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C4 HDI 110 FAP: Steuerbescheid wegen fehlendem Russpartikelfilter

Citroën C4 1 (L)
Themenstarteram 2. August 2007 um 18:48

Hallo Ihr,

leider habe ich heute einen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen, der mir mitteilt, dass ich wegen des fehlenden Russpartikelfilter meines C4 jetzt 1,20 EUR pro 100 ccm mehr KFZ-Steuer zahlen soll. Nur habe ich aber einen HDI 110 FAP, der serienmäßig damit ausgestattet ist. Wer hat denn da nun gepennt? Hat Citroen da nicht rechtzeitig beim KBA gemeldet? Der Bescheid spricht da von einer Änderung von Amts wegen.

Jetzt habe ich hier die Arbeit. Was ist denn wohl das beste Vorgehen? Wenn Citroen die Bestätigung beim KBA macht, kommt wohl eine Änderung von Amts wegen in Betracht, ohne das ich zur Zulassungsstelle muss. Ich bin echt verärgert...

Was meint Ihr?

Ciao,

Jan

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26 Antworten
am 2. August 2007 um 20:26

die Helden die den Steuerbescheid ausstellen haben gepennt.. ist nicht nur bei Citroen so.. guck mal z.b ins BMW Forum da gabs das Thema auch schon ein paar mal das selbe Problem

Ich würde erstmal bei denen anrufen und sagen, dass das falsch ist usw... zur not dann schriftlichen Widerspruch einlegen

am 3. August 2007 um 11:20

Hallo Jan,

Einspruch bei der Finanzbehörde nützt nichts! Musst zu Citroen gehen und Dir eine Bescheinigung für den Einbau des FAB holen. Die haben das. Danach geht’s zur Zulassungstelle und die tragen dann den Filter nach.

Ist eine riesen Schweinerei, weil die wahrscheinlich Dich auch noch abzocken mit Umschreibegebühren für den Schein.

Habe das gleiche Problem mit meinem C5.

Juergen

am 3. August 2007 um 15:42

Ist aber ein generelles Problem.

Wir haben auch im letzten Jahr mehrere Firmenwagen von Renault gekauft mit FAP-Filter und haben auch den Brief erhalten.

Beim freundliche liegen schon die Papiere im normalfall bereit.

Brauchst die nur abholen und zur Zulassungstellen nachtragen lassen.

Keine Ahnung ob dir der Nachtrag was kostet, da wir das erst diese Woche machen lassen haben und ich noch keine Rückmeldung vom chef bekommen hab.

Kann ich aber nächste Woche sagen ,ob und was es gekostet hat.

Bei der Zulassung in 2005 war ein FAP noch nicht erforderlich und einen Steuerbonus o.ä. gabs damals noch nicht. Daher wurde er auch nicht mit eingetragen. Erst mit der Änderung der KFZ-Steuer konnte die Eintragung von Partikelfiltern erfolgen. Das Problem liegt nicht bei Cit, sondern wie so üblich bei Papa Staat.

Ich hab die Sache mit der Eintragung schon hinter mich gebracht.

Bescheinigung vom Händler geholt, mit Kfz-Brief und Zulassung zur Zulassungstelle, 20,70 EUR gelöhnt, dann hatte ich komplett neue Papiere und der FAP war eingetragen und dan kam auch der neue Steuerbescheid ins Haus geflattert.

Themenstarteram 3. August 2007 um 18:46

Citroen will übrigens eine Gebühr von EUR 15.- für das Ausstellen der notwendigen Bescheinigung haben, ich hätte den Hotlinemitarbeiter echt durch das Telefon ziehen können. Das gilt auch für Händler, nur machen das wohl nicht alle. Die haben den Schuss echt nicht gehört.

Kann man die Bescheinigung nicht irgendwo downloaden (C4 HDI 110 FAP)?

Ich hab die Bescheinigung für lau von meinem Freundlichen bekommen. Die haben mir einfach eine pdf ausgedruckt und damit wars erledigt. Hab die Bescheinigung für den 1,6 HDi noch da. Kann sie Dir ggf. Faxen

Hallo zusammen,

auch mir flatterte heute für den Wagen meiner Frau C3 1,6 HDI FAP die Steuererhöhung ins Haus. Zuerst dachte ich an ein Versehen, aber wenn ich das hier so lese, dann kann einem direkt das Messer in der Tasche aufgehen. Soll das nun bedeuten, dass man sich als vorausschauender Autofahrer einen Wagen mit "zukunftssicherer" Technologie angeschafft hat (übrigens EZ 18.04.2006) und nun darf man sich kostenpflichtig darum kümmern, dass das Finanzamt davon Kenntnis bekommt? Das kann doch wohl nicht wahr sein... Klingt ja verdammt nach Abzocke und der Amtsschimmel galoppiert im Takt.

Gebt mal bitte noch ein paar Erfahrungsberichte, wie man das Problem am kostengünstigsten lösen kann.

Gruß. Thomas

so neu ist das problem ja nicht. in den fahrzeugpapieren ist das fap-system nicht vermerkt, also weiß das finanzamz auch nicht, daß der wagen einen filter hat!

das cit für diese bescheinigung 15€ haben möchte, kann ich mir nicht vorstellen. bei peugeot kostet sie nichts

das eintragen ist schnell gemacht. hat bei mir keinen 5min gedauert. kostet 11,70€

wichtig ist, daß die mitarbeiterin einträgt, daß der dpf seit ez verbaut ist

am 5. August 2007 um 11:52

Bei mir ist der FAP auch noch nicht eingetragen, habe aber bis jetzt noch keinen Steuerbescheid bekommen.

Falls das irgendwann der Fall sein sollte, werde ich dann aber auch auf die Zuschüsse vom Staat fordern.

Dort steht ja irgendwo geschrieben, wer nachträglich einen FAP einbauen und eintragen lässt, bekommt eine Förderung.

Wäre ja ein Versuch wert (wird ja neu eingetragen ;-)).

In einigen Städten wird der FAP sogar nochmals gefördert, wie hier in Oldenburg.

die förderung von 330,-€ gibts nur für die nachrüstung!! nicht für das verspätete eintragen. wäre aber schön :-)

am 7. August 2007 um 0:11

Zitat:

Original geschrieben von djwolke7

und der Amtsschimmel galoppiert im Takt.

Solange nicht zum Metzger geführt ;)

Naja das ist weider mal "lustig", normalerweise muss der Anspruchsteller (der der Dein Geld will) den Anspruchsgegner (Dir) wie Richtigkeit belegen etc.

Aber nein, was zw. 2 Personen oder Unternehmen gilt, hebeln wir aus und sagen, der Staat(also das was zum Schutz des Bürgers eingerichtet wurde) muss das nicht, der Bürger muss seine Unschuld also den Partikelfilter extra belegen.

Wenn man nicht auf gleicher Augenhöhe kommunizieren will und die Institutionen ein Eigenleben entwickeln, brauchen sie nicht zu heulen wenn jeder an der Stuererklärung dreht, so wie die sich aufführen, schwindet da wohl schnell das schlechte Gewissen.

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

die förderung von 330,-€ gibts nur für die nachrüstung!! nicht für das verspätete eintragen. wäre aber schön :-)

Na, sag das nicht. Die wollen Geld weil a: kein Partikelfilter vorhanden b: weil einer vorhanden ? Richtig, so physisch das nicht stimmt, rechtlich wird man erstmal als einer ohne geführt. Dann belegt man dass man ein hat, es wächst ja nicht nachts dran, also wurde es eingebaut. Da ja nicht die Werkstattrechnung beglichen wird, sondern für das nachrüsten (egal wo und für wieviel) Geld bezahlt wird, kann man es doch beanspruchen.

Oder gilt die wörtliche bzw. abstrakte §-Reiterei nur wenn die was wollen?

 

die für die förderung nötige werkstattrechnung sowie die abnahme durch den tüv wirst du nicht bekommen! ist zwar sehr ärgerlich, daß man als "vorbildlicher autofahrer" dann so bestraft wird, ist aber so

Zitat:

Original geschrieben von djwolke7

Soll das nun bedeuten, dass man sich als vorausschauender Autofahrer einen Wagen mit "zukunftssicherer" Technologie angeschafft hat (übrigens EZ 18.04.2006) und nun darf man sich kostenpflichtig darum kümmern, dass das Finanzamt davon Kenntnis bekommt?

So ist es. Vorauseilender Gehorsam wirkt sich hier mal wieder negativ aus...:D

am 7. August 2007 um 22:27

Nicht alles muss man aus Eigeninteresse machen,

mit weltverbesserlichen Grüssen ;)

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