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Bußgeld wegen Falschparkens - aber ich gar nicht vor Ort
Hallo Allerseits,
habe gestern ein auf den 9.12.2010 datiertes Schreiben bekommen, in dem mir Falschparken am 2.12.2010 in der Zeit von 7:10-7:20 vorgeworfen wird. Geparkt habe ich auf einem Behindertenparkplatz in einer Gegend in der ich mich eigentlich nicht aufhalte, der auch als solcher ausgewiesen war - angeblich.
Da es sich bei dem Vorwurf um einen Donnerstag=Werktag handelt, war ich um diese Zeit auf der Autobahn in Richtung Arbeitsstätte unterwegs.
Das ich Widerspruch einlege ist klar. Nur muss ich dabei auf irgendetwas achten? Wie sieht die Beweislage in so einen Fall aus?
Danke schon einmal für Eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
Widerspruch gegen eine Verwarnung gibt es nicht. Nettes Schreiben hinschicken oder netten Anruf machen mit der Frage, ob hier vielleicht ein Kennzeichenablesefehler vorliegt. Außerdem würde ich mir ein Schreiben des Arbeitgebers besorgen aus dem deine Arbeitszeiten hervorgehen. Mach das aber bloß innerhalb der Frist, sonst kostet der Spaß 23,50 mehr.
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37 Antworten
Widerspruch gegen eine Verwarnung gibt es nicht. Nettes Schreiben hinschicken oder netten Anruf machen mit der Frage, ob hier vielleicht ein Kennzeichenablesefehler vorliegt. Außerdem würde ich mir ein Schreiben des Arbeitgebers besorgen aus dem deine Arbeitszeiten hervorgehen. Mach das aber bloß innerhalb der Frist, sonst kostet der Spaß 23,50 mehr.
Kennzeichen handschriftlich notiert, der Wisch wird eingescannt, der Busgeldbescheid elektrisch er- und zugestellt. Da passiert so ein Fehler schon mal. Mit dem Busgeldbescheid sollte auch ein Hinweis gekommen sein was zu tun ist, wenn man sich unschuldig ermahnt fühlt.
Und ja: Fristen beachten!
Hallole zusammen
Wenn Du kannst so Teile die Anschriften von möglichen Zeugen mit die Dir belegen da Du garnicht da gewesen sein kannst. Zeiterfassungsgeräte werden auch mein anerkannt also wenn Du zum Beisp. um 07:15 Uhr angeblich falsch geparkt hast aber 5 min Später
in 50 km Entfernung Deine Arbietsstelle angetreten hast so wird das schwierig. Ablesefehler , sogar Kennzeichendubletten hab ich schon erlabt. Da wurde vor etwa 25 Jahren Zwei Fahrzeugen zur gleichen Zeit das gleiche Kennzeichen in Unterschiedlichen Zulassungsstellen im gleichen Kreis zugeteilt. Eines davon war das meine . Heute durch die Vernetzung undenkbar aber ist schon Passiert. Gab auch schon verwechslungen und die allseitz bekannten Ablesefehler der Politessen ( Vieleicht war die Dame ja Blond) oder ein Anwohner / Parkplatzsucher was auch immer hat das Kennzeichen falsch notiert. Wir alle sind Menschen und die machen Fehler. wichtig ist die einhaltung Deiner Fristen wenns welche gibt und das Du seeehr freundlich aber bestimmt reagierst. Mit dem Dampfhammer wirst Du nix erreichen. Jol.
So eine Schote hatte ich vor fast 3 Jahren auch mal. War ein Samstag und angeblich falsch geparkt, wo ich aber anderweitig unterwegs war. Hilfssheriff hat Zeugin Antonia Schulzmeier gehabt (Name v. d. Red. geändert), bla bla. War zum Glück ein Tag, wo ich zu diesem Zeitpunkt einen Foto-Ausflug zu einer Eisenbahn-Sonderfahrt gemacht hatte. Hatte der Stadtverwaltung das dann mitgeteilt und auch Beispielfotos mit ausgedruckt. Geglaubt haben sie es zum Glück, es kam dann nichts mehr. Ohne hätte ich höchstens noch mit Nachbarn-Zeugen davonkommen können, sonst hätte es schlecht ausgesehen. Da war nicht nur der bzw die Hilfspolitesse, sondern auch die Zeugin auf beiden Augen blind. Eigentlich unglaublich, daß man nicht mal soviel Zeit sich nimmt, ein Kennzeichen richtig aufzuschreiben.
Irgendwas scheint da nicht mit rechten Dingen zuzugehen.
Kein Schreiben einer Behörde braucht einen Monat auf dem Postweg.
Ist der Brief wirklich für dich? Stimmen die in dem Brief angegebenen Daten (Kennzeichen, Fahrzeug, Halter, etc.) mit deinen Daten überein?
Würde mal beim Ordnungsamt anrufen und erklären, dass ein Brief von denen einen Monat gebraucht hat, um bei dir im Briefkasten zu landen und dann auch noch ein unzutreffender Verstoß vorgeworfen wird.
Zitat:
Original geschrieben von MaidenUlm
... Würde mal beim Ordnungsamt anrufen und erklären, dass ein Brief von denen einen Monat gebraucht hat, um bei dir im Briefkasten zu landen und dann auch noch ein unzutreffender Verstoß vorgeworfen wird.
Nix da!
Geantwortet wird ausschließlich schriftlich (damit u.a. die Einhaltung von Fristen dokumentiert wird) und dann kann man ja auf die Laufzeit im Nebensatz eingehen.
Zitat:
Original geschrieben von MaidenUlm
Kein Schreiben einer Behörde braucht einen Monat auf dem Postweg.
Seit dem hier private Zusteller aus Kostengründen ( ) herumpfuschen, ist das z.Zt. die Regel, jedenfalls bei uns . Du kannst mittlerweile froh sein, daß überhaupt was ankommt.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von MaidenUlm
Kein Schreiben einer Behörde braucht einen Monat auf dem Postweg.
Seit dem hier private Zusteller aus Kostengründen ( ) herumpfuschen, ist das z.Zt. die Regel, jedenfalls bei uns . Du kannst mittlerweile froh sein, daß überhaupt was ankommt.
Dann müsst ihr aber flexible Fristen einräumen.
a) bei 2 Wochen Postweg,
b) bei 4 Wochen Postweg,
c) Post kommt nicht an.
Gruß
Frank, der Weg c) bevorzugt.
Passiert schon. Nur blöd für den Betroffenen: Beweis mal, daß bei dir nichts angekommen ist. Da hast du jedesmal die A-Karte bei normalen Briefen.
Danke für Eure Antworten!
Daten stimmen soweit: Kennzeichen und Fabrikat Opel sind richtig.
Wagen-Modell ist aber glaube ich nicht vermerkt - hab' das Schreiben jetzt aber auch nicht vorliegen.
Falsch geparkt haben soll ich in der Zeit von 7:10-7:20. Laut dem Systemlog auf meiner Arbeitstätte, habe ich mich am entsprechenden Tag um 7:39 am System angemeldet (Computerarbeitsplatz).
Die Strecke zu Arbeit beträgt ca. 48 km, Google-Maps rechnet mir eine Fahrzeit von ca. 40 Minuten aus. Sollte ich so etwas im Antwort-Schreiben erwähnen?
Zitat:
Original geschrieben von TrippleM
Danke für Eure Antworten!
Falsch geparkt haben soll ich in der Zeit von 7:10-7:20.
Laut dem Systemlog auf meiner Arbeitstätte, habe ich mich am entsprechenden Tag um 7:39 am System angemeldet (Computerarbeitsplatz).
Die Strecke zu Arbeit beträgt ca. 48 km, Google-Maps rechnet mir eine Fahrzeit von ca. 40 Minuten aus. Sollte ich so etwas im Antwort-Schreiben erwähnen?
Wäre angebracht.Gibts bei euch keine Zeitnachweisausdrucke ?
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Wäre angebracht.Gibts bei euch keine Zeitnachweisausdrucke ?
Nein leider nicht.
PS. Ich editiere meinen Beitrag und in der Zwischenzeit hat schon wieder jemand geantwortet - das nenn' ich schnell.
Zitat:
Original geschrieben von TrippleM
Die Strecke zu Arbeit beträgt ca. 48 km, Google-Maps rechnet mir eine Fahrzeit von ca. 40 Minuten aus. Sollte ich so etwas im Antwort-Schreiben erwähnen?
Ich würde gar nicht so detailiert auf die zeiten eingehen, sonst komtm womöglich noch einer auf die Idee das haargenau nachzurechnen unter der Annahme, dass du (beispielhaft) nicht 120 sondern 180 auf der AB fährst und alle Ampeln auf grün stehen und schon schwinden deine 10min Zeitvorsprung dahin.
Lege einfach ganz simpel dar, dass du nachweislich an diesem Tag arbeiten warst und bei Bedarf gern einen entsprechenden Nachweis vorlegst.
Zitat:
Original geschrieben von TrippleM
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Wäre angebracht.Gibts bei euch keine Zeitnachweisausdrucke ?
Nein leider nicht.
PS. Ich editiere meinen Beitrag und in der Zwischenzeit hat schon wieder jemand geantwortet - das nenn' ich schnell.
soviel ich weiß haben alle zetteltanten seit einiger zeit eine digicam dabei und machen fotos.
in deutschland ist es meines wissens nach noch immer so, dass dir die schuld bewiesen werden muss und du nicht wie in USA deine unschuld beweisen musst.
warum musst du beweisen das du da nicht zu der zeit warst? die müssen dir doch beweisen das du da geparkt hast! sonst kann man ja jedem mal eben nen ticket schicken....
mich wundert ebenso: behindertenparkplatz.
hier im ruhrgebiet wird bei behinderten parkplätzen im regelfall sofort abgeschleppt.
auch die 10 minuten parkzeit sind verwunderlich...woher wissen die das?