1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bußgeldbescheid kam nach 3 Monaten und 1 Tag. Verjährt?

Bußgeldbescheid kam nach 3 Monaten und 1 Tag. Verjährt?

Themenstarteram 10. April 2007 um 13:23

Hallo,

ein Bekannter von mir hat jetzt, nach genau 3 Monaten und 1 Tag einen nach dem "Vorfall" einen Bußgeldbescheid bekommen... Der Bescheid ist zwar am 28.3 ausgestellt worden, kam aber erst am 4.4. per Post an.

Wie ist es nun? Verjährt oder nicht? Soll er jetzt einfach abwarten oder etwas unternehmen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

richtig!

und wie bei den kreuzworträtseln, zählt hier nunmal das datum vom poststempel.....

Falsch!

Das Gesetz verlangt alleine den Erlaß des Bussgeldbescheides und nicht dessen Versand. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

§ 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

... solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch ...

Mit Datum 28.3.2007 ist der Bescheid gefertigt worden.

Damit ist keine Verjährung eingetreten.

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei vielen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

„Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Grundsätzlich beträgt also die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate. Die Dreimonatsfrist gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß § 24a StVG. Für diese Fälle gilt nach § 31 Absatz 2 Nr. 3 OWiG eine Verjährungsfrist von einem Jahr bei vorsätzlichem Verstoß. Bei fahrlässigem Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze beträgt die Frist sechs Monate.

 

tja im konkreten fall ist der brief rechtzeitig vor dem ende der 3 monaten abgeschickt wurden

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

tja im konkreten fall ist der brief rechtzeitig vor dem ende der 3 monaten abgeschickt wurden

richtig!

und wie bei den kreuzworträtseln, zählt hier nunmal das datum vom poststempel.....

wieso? normalerweise gilt doch der zeitpunkt des eintreffens... sonst datiere ich demnächst mal die frankiermaschine in der firma einfach mal um und setze die kunden gleichmal in zahlungsverzug *hrhr*

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

normalerweise gilt doch der zeitpunkt des eintreffens...

nicht aber bei behörden.....

und stell dir mal vor, derjenige, der das ding bezahlen soll, ist plötzlich im 3 monate im urlaub oder schmeißt das ding "zufällig" in den papiermüll, weils wie werbung aussah...und behauptet nachher, es wäre nix angekommen....

Und wenn das Schreiben knappe 10 Tage braucht, man aber 14 Tage ab besagtem Poststempel Zeit hat, irgendwas in die Wege zu leiten? Hatte ich nämlich mal. Finde ich doch etwas arg, dann bleiben einem 3 Tage Zeit, und wenn man tagsüber arbeiten muß und nicht immer jemand anderes losschicken kann...

Dann sollen die sich einen anderen Zustelldienst suchen, der etwas zeitnaher arbeitet.

cheerio

poststempel bei behörden ist der witz die haben in der regel keinen stempel mehr sondern gedruckte marken

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

sondern gedruckte marken

die zählen ebenfalls.....

das weiss ich aber da steht kein datum drauf

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

das weiss ich aber da steht kein datum drauf

das können die in der behörde anhand der nummer auf dem ding auch nachvollziehen....bzw. steht ja auch auf den schreiben immer ein datum auf, wann das bei dem sachbearbeiter auffm tisch lag.....

Themenstarteram 10. April 2007 um 21:22

Alles klar, danke Euch allen!!!

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

richtig!

und wie bei den kreuzworträtseln, zählt hier nunmal das datum vom poststempel.....

Falsch!

Das Gesetz verlangt alleine den Erlaß des Bussgeldbescheides und nicht dessen Versand. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

§ 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

... solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch ...

Mit Datum 28.3.2007 ist der Bescheid gefertigt worden.

Damit ist keine Verjährung eingetreten.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Und wenn das Schreiben knappe 10 Tage braucht, man aber 14 Tage ab besagtem Poststempel Zeit hat, irgendwas in die Wege zu leiten? Hatte ich nämlich mal. Finde ich doch etwas arg, dann bleiben einem 3 Tage Zeit, und wenn man tagsüber arbeiten muß und nicht immer jemand anderes losschicken kann...

Dann sollen die sich einen anderen Zustelldienst suchen, der etwas zeitnaher arbeitet.

cheerio

Selbst dann bleibt dir noch der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, der dem Betroffenen die Möglichkeit bietet, bei unverschuldetem Fristversäumnis quasi "fristgerecht" handeln zu können.

Gruß

Hat genau das vor ca. 5 Jahren.

Meine Frau hat den Brief bekommen und zurück geschickt. Zeugenverweigerungsrecht bei Ehe usw.

Nach mehr als 3 Monaten (nach Tat) habe ich Post bekommen. Keine Changse ... habe mir dann auch einen Anwalt genommen usw.

Begründung bei mir damals: Verjährung ist ausgesetzt, wenn ermittelt wird. Auch ohne Benachrichtigung ! Selbst eine Notiz in der Akte "soll" dafür schon reichen !

War kein Alkh., "nur" Geschw. in einer "übersehenden" 30 Zone. So schnell kannst gehen.

Gruß, DW

Welchen sinn macht dann die verfolgungsverjährungsfrist von drei monate,wenn die behörde

Über diese zeit hinaus den anhörungsbescheid mit ein erstellungsdatum

Innerhalb der verfolgungsverjährung rausschickt?

Mit diese masche kann man theoritisch die verjährungsfrist auch über diese zeit zum gunsten

Der behörde unterbrechen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit