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Cabrio fahren trotz Corona

Mercedes
Themenstarteram 24. März 2020 um 18:06

Darf man in Hessen den jetzt noch Cabriotouren machen oder spazieren fahren?

Beste Antwort im Thema

Genau @crumbi1 !

Es gibt da einige Dinge, die wirklich gefährlich sind und an die sich Niemand hält !

Wie hier Diskutiert wird, zeigt aber auch wie unsachlich mit dem Thema umgegangen wird. Dazu kommt dann noch ein gutes Maß an Egomanie und Panikmache (Vorsicht ist gut, Panik ist nicht angebracht !)

Aber wozu ist ein Autoforum denn da, genau um solche Dinge auch mal zu besprechen. Und da wir ja alle Zuhause sitzen und eh nichts besseres vorhaben, kann man auch mal darüber reden !

Und nun nochmal zur Sachlichkeit : Sachsen-Anhalt hat eine Ausgangsperre, Hessen und NRW ein Kontaktverbot !

Das sind zweierlei paar Schuhe, bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen....

Ist schon Mist, wenn es in jedem Bundesland andere Regeln gibt !

In NRW und Hessen (wo der Threadsteller herkommt) ist Autofahren somit kein Problem...., auch ohne zwingenden Grund !

Grüße

P.s: Ich sitze den ganzen Tag im Homeoffice, für mich ist die abendliche Runde um den Block mit meinem offenen Cabrio der einzige Lichtblick am Tag.... Warum ? Dann geht doch mal spazieren oder sporteln ohne das Euch jemand umrennt ! Geschweige denn 2 Meter Abstand ! Da bin ich (und natürlich auch die Mitmenschen) beim Autofahren wenigstens sicher !

Zumindest sind meine Mitmenschen wenn ich Auto fahre so sicher wie auch zu nicht Corona Zeiten, ob trotzdem Jemand Schaden nimmt, hängt dann an den üblichen Variablen ! ;-)

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wenn du sonst keine Problem hast, kannst du das machen, du mußt aber 1,5 m Abstand halten

klasse Frage die keiner hier braucht

Nein

Höchstens aber zu zweit

Wie nein?...warum nicht?.

Kannst ja offen zB zum Einkaufen oder zum Spazierengehen fahren.

Hi,

meiner Meinung nach ein klares Ja !

Es gilt in Hessen, wie auch bei uns in NRW keine Ausgangssperre, sondern ein Kontaktverbot. Solange Du also nicht mit mehr als zwei Personen, was bei unseren Autos (SL/SLK/SLC etc.) eh nicht erlaubt und möglich ist, unterwegs bist, gibt es keinen Grund das zu verbieten....

Sollte es eine echte Ausgangspeere geben, müsstest Du natürlich nachweisen, dass Du zum Einkaufen, zum Arzt oder Apotheke, oder zu kranken Oma die Du versorgen musst fährst um deine Fahrt zu legitimieren.

Aber soweit wird es hoffentlich nicht kommen müssen !

In jedem der genannten Fälle spielt es allerdings keine Rolle ob Du offen oder geschlossen fährst !

Grüße

am 24. März 2020 um 20:04

Hallo

Wenn der Staat das Auto fahren verbieten will, hat er das Problem der Autosteuer. Wenn ich nicht mehr Fahren darf zahle ich für den Zeitraum auch keine Steuer.

nicht Euer Ernst oder?

am 24. März 2020 um 20:43

Angesichts der Lage in der wir uns alle befinden ein klares NEIN.

Nicht nur in Hessen!

Klare Antwort auf Deine Frage: JA..du darfst.

Aber wenn Du das tust....siehe Kommentare

Zitat:

Hallo

Wenn der Staat das Auto fahren verbieten will, hat er das Problem der Autosteuer. Wenn ich nicht mehr Fahren darf zahle ich für den Zeitraum auch keine Steuer.

Die Frage des Themenstellers war schon unglaublich, aber diese Antwort ist schon peinlich. Selbstverständlich zahlen Sie auch im Falle eines Fahrverbots die Kfz-Steuer. Sie wird nämlich nicht für die Zeit der Nutzung sondern für die Zeit, in der das Fahrzeug angemeldet ist fällig.

Hier ein Auszug der Verordnung füpr Sachsen Anhalt. Das dürfte sich decken mit Hessen.

Also Nein- du darfst nur zum Einkaufen fahren. Aber deine Frage zeigt eh das du das Problem nicht verstanden hast......

 

Auszug/Zitat#

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Ausgangsbeschränkung anlässlich der COVID-19 Pandemie

Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2020

 

Das Landesverwaltungsamt erlässt auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG in Verbindung mit §§ 4 Absatz 1, 19 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (GDG LSA) folgende

Allgemeinverfügung

1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere:

1.1 die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,

1.2 notwendige Lieferverkehre und Umzüge,

1.3 die Inanspruchnahme medizinischer, zahnmedizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blut- und Blutplasmaspenden) sowie Besuche bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),

1.4 Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Nutzung von Geschäften im Sinne der Nr. 4.2 und Reparaturdienstleistungen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Frisören und Barbieren, Massagepraxen, Kosmetik-, Nagel-, Piercing- und Tattoostudios und ähnliche Betriebe,

1.5 der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern und eigenen Kindern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,

1.6 die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen insbesondere die Wahrnehmung des Ehrenamtes im sozialen Bereich,

1.7 die Begleitung Sterbender sowie Eheschließungen und Beerdigungen im engsten Familienkreis,

1.8 Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung,

1.9 das Aufsuchen von Gerichtsverhandlungen sowie die Wahrnehmung dringender Rechtsangelegenheiten und

1.10 Handlungen zur Versorgung und notwendigen Bewegung von Tieren.

Dieses Thema...kotzt einen einfach nur in jeder Hinsicht an. Während Leute verrecken, Existenzen vernichtet werden...diskutiert man so einen Müll hier.

Aber die Diskussion ist wichtig- Zivilcourage nennt man das, auch wenn es Kopfschütteln erzeugt.

Und da ist die Frage nach Cabrio Fahren noch ziemlich human. Denn mal ehrlich angesteckt wird da keiner, nur eben gegen die Zivilregeln verstossen.

Da sind Eltern die sich über Verbote gesperrte Spielplätze zu benutzen viel schlimmer. Oder Leute die partout keinen Abstand halten wollen und die Zugangsbegrenzungen ignorieren. Das finde ich zum kotz..

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