. Also Bauteilabhängig.
Zitat:
Original geschrieben von Jolinar
@chucky1111
Da hast de was falsch verstanden...
Die E-Zeichen gelten Europaweit.
Der Unterschied in den Nummern kommt auf die "Art" des Teils an.
Zum Beispiel haben Scheiben E6, Rückleuchten E4 oder E9 usw. Also Bauteilabhängig.
Bist Dir wirklich sicher ?
Wollt nur noch mal nachhaken....
Gruß Ralf
Ganz sicher.
Schau dir mal deine ganzen Leuchten, Scheiben etc. an. Wirste schnell erkennen, was ich mein.
Bin mir nicht mehr ganz sicher was, was bedeutet, sicher bin ich mir aber bei
E6 ->Scheiben
E1 ->Hauptscheinwerfer
E4 glaub ich war irgendwas mit Lichtwechseleinrichtung (Blinker) oder so...
Auf jeden Fall ist das E-Zeichen eine Typisierung/Klassifizierung der Licht und Sicht-Teile.
Zitat:
Original geschrieben von Jolinar
Ganz sicher.
Schau dir mal deine ganzen Leuchten, Scheiben etc. an. Wirste schnell erkennen, was ich mein.
Bin mir nicht mehr ganz sicher was, was bedeutet, sicher bin ich mir aber bei
E6 ->Scheiben
E1 ->Hauptscheinwerfer
E4 glaub ich war irgendwas mit Lichtwechseleinrichtung (Blinker) oder so...
Auf jeden Fall ist das E-Zeichen eine Typisierung/Klassifizierung der Licht und Sicht-Teile.
Ok, Danke...
auf das würd ich mich aber nicht verlassen...betreffend den Es. hab E11 auf meinen seitenblinkern, die normalerweise als begrenzungsleuchten verwendet werden. also darf ich diese theoretisch NICHT als blinker verwenden oder?
Das mit den 3 punbkten und dem busgeld ist noch harmlos, er hätte dir mehr punkte geben können.
Würde auf jedenn fall einspruch erheben. wurde auch mal 2stunden kontrolliert die haben solange gesucht bis sie was hatten angeblich waren die Federn nicht ordnungsgemäsß eingetragen waren Grün statt Rot,
Konnte auch nicht mit den Kunden reden weil sonst hätte er mich gleich mit zu TÜV genommen. Hab natürlich auch gleich einspruch eingelegt und da die bearbeitung zu lang gedauer hat ist es fallen gelassen worden ,zum glück wollt ja auch keine Punkte habe
Viel Glück bei deim Fall
Ist das teuerer geworden, waren bei meiner letzten Aktion 50 euro und 3 Punkte.
Warum fragt ihr nach dem Namen von dem Polizisten?? Weiss ehrlich gesagt nicht was euch das bringen soll. Den Typ anzeigen etc??? Das wäre wohl der Freibrief für permanentes Kontrollieren. Wie gesagt glaube ich nicht dass es was bringt wenn du gegen den Bescheid Einspruch einlegst da du auf jeden Fall die Reflektoren hättest anbringen müssen und die Pedale von nem Tüvler überprüfen lassen müssen...