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C5 Kupplung nach 2 Monaten kaputt , fällt das in die Händlergarantieleistung?
Hallo Leute, habe einen C5 Bj 2009 gekauft, sollte vorher als Zweitwagen betrieben worden sein er hatte 101.000 km runter jetzt hat er 106.000 km runter und heute hat sich die Kupplung verabschiedet. was kann ich tun? ist das noch in der Händlergarantie?
Lg und bitte antwortet schnell wenn da Jemand bescheid weiss, Danke Euch
Beste Antwort im Thema
Solange hier nicht klar ist, ob es für den Wagen nur die gesetzliche Gewährleistung gab oder eine Gebrauchtwagen-Garantie und, falls Zweiteres, welche Bedingungen jene enthält, ist jede weitere Diskussion über die Erstattung sowieso nichts anderes als ein Blick in die Glaskugel...
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39 Antworten
Dazu müßtest du uns zunächst einmal verraten, wer der Garantiegeber ist.
ja so ein wald und wiesenhändler :-(
und falls ich die A- Karte gezogen habe und die reperatur / austausch der Kupplung selber bezahlen muss. in welcher Preisklasse liegt das denn so ( etwa) ....
So ne Kupplung geht doch nicht von heute auf morgen kaputt.
Zitat:
@Mitsu 1967 schrieb am 1. März 2016 um 21:23:38 Uhr:
ja so ein wald und wiesenhändler :-(
Der Händler tritt selbst als Garantiegeber auf?
Wurden dir die Garantiebedingungen in schriftlicher Form ausgehändigt?
Er meint bestimmt Gewährleistung
Ich hatte an meinem c5 Diesel bj09 bei 130000 km auch einen Kupplungsdefekt inklusive des Zweimassenschwungrades. Der Kostenvoranschlag von Citroën belief sich auf 1700€. Habe es dann letztenendes in einer freien Werkstatt für 980€ machen lassen. Allerdings habe ich mich bald darauf von dem Fahrzeug getrennt.
Da die Kupplung ein Verschleißteil ist, sehe ich da leider schwarz für dich, du könntest natürlich auf "Kulanz" hoffen oder dein Glück über einen Anwalt versuchen ohne Rechtsschutz wird sich das aber nicht lohnen.
Hier ist eine Übersicht wie bisher entschieden wurde:
Solange hier nicht klar ist, ob es für den Wagen nur die gesetzliche Gewährleistung gab oder eine Gebrauchtwagen-Garantie und, falls Zweiteres, welche Bedingungen jene enthält, ist jede weitere Diskussion über die Erstattung sowieso nichts anderes als ein Blick in die Glaskugel...
Zitat:
@Amarok85 schrieb am 1. März 2016 um 21:52:44 Uhr:
Da die Kupplung ein Verschleißteil ist, sehe ich da leider schwarz für dich, du könntest natürlich auf "Kulanz" hoffen oder dein Glück über einen Anwalt versuchen ohne Rechtsschutz wird sich das aber nicht lohnen.
Hier ist eine Übersicht wie bisher entschieden wurde:
Das einzig aufgeführte Urteil zu Kupplungsschaden geht von einem Mangel aus....
Wie auch immer: kommt drauf an. Verkäufer wird alles verweigern. Wenn die Kupplung im üblichen Rhythmus kaputt gegangen ist, wirst du es schwer haben. Ist der Schaden unüblich im Verhältnis zum Baujahr und zur KM Leistung, ist die Durchsetzung von Mangelansprüchen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn die Kupplung ein Verschleißteil ist.
Vielen Dank für die Antworten, also ich hatte auf die Händlergarantie gehofft, die das erste Jahr besteht, habe den Wagen ja erst seit Dezember, Das mit dem Verschleißteil kann ich auch verstehen, aber bei einer Kilometerlaufleistung von 106.000 km ist das schon komisch. Die Zusatzgarantie greift nicht, habe mir die aufgeführten Teile angeschaut und die sind da komplett raus . Eben weil es Verschleißteile sind. Die Werkstatt gab mir schon mal einen Kostenüberblick. 1200€ wenn es nur die Kupplung ist , könnte aber sein das dieses Schwungrad auch getauscht werden muss, dann sollen es 1800€ sein. kommt mir schon bissel hoch vor. Werde da wohl bei einen Fachanwalt für Gewährleistung nachfragen , Rechtschutz hab ich.
Zitat:
@rudi333 schrieb am 1. März 2016 um 21:34:44 Uhr:
So ne Kupplung geht doch nicht von heute auf morgen kaputt.
Ich mache dir die Kupplung eines Neuwagens in 5 Minuten kaputt, wenn Du möchtest.
Moin,
Bei einem km Stand von 100.000 km wird ein Kupplungsdefekt in der Regel Verschleiß sein. Verschleiß fällt NICHT unter die Händlergewährleistung, da diese gesetzliche Regelung Verschleiß nicht absichert. Damit sie drunter fällt müsste sie z.B. gebrochen sein oder ähnliches und selbst da könnte ich mir einen gewissen Eigenanteil vorstellen.
Unter eine Garantie - da eine freiwillige und frei vertraglich regelbare Angelegenheit - KANN sie drunter fallen. Das wäre dann in den Bedingungen oder Vertragsdetails nachzulesen.
MfG Kester
...Kester hat es auf den Punkt gebracht..
bei 100.tsd km, wird kein Richer der Welt, die Kupplung als "Mangel" deklarieren,
sondern als normaler Verschleiß, ausser, es ist wirklich was "gebrochen".
Der Wagen ist wohl viel auf Kurztrecke bewegt worden, daher auch der "geringe"
km-Stand.
Daher, in den "sauren" Apfel beißen und Kupplung machen lassen.
Um etwas zu sparen, ruhig auch mal bei der einen od. anderen freie Werkstatt
nachfragen.
Grüße
p.s. was würde rudi33 jetzt sagen,
"ich liebe solche Käufer, die eine "Vollkasko Mentalität" haben.."