bußgeldverfahren eingestellt, trotzdem zahlen??
gestern bekam ich post vom amt. darin stand das ein bußgeldbescheid gegen mich aufgehoben worden sei aufgrund der tatsache das es nicht mglich war den halter innerhalb der verjährungsfrist zu ermitteln..
und jetzt soll ich für deren dummheit auch noch 20 euro zahlen?
ist doch nicht mein problem wenn die es nicht auf die kette kriegen mir nen bußgeldbescheid zu schicken, oder sehe ich das falsch?
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40 Antworten
sie können den halter nicht ermittelt, aber schicken dir als halter des autos eine nachricht zu, dass sie den halter nicht ermitteln können...?!? *BAHNHOF*
hmm schwierig zu sagen.
Würde ich mal bei einer kostenlosen Rechtsberatungsstelle nachfragen ob die das dürfen.
wobei ich mir denke, wenn sie es nicht dürften wprden sie es auch nicht machen.
Zahl doch einfach... Ist doch egal wofür das Geld drauf geht.
Zitat:
Original geschrieben von Compi316
Zahl doch einfach... Ist doch egal wofür das Geld drauf geht.
Geldscheisser...?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Geldscheisser...?
wenn du Rechtschutz hast, kannste echt mal die 24 Stunden Rechtsberatung anrufen. Meines erachtens dürfen die dir nichts in Rechnung stellen. Wie du ja schon gesagt hast, waren sie ja zu blöd den eigentlichen Fahrer zu finden. ;-)
wegen 20 eur die rechtsschutz einschalten? omg!
zahl die 20 eur und freu dich, dass sie net rausgefunden haben was du wirklich gemacht hast bzw dass sie dich dafür net belangen können...
Also ich habe auch so ein Ding die letzte Woche bekommen und soll 20€ zahlen. Keine Ahnung wofür .... werde denen morgen mal einen Brief schreiben und nach dem Grund fragen.
Der Hintergrund dieser Schreiben dürfte folgender sein:
Wenn es bei gewissen Verstößen gegen die StVO der zuständigen Behörde nicht gelingt, den Fahrer zu ermitteln, der den Verstoß begangen hat, dann ist es zulässig, dem Halter die Bearbeitungskosten aufzuerlegen. (Sogenannte Halterhaftung) Früher waren das einmal maximal 36,00 DM, heute sind es dann offensichtlich 20,00 €. Meines Wissens bezieht sich diese Regelung ausschließlich auf Ordnunswiedrigkeiten im Ruhenden Verkehr (also Falschparken), das kann sich aber ebenfalls mittlerweile geändert haben. Im Normalfalle bekommt man da aber immer vorher einen Anhörungsbogen, in dem man sich zu angegebener Ordnungswiedrigkeit äußern soll. Sollte dieses nicht der Fall gewesen sein, würde ich auf jeden Falle in Erfahrung bringen, was der Grund für dieses Ordnungs- bzw. Bußgeldverfahren war und auf jeden Fall klären, ob die Erhebung der Bearbeitungsgebühr rechtmäßig ist.
Nach den hier gemachten Schilderungen könnte man sich ja rein theoretisch auch folgendes vorstellen: Auf Grund von Überlastung der Bearbeitungsstelle ist der Fall bereits verjährt, als die Bearbeitung beginnt. (Verjährung tritt in solchen Fällen in der Regel nach 3 Monaten ein) Da es für den Staat keine Möglichkeit mehr gibt, erfolgversprechend gegen den Fahrer vorzugehen, selbst wenn er ermittelt werden kann, wird pro Forma ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet und sofort wieder wegen Verjährung eingestellt, nur um zumindest die Bearbeitungsgebühr zu kassieren. Ich gehe mal davon aus, das dieses Vorgehen auf jeden Fall unrechtmäßig wäre (deshalb würde ich natürlich auch niemals jemandem unterstellen, das er so vorgeht).
Also wenn ich den Brief richtig gelesen habe, dann geben die an, dass ich geparkt habe ohne zu zahlen. Das kostet i.R. 5€. Und jetzt wollen die 20€ dafür, das sie das nicht verfolgen konnten??? Wie geht den das? Ich habe den Brief zuhause. Werde ihn nochmal genau durchlesen.
auch nicht schlecht *g
es lebe die deutsche Bürokratie...
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
wegen 20 eur die rechtsschutz einschalten? omg!
zahl die 20 eur und freu dich, dass sie net rausgefunden haben was du wirklich gemacht hast bzw dass sie dich dafür net belangen können...
Seh ich auch so!
Wobei aber eine Rechtsberatung auch für lau gemacht weren kann.
gruß
ja das war wegen falsch parken. ich werde dort auch am donnerstag erstmal anrufen und fragne was da sache ist. oder halt zum anwalt dank rechtschutz..
das ticket wegen dem falsch parken hätte mich 10 euro gekostet..
in einem ähnlichen fall war fast genau dasselbe. dort kam mir eine post mit einem amtshilfeersuch ins haus weil ich 3 euro! mahnkosten zu spät überwiesen hatte. bzw den betrag überwiesen hatte aber vor dem geldeingang noch der ußgeldbescheid rausging.
für diese 3 euro soll ich nun dank dem amtshilfeersuch 46,60 zahlen? ich hab der unfreundlichen dame am telefon daraufhin nur gesagt das sie ihn mal geschmeidig in den mund nehmen kann und das wenn überhaupt das alles noch teurer wird weil ich es nicht bezahle und von mir aus auch vor gericht gehen werde.
ich glaube mittlerweile echt das solche tricks die neuen maschen der behrden sind um die autofahrer noch mehr zu melken.. werde auf jeden fall hier in forum mal nach ähnlichen fällen ausschau halten um zu sehen ob das nicht nur einzelfälle sind..
Zitat:
Original geschrieben von Bremsbelag
das ticket wegen dem falsch parken hätte mich 10 euro gekostet..
Warum hast du die nicht bezahlt?