1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. C350 hat sich im Nachhinein als Unfallfahrzeug herausgestellt // Auto zurückgeben?

C350 hat sich im Nachhinein als Unfallfahrzeug herausgestellt // Auto zurückgeben?

Mercedes
Themenstarteram 16. März 2019 um 12:36

Guten Tag,

hab die letzten Tage über meinen c350 Coupé ziemlich schockierende Dinge erfahren. Hab das Dekragutachten von meinem Auto durchgeblättert und mir sind ein paar Unstimmigkeiten aufgefallen. Die Lackschichtdicke bei Fahrertür, Seitenwand Fahrerseite und obere Säule Fahrerseite waren erhöht & daraufhin hab ich recherchiert. Das Autohaus bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe hat nichts von einem derartigen Unfall erzählt und auch im Kaufvertrag steht : „Motorhaube & stoßfänger nachlackiert, ansonsten ist das Auto unfallfrei“. Ist alles unterzeichnet worden.

Nun nach vielen Telefonaten stellt sich heraus, dass das Fahrzeug einen Schaden von 18000€ im Jahr 2014 hatte und dieser repariert wurde. Der Vorbesitzer hat es dem Autohaus verschwiegen und das Autohaus hat mir nun das Auto „angedreht“.

Denkt ihr ich habe Chancen das Auto zurückzugeben? Was ist mit meinen Ausgaben die ich für das Auto getätigt habe? & zudem hatte ich einen Auffahrunfall mit 3000€ schaden, was wird jetzt daraus weil ich hab mir das Geld ausbezahlen lassen.

Danke schonmal

Beste Antwort im Thema

Natürlich muss so etwas von einem Anwalt geklärt werden, trotzdem darf man so etwas zwecks Erfahrungsaustausch doch posten.

Schließlich interessiert es doch auch, wie die Sache dann später ausgegangen ist.

7 weitere Antworten
Ähnliche Themen
7 Antworten

Die erste Frage ist sicher, wie lange du das Auto schon hast, also wie lange der Kauf schon her ist. Im ersten Moment würde ich sagen, das Autohaus muss das Auto zurücknehmen, pikanterweise kommt ja jetzt ein Schaden obendrauf, den das Autohaus bei einer Rücknahme vermutlich bei dir in Abzug bringt, also wirst du das ausbezahlte Geld wieder aus der Tasche ziehen müssen...

Aber im Prinzip ist es so, dass du einfach mal mit dem Autohaus darüber reden solltest und ihr gemeinsam einen Weg findet, die Sache aus der Welt zu schaffen. Der verschwiegene Vorbesitzer könnte vermutlich auch noch wegen seiner Täuschung belangt werden, aber eben auch nur, wenn er dem Autohaus gegenüber auf Nachfrage die Unfallfreiheit erklärt hat, wenn das Autohaus ihn aber nicht gefragt hat (oder die Frage nicht belegen kann), kommt der vermutlich ohne Blessuren aus der Nummer raus.

Ich sehe halt das Problem beim jüngsten Schaden, aber das ist vermutlich in einem Prozess reine Ermessenssache des Richters, weil du durch die Auszahlung mehr oder weniger den Anschein erweckst, dass dir der Unfallschaden an sich keine Probleme bereitet, vermutlich würde dir dann der seinerzeit aus dem Schaden entastandene merkantile Minderwert (landläufig als Wertminderung bekannt) als Schadensersatz zugesprochen und das Auto bleibt bei dir. Wenn der Schaden an sich gut repariert wurde und du das Auto ohnehin behalten willst, kein schlechter Kompromiss.

Da hilft dann wohl nur ein Fachanwalt. Da würde ich mir zuerst die Erfolgsaussichten geben lassen. Wenn er seriös ist wird er dich vernünftig beraten ohne nur sein Gewinn im Kopf zu haben. Wie gesagt ich würde die Erfolgsaussichten über einen Anwalt abklären.

 

LG

am 17. März 2019 um 1:48

Ganz ehrlich.... in so einem Fall geht man zum Rechtsanwalt!!! Man zahlt die Beratungsgebühr 200 bis 350€ und lässt sich ordentlich beraten.

Meinst du jemand hier oder sonst in irgendeinem Forum wird dir eine Musterlösung erzählen:) NEIN!

 

Sorry, aber ich finde solche Themen gehören hier nicht rein! Ich will hier lesen so was wie ...hallo, Leute bei mir ist dies und jenes kaputt wie repariere ich dieses und jenes.

Wer kein Rechtsanwalt ist, darf auch keine rechtliche Ratschläge geben! Soviel zum Thema.

Natürlich muss so etwas von einem Anwalt geklärt werden, trotzdem darf man so etwas zwecks Erfahrungsaustausch doch posten.

Schließlich interessiert es doch auch, wie die Sache dann später ausgegangen ist.

am 17. März 2019 um 8:20

Zitat:

@romeon schrieb am 17. März 2019 um 08:23:15 Uhr:

Natürlich muss so etwas von einem Anwalt geklärt werden, trotzdem darf man so etwas zwecks Erfahrungsaustausch doch posten.

Schließlich interessiert es doch auch, wie die Sache dann später ausgegangen ist.

Steht doch im Eingangspost wie es ausgeht:

Zitat:

Der Vorbesitzer hat es dem Autohaus verschwiegen und das Autohaus hat mir nun das Auto „angedreht".

Was fürs Leben gelernt, Fahrzeuge vor dem Kauf auf Unfallschäden prüfen.

Und woher kommt denn jetzt das DEKRA Gutachten? Gab es das bereits zum Auto dazu?

Es wird das Beste sein, erstmal mit dem Verkäufer über die Sache zu sprechen und einen Lösungswunsch auszusprechen. Dann sieht man weiter, sollte hier eine Weigerung zu einer einvernehmlichen Lösung bestehen kann man immernoch fachlichen Rat einholen.

Daß das Fahrzeug so einfach zurück gegeben werden kann, erscheint mir eher unwahrscheinlich. Im Kaufvertrag ist bereits ein Unfallschaden/Nachlackierung angegeben auch wenn nicht alles bekannt war. Das bedeutet meist "wird als Unfallfahrzeug verkauft".

Aber wie hier schon richtig angesprochen, eine Rechtsberatung ist das nicht. Es fehlen ja auch viele Angaben (z.B Kaufdatum).

Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden? Sowas kann sonst nämlich echt teuer werden, man muss ja erstmal auslegen. Und das mit ungewissem Ausgang...

Das Autohaus kommt hier nicht aus der Haftung raus. Ein Autohaus ist fachlich versiert und muss eine sorgfältige Eingangsprüfung machen. Das sind schließlich Fachleute. Der Erstbesitzer hat die Arschkarte richtig gezogen, weil das ist Betrug, was der gemacht hat. Deine 3000€ wirst du rausrücken müssen, weil das Autohaus eine sachgerechte Reparatur verlangt oder zumindest die 3000 sehen will. Das läuft nämlich auf eine Rückabwicklung raus. Sprich du gibst denen das Auto und sie dir das Geld zurück. Einen gewissen Abzug für die Nutzung würde ich bei einem Betrug verneinen, weil aus einer Straftat kein wirtschaftlicher Vorteil gezogen werden darf. Dieser läge aber vor, wenn ein Nutzngsabzug gemacht wird.

Vor einem Anwalt würde ich erstmal mit dem Autohaus reden.

Andere Frage: Du hast doch zuerst das Gutachten erhalten. Das liest man durch und erst danach entscheidet man über das weitere Vorgehen. Du hast das Gutachten wohl erst viel später gelesen. Da wird nichts helfen, teile der Versicherung mit, dass die Regelung vorbehaltlich der Abwicklung mit der Rückgabe des Fahrzeugs ist, weil dir vom Autohaus ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft wurde. Ggf überweise denen das Geld ziemlich umgehend zurück.

Wenn du im ADAC bist, kannst du dort mal wegen einer ersten Rechtsberatung nachfragen, damit du einigermassen weißt, wo du stehst. Anschliessend mit dem Autohaus reden, was die meinen/anbieten, und danach sieht man weiter.

Wenn du eine RechtsschutzV hast: die bieten auch oft eine telefonische Beratung zur Orientierung an; anschliessend s.o..

Deine Antwort
Ähnliche Themen