- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Bußgeldbescheid mit falschem Tathergang
Bußgeldbescheid mit falschem Tathergang
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Ich wurde auf der Landstraße zwischen "Musterstadt" und "Schönstadt" in Fahrtrichtung Schönstadt wegen zu hoher Geschwindigkeit von der Polizei angehalten.
Im Bußgeldbescheid den ich heute bekommen habe, steht folgendes:
"Sie haben am xx.10.2012 um xx.43 Uhr in Schönstadt, Schönstraße, Fahrtrichtung Musterstadt, PKW-Kennzeichen XXXXXX, folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen: ..."
In genau hier ist der Fehler: Ich war definitiv in Fahrtrichtung Schönstadt, wie ich eingangs beschrieben habe, unterwegs. Es war früh morgens und ich war auf dem Weg zur Arbeit! Wie jeden Morgen!
Im Bußgeldbescheid steht nun aber Fahrtrichtung Musterstadt, was aber falsch ist. Hat der Bescheid nun überhaupt Gültigkeit? Ich will mich nicht um die Strafe drücken, nur gehts hier einfach ums Prinzip.
Ich habe jetzt hier wenig Lust auf Schlaubergerkommentare á la "Wärste mal langsamer gefahren. Strafe muss sein."
Auch bitte ich nur um Kommentare, die sich ihrer Antwort sicher sind und es sich nicht um Vermutungen handelt.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Moderator, kannst Du dieses Thema bitte dicht machen?
Das war mein letzter Versuch hier in diesem Forum mal auf qualifizierte Kommentare zu hoffen! Damit meine ich gerade meinen Vorredner...
Tschüss!
Ähnliche Themen
14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Patti.NRW
Im Bußgeldbescheid steht nun aber Fahrtrichtung Musterstadt, was aber falsch ist. Hat der Bescheid nun überhaupt Gültigkeit?
Ist doch Schnuppe, du warst zu schnell und wurdest vor Ort angehalten.
Zitat:
Original geschrieben von Patti.NRW
Ich will mich nicht um die Strafe drücken, nur gehts hier einfach ums Prinzip.
Na wenn es um das Prinzip geht ist doch alles klar, Du warst zu schnell also zahl
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von Patti.NRW
Im Bußgeldbescheid steht nun aber Fahrtrichtung Musterstadt, was aber falsch ist. Hat der Bescheid nun überhaupt Gültigkeit?
Ist doch Schnuppe, du warst zu schnell und wurdest vor Ort angehalten.
Schnuppe ist da mal nix. Wenn Dir ein falscher Tathergang vorgeworfen wird, willst Du doch auch das es korrekt gestellt wird bevor man seine Strafe zahlt?
Dir geht es doch um das Prinzip wie du so schön sagst
Der Tatvorwurf ist doch zudem korrekt oder etwa nicht ?
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Dir geht es doch um das Prinzip wie du so schön sagst
Der vorgeworfene Tathergang in dem Schreiben ist nicht richtig!
...aber der Tatvorwurf stimmt, Du warst zu schnell und es geht dir doch schließlich um das Prinzip
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
...aber der Tatvorwurf stimmt, Du warst zu schnell und es geht dir doch schließlich um das Prinzip
OK, dann vergiss das mit dem Prinzip mal.
Was würdest Du machen, wenn dir sowas passieren würde? Also du bekommst ein Bescheid, in dem was falsches steht? Du würdest sofort zahlen?
Wenn ich tatsächlich zu schnell war und lediglich die Fahrtrichtung falsch angegeben ist, dann ja.
Da Du vor Ort angehalten wurdest, wirst Du allenfalls den Bescheid hinauszögern.
Aber Versuch macht klug
sofort nen anwalt für verkehrsrecht beauftragen,aber einen richtig guten, am besten einen, der nen großes teures büro hat,und weiss,was seine dienste wert sind.
das geht ja überhaupt nicht was die da machen.
und wenns alles nicht hilft, bis nach luxemburg zum euroüp.gerichtshof für menschenrechte klagen.diesen verbrechern muss das handwerk gelegt werden
Moderator, kannst Du dieses Thema bitte dicht machen?
Das war mein letzter Versuch hier in diesem Forum mal auf qualifizierte Kommentare zu hoffen! Damit meine ich gerade meinen Vorredner...
Tschüss!
Zitat:
Original geschrieben von Patti.NRW
Ich war definitiv in Fahrtrichtung Schönstadt, wie ich eingangs beschrieben habe, unterwegs. Es war früh morgens und ich war auf dem Weg zur Arbeit! Wie jeden Morgen!
Kannst du das in irgendeiner Form beweisen?
Ich würde es einfach mal mit einem Widerspruch versuchen das du Nicht von A nach B sondern von B nach A unterwegs warst.
https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/bussgeldbescheid-formfehler.html
Du kannst auf einer Berichtigung des Tatvorwurfs bestehen, wenn's Dir ums Prinzip geht. Es handelt sich hier um einen "heilbaren Mangel", der Dich nicht von der Zahlungspflicht entbindet.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Patti.NRW
Moderator, kannst Du dieses Thema bitte dicht machen?
Das war mein letzter Versuch hier in diesem Forum mal auf qualifizierte Kommentare zu hoffen! Damit meine ich gerade meinen Vorredner...
Tschüss!
Keine Ahnung was du für Antworten erwartest...?!
Zu schnell ist zu schnell und dass ganz egal aus welcher Richtung oder haben sie etwas mehr berechnet in dieser Richtung???
Der Tatbestand ist das zu schnell fahren und nicht aus welcher Richtung du gekommen bist!
Was hätte ich in deinem Fall gemacht...? ...ich hätte ein wenig geschmunzelt und den Betrag bezahlt. Was soll ein Widerspruch bewirken?? Dass es überarbeitet wird und dann paar Tage später das selbe Bußgeld mit richtiger Fahrtrichtungsangaben kommt?
Wenn du lange weile hast kannst du ja dagegen Einspruch erheben, um das Bußgeld wirst du nicht dran vorbei kommen.
Da hier:
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Du kannst auf einer Berichtigung des Tatvorwurfs bestehen, wenn's Dir ums Prinzip geht. Es handelt sich hier um einen "heilbaren Mangel", der Dich nicht von der Zahlungspflicht entbindet.
die richtige Antwort gegeben wurde und der Thread Ersteller dies fordert, mache ich hier zu. Ich möchte noch einmal auf den Sticky Thread hinweisen.