ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bußgeldbescheid unvollständige Personenangaben

Bußgeldbescheid unvollständige Personenangaben

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 18:16

Hallo zusammen ich haben eben 2 Bußgeldbescheide erhalten.

Es handelt sich um Falschparken (auf einem Behindertenparktplatz) sowie teilnahme am Verkehr ohne Feinstaubplakette

de facto 75€ und 1 Punkt.

Nun ist es allerdings so das ich den Wagen zum Tatzeitpunkt an einen Bekannten verliehe habe.

Demtentsprechend habe ich vor dem Bußgeldbescheid zu wiedersprechen.

Sofern der Bekannte kein Familienangehöriger ist bin ich ja verpflichet Angaben über den Fahrer zu machen, nur ist es so das ich nicht alle Angaben habe, ich kenne zwar seinen Nachnamen sowie seinen Spitznamen und die Stadt in der er lebt, weder habe ich die Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum etc.

Nun habe ich gelesen:

"Auch beim Ordnungswidrigkeitenverfahren ist im Zweifel zugunsten des Beschuldigten zu

entscheiden. Da aber einem Fahrzeughalter grundsätzlich bekannt sein sollte, wer gerade

mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, kann selbst ein gewonnener Einspruch unangenehme

Folgen haben. Kann die Behörde den schuldigen Fahrer nicht ermitteln, so werden bei

Parkverstößen die Verfahrenskosten ohne weiteres dem Halter auferlegt."

Quelle: http://www.rafraenkel.de/cgi-bin/texte/data/42.pdf

Da ich nun befürchte das aufgrund der Angaben: Spitzname, Nachname und Stadt keine einwandfreie Identifizierung möglich ist, wollte ich fragen ob tatsächlich die Kosten auf mich umgelegt werden können?

Sollte dies der Fall sein, kann ich nicht alternativ einfach ein Fahrtenbuch beantragen?

Beste Antwort im Thema

Ich verleihe mein Auto auch immer an Leute, die ich nur mit Spitznamen kenne und freue mich, wenn sie es mir wieder zurück bringen. So hat jeder seine Freuden im Leben und ich keine Sorgen mit dem Ordnugnsamt. Denn - ich weiß von nichts. In dem Sinne, warte mal ab, was kommt. Du wirst Deine Freude haben.

56 weitere Antworten
Ähnliche Themen
56 Antworten

Das Problem bei "deinem" ist die Halterhaftung, zumindest bei dem Behindertenparkplatz.

Beim Punktverstoss ist es etwas anders (bzw. wie ist das ermittelt worden ? nicht im ruhenden Verkehr ? wenn doch.. pech).

 

Wenn du keine Punkte hast würde ich das an deiner Stelle alles erstmal auf meine Kappe nehmen und das dann deinem Bekannten aufdrücken..

Edit:

am besten mit "Punktgebühr", dann hast du auch noch was davon.

Ansonsten ist's halt wie es ist mit den Verstössen im ruhenden Verkehr, um den Punkt kommst du vielleicht rum, umd den rest ehr nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Wenn du keine Punkte hast würde ich das an deiner Stelle alles erstmal auf meine Kappe nehmen und das dann deinem Bekannten aufdrücken.

Hm, ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß eine Übertragung der Punkte so ohne weiteres möglich ist, wenn die erst mal dem Konto des Fahrzeughalters gutgeschrieben wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Wenn du keine Punkte hast würde ich das an deiner Stelle alles erstmal auf meine Kappe nehmen und das dann deinem Bekannten aufdrücken.

Hm, ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß eine Übertragung der Punkte so ohne weiteres möglich ist, wenn die erst mal dem Konto des Fahrzeughalters gutgeschrieben wurden.

Er meint, den Punkt aufs eigene Konto schreiben zu lassen, und seinem Bekannten diesen Punkt quasi "in Rechnung zu stellen". Wenn man keine Punkte hat, geht das ja ohne Weiteres. Darf man aber nicht im Forum schreiebn, weil's illegal ist. ;)

@ Drahkke:

Nein.. so meine ich das nicht.

Wenn man aber keine Punkte uf dem Konto hat, dann verkraftet man das ja und kann die "Last" andersweitig ersetzen.. mit einem Kasten Bier, Kohle oder sonstwas. Das ist unbürokratisch und erspart primär eine Menge Behördenrennerei, Ermittlung und Risiko.

 

Wenn Erbsenzähler natürlich bald seine 9 Punkte verliert, dann ist das natürlich ehr eine schlechte Lösung

@vorposter: Bingo ;) Ich tu's trotzdem, mea culpa.

Zitat:

Original geschrieben von Erbsenzaehler69

Hallo zusammen ich haben eben 2 Bußgeldbescheide erhalten.

Es handelt sich um Falschparken (auf einem Behindertenparktplatz) sowie teilnahme am Verkehr ohne Feinstaubplakette

de facto 75€ und 1 Punkt.

Nun ist es allerdings so das ich den Wagen zum Tatzeitpunkt an einen Bekannten verliehe habe.

Demtentsprechend habe ich vor dem Bußgeldbescheid zu wiedersprechen.

Sofern der Bekannte kein Familienangehöriger ist bin ich ja verpflichet Angaben über den Fahrer zu machen, nur ist es so das ich nicht alle Angaben habe, ich kenne zwar seinen Nachnamen sowie seinen Spitznamen und die Stadt in der er lebt, weder habe ich die Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum etc.

Nun habe ich gelesen:

"Auch beim Ordnungswidrigkeitenverfahren ist im Zweifel zugunsten des Beschuldigten zu

entscheiden. Da aber einem Fahrzeughalter grundsätzlich bekannt sein sollte, wer gerade

mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, kann selbst ein gewonnener Einspruch unangenehme

Folgen haben. Kann die Behörde den schuldigen Fahrer nicht ermitteln, so werden bei

Parkverstößen die Verfahrenskosten ohne weiteres dem Halter auferlegt."

Quelle: http://www.rafraenkel.de/cgi-bin/texte/data/42.pdf

Da ich nun befürchte das aufgrund der Angaben: Spitzname, Nachname und Stadt keine einwandfreie Identifizierung möglich ist, wollte ich fragen ob tatsächlich die Kosten auf mich umgelegt werden können?

Sollte dies der Fall sein, kann ich nicht alternativ einfach ein Fahrtenbuch beantragen?

Ich glaube nicht, dass du die kompletten Personalien des Fahrers kennen musst. Nenn den Namen und die Stadt und dann soll die Behörde ermitteln. Du bist ja Willens, den Namen zu nennen, kennst ihn aber nicht komplett.

Und das mit den Kosten dass du gefunden hast, hier ist von den Verfahrenskosten die Rede und nicht von dem Bussgeld. Soll wohl heißen, dass dir die Kosten in Rechnung gestellt werden, die die Behörde durch die Ermittlungen hat. Wie hoch die sein können weiß ich auch nicht. Die normalen Gebühren im Ordnungswidrigkeitenverfahren betragen so um die 25€.

Man muss dann entscheiden, was unangenehmer ist. Die Sache auf sich zu nehmen, um Ärger aus dem Weg zu gehen oder den Widerspruch.

 

Ich verleihe mein Auto auch immer an Leute, die ich nur mit Spitznamen kenne und freue mich, wenn sie es mir wieder zurück bringen. So hat jeder seine Freuden im Leben und ich keine Sorgen mit dem Ordnugnsamt. Denn - ich weiß von nichts. In dem Sinne, warte mal ab, was kommt. Du wirst Deine Freude haben.

am 18. Juni 2012 um 22:56

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Das Problem bei "deinem" ist die Halterhaftung, zumindest bei dem Behindertenparkplatz.

In Deutschland gibt es KEINE Halterhaftung, auch nicht bei einem Behindertenparkplatz. Allerdings werden dem Halter nach §25a StVG die Kosten des Verfahrens auferlegt, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln läßt. Diese Verfahrenskosten betragen rund 20,-€, was deutlich weniger als 75,-€ plus 1 Punkt ist.

Ich habe mir die Antworten noch nicht durchgelesen. Aber mehr als 2 x 18,50 € und null Punkte kommen dabei nicht raus, wenn man richtig antwortet.

Du schreibst was von "Bußgeldbescheide". Stehst Du als Fahrer (kann ja eigentlich nicht sein, weil der Bekannte mit dem Auto unterwegs war) für die Behörde fest, oder hat sie das einfach rausgejagt? Ich ahne übles - und jede Menge Klopperei mit anderen User.

Fakt: Dein Auto wurde in der Umweltzone (ohne passende Plakette) und auf einem Behindertenparkplatz gefunden. Letzteres ist definitiv ein Foul gegenüber den Menschen, die den Parkplatz brauchen.

Wieauchimmer: Mehr als die Kostentragepflicht von jeweils 18,50 € droht Dir eigentlich nicht. Falls Du einen Bußgeldbescheid bekommen hast, musst Du unbedingt Rechtsmittel nach dem Kleingedruckten einlegen.

am 19. Juni 2012 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von Erbsenzaehler69

Hallo zusammen ich haben eben 2 Bußgeldbescheide erhalten.

Es handelt sich um Falschparken (auf einem Behindertenparktplatz) sowie teilnahme am Verkehr ohne Feinstaubplakette

de facto 75€ und 1 Punkt.

Nun ist es allerdings so das ich den Wagen zum Tatzeitpunkt an einen Bekannten verliehe habe.

Demtentsprechend habe ich vor dem Bußgeldbescheid zu wiedersprechen.

Sofern der Bekannte kein Familienangehöriger ist bin ich ja verpflichet Angaben über den Fahrer zu machen, nur ist es so das ich nicht alle Angaben habe, ich kenne zwar seinen Nachnamen sowie seinen Spitznamen und die Stadt in der er lebt, weder habe ich die Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum etc.

Dann ruf doch einfach deinen Bekannten an und erfrage die fehlenden Daten. :rolleyes:

am 19. Juni 2012 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von AS60

 

Ich glaube nicht, dass du die kompletten Personalien des Fahrers kennen musst. ...........................

Und wie ist das mit der Sorgfaltspflicht. Hat er sich die Fahrerlaubnis zeigen lassen? Darf der Kollege überhaupt Autofahren? Und den Personalausweis?

Mein Tip: Er soll seinem Kumpel die Bescheide vorlege zum Löhnen. Die hat er sich ja auch verdient. Und letzlich auf den Punkt ist schon geschissen.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von haensel

 

In Deutschland gibt es KEINE Halterhaftung, auch nicht bei einem Behindertenparkplatz. Allerdings werden dem Halter nach §25a StVG die Kosten des Verfahrens auferlegt, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln läßt. Diese Verfahrenskosten betragen rund 20,-€, was deutlich weniger als 75,-€ plus 1 Punkt ist.

Zu meiner Verteidigung:

So wie ich es verstanden habe:

Es sind ja zwei Verfahren die ja nichts miteinander zu tun haben, also zwei Ermittlungen die im Sand versickern können, also 40€ :D

Ich muss zu meiner Schande gestehen das du wohl völlig Recht hast, die Schweiz prägt mich wohl doch zu sehr.

Also... der Halter kann ausser für die Ermittlung nciht zur Rechenschaft gezogen werden.. gut zu wissen, vielen Dank!

 

Ist es also so das Verstösse über 20€ im ruhenden Verkehr ziemlich Konsistenzlos sind (inkl. Teilnahme mit roter Plakette?), weil der böse Mann theoretisch Falschangaben machen kann und schlussendlichst nur die 20€ Ermittlungsgebühr zahlen muss ?

am 19. Juni 2012 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Zitat:

Original geschrieben von AS60

 

Ich glaube nicht, dass du die kompletten Personalien des Fahrers kennen musst. ...........................

Und wie ist das mit der Sorgfaltspflicht. Hat er sich die Fahrerlaubnis zeigen lassen? Darf der Kollege überhaupt Autofahren? Und den Personalausweis?

In diesem Zusammenhang habe ich auch mal eine Frage, ich habe einen Kumpel der ist seit 2 Jahren Obdachlos, dem leihe ich hin und wieder auch mal einen meiner Wagen...

Würde hier sofort die Halterhaftung greifen, wenn ich schreiben würde zuletzt wohnhaft in XXX, seit 2011 obdachlos?

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

 

In diesem Zusammenhang habe ich auch mal eine Frage, ich habe einen Kumpel der ist seit 2 Jahren Obdachlos, dem leihe ich hin und wieder auch mal einen meiner Wagen...

Würde hier sofort die Halterhaftung greifen, wenn ich schreiben würde zuletzt wohnhaft in XXX, seit 2011 obdachlos?

Bei Parkverstößen: logisch. Das gibt dann einen schnuckeligen Kostenbescheid.

Vor Erlass eines Bußgeldbescheides muss die Möglichkeit gegeben werden, zum Vorwurf  Stellung zu nehmen. Dies erfolgt durch Übersendung eines Anhörungsbogens.

 

Was wurde vorliegend auf den Anhörungsbögen den Behörden mitgeteilt? Nur die eigenen Personaldaten?

 

O.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bußgeldbescheid unvollständige Personenangaben