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Bußgeldbescheid

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:08

wegen § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVO

"Sie parken widerrechtlich unter verwendung einer

sich selbstständig nachstellenden Parkscheibe"

Ich hab aber eine ganz normale Parkscheibe, was kann tun außer nur Nein auf "geben sie den Verstoß zu" im Anhörungsbogen anzukreuzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Heulsuse Hueske

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Niemand, da man die Teile, wie bereits erwähnt, fertig kaufen kann. Der Kauf ist legal, nur die Benutzung ist nicht zulässig.

Habe ich noch was von gehört, mit meiner kann man nur eis kratzen. Eine ganz normale Parkscheibe halt.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Mit Deiner kann man Eis kratzen. Das heißt: Deine Parkscheibe besteht aus einem festen Kunststoff und wird, wenn man nur oberflächlich schaut, von vorn einer selbstnachstellenden Parkscheibe ähneln. Da hat die Politesse in der Weiterbildung wohl gepennt und nicht gemerkt, daß eine Parkscheibe 2 Seiten hat und einer selbstnachstellenden hinten ein Uhrwerk anhängt.

Für Dich wird´s schwer, Deine Unschuld zu beweisen. Aber erstmal muß Dir die Schuld nachgewiesen werden. Ich würde nicht zahlen- das spart Geld.

Und vor allem würde ich nicht mit jenen Trollen diskutieren, die hier im Forum gern jeden für jede nicht begangene Tat hängen sehen wollen- das spart Nerven.

Aber letzteres erübrigt sich schon. Der Vorverurteiler ist raus aus der Diskussion* und in der Sache ist letztlich alles gesagt.

*Edit 22.34 Uhr: Diese Aussage erwies sich als falsch, stammt jedoch auch nicht von mir:

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

[...] ....also ich bin hier raus! [...]

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66 Antworten
am 26. Juni 2012 um 19:10

Na z.B. ein JA ankreuzen und zahlen.... ;)

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:14

Willst du nicht für mich zahlen, wenn du schon nichts dagegen hast das unschuldige fälschlich belangt werden?

am 26. Juni 2012 um 19:17

Du hast es doch schon. Kreuz ,,Nein`` an. Abwarten was dann kommt.

Alternativ kannst du noch z.b. Staubsaugen, Muell rausbringen, Auto waschen usw usf dabei vergeht die Zeit auch :D:D:D

am 26. Juni 2012 um 19:18

Habe Dir doch adäquat meine persönliche Handhabe mitgeteilt! Dass Sie Dir nicht gefällt ist dein Problem....;)

 

Gibt es ein Beweisfoto die zeigt welche Parkscheibe Du benutzt hast....was Dich aber nicht entlasten soll.....Mann, zahl die OWi....;)

 

 

P.S. ansonsten kein Kommentar mehr! Hätte ja was auf Lager, aber dann meldet sich die Moderation.....

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

 

Gibt es ein Beweisfoto die zeigt welche Parkscheibe Du benutzt hast....was Dich aber nicht entlasten soll.....Mann, zahl die OWi....;)

Soll man jedes mal wenn man parkt ein Foto von seiner Parkscheibe machen oder wie? Ich werde so eine Unverschämtheit auf keinen Fall zahlen

am 26. Juni 2012 um 19:21

Fein; Fall gelöst....bitte schließen!;)

 

 

P.S. das Foto sollte von der Polizei, Ordnungsamt gemacht werden..nicht von Dir...wird in der Regel zur Beweissicherung so gehandhabt....

 

Äh, nebenbei....hast Du schon eine Fahrerlaubnis B...?

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:23

Nur wenn es heißt das ich nichts aneres tun kann als nein anzukreuzen!

Denn das war meine Frage, was es sonst noch für Möglichkeiten gibt.

am 26. Juni 2012 um 19:25

Ein JA ankreuzen.....nochmal.....;)

 

Belass es bei deiner Haltung....nicht zu zahlen...die Staatsmacht kümmert sich schon darum!

 

;)

 

 

Ich würd da nein ankreuzen.

Ganz ehrlich, die haben sie nicht alle... selbst nachstellende Parkscheibe. Sowas bauen sich wohl gelangweilte Mittelstandsmuttis?

Ich wüsst gar nicht wozu... soviel Zeit hab ich gar nicht, bis ich sowas bräuchte ;)

Herrlich herrlich. Und ungelesen zahlt wohl noch fast jeder. Die im Ordnungsamt müssen sich ja scheckig lachen.

cheerio

Nachstellende Parkscheiben gibts fertig zu kaufen ;)

am 26. Juni 2012 um 19:38

Danke! marcu90...und benutzen die Oberschlauen....um ein paar Cent Parkgebühren zu sparen oder egoistisch anderen ne Parkmöglichkeit zu klauen...wenn z.B. nur 1 Stunde Parkzeit erlaubt ist....der Sünder aber dauerparken möchte.....ist ein einfaches Uhrwerk dahinter...die Echtzeit läuft mit! Nutzung ist verboten, basta!

 

Nur die zuständigen Behörden sind nicht doof! ;) 

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Ich würd da nein ankreuzen.

Ganz ehrlich, die haben sie nicht alle... selbst nachstellende Parkscheibe. Sowas bauen sich wohl gelangweilte Mittelstandsmuttis?

Ich wüsst gar nicht wozu... soviel Zeit hab ich gar nicht, bis ich sowas bräuchte ;)

Genauso sehe ich das auch, vollkommen unsinnig, wer sollte sich sowas basteln?

Ich war in der Stadt wo man 2 Stunden Parkzeit mit scheibe hat, auf halbe Stunde nach Ankunftszeit gestellt.

90 Minuten später Zettel dran und auf dem Bescheid eine "Tatzeit" 15minuten nach meinem parken.

am 26. Juni 2012 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von Heulsuse Hueske

 

Genauso sehe ich das auch, vollkommen unsinnig, wer sollte sich sowas basteln?

Ich war in der Stadt wo man 2 Stunden Parkzeit mit scheibe hat, auf halbe Stunde nach Ankunftszeit gestellt.

90 Minuten später Zettel dran und auf dem Bescheid eine "Tatzeit" 15minuten nach meinem parken.

Dann solltest das bedienen einer Parkuhr noch mal nachschlagen ;)

am 26. Juni 2012 um 19:45

Grübel; also quasi Echtzeit deiner Ankunft 10:00h...die Parkscheibe aber auf 10:30 vorgestellt!

 

Was soll die Behörde da denken.....überleg mal selbst.....ist ernst gemeint von mir....!

 

Parkankunft eben mal 30 min. vorgestellt.....nicht okay.....jetzt kommt die Rechung dafür....was willst Du da denn noch!

 

Fühlst Du Dich immer noch unschuldig?

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