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Bußgeld! Verjährung ! Was stimmt nun...

Themenstarteram 5. Februar 2008 um 13:35

Hi Leute,

eventuell kann mir hier einer helfen. Ich hatte früher mal gelesen, dass bestimmte Bußgelder nach 3 Monaten verjähren.

Am 11.09.2007 hat mich ein Polizeiauto mit ca. 200 Kmh auf der Autobahn überholt bzw. ist an mir vorbeigerast. Ich fuhr ca. 100 Kmh auf der rechten Spur. Dann machten Sie einen Wechsel über 3 Fahrstreifen direkt in die Ausfahrt auf eine andere Autobahn. Ich dachte mir nur, wie vorbildlich man doch als Polizist fahren könnte und das wohl jeder andere dafür ca. 1 Jahr Fahrverbot bekommen würde. Ich fuhr auch ab. Nun gut, die Polizei steckte dann im Stau und ich erwischte eine bessere Spur und fuhr also. Nach ca. 5-7 Km kam wieder der Polizeiwagen an mir vorbei und bremste mich diesmal aus. Naja ich fuhr hinterher und wusste garnicht was Sie von mir wollten und musste dann erfahren, dass ich 30 Euro zahlen müsse, weil se vorher beim vorbeirasen gesehen hätte (5-8 Km auf der anderen Autobahn) das ich nicht angeschnallt gewesen wäre. Ich hätte mich nachträglich angeschnallt. Sicherlich! Ich hab natürlich Theater gemacht und garnichts bezahlt und dachte mir nur das ich auf die Zustellung des Bußgeldbescheids gerne antworten würde und mal so über die Polizisten berichten würde, was natürlich sowieso keinen interessieren würde. Nun gut das schreiben kam dann am 20.12.2007 bei mir an. Also gute 10 Tage nach Ablauf der 3 Monaten, aber im Brief stand natürlich 07.12.07 als Bearbeitungsdatum. Ich hab dann Einspruch eingelegt und natürlich kam dann von der Sachbearbeiterin der Konter, dass nicht das Zustellungsdatum zählen würde, sondern das Bearbeitungsdatum ( Da kann ja jedes hingeschrieben werden ). Naja nun weiß ich nicht was ich machen soll. Ich komm mir natürlich ein wenig verarscht vor, weil die Zustellung eines Briefes dauert 1 Tag und nicht 10 und zudem war ich angeschnallt aber habe gelesen, dass ich das wohl nun trotzdem akzeptieren muss. Stimmt das wirklich? Hatte jemand schonmal einen änlichen Fall oder sonst was darüber gehört? Ich finds irgendwie ne Frechheit, einmal von der Polizei selber, weil das schon Inkasso Moskau Methoden sind um bloß jeden das Geld aus der Tasche zu zocken, aber zum anderen auch mit dem Datum im Brief. Das kann ich doch bei keiner Kündigung oder sonst. machen wo es um eine Fristeinhaltung geht, warum ist der Staat hier Extrawurst??

Danke schonmal für die Antworten.

Gruß

Paolo

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15 Antworten

Zu den drei Monaten "Ermittlungsfrist" kommen nochmal etwa 14 Tage Postlaufzeit dazu. Das ist also korrekt. Postlaufzeiten gibt es auch woanders...

Akzeptieren musst du den Bußgeldbescheid natürlich nicht, das Verwarngeld hast du ja schon dankend abgelehnt, jetzt kommen noch Bearbeitungsgebühren dazu. Gegen diesen Bußgeldbescheid kannst du nun Einspruch einlegen, es kommt dann wohl irgendwann zu einer Verhandlung und dann muß der Richter entscheiden, ob er dir Angeklagten glaubt, der Lügen kann bis sich die Balken biegen oder den zur Wahrheit verpflichteten Polizisten, die im Falle einer Lüge nicht nur ihren Job sondern auch sämtliche Altersbezüge aufs Spiel setzen.

am 5. Februar 2008 um 15:17

Quelle www.Strafzettel.de:

"Selbst wenn zwischen einer Tat (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist. Es sind nämlich im Gesetz (§ 33 OWiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht. Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge (z.B. Anfragen bei Behörden, Polizei), die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat.

Eine abschließende Beurteilung, wann in einem konkreten Fall Verjährung eintritt, kann also grundsätzlich nur vorgenommen werden, wenn die Ermittlungsakte vorliegt. Nur dann können alle für die Verjährung bedeutsamen Umstände erkannt werden. Dies gilt umso mehr, wenn sich das Ermittlungsverfahren in die Länge zieht und somit zahlreiche Umstände Einfluss auf die Verjährung haben könne."

Zitat:

Original geschrieben von PaoloLP

Dann machten Sie einen Wechsel über 3 Fahrstreifen direkt in die Ausfahrt auf eine andere Autobahn. Ich dachte mir nur, wie vorbildlich man doch als Polizist fahren könnte und das wohl jeder andere dafür ca. 1 Jahr Fahrverbot bekommen würde.

seit wann ist der wechsel über mehrere spuren verboten und führt zu fahrverbot?

Themenstarteram 5. Februar 2008 um 22:02

Ja ich weiß, ich denk auch das ich das einfach so hinnehmen muss und die Strafe wohl zahle. Ist natürlich ärgerlich, weil ich wirklich angeschnallt war. Aber das der Richter mir wirklich so einfach glauben würde denk ich nämlich auch nicht.

@MagirusDeutzUlm: Zu deiner Frage was am Wechsel über 4 Spuren so komisch sei. Der Polizeiwagen ist in einer 100 Zone locker 200 gefahren und ist dann in einem Wisch von der linken Spur direkt in die Ausfahrt gewechselt. Hat nicht viel und es hätte sogar gekracht, weil die Streife sich in eine kleine Lücke gequetscht hat und den hinteren total ausgebremst hat.

Wenn der Staat die Leute so bescheisst, dann kann er aber wirklich nicht erwarten, dass sich die Bürger anders benehmen. Man sollte hier schon mit gutem Bild voran gehen.

Naja was soll ich dazu sagen! Danke für eure Antworten.

am 5. Februar 2008 um 23:17

Meines Erachtens ist die Tat verjährt.

 

§ 33 OWiG lautet:

 

"§ 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

1.

die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe

..." 

 

Die Betonung liegt auf ERSTE Vernehmung! Nach dem Bericht des TE ist er aber schon von den Polizisten angehört worden, so dass bereits am Tattag die erste Vernehmung zur Sache stattgefunden hat. Eine weitere Anhörung durch die Bußgeldstelle kann natürlich erfolgen, unterbricht die Verjährung aber nicht. Als nächstes verjährungsunterbrechendes Ereignis kommt der Bußgeldbescheid in Betracht. Der ist aber wohl erst nach dem 11.12.2007 erlassen worden, und damit nach Ablauf der Verjährungsfrist.

 

Die von neo49 zitierte Aussage ist grundsätzlich richtig, bezieht sich aber nur auf Sachverhalte, in denen keine Anhörung direkt nach der Tat erfolgt, z.B. das klassische Blitzen.

 

haben wir uns nicht gerade in nem anderen .......;)

 

Der Bescheid trägt aber das datum vom 07.12.07 !

 

grüße

Steini 

am 5. Februar 2008 um 23:44

Zitat:

Original geschrieben von steini111

haben wir uns nicht gerade in nem anderen .......;)

 

Der Bescheid trägt aber das datum vom 07.12.07 !

 

grüße

Steini 

Uups, da hab ich wohl nicht richtig gelesen! :)

Ich dachte, es geht um einen Anhörungsbogen. Falls aber der Bußgeldbescheid am 07.12.2007 erlassen wurde, hat der TE Pech gehabt. Dann gilt nämlich

 

"§ 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

...

9.

den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung,

..."

 

Und da der Bußgeldbescheid auch innerhalb der Frist von 2 Wochen nach Erläß zugestellt wurde, gilt das Datum des Erlasses, und es liegt dann keine Verjährung vor.

Themenstarteram 6. Februar 2008 um 9:56

naja ich find das Schreiben sieht irgendwie frisiert aus. Ich mein wenn die das wirklich am 07.12 geschrieben hat, dann würde das nie 13 Tage bis zu mir brauchen. Ich glaub ein Brief braucht 1 Tag und nicht 13 Tage. Früher gabs die Regel ja auch nicht. Der Brief musste früher vor Ablauf der Frist ankommen nur irgendwann haben nette Richter entschieden, dass der Tag der Erfassung zählt, was natürlich lächerlich ist, weil das Datum ja beliebig geändert werden kann. Wenn ich einen Handyvertrag kündige und die Frist bereits abgelaufen ist, kann ich ja auch nicht einfach das Datum im Briefkopf ändern und es dann 13 Tage später dahin schicken. Die würden mir den Vogel zeigen, aber damit unseren gierigen Staat bloß kein Cent durch die Lappen geht gibs so tolle Urteile.

Naja scheiss drauf ich bezahl das und gut ist. Was soll ich mich verrückt machen kann man doch eh nicht ändern das man abgezockt wird.

Auch wenn das Thema erledigt zu sein scheint möchte ich nur nochmal für mögliche weitere Leute, die ein ähnliches Problem haben, sagen: bei der Postzustellung geht man eigentlich von E+1, also Eingangsdatum + 1 Tag aus. Bei 13 Tagen würde ich dann schon mal fragen, warum die nicht gleich die Flaschenpost nutzen...

Themenstarteram 7. Februar 2008 um 9:45

Hier das kommt gerade irgendwie passend

http://www.express.de/.../Satellite?...

Und?

Knöllchen kann man nur verteilen, wenn sich irgendjemand nicht ganz richtig verhält.

Dazu muß man nicht mit 200 über die AB knallen und dich dann zufällig und ungerechtfertigterweise rausziehen.

Ein Zusammenhang zwischen der angeblichen Quote und der Unfallhäufigkeit ist ja auch vorhanden.

Allerdings habe ich von drei verwandten Polizisten die Aussage bekommen, dass sie noch nie was von so einer Quote gehört haben.

Natürlich werden auch sie angehalten, ihrer Präventivaufgabe nachzukommen, was ja auch richtig ist.

 

Sorry, aber ich habe das dumpfe Gefühl, dass das hier wieder so ne Story ist, bei der das eine oder andere Detail fehlt....

Themenstarteram 8. Februar 2008 um 11:12

welche Details? Ich war angeschnallt und muss trotzdem zahlen. Was ist daran so schwer zu verstehen. Ich zwing ja keinen das ganze zu glauben, aber erwischen kann es mal jeden und spätestens dann weiß man was ich meinte ;-)

Naja lass das Thema beenden...

wenns in der nähe ist würde ich persönlich auf der dienststelle aufschlagen und die betroffenen ins gespräch ziehen, wenn da nix rum kommt zum dienststellenleiter usw.

am 8. Februar 2008 um 23:01

Zitat:

Original geschrieben von PaoloLP

Der Brief musste früher vor Ablauf der Frist ankommen nur irgendwann haben nette Richter entschieden, dass der Tag der Erfassung zählt, was natürlich lächerlich ist, weil das Datum ja beliebig geändert werden kann. Wenn ich einen Handyvertrag kündige und die Frist bereits abgelaufen ist, kann ich ja auch nicht einfach das Datum im Briefkopf ändern und es dann 13 Tage später dahin schicken. Die würden mir den Vogel zeigen, aber damit unseren gierigen Staat bloß kein Cent durch die Lappen geht gibs so tolle Urteile.

Also, die armen Richter können gar nichts dafür! Ich habe doch oben die entsprechende Vorschrift aus dem OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) zitiert, aus welcher sich diese 2-Wochen-Frist ergibt.

 

Und wer macht in unserem Land die Gesetze? Richtig, die Politiker in Bundestag und Bundesrat. Die Richter können die Gesetze dann nur noch anwenden - und an so einer eindeutigen Formulierung kommen sie auch nicht vorbei.

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