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Bußgelvollstreckung Blitzer Schweiz
Hallo,
vor einiger Zeit bin ich in der Schweiz geblitzt worden. Zurück in Deutschland habe ich intensiv nach Informationen über die Bußgelvollstreckung der Schweizer Behörden in Deutschland gesucht und leider sehr wenig gefunden. Vor allem fand wiedersprüchliche Aussagen, was das Rechtsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland anbelangt (im Bußgeldfall).
Darauf hin habe ich der Rechtsberatung des ADAC eine E-Mail geschrieben.
Dessen Antwort möchte ich hier veröffentlichen:
"
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Schweiz gibt es keine generelle Halterhaftung für Zuwiderhandlungen eines Fahrzeugführers. Wenn ein Fahrzeug nicht unmittelbar nach einem Verkehrsverstoß, z.B. auf Grund einer Geschwindigkeitsübertretung angehalten worden ist, kann nicht etwa auf Grund einer gesetzlichen Vermutung vom Halter auf den Fahrer geschlossen werden. Jedoch besteht nach schweizerischer Rechtsprechung eine Pflicht des Halters, im Falle der nicht sofortigen Feststellung des Täters bei der Ermittlung desselben mitzuwirken. Zwar gibt es in den meisten Schweizer Kantonen ein Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich Familienangehörigen, doch kann dessen Umfang je nach Kanton sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. So erstreckt sich beispielsweise dieses Recht in einigen Kantonen nicht auf sog. Übertretungen. Dies sind Verstöße, die - wie der vorliegende - in der schweizerischen Ordnungsbußenliste aufgeführt sind.
Schweizer Behörden verfolgen Verkehrsverstöße regelmäßig mit – im Vergleich zu Deutschland – hohen Geldsanktionen. Derzeit besteht für sie aber noch keine Möglichkeit, nicht bezahlte Bußgelder in Deutschland zu vollstrecken. Darüber hinaus gibt es keinen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Zwar sieht der 2002 in Kraft getretene Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag grundsätzlich auch die Vollstreckung von Geldbußen (ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro) vor, doch sind diese Bestimmungen über die Geldbußeneintreibung bislang noch nicht in Kraft gesetzt. Wann und ob dies erfolgen wird, ist derzeit ungewiss.
Derzeit müssen die im Bußgeldbescheid benannte Person und der Halter des betreffenden Fahrzeuges bei Nichtbezahlung der Geldbuße mit Problemen bei der Wiedereinreise in die Schweiz rechnen. Auch nach dem Ende 2008 erfolgten Schengen-Beitritt der Schweiz können trotz grundsätzlichen Wegfalls der Personenkontrollen an der Grenze Stichkontrollen durchgeführt werden. Schwierigkeiten kann es auch während eines Aufenthaltes in der Schweiz geben (z.B. werden im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrer von ausländischen Kfz routinemäßig auf nicht bezahlte Bußgelder überprüft). Die Personalien des Adressaten und das Kfz-Kennzeichen werden nämlich bei Nichtbezahlung im Bußenschuldnerregister eingetragen, das bei Verkehrskontrollen oder an den Grenzen abgefragt werden kann.
Die ausstehende Buße zuzüglich etwaiger Versäumnisgebühren ist dann regelmäßig an Ort und Stelle zu entrichten. Ist im Rahmen des Bescheides oder einer darauf folgenden Mahnung die Umwandlung der Geldbuße in eine Ersatzhaftstrafe angedroht, muss unter Umständen mit der Verhaftung auf Schweizer Staatsgebiet gerechnet werden. Ausstehende Bußgelder können in der Schweiz bis zu fünf Jahre ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides vollstreckt werden. Angesichts der drastischen Strafdrohungen sollten gerade bei häufigen Fahrten in bzw. durch die Schweiz dort verhängte Bußgelder fristgerecht bezahlt werden.
"
Beste Antwort im Thema
Interessant... Und was möchtest du uns damit jetzt neues sagen?
An die Vorposter... der TE hat keine Frage gestellt, warum sagt ihr ihm denn was er tun soll?
Mittlerweile schon zur selben Leier - Antwortmaschine geworden?
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12 Antworten
Ja, das ist immer noch die sinnvollste Lösung. Zahlen und gut ist's.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, das ist immer noch die sinnvollste Lösung. Zahlen und gut ist's.
Find ich auch: Einfach mal ein Mann sein und zu seinem Fehler stehen und dann mit einem lächeln zahlen.
Grüße
Rausreden, macht's nur noch teurer!
Interessant... Und was möchtest du uns damit jetzt neues sagen?
An die Vorposter... der TE hat keine Frage gestellt, warum sagt ihr ihm denn was er tun soll?
Mittlerweile schon zur selben Leier - Antwortmaschine geworden?
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
An die Vorposter... der TE hat keine Frage gestellt, warum sagt ihr ihm denn was er tun soll?
Mittlerweile schon zur selben Leier - Antwortmaschine geworden?
Jep, hier im V&S eine Art Pawlow´scher Reflex . Manchmal glaube ich, daß bei einigen Usern hier ein Pop-Up aufploppt, wenn hier ein Schlagwort wie Rasen, Bußgeld, Zahlen usw fällt. Dann werden die üblichen Textbausteine rausgehauen und schon springt der Beitragszähler nach oben.
So long
Ghost
Die 3 ersten Antworten sind mal wieder schlicht für die (Moralisten/Oberlehrer)Tonne...
Die von Dir geposteten Infos hingegen sind durchaus nützlich, so kann ein jeder im Falle eines Falles schon mal grundsätzlich schauen, welche Alternativen für ihn in Frage kommen.
Das ist doch das übliche.
Es gelten die Vorschriften des Landes in dem man sich bewegt.
Die Preise können anders sein.
Evtl. ist das Parken eine Steuer.
Evtl. gibts Kameras an der Grenze.
Evtl. gibts noch Grenzkontrollen.
Evtl. gibts andere Verjährungsfristen.
Und dann kann man teilweise entweder zahlen oder jahrelang nicht mehr einreisen.
So lächerlich wie in D ist es kaum irgendwo...
OT:
Ich erinnere in dem Zusammenhang gern auch mal an die Regeln zur Organspende in Österreich.
Jeder der nicht widerspricht - auch jeder deutsche Durchreisende - ist Organspender.
Rein rechtlich zumindest.
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
An die Vorposter... der TE hat keine Frage gestellt, warum sagt ihr ihm denn was er tun soll?
Mittlerweile schon zur selben Leier - Antwortmaschine geworden?
Jep, hier im V&S eine Art Pawlow´scher Reflex . Manchmal glaube ich, daß bei einigen Usern hier ein Pop-Up aufploppt, wenn hier ein Schlagwort wie Rasen, Bußgeld, Zahlen usw fällt. Dann werden die üblichen Textbausteine rausgehauen und schon springt der Beitragszähler nach oben.
So long
Ghost
Exakt so wie andere den Geruch von Moralin feststellen, sobald hier auch nur ein kleiner Kommentar eingestellt wird, richtig?
Eigentlich wär dieses Thema nicht schlecht um damit ein "Sticky" zu beginnen:
"wie sieht die Bussgeldvollstreckung von Land XYZ in der BRD aus"
... immerhin: wir kennen doch diverse Heul-Fäden "wäwäwä wurde im Ausland geblitzt was nun" und was dabei passiert.
(im Prinzip sollte man ein weiteres Sticky machen "wurde im Ausland geblitzt, hab nicht bezahlt - so ergings mir"...)
Zum ADAC-Statement sollte man hinzufügen:
UMGEKEHRT (D-Bussen in CH vollstrecken) gilt der Vertrag bereits. Es harpert mal wieder am "grossen Nachbarn" warum die Gegenseitigkeit (mal wieder) nicht da ist...
Nur damit sich kein Schweizer der das liest in D nicht mehr an die Regeln hällt weil die Info im ADAC-Statment irreführend ist...
Nach den 5 Jahren kann also nichts mehr passieren? Oder kann so ein Bußgeldverfahren auch pausieren und die Frist beginnt wieder?
Zitat:
Original geschrieben von touran_bert
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, das ist immer noch die sinnvollste Lösung. Zahlen und gut ist's.
Find ich auch: Einfach mal ein Mann sein und zu seinem Fehler stehen und dann mit einem lächeln zahlen.
Grüße
Und als Frau braucht man nicht Zahlen?
Es ist sinnlos...
***geschlossen***
MfG
invisible_ghost
MOD