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Bußgelder - Punkte & Co

Themenstarteram 2. Mai 2016 um 9:45

Bußgelder, Punkte & Co

aus dem Newsartikel der Cosmos-Direktversicherung
Quelle https://www.cosmosdirekt.de/newsletter-5-2016/bussgeld-168164/

Eingefügt durch MT-Moderation

Welche Verkehrsdelikte sind die häufigsten? Und worin besteht der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat? Oder was man tun kann, wenn ein Parkscheinautomat defekt ist und die Einhaltung der Verkehrsregeln somit vermeintlich außerhalb Ihrer Kontrolle liegt? Hier haben wir viel Wissenswertes zum Thema Falschparken und anderen häufig auftretenden Verkehrssünden sowie zu Bußgeldern und Punkten zusammengestellt.

Verkehrssünde Nummer 1: Falschparken

Ob Parken ohne Parkschein, Parkzeitüberschreitung oder Parken im Halteverbot – Falschparken und -halten ist die mit Abstand häufigste Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr und wird mit zehn bis 35 Euro geahndet. Doch was tun, wenn man willens ist, richtig zu parken, es aber nicht kann, beispielsweise weil der Parkscheinautomat defekt ist? In dem Fall muss zunächst geprüft werden, ob sich in der Parkzone weitere, funktionstüchtige Automaten befinden, die gegebenenfalls genutzt werden können. Ist dies nicht gegeben, muss die Parkscheibe zum Einsatz kommen. Mit ihr darf so lange geparkt werden, wie es die angegebene Höchstparkdauer vorsieht. Wenn der Automat Ihre Münzen nicht annimmt, handelt es sich allerdings nicht automatisch um einen Defekt, der Sie zum Auslegen Ihrer Parkscheibe berechtigt. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, so viele Versuche mit verschiedenen Münzen zu tätigen, bis ein Parkschein ausgedruckt wird. Ab wie vielen verschiedenen nicht angenommen Münzen von einem Defekt ausgegangen werden kann, ist jedoch leider nicht klar definiert. Suchen Sie, falls möglich, im Zweifelsfall am besten nach einer anderen Parkmöglichkeit. Beim Thema Halten und Parken sollte zudem auch beachtet werden, dass nicht alle Verbote mit einem Schild gekennzeichnet sind. Dazu gehört das Halten vor einer Zufahrt der Feuerwehr, in zweiter Reihe, an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen und in scharfen Kurven.

Von Geschwindigkeitsüberschreitung bis technischen Mängeln.

Nach Park- und Haltedelikten folgen auf der Häufigkeitsskala der Verkehrsdelikte Geschwindigkeitsübertretungen, Missachtungen der Vorfahrtsregeln, Verstöße gegen den Sicherheitsabstand, falsches und unerlaubtes Überholen und Alkohol und Drogen am Steuer – wobei es sich bei letztgenanntem übrigens nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt. Während bei einer Ordnungswidrigkeit meist ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, kommt es bei einer Straftat zu einem Strafprozess oder Gerichtsverfahren, wobei Umfang und Ausmaß der anschließend möglicherweise verhängten Strafe maßgeblich von der Schwere der Straftat abhängt. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, angeordnet werden. Weitere Verkehrsstraftaten sind unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubte Entfernung vom Unfallort, fahrlässige Tötung und Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und unterlassene Hilfeleistung. Auf den letzten Plätzen der Top Ten der Ordnungswidrigkeiten befinden sich falsches Abbiegen, das Ein- und Ausfahren oder Wenden auf Autobahnen, überladene Fahrzeuge oder falsch gesicherte Ladungen und mangelhafter technischer Zustand des Fahrzeugs.

Bußgelder und Punkte

Als Ahndung von Verkehrsdelikten können neben den vergleichsweise geringen Verwarngeldern auch Bußgelder verhängt und Punkte in Flensburg vergeben werden. Zudem kann ein zeitlich befristetes Fahrverbot ausgesprochen oder die Fahrerlaubnis ganz entzogen werden, zum Beispiel ab acht Punkten in Flensburg oder nach einer schweren Verkehrsstraftat.

Beste Antwort im Thema

dieser Thread bewirbt sich gerade um die Auszeichnung "sinnlosester Thread ever".

14 weitere Antworten
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14 Antworten
am 2. Mai 2016 um 10:10

Wenn du schon den kompletten Artikel aus dem Cosmos-Newsletter zitierst, dann nenn wenigstens die Quelle und geb das nicht als deinen eigenen Text aus! Es gibt ein Urheberrecht, das das nämlich verbietet.

Themenstarteram 2. Mai 2016 um 10:21

ich habe den Artikel lediglich weitergeleitet was ausdrücklich erwünscht ist,

Weiterleiten mag ja erwünscht sein, dann aber wie es birscherl gemacht hat als Link oder mit Quellenangabe. Wende dich an einen MOD und bitte die Quelle in deinen Beitrag einzufügen.

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 2. Mai 2016 um 12:21:24 Uhr:

ich habe den Artikel lediglich weitergeleitet was ausdrücklich erwünscht ist,

Irrtum: So wäre es korrekt, d.h. über eine Verlinkung !

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 2. Mai 2016 um 11:45:08 Uhr:

Alkohol und Drogen am Steuer – wobei es sich bei letztgenanntem übrigens nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt.

Unfug!

@rossariorossa

So etwas nennt man auch "sich mit fremden Federn schmücken"!

Hast du so etwas nötig? :rolleyes:

am 2. Mai 2016 um 12:21

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 2. Mai 2016 um 12:21:24 Uhr:

ich habe den Artikel lediglich weitergeleitet was ausdrücklich erwünscht ist,

Nein, hast du nicht.

Cosmos schreibt weiterempfehlen, nicht weiterleiten.

Die entsprechenden Kanäle (Facebook etc.) sind darunter zum Anklicken verfügbar.

Selbst eine Weiterleitung würde nicht bedeuten, dass die Inhalte ohne Quellenangabe wiedergegeben werden darf.

Mir persönlich ist das völlig wurscht, ob du die Quelle angibst oder nicht. Es gibt aber genügend Zeitgenossen, die nur auf solche Gelegenheiten warten und kostenpflichtig wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht abmahnen/verklagen. Es ist deine Entscheidung.

Wann geht's mit dem Titelthema los?

Wenn du den Anfang gemacht hast!

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 9. Mai 2016 um 13:14:36 Uhr:

Wenn du den Anfang gemacht hast!

Mehr hab ich von Dir jetzt auch nicht erwartet!

PS: Den Anfang hat der TE gemacht! Hast's gemerkt?;)

dieser Thread bewirbt sich gerade um die Auszeichnung "sinnlosester Thread ever".

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 9. Mai 2016 um 14:48:51 Uhr:

[.....]

Mehr hab ich von Dir jetzt auch nicht erwartet!

Weshalb wirst du jetzt persönlich, kennen wir uns? :confused:

Zitat:

PS: Den Anfang hat der TE gemacht! Hast's gemerkt?

Und was erwartest du jetzt genau im weiteren Verlauf.......?

Tu dir keinen Zwang an und geh auf diesen Schwachsinn weiter drauf ein! Wird bestimmt eine sehr interessante Konversation zwischen dir und dem TE. :rolleyes:

 

am 14. Juni 2016 um 11:33

hier wird das thema auch ausführlich erklärt: http://www.bussgeld.de/

Warum wurde hier eigentlich nicht schon vor längerer Zeit das Schloss vor gemacht? :rolleyes:

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