C219 Kilometerstand gedreht (350 CGI)
Hallo,
ich habe im September vergangenen Jahres privat einen CLS 350 CGI (Bj. 2006) gekauft, mit dem damaligen Kilometerstand von 155.000km "laut Tacho". Vergangene Woche wollte ich bei einem Mercedes Autohaus das Fahrzeug zum Service geben, jedoch wurde davor festgstellt das der Kilometerstand runtergedreht wurde. Von tatsächlichen 294.000km auf 164.000km. Eine Frechheit!!!
Im Kaufvertrag steht hinter der Gesamtkilometerlaufeistung von 155.000km "laut Tacho" per Hand geschrieben. Deshalb kommen mir jetzt einige Fragen.
1. ist der Verkäufer durch dieses "laut Tacho" raus aus der Sache oder ist das nichtig das es ja bei der Gesamtkilometerlaufleisting eingetragen wurde?
2.Wie würdet ihr am besten vorgehen?
3. Auto abmelden bzw. stilllegen?
4. Kann ich den Kaufvertrag anfechten? Da man in Internet gegenteilige Aussagen liest.
5. Kann der gesamte Kaufpreis vom September 2014 zurückverlangt werden?
Ich bitte un eure Hilfe & danke im Voraus
Gruß Maximilian94
Beste Antwort im Thema
Rechtsanwalt / Polizei, das ist schon richtig.......aber auch umständlich und mit Kosten verbunden!
Ich würde den Verkäufer persönlich ansprechen und ihm vorschlagen: er soll dir den vollen Kaufpreis
unverzüglich erstatten ansonsten erfolgt Anzeige.
Vielleicht der - für dich - einfachere Weg um an dein Geld zu kommen.
Auf Diskussionen ( z. B. Wertminderung für die von dir gefahrenen Kilometer ) würde ich mich nicht einlassen.
Zu diesem Gespräch auf jeden Fall einen Zeugen mitnehmen.
Eine Anzeige kannst du immer noch machen, du hast ja einen Zeugen dabei, wenn er wandelt ist das ja eine Schuldanerkennung.
Du versprichst ihm ihn nicht anzuzeigen wenn du sofort dein Geld bekommst und zeigst ihn trotzdem an!
Den Betrüger mit den eigenen Waffen schlagen nenne ich so etwas!
Wortspielerei:
Erstatte Anzeige und gehe direkt danach zum Verkäufer wie zuvor oben genannt!
Dann schwindelst du nicht einmal wenn du ihm sagst du wirst kein Anzeige erstatten!
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38 Antworten
Lass Dir vom Mercedes Autohaus die Werkstatt-Historie des Wagens geben. Vielleicht kannst Du dann feststellen, ob die Manipulation in die Zeit "Deines" Verkäufers gefallen ist. Bei der Laufleistung hat er wahrscheinlich schon länger keine MB Werkstatt gesehen. Aber manchmal hat man ja Glück. Fällt der Dreh in seine Zeit fällt, dann kannst Du vielleicht daran ansetzen.
Wenn Du bei 155.000 km laut Tacho gekauft hast, wie kommt es dann zum Zurückdrehen auf 164.000? Ist der Tacho rückwärts gelaufen?
Nein das hab ich unverständlich geschrieben. Ich habe jetzt 164.000km drauf und da wurde festgestellt das es in Wirklichkeit 294.000 sind. Das heißt beim Kauf müsste er schon 285.000km gehabt haben
Zitat:
@Maximilian94 schrieb am 22. März 2015 um 22:57:44 Uhr:
Hallo,
ich habe im September vergangenen Jahres privat einen CLS 350 CGI (Bj. 2006) gekauft, mit dem damaligen Kilometerstand von 155.000km "laut Tacho". Vergangene Woche wollte ich bei einem Mercedes Autohaus das Fahrzeug zum Service geben, jedoch wurde davor festgstellt das der Kilometerstand runtergedreht wurde. Von tatsächlichen 294.000km auf 164.000km. Eine Frechheit!!!
Im Kaufvertrag steht hinter der Gesamtkilometerlaufeistung von 155.000km "laut Tacho" per Hand geschrieben. Deshalb kommen mir jetzt einige Fragen.
1. ist der Verkäufer durch dieses "laut Tacho" raus aus der Sache oder ist das nichtig das es ja bei der Gesamtkilometerlaufleisting eingetragen wurde?
2.Wie würdet ihr am besten vorgehen?
3. Auto abmelden bzw. stilllegen?
4. Kann ich den Kaufvertrag anfechten? Da man in Internet gegenteilige Aussagen liest.
5. Kann der gesamte Kaufpreis vom September 2014 zurückverlangt werden?
Ich bitte un eure Hilfe & danke im Voraus
Gruß Maximilian94
Das ist keine Frage für das Forum hier.Da ist ein Fachanwalt gefragt oder eine erste kostenlose Rechtsberatung des ADAC.
Es liegt nahe, daß der handschriftliche Vermerk bewußt eingefügt worden ist, mit großer Wahrscheinlichkeit von demjenigen, der zurückgedreht hat. (Vorspiegelung falscher Tatsachen)
MB weiß auch, wer der letzte Besitzer mit 294000 Km war.
Zitat:
@Maximilian94 schrieb am 22. März 2015 um 22:57:44 Uhr:
Im Kaufvertrag steht hinter der Gesamtkilometerlaufeistung von 155.000km "laut Tacho" per Hand geschrieben. Deshalb kommen mir jetzt einige Fragen.
Ohh Mann o Mann... *Kopschüttel*... erst jetzt kommen dir "einige Fragen"? Da wäre bei mir sämtliche Alarmglocken angegangen bei solch einem handschriftlichen Nachtrag in einem Kaufvertrag
Wie schon @nn328 trefflich formuliert hat, AB ZUM RA und ANZEIGE BEI DER POLIZEI!!!
In jedem Fall mit einem Anwalt. Grundsätzlich gilt aber schon: Was im Kaufvertrag drin steht und wozu beide unterschrieben haben (Willensabsichtserklärung) muss den Tatsachen entsprechen, ungeachtet ob handschriftlich oder digital. Ein Kaufvertrag kann beispielsweise auch komplett von Hand geschrieben werden und hat dennoch die vollständige rechtliche Gültigkeit. In deinem Fall ist mindestens eine arglistige Täuschung vorliegend, du kannst also komplett vom Kaufvertrag zurücktreten. Dennoch empfiehlt es sich, dies mit einem Anwalt durchzuführen.
Echt ärgerlich so eine Angelegenheit und im Speziellen noch bei so einem Wagen.
Wichtig auf jeden Fall: Lass nicht so viel Zeit vergehen, jetzt sofort handeln.
Ach so, ein wesentlicher Unterschied wird noch sein: Hast du von einem gewerblichen Händler gekauft oder von Privat? Bei einem Händler stehen die Chancen wesentlich besser. Bei einer Privatperson sagt man immer "Bewertung des Zustandes im Rahmen der Zumutbarkeit", damit ist gemeint, dass eine Privatperson beim Verkauf beispielsweise nicht über den ordnungsgemäßen Zustand von der Peripherie des Wagens urteilen kann. Der Tachostand ist jedoch im Rahmen der Zumutbarkeit. Du musst in dem Fall dem Privatverkäufer nur beweisen, dass er von dem falschen Tachostand zum Zeitpunkt des Verkaufs gewusst hat. Hieran sieht man schon, das muss besser sofort über einen Anwalt laufen.
Ich wünsche dir maximalen Erfolg, im Rahmen eines so ärgerlichen Vorgangs!
Rechtsanwalt / Polizei, das ist schon richtig.......aber auch umständlich und mit Kosten verbunden!
Ich würde den Verkäufer persönlich ansprechen und ihm vorschlagen: er soll dir den vollen Kaufpreis
unverzüglich erstatten ansonsten erfolgt Anzeige.
Vielleicht der - für dich - einfachere Weg um an dein Geld zu kommen.
Auf Diskussionen ( z. B. Wertminderung für die von dir gefahrenen Kilometer ) würde ich mich nicht einlassen.
Zu diesem Gespräch auf jeden Fall einen Zeugen mitnehmen.
Eine Anzeige kannst du immer noch machen, du hast ja einen Zeugen dabei, wenn er wandelt ist das ja eine Schuldanerkennung.
Du versprichst ihm ihn nicht anzuzeigen wenn du sofort dein Geld bekommst und zeigst ihn trotzdem an!
Den Betrüger mit den eigenen Waffen schlagen nenne ich so etwas!
Wortspielerei:
Erstatte Anzeige und gehe direkt danach zum Verkäufer wie zuvor oben genannt!
Dann schwindelst du nicht einmal wenn du ihm sagst du wirst kein Anzeige erstatten!
Zitat:
@QQ 777 schrieb am 24. März 2015 um 10:45:55 Uhr:
Rechtsanwalt / Polizei, das ist schon richtig.......aber auch umständlich und mit Kosten verbunden!
Ich würde den Verkäufer persönlich ansprechen und ihm vorschlagen: er soll dir den vollen Kaufpreis
unverzüglich erstatten ansonsten erfolgt Anzeige.
Vielleicht der - für dich - einfachere Weg um an dein Geld zu kommen.
Auf Diskussionen ( z. B. Wertminderung für die von dir gefahrenen Kilometer ) würde ich mich nicht einlassen.
Zu diesem Gespräch auf jeden Fall einen Zeugen mitnehmen.
Eine Anzeige kannst du immer noch machen, du hast ja einen Zeugen dabei, wenn er wandelt ist das ja eine Schuldanerkennung.
Du versprichst ihm ihn nicht anzuzeigen wenn du sofort dein Geld bekommst und zeigst ihn trotzdem an!
Den Betrüger mit den eigenen Waffen schlagen nenne ich so etwas!
Wortspielerei:
Erstatte Anzeige und gehe direkt danach zum Verkäufer wie zuvor oben genannt!
Dann schwindelst du nicht einmal wenn du ihm sagst du wirst kein Anzeige erstatten!
Das würde ich schön lassen. Denn dieser Vorschlag kann auch ganz schnell nach hinten losgehen:
§ 240 Strafgesetzbuch Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter...
Wir kennen hier nicht alle Einzelheiten. So wissen wir nicht, ob der letzte Verkäufer vielleicht selbst gelinkt wurde und es nicht einmal bemerkt hat. Den handschriftlichen Zusatz "laut Tacho" hat er womöglich nur deshalb arglos hinzugefügt, weil er das in einem Internetratgeber gelesen hat. Dann hättest vielleicht Du einen Unschuldigen genötigt.
Diesem Paragraphen steht die Tatsache der Manipulation als Urkundenfälschung gegenüber!
Also ebenfalls eine Freiheitsstrafe zu rechnen, was aber hier in dieser Bananenrepublik dem Staat nicht interessiert .
Würden pro KM dem Staat als neue Steuerart Gelder entgehen, DANN aber warm einpacken....
Dass einer daran gedreht hat, ist klar. Aber wer? Wieviele Vorbesitzer hatte der Wagen seitdem? Wir wissen es nicht. Jedenfalls sollten wir dem TE keinen Bärendienst erweisen, indem wir ihm empfehlen, sich selbst womöglich auch noch strafbar zu machen. Meine Empfehlung: Mit dem ganzen Fall zum Fachanwalt gehen und nach einer ersten Beratung entscheiden, wie man weitermacht.
Zitat:
@rus schrieb am 28. März 2015 um 11:14:57 Uhr:
Zitat:
@QQ 777 schrieb am 24. März 2015 um 10:45:55 Uhr:
Rechtsanwalt / Polizei, das ist schon richtig.......aber auch umständlich und mit Kosten verbunden!
Ich würde den Verkäufer persönlich ansprechen und ihm vorschlagen: er soll dir den vollen Kaufpreis
unverzüglich erstatten ansonsten erfolgt Anzeige.
Vielleicht der - für dich - einfachere Weg um an dein Geld zu kommen.
Auf Diskussionen ( z. B. Wertminderung für die von dir gefahrenen Kilometer ) würde ich mich nicht einlassen.
Zu diesem Gespräch auf jeden Fall einen Zeugen mitnehmen.
Eine Anzeige kannst du immer noch machen, du hast ja einen Zeugen dabei, wenn er wandelt ist das ja eine Schuldanerkennung.
Du versprichst ihm ihn nicht anzuzeigen wenn du sofort dein Geld bekommst und zeigst ihn trotzdem an!
Den Betrüger mit den eigenen Waffen schlagen nenne ich so etwas!
Wortspielerei:
Erstatte Anzeige und gehe direkt danach zum Verkäufer wie zuvor oben genannt!
Dann schwindelst du nicht einmal wenn du ihm sagst du wirst kein Anzeige erstatten!
Das würde ich schön lassen. Denn dieser Vorschlag kann auch ganz schnell nach hinten losgehen:
§ 240 Strafgesetzbuch Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter...
Wir kennen hier nicht alle Einzelheiten. So wissen wir nicht, ob der letzte Verkäufer vielleicht selbst gelinkt wurde und es nicht einmal bemerkt hat. Den handschriftlichen Zusatz "laut Tacho" hat er womöglich nur deshalb arglos hinzugefügt, weil er das in einem Internetratgeber gelesen hat. Dann hättest vielleicht Du einen Unschuldigen genötigt.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Ein V O R S C H L A G ist doch keine Drohung.....ein Versprechen auch nicht!...auch keine Nötigung!
Außerdem: Wem glaubt die Polizei; mir und meinem Zeugen oder dem Betrüger?
....wie gesagt: wer lesen kann.....
Zitat:
@Maximilian94 schrieb am 23. März 2015 um 07:51:54 Uhr:
Nein das hab ich unverständlich geschrieben. Ich habe jetzt 164.000km drauf und da wurde festgestellt das es in Wirklichkeit 294.000 sind. Das heißt beim Kauf müsste er schon 285.000km gehabt haben
...und was hast du gemacht, wie geht es weiter?
Anwalt einschalten und Verkäufer verklagen. Hatte ich bei meinem alten Fahrzeug auch schon mal. War damals als Zeuge im Prozess. Wenn es mehrere Vorbesitzer gibt diese Ausfindig machen und fragen mit wieviel km verkauft wurde. Wartungshistorie prüfen usw. Ob du das Fahrzeug weiter nutzen kannst erklärt dir dein Anwalt. Hoffentlich hast du eine Haftpflichtversicherung. Das kostet Geld und Zeit. Bei mir dauerte das fast 2 Jahre. Am Ende hat der Typ die Finger gehoben und ob er jemals Geld zurück gezahlt hat ist fraglich...
Hat jemand hier eine Ahnung, um wie viel sich der Marktwert des Wagens durch die erhöhte Kilometerzahl verschlechtert? Sprich wie viele Euro war das Fahrzeug weniger wert? In der Größenordnung dürfte sich der Schaden des TE ja bewegen (?)
Bei mir waren es 60tkm weniger und der hat damals 4000€ mehr bekommen.