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Bußgeld wenden auf der Straße und dabei geblitzt worden

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 16:35

Hiho zusammen,

leider habe ich heute Post bekommen, in dem mein Auto beim überfahren einer roten Ampel geblitzt wurde, ein entsprechendes Bild war auch dabei. Allerdings ist es jetzt der Fall, dass ich nicht der Fahrer war, sondern mein Sohn.

Mein Sohn hat mir den Vorfall geschildert:

Er wollte kurz vor der Ampel in der Innenstadt wenden und ist scheinbar dabei geblitzt worden.

Nun ist meine Frage, habt ihr ein paar Tipps für mich?

Weil, wenn wir so weiter verfahren wie es im Brief vorgeschlagen wird, so muss mein Sohn das Bußgeld zahlen und bekommt den Führerschein für einen Monat weg.

Auf dem Bild sieht man aber klar, dass die Räder des Autos voll eingeschlagen sind.

Was sagt ihr dazu?

Grüße

muroc

Beste Antwort im Thema

Es gibt zwei Schleifen: Nummer 1 dirket an der Haltelinie, Nummer 2 in der Kreuzungsmitte. Überfährst du nur die erste und bremst rechtzeitig vor der zweiten, gibt es nur ein Foto aber kein Bußgeld.Dein Herr Sohn ist also voll die Rot über die Kreuzung gefahren. Ob er da gewendet hat oder den Rückspiegel geputzt ha,t interessiert da niemanden.

Schönen Tach noch

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Es gibt zwei Schleifen: Nummer 1 dirket an der Haltelinie, Nummer 2 in der Kreuzungsmitte. Überfährst du nur die erste und bremst rechtzeitig vor der zweiten, gibt es nur ein Foto aber kein Bußgeld.Dein Herr Sohn ist also voll die Rot über die Kreuzung gefahren. Ob er da gewendet hat oder den Rückspiegel geputzt ha,t interessiert da niemanden.

Schönen Tach noch

Doch, auch das Überfahren der Haltelinie kann sanktioniert werden. Allerdings nicht ansatzweise so heftig wie ein "vollständiger" Rotlichtverstoss im Bereich von über einer Sekunde Rotlicht.

@TE: Interessant wäre zu wissen, was für ein Schreiben du bekommen hast (Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid) und wie genau der Tatvorwurf lautet.

Meine Äußerung bezog sich auf den Rotlichtverstoß ;) .

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 16:51

Amenge, und wie sieht eine solche Sanktionierung aus?

Das mein Sohn einen Fehler gemacht hat steht an dieser Stelle ausser Frage. Allerdings glaube ich, dass er tatsächlich nicht komplett über die Ampel gefahren ist, da an dieser stelle viele Autofahrer wenden.

Es handelt sich hier auch nicht um eine Kreuzung sondern nur um eine Ampel, die den geradeaus Verkehr regelt und entzerrt, sowie bei bedarf als Fußgängerampel fungiert.

Das ist - wenn es denn überhaupt sanktioniert wird - eher Kleinkram. Genau Zahl vermag ich gerade nicht zu sagen.

Der Tatvorwurf ist halt das Entscheidende.

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 17:02

Bis jetzt habe ich erst einen Zeugenfragebogen bekommen, in dem ich den Fahrer des Autos angeben muss.

Allerdings steht dort auch, dass ich die Aussage bei Verwandten verweigern kann. Hat jemand damit eine Erfahrung, was das eventuell für Folgen hat?

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 17:06

Tatvorwurf ist bei Rotlichtüberfahren bei über einer Sekunde Dauer.

am 27. Juni 2012 um 17:14

Wenn du den Fahrer nicht angibst, schauen sie auf das Foto von deinem Sohn beim Meldeamt oder der Fuehrerscheinstelle. Oder es kommen Beamte vorbei und vergleichen das dann bei euch zu Hause ;)

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Wenn du den Fahrer nicht angibst, schauen sie auf das Foto von deinem Sohn beim Meldeamt oder der Fuehrerscheinstelle. Oder es kommen Beamte vorbei und vergleichen das dann bei euch zu Hause ;)

Mensch was bist du altmodisch, so ein Abgleich geht doch über Facebook & Co viel schneller :D

am 27. Juni 2012 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Wenn du den Fahrer nicht angibst, schauen sie auf das Foto von deinem Sohn beim Meldeamt oder der Fuehrerscheinstelle. Oder es kommen Beamte vorbei und vergleichen das dann bei euch zu Hause ;)

Mensch was bist du altmodisch, so ein Abgleich geht doch über Facebook & Co viel schneller :D

Bei mir wuerde das nicht gehen. Hoechstens das Bild von MT koennten die abgleichen :D

am 27. Juni 2012 um 18:42

Facebook?

Was ist denn das?

Ist das was schweinisches? :D 

Zitat:

Original geschrieben von muroc

Bis jetzt habe ich erst einen Zeugenfragebogen bekommen, in dem ich den Fahrer des Autos angeben muss.

Allerdings steht dort auch, dass ich die Aussage bei Verwandten verweigern kann. Hat jemand damit eine Erfahrung, was das eventuell für Folgen hat?

Du machst die Angaben zu deiner (!) Person auf dem Fragebogen, aber keine Angaben zum Fahrer oder zur Sache.

Die Polizei wird dann versuchen den Fahrer zu ermitteln, was ihr manchmal sogar gelingt, und dann kann sich Sohnemann zur Sache immer noch äußern.

Es kann dann auch ein Führen eines Fahrtenbuch auferlegt werden, soweit ich weiss.

Hallo ins Forum,

ja und in solchen Fällen (wir reden über einen Verstoß im Punktbereich und mit Fahrverbot) ist die Fahrtenbuchauflage auch wahrscheinlich.

Viele Grüße

Peter

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