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Bußgeldbescheid wegen geringer Profiltiefe

Themenstarteram 10. November 2023 um 22:04

Guten Tag mein Auto wurde letze Woche stillgelegt und ich habe ein mahnbescheid bekommen das meine reifen auch unter der zulässigen profiltiefe liegen, habe jetzt mit einem messschieber nachgemessen, ja sie sind abgefahren aber 2.1mm haben die noch drauf, bringt es etwas dagegen zu klagen oder soll ich den punkt akzeptieren und es sein lassen ?

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34 Antworten

Wo hast du denn den Messschieber angesetzt? Die Profiltiefe wird in der Laufflächenmitte gemessen.

Themenstarteram 10. November 2023 um 22:10

habe ich gemacht ganz innen sind es 2,1mm und ausen sogar noch 2,4mm ich bin zwar abgefahrene reifen gefahren aber die waren noch nicht unter 1,6mm

Was war denn überhaupt der Grund für deine Zwangsstilllegung?

Themenstarteram 10. November 2023 um 22:15

ist eine lustige geschichte, habe einen e36 325i vor 2 monaten zum tüv gebracht alles gemacht was gesagt wurde und dann vorgeführt wieder ohne probleme tüv, hatte einen sportauspuff dran der gemessen 92db hatte im fahrzeugschein eingetragen 88 also alles in toleranz, wurde dann angehalten weil der auspuff zu laut ist und die mich zum tüv gezerrt haben, da war er dann bei 98db also viel zu laut und die machen ja eine komplette untersuchung des kfz also nochmal die hu, dann haben die gemerkt aufeinmal das die felgen nicht zugelassen sind ein fächerkrümmer drin ist ohne abe und die reifen hinten abgefahren, die anderen 2 sachen verstehe ich ja noch aber das ich jetzt n punkt bekomme obwohl die reifen noch über 1,6mm hatten ist lächerlich

Zitat:

@Andxev0 schrieb am 10. Nov. 2023 um 23:15:53 Uhr:

die anderen 2 sachen verstehe ich ja noch aber das ich jetzt n punkt bekomme obwohl die reifen noch über 1,6mm hatten ist lächerlich

Na dann beschwere dich beim TÜV. Aber nicht hier, sondern bei dem, der es festgestellt hat.

Und im übrigen mit einem kalibrierten Messwerkzeug. Sonst ist die Messung ungültig.

 

Was sollen wir hier im www machen. Wir kennen dein Auto nicht, schon gar nicht deine Reifen Profiltiefe.

Themenstarteram 10. November 2023 um 22:41

alles klar danke

Wir sind aber nicht mit Winterreifen in Östereich unterwegs?

Den Punkt gibt es aber sicherlich für das Fahren mit erloschener BE nicht wegen der abgefahrenen Reifen

Erschreckend!

Auch wenn 1,6 mm die gesetzliche Mindestanforderung ist - wir sprechen hier von gerade mal 0,5mm! mehr Profiltiefe???

Leute, jeder Verkehrsteilnehmer hat eine Verantwortung für sich selbst und vor allem für das Leben der anderen Teilnehmer!

Wo bleibt die Verantwortung und Vernunft bei nur knappen 2mm Profiltiefe um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten???:confused:

(Wenn ich meinen Sohn damit fahren sehen würde, würde ich den Wagen solange in der Garage einschließen bis neue Reifen drauf wären!)

Dorftuning - breiter, tiefer, lauter und noch abgefahrene Schlappen :rolleyes:

Ist doch ganz einfach. Den Punkt gibt es nicht für die Reifen, sondern für die durch Fussel Tuning erloschene BE.

Rein sachlich gibt es keine Grund für Tuning.

Bessere Fahrleistungen usw. da bewegt man sich zu 99% außerhalb der StVO.

 

Es ist rein emotional und ein Hobby. Also wenns gefällt machen und mit den Schwierigkeiten der Bürokratie leben

Zitat:

"dann haben die gemerkt aufeinmal das die felgen nicht zugelassen sind ein fächerkrümmer drin ist ohne abe"

Klar ist da die BE weg, auch wenn du das mal wieder anders siehst.

Erschreckend,dass bei der HU der Fächerkrümmer, Felgen nicht aufgefallen sind.

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