Bußgeldbescheid nach Unfall=Nachschulung?
Hi Leute.
Ich hab mal ne Frage, ich schildere euch zuallererst mal den Unfall:
Bin aus einer Seitenstraße gekommen an eine Vorfahrtstraße, ich hatte die Vorfahrt zu gewähren. Bin auch vor der Straße stehengeblieben. Ich wollte nach links abbiegen und hatte durch parkende Fahrzeuge extrem schlechte Einsicht in den Verkehr von links. So, nun habe ich mich Vorsichtig reingetastet in die Straße und als ich dann was sehen konnte, sah ich auch nur wie ein opel popel angerauscht kam und in mich reinfuhr (ist unerheblich zu erwähnen das er während des Crashs am telefon war (am Ohr das Handy), und er mich mindestens 25 m vor der Unfallstelle gesehen hat). Nun ist dies meine Schuld. Heute bekam ich einen Bußgeldbescheid über 60€+23,50€ Verfahrenskosten. Darüber hinaus bekomme ich 3 Punkte in Flensburg.
Ich bin in der Probezeit...gehe mal davon aus das die Probezeit verlängert wird (im Bußgeldbescheid steht nichts davon).
Nun zu meiner wichtigen Frage: Wenn ich zur Nachschulung muss, würde das in dem bereits erhaltenen Bußgeldbescheid stehen? Steht davon nämlich auch nichts drin. Oder erhalte ich dazu einen gesonderten Brief?
Danke für eure Hilfe
greetz michi
Beste Antwort im Thema
Nanana übertreibt mal nicht mit der MPU - bis du dahin musst dauerts schon noch viel länger.
Wie gesagt verlängert sich erstmal die Probezeit um 2 Jahre. In den 2 Jahren tuts nicht viel wenn dir nochmal was passiert - wenn keine Punkte dabei sind passiert garnichts. Sollten Punkte dabei sein wird dir ein verkehrspsychologisches Gespräch angeraten sonst bekommst (ich glaube) 3 Punkte extra aufgebrummt.
Da musst aber nicht hingehen. Sollte dann nochmal was mit Punkten kommen musst du zum verkehrspsychologischen Gespräch.
Dann muss schon nochmal ein gravierender Verstoß kommen dass dir ne MPU aufgebrummt wird aber selbst das ist dann ne Einzelenscheidung, d.h. wenn die sehen, dass dir 4 mal einer doof reingefahren ist dann werden die sich zwar fragen was da los ist aber zur MPU muss man nicht gleich.
Macht dem Kerl doch nicht soviel Angst mit euren MPU-Stammtischparolen.
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27 Antworten
Moment mal. Bist Du in ihm, oder er in Dir reingefahren.
Geh zum Anwalt und zwar bevor Du das Bußgeld bezahlst. Und erwähne da auch das Handy.
Kennst Du die Unfallzeit?, Handygespräche lassen sich nachvollziehen.
Im Bußgeldbescheid steht nichts über Nachschulung oder Punkte, das kommt dann extra. Deshalb unbedingt zum Anwalt. Gleich morgen.
das problem ist ich hab keine rechtschutzversicherung...
der anwalt würde mich mehr kommen als bußgeld+nachschulung, und falls ich nicht gewinne kommen dazu sann noch die anwaltskosten...
aber ja ich bin dabei mir ne rechtschutz zu holen. gleich wenn der unfall durch ist mach ich die auch dazu...
€dit: Er ist in mich reingefahren. ich stand bereits. aber das ist unerheblich wie mir scheint...
€dit 2: In meinem Bußgeldbescheid steht bereits drin das ich 03 Punkte bekomme, ist aber unverbindlich.
Du bist in der Probezeit, was denkst Du denn, was so'ne Nachschulung kostet?
Laß Dir das Ding nicht anhängen, wenn es so war wie Du schreibst, hast Du nichts falsch gemacht.
War halt Pech, ist ein Unfall, kann ja passieren. Da mußt Du nicht dann auch noch abgestraft werden.
Geh zum Anwalt, schilder den Fall und laß Dich beraten. Die 50€ ist das wert. Der sag Dir dann, welche Chancen Du hast.
also bei meiner fahrschule kommt mich das aufbauseminar 200-250 steine...der anwalt kostet da mehr...ich werd nochmal mit paar bekannten sprechen...
aber danke dir schonmal bimjeam...
greetz michi
Du musst auf jeden Fall der Sache widersprechen. Du wolltest ja dem die Vorfahrt gewähren und bist unter absoluter Vorsicht langsam etwas hervorgerollt um Dich umsehen zu können. Der Vorfahrtberechtigte hätte deinen Wagen sehen müssen, wäre er nicht abgelenkt, hätte er auch erkannt, dass Du noch nichts sehen konntest und hätte seine Geschwindigkeit entsprechend angepaßt. Das wäre seine Pflicht gewesen, der er grob fahrlässig nicht nachgekommen ist und deswegen eins auf den Sack bekommen muss. Lass Dich nicht unterbuttern.
So siehts aus - allerdings ists in so nem Fall immer extrem schwierig bis unmöglich dass die Gegenseite 100% Schuld bekommt. Wenn alles so bleibt wies jetzt ist dann musst du auf jeden Fall zur Nachschulung - hat mich damals 180€ gekostet.
Mit Glück wirst du also eine Teilschuld für deinen Unfallgegner rausholen können aber was dir das im Bezug auf die Punkte bringt ist fraglich. Ne Rechtsschutz lohnt sich halt doch auf jeden Fall heutzutage traurig eigentlich...
Ich denke mal auch wenn es sich nachweisen lässt das er telefoniert hat wird sich an deinen Punkten nichts ändern, er bekommt höchstens eine Teilschuld. Die Anweisung zur Nachschulung kommt erst ein paar Monate nach dem Bußgeldbescheid. Eine Nachschulung habe ich auch bereits hinter mir und hat 135€ gekostet. Allerdings ist eine Nachschulung wirklich das letzte, dass geht dort ungefähr so ab wie bei einer Selbsthilfegruppe für anonyme Alkoholiker. Durfte mir das antun weil ich mit 143km/h in einer 100er geblitzt wurde und als Bonus gab es dann noch eine Probezeit verlängerung, einen Punkt und mein Führerschein hat 4 Wochen Urlaub beim Landkreis gemacht. Allerdings wenn du keine Rechtsschutz hast, würde ich es einfach dabei belassen, denn der Anwalt wird teuerer als das Bußgeld und die Nachschulung.
Aber trotzdem viel Glück ;-)
meine versicherung war so nett sich da mal mit einem anwalt in verbindung zu setzen. die haben mir gerade gesagt das ich gute chance hätte das ich da rauskomme. weil ich ja auch eine zeugin aufm beifahrersitz hatte, die bezeugt das sie ihn telefonieren sah beim crash und darüber hinaus bezugen kann das ich mich in die straße reingetastet habe und mir aufm sitz beinahe den rücken verrenkt habe damit ich was sehe...
bin am überlegen ob ich persönlich einspruch einlege. im brief steht halt das bei einem einspruch eine nachteilige entscheidung für mich getroffen werden kann...weiß ned womit ich da rechnen müsste...
bin unschlüssig...
danke euch trotzdem
greetz michi
Zitat:
Original geschrieben von Synx
meine versicherung war so nett sich da mal mit einem anwalt in verbindung zu setzen. die haben mir gerade gesagt das ich gute chance hätte das ich da rauskomme. weil ich ja auch eine zeugin aufm beifahrersitz hatte, die bezeugt das sie ihn telefonieren sah beim crash und darüber hinaus bezugen kann das ich mich in die straße reingetastet habe und mir aufm sitz beinahe den rücken verrenkt habe damit ich was sehe...
bin am überlegen ob ich persönlich einspruch einlege. im brief steht halt das bei einem einspruch eine nachteilige entscheidung für mich getroffen werden kann...weiß ned womit ich da rechnen müsste...
bin unschlüssig...
danke euch trotzdem
greetz michi
Naja ich weiß nicht... auch wenn du eine Zeugin hast, mit der du wahrscheinlich verwand befreundet oder wie auch immer bist, ist das ein schwieriger Fall weil es ja vorm Richter so rüber kommen könnte, als wäre das zwischen euch beiden abgesprochen!!! Hättest du als Zeugin jetzt eine alte Oma, die gerade mit iher Katze dort spazieren gegangen ist, wäre das wieder was anderes.
Ich denke mal, dass die dir die volle Strafe aubrummen werden, so schade und ungerecht das vielleicht auch ist.
Aber ich drück dir die Daumen
Wenn Du schon nicht zum Anwalt willst, dann leg auf alle Fälle Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Wenn Du bezahlst, ist wie ein Schuldeingeständnis, dann ist kaum noch was zu machen.
Du scheinst Dir nicht ganz klar zu sein, was da auf Dich zurollt.
Mit Bußgeld, 3 Punkten und Nachschulung ist es nicht getan. Deine Probezeit verlängert sich um 1 Jahr.
In der Zeit kannst Du Dir überhaupt nichts mehr leisten, keine Kleinigkeit, sonst bist Du wieder Fußgänger.
Wenn Du dann neue Fahrerlaubnis beantragst, darfst Du erstmal zur MPU (Idiotentest), kostet inzwischen etwa 600€.
Und es ist nicht sicher, dass Du den bestehst.
Und das, weil irgend so'n Honk telefonieren mußte.
Zitat:
Original geschrieben von BimJeam
Wenn Du schon nicht zum Anwalt willst, dann leg auf alle Fälle Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Wenn Du bezahlst, ist wie ein Schuldeingeständnis, dann ist kaum noch was zu machen.
Du scheinst Dir nicht ganz klar zu sein, was da auf Dich zurollt.
Mit Bußgeld, 3 Punkten und Nachschulung ist es nicht getan. Deine Probezeit verlängert sich um 1 Jahr.
In der Zeit kannst Du Dir überhaupt nichts mehr leisten, keine Kleinigkeit, sonst bist Du wieder Fußgänger.
Wenn Du dann neue Fahrerlaubnis beantragst, darfst Du erstmal zur MPU (Idiotentest), kostet inzwischen etwa 600€.
Und es ist nicht sicher, dass Du den bestehst.
Und das, weil irgend so'n Honk telefonieren mußte.
Das ist nicht ganz richtig, die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
Eine Mpu für 600€ hab ich auch noch nicht gesehen, 600€ kosten in
etwa schon die dafür nötigen Vorbereitungsstunden.
Solltest du dann die Mpu beim ersten mal bestehen herzlichen
Glückwunsch denn die meisten schaffen es wenn überhaupt erst beim3-4 mal.
Ist echt nicht einfach der ganze Mist.
Ja und das wegen irgendeinem Heini der mit Mutti quatschen musste...nenenenene
Wenn es gehen würde, würde ich dir hierfür sogar meine Rechtsshutzversicherung "leihen".
Ich sehe dich da ebenfalls absolut nicht als den Schuldigen. Wenn du dich wirklich in die Kreuzung getastet hast und du dafür eine Zeugin hast, der Gegner hat aber gar nichts, stehts du schonmal besser da, auch wenn ein völlig unbeteiligter als Zeuge natürlich noch besser wäre.
Eine MPU ist richtig fies, ich habe im Zuge meines P-Scheins mal den Reaktionsteil der MPU machen müssen, allein das war schon ziemlich haarig, fand ich. Und bei der vollen MPU werden dir dann noch psychologische Fangfragen usw gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Wenn es gehen würde, würde ich dir hierfür sogar meine Rechtsshutzversicherung "leihen".
Ich sehe dich da ebenfalls absolut nicht als den Schuldigen. Wenn du dich wirklich in die Kreuzung getastet hast und du dafür eine Zeugin hast, der Gegner hat aber gar nichts, stehts du schonmal besser da, auch wenn ein völlig unbeteiligter als Zeuge natürlich noch besser wäre.
Eine MPU ist richtig fies, ich habe im Zuge meines P-Scheins mal den Reaktionsteil der MPU machen müssen, allein das war schon ziemlich haarig, fand ich. Und bei der vollen MPU werden dir dann noch psychologische Fangfragen usw gestellt.
Naja als Schuldigen sehe ich ihn in dem Fall soweit er so abgelaufen ist wie beschrieben auch nicht.
Nur wird es sehr schwer werden seine unschuld zu beweisen. Ganz raus kommen wird er wohl nicht,
denke mal das mindestens eine Teilschuld bleiben wird. Weil ihm dann schon allein vorgeworfen wird solbald
er sagt er hatte einen Beifahrer, dass er ihn raus schicken könnte zum gucken oder sonstiges.
Das wird nicht einfach...
Zitat:
Original geschrieben von Ich6688
Naja als Schuldigen sehe ich ihn in dem Fall soweit er so abgelaufen ist wie beschrieben auch nicht.
Nur wird es sehr schwer werden seine unschuld zu beweisen. Ganz raus kommen wird er wohl nicht,
denke mal das mindestens eine Teilschuld bleiben wird. Weil ihm dann schon allein vorgeworfen wird solbald
er sagt er hatte einen Beifahrer, dass er ihn raus schicken könnte zum gucken oder sonstiges.
Das wird nicht einfach...
Du mußt da unterscheiden, zwischen dem Versicherungsfragen und dem Bußgeldverfahren.
Dieses Bußgeld kann er sicher abwenden. Das ist unberechtigt. Behaupte ich mal so.
Was die Versicherungen auskungeln ist erstmal eine andere Sache. Nur wenn er das Bußgeld bezahlt, dann werten die das natürlich auch als Schuldeingeständnis.
Teilschuld wird er bestimmt kriegen, evtl. aber nur 10%, man weiß nicht, muß man probieren.
Auf alle fälle ein Verkehrsrechtsschutz abschließen. Kostet keine 100€ im Jahr.
Ach nochwas. Laß auf alle Fälle Deinen Schaden schätzen und richtig dokumentieren. Gegebenenfalls mußt Du den ja der gegnerischen Haftpflicht in Rechnung stellen.