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Bußgelstelle erkennt mich nicht ? vorgehen ?

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 8:09

Hallo alle zusammen!

Ich wurde ja 2 mal am selben Ort geblitzt.

Ich war in Berlin bei der Bußgelstelle und durfte mir die Originale ansehen.

Auf einem Bild , ganz klar ich !

Auf dem Anderen auch ich ( Ich hatte an dem Tag sogar dieselbe Jacke an etc. )

In die Akte des ersten Vergehens schrieb die Sachbearbeiterin der Bußgeldstelle , dass sie mich ( namentliche Nennung mit Ausweisnummer ) eindeutig als Fahrer identifizieren kann.

in die 2. Akte jedoch schrieb sie aber, dass sie mich ( wieder namentliche Nennung ) nicht eindeutig als Fahrer identifizieren könne. ( Keine Nase, kein Mund da überbelichtet + Lenkrad im Gesicht ).

Der Menschenverstand sagt aber eigentlich schon das ich das sein sollte.

Somit habe ich ja eine gute Vorlage.

Wie soll ich reagieren ?

ein Anwalt publiziert folgendes ( [url=http://www.lawblog.de/.../ ]Hier ![/url] )

Dort hat sich der unerkannte nicht geäußert und wurde dennoch belangt.

Wie soll ich reagieren ? Was genau kann ich schreiben ohne mir wieder selbst ein bein zu stellen ?

Ich wäre sehr dankbar !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Charlinskaja

 

Und "shathh" : Keins der beiden Verfahren ist Rechtsgültig und es besteht auch keine sogenannte "Tateinheit" , jeder Fall für sich ist daher seperat und einzeln zu betrachten. Wenn Fall 1 zu meinen lasten geklärt ist, bei Fall 2 aber NICHT geklärt werden kann wer der Fahrer ist OBWOHL ich mit Ausweis und "Live in Farbe" vor Ihnen stand ergibt sich daraus die Chance einen "gleichen" Eindruck in anderem Wortlaut zu schildern wie Beispielsweise : Ich kann micht nicht daran erinnern ob ich zu diesem Tag am Steuer saß und wer das da auf dem Bild ist kann ich ( Wie die ermittelnde Bußgeldstelle ) ebenfalls nicht erkennen.

Ach sabbel nicht. Du bist ja schlimmer als ein kleines Kind.

Außerdem hast du die Tat indirekt bereits schriftlich, nämlich hier, zugegeben.

Sowas geht mir ja auf den Sack. Wenn du schon wiederholt zu schnell fahren kannst, dann sei auch ein großer Junge und belästige uns nicht mit Anfragen, die hier sowieso keiner kompetent beantworten kann. Rechtsberatung ist hier ohnehin verboten.

Meiner Meinung nach haben solche Themen hier im Forum nichts zu suchen, aus o.g. Gründen.

Jeden Tag heult hier irgendwer rum, dass er geblitzt wurde und keinen Bock hat zu bezahlen. Dass es hier nicht ums bezahlen geht, sondern darum, dass du gefälligst deinen Fahrstil zu ändern und dein Fehlverhalten abzustellen hast, das hast du anscheinend aber immer noch nicht verstanden.

Mir ist es ja wurscht, wenn du dich um einen Baum wickelst, aber durch regelmäßiges Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gefährdest du vorallem andere.

Dafür hol ich mir jetzt auch gerne eine Rüge ein. Zum Kotzen so ein Verhalten.

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36 Antworten

Zahlen und ab heute an die Regeln halten. Wer zwei Mal innerhalb kurzer Zeit an der selben Stelle geblitzt wird, sollte sich Gedanken über seine Fahreignung machen.

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 9:13

Ich halte mich an die Regeln , es kann aber immer mal zu Ausnahmesituationen kommen.

Ich weiss ganz genau das die Bußgeldstelle mich versucht als Fahrer zu identifizieren !

Ich war dort weil es nicht geblitzt hat und in der Post und auch Online kein Bild da war.

Ich habe nicht abgestritten das ich es bin, was offensichtlich ist das zahle ich auch.

Ich habe die Möglichkeit mich aus der Affäre zu ziehen, da ich das Geld auch nicht in Massen horte.

Ich habe nach einer möglichst Geschickten Antwort für die Damen und Herren gefragt.

Niemand hat etwas zu verschenken.

Zitat:

Original geschrieben von Charlinskaja

Auf einem Bild , ganz klar ich !

Auf dem Anderen auch ich ( Ich hatte an dem Tag sogar dieselbe Jacke an etc. )

Dann ist doch alles klar.

Ich dachte wir sind hier ein Diskussionsforum und keine Selbsthilfegruppe zur Bußgeldflucht.

am 10. Januar 2014 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zahlen und ab heute an die Regeln halten. Wer zwei Mal innerhalb kurzer Zeit an der selben Stelle geblitzt wird, sollte sich Gedanken über seine Fahreignung machen.

Gehts Dir jetzt besser nach Deinem überflüssigem Belehrungskommentar...?:rolleyes:

Oder hast Du auch noch etwas sinnvolles in Bezug auf die Frage des TE beizutragen...?

@TE: Ohne genauere Details artet das hier gewiss nur in eine kolossale Glaskugelbeschau aus, inkl. dem Auftreten der pathologischen Moralapostel und entsprchender Kommentare (s.o.)...

Kompetente Auskunft erteilt Dir hier der versierte Fachanwalt Deines Vertrauens, er bekommt auch Akteneinsicht und kann so in Zusammenarbeit mit Dir die richtige Strategie ausarbeiten. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt.

Ob sich der Aufwand nun für Dich lohnt (RSV vorhanden?), kannst nur Du allein entscheiden, hängt sicher auch primär von der zu erwartenden Sanktion (Höhe des Bußgeledes, ggf. Punkte & Fahrverbot) ab.

Viel Erfolg!

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 9:52

Danke Letzterlude , den Gedanken hatte ich auch, ich dachte nur jemand wüsste hier was man wohl in den Anhörungsbogen schreiben könnte, da ich ja nun weiss was in der Akte steht.

Aber was sind schon 90 Euro für eine kleine Beratung mit hilfreicher Antwort gegen diese blöden Kommentare.

 

Und "shathh" :

Egal ob ich es war oder nicht. Ich werde es nicht zugeben wenn die ermittelnden bereits sagen das das Bild nicht verwertbar ist. Wer macht sowas dummes ? bezahlst du ein Bußgeld wenns keine Fotos davon gibt ? Ich glaube nicht oder ? Keins der beiden Verfahren ist schon Rechtsgültig und es besteht auch keine sogenannte "Tateinheit" , jeder Fall für sich ist daher seperat und einzeln zu betrachten. Wenn Fall 1 zu meinen lasten geklärt ist, bei Fall 2 aber NICHT geklärt werden kann wer der Fahrer ist OBWOHL ich mit Ausweis und "Live in Farbe" vor Ihnen stand ergibt sich daraus die Chance einen "gleichen" Eindruck in anderem Wortlaut zu schildern wie Beispielsweise : Ich kann micht nicht daran erinnern ob ich zu diesem Tag am Steuer saß und wer das da auf dem Bild ist kann ich ( Wie die ermittelnde Bußgeldstelle ) ebenfalls nicht erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Charlinskaja

 

Und "shathh" : Keins der beiden Verfahren ist Rechtsgültig und es besteht auch keine sogenannte "Tateinheit" , jeder Fall für sich ist daher seperat und einzeln zu betrachten. Wenn Fall 1 zu meinen lasten geklärt ist, bei Fall 2 aber NICHT geklärt werden kann wer der Fahrer ist OBWOHL ich mit Ausweis und "Live in Farbe" vor Ihnen stand ergibt sich daraus die Chance einen "gleichen" Eindruck in anderem Wortlaut zu schildern wie Beispielsweise : Ich kann micht nicht daran erinnern ob ich zu diesem Tag am Steuer saß und wer das da auf dem Bild ist kann ich ( Wie die ermittelnde Bußgeldstelle ) ebenfalls nicht erkennen.

Ach sabbel nicht. Du bist ja schlimmer als ein kleines Kind.

Außerdem hast du die Tat indirekt bereits schriftlich, nämlich hier, zugegeben.

Sowas geht mir ja auf den Sack. Wenn du schon wiederholt zu schnell fahren kannst, dann sei auch ein großer Junge und belästige uns nicht mit Anfragen, die hier sowieso keiner kompetent beantworten kann. Rechtsberatung ist hier ohnehin verboten.

Meiner Meinung nach haben solche Themen hier im Forum nichts zu suchen, aus o.g. Gründen.

Jeden Tag heult hier irgendwer rum, dass er geblitzt wurde und keinen Bock hat zu bezahlen. Dass es hier nicht ums bezahlen geht, sondern darum, dass du gefälligst deinen Fahrstil zu ändern und dein Fehlverhalten abzustellen hast, das hast du anscheinend aber immer noch nicht verstanden.

Mir ist es ja wurscht, wenn du dich um einen Baum wickelst, aber durch regelmäßiges Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gefährdest du vorallem andere.

Dafür hol ich mir jetzt auch gerne eine Rüge ein. Zum Kotzen so ein Verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von shathh

Ach sabbel nicht. Du bist ja schlimmer als ein kleines Kind.

Außerdem hast du die Tat indirekt bereits schriftlich, nämlich hier, zugegeben.

 

Sowas geht mir ja auf den Sack. Wenn du schon wiederholt zu schnell fahren kannst, dann sei auch ein großer Junge und belästige uns nicht mit Anfragen, die hier sowieso keiner kompetent beantworten kann. Rechtsberatung ist hier ohnehin verboten.

 

Meiner Meinung nach haben solche Themen hier im Forum nichts zu suchen, aus o.g. Gründen.

 

Jeden Tag heult hier irgendwer rum, dass er geblitzt wurde und keinen Bock hat zu bezahlen. Dass es hier nicht ums bezahlen geht, sondern darum, dass du gefälligst deinen Fahrstil zu ändern und dein Fehlverhalten abzustellen hast, das hast du anscheinend aber immer noch nicht verstanden.

 

Mir ist es ja wurscht, wenn du dich um einen Baum wickelst, aber durch regelmäßiges Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gefährdest du vorallem andere.

 

Dafür hol ich mir jetzt auch gerne eine Rüge ein. Zum Kotzen so ein Verhalten.

Deinen Ausführungen kann ich nur zustimmen. Aber wenn der TE die Möglichkeit sieht, dass hier quasi in dubio pro reo gehandelt wird, ist die Reaktion des TE nicht verwerflich, moralisch aber anzukreiden. Da gehört auch eine gewisse Größe dazu, zu etwas zu stehen, für das man verantwortlich ist.  Der TE gibt zwar hier offen seine zwei Tempoüberschreitungen zu, seine Reaktion darauf muss er mit sich selbst abmachen. Dass er noch mit der finanziellen Seite kommt:rolleyes: Das sollte man sich vorher überlegen, bevor man aufs Gaspedal tritt;)

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 10:22

Mir fehlen so langsam die Worte zu dem was Ihr sagt.

Ich finde manches ziemlich dreist und auch sehr scheinheilig.

Ich habe auch keine Lust mich zu jeder Sache zu äußern, denn meine Kernfrage war : Was ich in den Anhörungsbogen schreibe wenn das Blitzerfoto nicht verwertbar ist. Messprotokolle die falsch sind , sind schließlich auch nicht verwertbar. Ich habe nichts versucht abzuwenden oder sonst was. Ich habe auch nicht gejammert. Ihr wisst nicht um wieviel Geld es geht, Punkte oder Km/h , was erlaubt ihr euch also ein Urteil zu bilden ? Ist das normal so in diesem Forum ?

Ihr könnt euren Frust bitte woanders entladen. Denn das ist kindisch.

Ich bin mir zu 100 % Sicher und würde mein Leben dafür geben, das wenn ihr einen Bescheid bekommt, keine Bilder existieren genauso in den Bogen schreiben würdet , das man nichts erkennt und somit fraglich ist ob ihr das wart , oder ein Auto in der 2. Reihe , ein Vogel, eine Rakete , was weiss ich. So ist es nunmal. Dort steht das Ich nicht zu erkennen bin also müsst ihr damit Leben. Also gebt mir eine Antwort , was Ihr schreiben würdet oder nicht.

Ich weiss was ich nicht richtig gemacht habe. Und ich weiss auch was die nicht richtig gemacht haben.

Also bitte, hört auf Antworten zu verfassen oder seid Konstruktiv.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zahlen und ab heute an die Regeln halten. Wer zwei Mal innerhalb kurzer Zeit an der selben Stelle geblitzt wird, sollte sich Gedanken über seine Fahreignung machen.

Gehts Dir jetzt besser nach Deinem überflüssigem Belehrungskommentar...?:rolleyes: Oder hast Du auch noch etwas sinnvolles in Bezug auf die Frage des TE beizutragen...?

Mir ging’s schon vorher prima, danke der Nachfrage. Das einzig Sinnvolle hab ich ja schon geschrieben: Zahlen und ab jetzt langsamer fahren. Und "nicht rumheulen", diesen Punkt hatte ich in der Tat vergessen.

Zitat:

Kompetente Auskunft erteilt Dir hier der versierte Fachanwalt Deines Vertrauens, er bekommt auch Akteneinsicht und kann so in Zusammenarbeit mit Dir die richtige Strategie ausarbeiten. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt.

Genau. Nicht zu seinen Fehlern stehen und am Ende wesentlich mehr Geld verbraten zu haben mag in deinen Augen ein sinnvoller Rat sein, in meinen Augen ist er es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Charlinskaja

… Ich habe nicht nach deiner Meinung gefragt …

Doch, hast du:

Zitat:

Wie soll ich reagieren ?

Ist eigentlich ganz einfach: Anfechten bedeutet die u.U. Gefahr eines Fahrtenbuches. Ich denke, du fährst besser, wenn du zugibst, dass du es warst. Aber das entscheidest letztlich du alleine.

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Charlinskaja

… Ich habe nicht nach deiner Meinung gefragt …

Doch, hast du:

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Wie soll ich reagieren ?

Du bist ja so ein richtig Lustiger. " Wie soll ich reagieren " in Bezug auf die Frage " Was schreibe ich in den Anhörungsbogen am besten rein "`

Deine Antwort : Fahreignung in Frage stellen. Danke dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Ist eigentlich ganz einfach: Anfechten bedeutet die u.U. Gefahr eines Fahrtenbuches. Ich denke, du fährst besser, wenn du zugibst, dass du es warst. Aber das entscheidest letztlich du alleine.

Auto steht zum Verkauf.

Danke für diese normale Antwort

 

Nochmals ...

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 10:45

12 Antworten und nicht einer mit der Idee für einen passenden Wortlaut für meine Frage.

Alles andere was gesagt wird habe ich niemals in Frage gestellt. Ich habe auch nicht um veruteilungen gebeten. Ich würde also gern antworten auf meine Frage , wenn nicht dann bitte ich den Moderator darum das thema einfach zu zu machen.

am 10. Januar 2014 um 10:48

@TE

Wenn das Bild unbrauchbar ist, dann kannst du folgendes machen: Ein Angehöriger oder Freund füllt den Anhörungsbogen aus und gibt an, dass er gefahren ist. Wenn er anschliessend einen Bussgeldbescheid erhält legt er dagegen Widerspruch ein. Dafür ist es nicht notwendig eine Begründung anzugeben. Nachdem die Verjährungsfrist abgelaufen ist, gibst du dich als Fahrer zu erkennen. Dir kann man dann nichts mehr, weil verjährt, und deinem Freund kann man ebenfalls nichts, weil es nicht verboten ist, sich selbst zu beschuldigen.

Was das Gepöbel der üblichen Verdächtigen anbelangt, so hat es sich als zielführend erwiesen deren Absonderungen geflissentlich zu ignorieren. Zwar gibt es sog. "Spielregeln", die angeblich hier gelten sollen, diesen wird aber traditionell keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt. Das ist hauptsächlich bedingt durch die Tatsache, daß der für diesen Bereich zuständige Obermod seine Aufgabe etwas eigenwillig interpretiert.

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