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C450 - Umtauschen

Mercedes C-Klasse C205 Coupé
Themenstarteram 25. September 2016 um 11:29

Hey Liebe Leute,

Ich wollte mich mal schlau machen bei euch Profis!

Folgender Sachverhalt..., ich habe vor 5 Tagen meinen c450 abgeholt, keine zwei Tage später vielen schon sämtliche Assistenzsysteme aus wie z.B ABS, ESP, Spurthalte-, Tot-Winkel- und Pre-Safe-System.., zudem ging aus bisher unerklärten Gründen auch die Motorkontrollleuchte an.., dass Fahrzeug steht nun seit Freitag in der Werkstatt.. habe mir jetzt schweren Herzens überlegt, ob es vielleicht ein "Fehlgriff" war und eventuell von meinem 10-Tage "Umtauschrecht" gebrauch mache, nur wie wird das geregelt ?

Der Wagen hat 57,000€ gekostet, wie viel dürfte der nächste Wagen kosten? Und was ist wenn der neue nurr noch 48.000 kostet? (Habe nämlich nen netten CLA geffunden) was passiert dann mit der Differenz von 57.000 auf 48.000? Vielen Dank schonmal für eure Antworten..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mr.Benzer schrieb am 25. September 2016 um 13:29:02 Uhr:

Hey Liebe Leute,

Ich wollte mich mal schlau machen bei euch Profis!

Folgender Sachverhalt..., ich habe vor 5 Tagen meinen c450 abgeholt, keine zwei Tage später vielen schon sämtliche Assistenzsysteme aus wie z.B ABS, ESP, Spurthalte-, Tot-Winkel- und Pre-Safe-System.., zudem ging aus bisher unerklärten Gründen auch die Motorkontrollleuchte an.., dass Fahrzeug steht nun seit Freitag in der Werkstatt.. habe mir jetzt schweren Herzens überlegt, ob es vielleicht ein "Fehlgriff" war und eventuell von meinem 10-Tage "Umtauschrecht" gebrauch mache, nur wie wird das geregelt ?

Der Wagen hat 57,000€ gekostet, wie viel dürfte der nächste Wagen kosten? Und was ist wenn der neue nurr noch 48.000 kostet? (Habe nämlich nen netten CLA geffunden) was passiert dann mit der Differenz von 57.000 auf 48.000? Vielen Dank schonmal für eure Antworten..

Sorry, aber was ist das für eine Frage? Was darf der nächste Wagen kosten? Evtl. hilft Dir dein Kontoauszug bei der Beantwortung.

In einem anderen Thread fragst Du nach der PAGA, nun hat er keine und jetzt ist der CLA "das Wunschauto"? Wenn Du den Wagen am Freitag in die Werkstatt gebracht hast, dann ist er am Sonntag ein Fehlgriff? Weil es zu lange dauert oder warum?

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7 Antworten

Zitat:

@Mr.Benzer schrieb am 25. September 2016 um 13:29:02 Uhr:

Hey Liebe Leute,

Ich wollte mich mal schlau machen bei euch Profis!

Folgender Sachverhalt..., ich habe vor 5 Tagen meinen c450 abgeholt, keine zwei Tage später vielen schon sämtliche Assistenzsysteme aus wie z.B ABS, ESP, Spurthalte-, Tot-Winkel- und Pre-Safe-System.., zudem ging aus bisher unerklärten Gründen auch die Motorkontrollleuchte an.., dass Fahrzeug steht nun seit Freitag in der Werkstatt.. habe mir jetzt schweren Herzens überlegt, ob es vielleicht ein "Fehlgriff" war und eventuell von meinem 10-Tage "Umtauschrecht" gebrauch mache, nur wie wird das geregelt ?

Der Wagen hat 57,000€ gekostet, wie viel dürfte der nächste Wagen kosten? Und was ist wenn der neue nurr noch 48.000 kostet? (Habe nämlich nen netten CLA geffunden) was passiert dann mit der Differenz von 57.000 auf 48.000? Vielen Dank schonmal für eure Antworten..

Sorry, aber was ist das für eine Frage? Was darf der nächste Wagen kosten? Evtl. hilft Dir dein Kontoauszug bei der Beantwortung.

In einem anderen Thread fragst Du nach der PAGA, nun hat er keine und jetzt ist der CLA "das Wunschauto"? Wenn Du den Wagen am Freitag in die Werkstatt gebracht hast, dann ist er am Sonntag ein Fehlgriff? Weil es zu lange dauert oder warum?

so wie ich das lese, handelt es sich um einen Gebrauchtwagen (junge Sterne)???

also dann mach eben von deinem Umtauschrecht gebrauch. Sag deinem Verkäufer dies am Besten schriftlich innerhalb dieser Frist ab Kauf.

Grundsätzlich aber hat Daimler und alle Hersteller ein Anrecht auf Nachbesserung was 2mal wegen dem selben Mangel erfolgen darf. Ist dies dann nicht erfolgreich, dann kannst du den sog. Rücktritt (Wandlung) verlangen. Allerdings immer nur in der Zeit der ges. Gewährleistung von 2 Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes (KFZ) an den Erstkäufer.

Wenn du Glück hast, läuft alles friedlich ab und du mußt damit nicht vor Gericht. Grundsätzlich wird der Verkäufer versuchen, dich darauf fest zu nageln wieder einen "Benz" zu kaufen.

Du bekommst den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (km, und etwaige Beschädigungen) erstattet.

also dann viel Glück....:)

und lass hören was wird.

Themenstarteram 25. September 2016 um 12:46

Nicht weil es zulange dauert, sondern weil ich mich Wochenlang auf den verdammten Wagen gefreut habe und da fährt man den keine zwei Tage und schon ist die halbe Elektronik im Ars** , DAS ist mein Problem.

Das mit der PAGA war einfach gefragt, weil ich mir nicht erschliessen konnte weshalb es in der Beschreibung stand, was sich ja jetzt geklärt hat, was du aber wissen müsstest da du so fleißig liest.

Das der CLA mein Wunschauto ist habe ich nirgends geschrieben, nur das es für mich eine alternative wäre, sollte das Auto jetzt jedes Wochenende in der Werkstatt landen !

Zitat:

@Mr.Benzer schrieb am 25. September 2016 um 14:46:29 Uhr:

Nicht weil es zulange dauert, sondern weil ich mich Wochenlang auf den verdammten Wagen gefreut habe und da fährt man den keine zwei Tage und schon ist die halbe Elektronik im Ars** , DAS ist mein Problem.

Wieso soll da die halbe Elektronik im A**** sein?

Kennst Du bereits die Fehlerdiagnose? Dann teile sie uns hier bitte mit. Sonst brauchst Du auch nicht solch ein Posting in die Welt zu setzen.

Der Wagen ist voll von Sensoren und Elektronik... deswegen hast Du ihn doch gekauft!? Es kann ein simpler Grund dahinterstecken...

Wenn man so schnell aufgibt, zumal es nicht mal dein Geld kostet was gerade passiert und Du sicher auch einen Leihwagen erhalten hast, verstehe ich zwar den Ärger, aber warum sollte das jetzt immer so weitergehen?

Sternengruß + Kopf hoch.

 

P.S.: von der BR 205 kann man NIE mehr runter in eine A-Klasse oder einen CLA wechseln, das ist eine ganz andere Liga von Auto. :D

Themenstarteram 25. September 2016 um 14:17

Die haben den ganzen Freitag und den halben Samstag drann gearbeitet und nichts gefunden, so simpel wird der Fehler denke ich mal nicht sein..

Ja mein Leihwagen ist en' A-200d...

Hi,

Zitat:

@AMG-GT schrieb am 25. September 2016 um 14:17:36 Uhr:

so wie ich das lese, handelt es sich um einen Gebrauchtwagen (junge Sterne)???

also dann mach eben von deinem Umtauschrecht gebrauch. Sag deinem Verkäufer dies am Besten schriftlich innerhalb dieser Frist ab Kauf.

Grundsätzlich aber hat Daimler und alle Hersteller ein Anrecht auf Nachbesserung was 2mal wegen dem selben Mangel erfolgen darf. Ist dies dann nicht erfolgreich, dann kannst du den sog. Rücktritt (Wandlung) verlangen. Allerdings immer nur in der Zeit der ges. Gewährleistung von 2 Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes (KFZ) an den Erstkäufer.

Wenn du Glück hast, läuft alles friedlich ab und du mußt damit nicht vor Gericht. Grundsätzlich wird der Verkäufer versuchen, dich darauf fest zu nageln wieder einen "Benz" zu kaufen.

Du bekommst den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (km, und etwaige Beschädigungen) erstattet.

also dann viel Glück....:)

und lass hören was wird.

das Umtauschrecht gilt 10 Tage ab Unterzeichnung des Kaufvertrags, ohne dass Gründe genannt werden müssen. Das Recht auf Nachbesserung des Händlers ist hier nachrangig. Allerdings muss ein anderes Fahrzeug (Neu/Gebraucht) aus dem Bestand des liefernden Händlers gekauft werden. Einzelheiten sind beim Händler zu erfragen...

http://www.mercedes-benz.de/.../young__stars.html?...

Fazit: So attraktiv ist das Umtauschrecht also nicht...

... und so ein Totalausfall der Elektronik sollte eigentlich gut ergründbar und reparabel sein. Ist ja jetzt kein Defekt, der nur gelegentlich auftritt und nur schwer reproduzierbar ist.

Das ganze kann dir auch bei einem Neuwagen passieren...

Gruß

Fr@nk

Themenstarteram 25. September 2016 um 14:56

Sprich; wenn ich das Auto aus der Mercedes NL in Hannover/Langenhagen gekauft habe muss ich das andere Fahrzeug auch von genau dort herholeb

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