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Car Garantie zahlt nicht
Car Garantie ist großer Mist. Bei mir ist das Klimagebläse bei meinem BMW 116i ausgefallen. Reparaturkosten bei BMW Kohl in Aachen über 500 Euro. Car Garantie zahlt nicht, weil ein Wartungsintervall überzogen wurde. Was bitteschön hat eine Wartung mit einem Luftmengengebläse zu tun?
Alleine die Überprüfung hat bei BMW über 160 Euronen gekostet. Da fällt man doch vom Glauben ab.
Beste Antwort im Thema
Warum?
Wenn dies die Bedingungen bzw. Spielregeln sind, müssen sich alle, ja auch du, daran halten, wo ist das Problem
Lass es dann doch einfach woanders für weniger Geld instandsetzen...
P.s. warum wurde sich nicht "vorher" eine Kostenfreigabe bei der Versicherung geholt?
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21 Antworten
Warum?
Wenn dies die Bedingungen bzw. Spielregeln sind, müssen sich alle, ja auch du, daran halten, wo ist das Problem
Lass es dann doch einfach woanders für weniger Geld instandsetzen...
P.s. warum wurde sich nicht "vorher" eine Kostenfreigabe bei der Versicherung geholt?
Zitat:
Original geschrieben von auweia-hoch-drei
Bei mir ist das Klimagebläse bei meinem BMW 116i ausgefallen.
...weil ein Wartungsintervall überzogen wurde. Was bitteschön hat eine Wartung mit einem Luftmengengebläse zu tun?
Wenn in dem Wartungsinterval, welches Du nicht eingehalten hast, z.B. der Innenraumfilter dabei gewesen wäre (er ist ja nach Wartungsplan relativ häufig zu wechseln), dann könne ein verpeekter Filter einen höheren Luftwiderstand im Belüfttungspfad hervorrrufen, der zu einem höheren Leistungsabruf des Gebläsemotors führt...
...was diesen wiederum lifetime kostet!
Oder: Wenn Du mit zu wenig Kältemittel rumfährst, dann muss der Gebäsemotor, aufgrund des schlechten Wirkungsgrades der Klimanalage, auch mehr quirlen, als vorgesehen.
Oder auch: Wenn die Trocknerkartusche für den Eimer ist, kann es durch Feuchtigkeit im Luftpfad auch zu Korrosion am Lüftermotor kommen
Was steht denn bei der versäumten Wartung von diesen Dingen im Wartungsplan?
Keine Wartung beim Händler zu machen ist vollkommen OK ...aber viele Leute wissen ja nichtmal, was eigentlich alles zu machen wäre und können auch keine Rechnungen der selbst verbauten Teile vorlegen...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von auweia-hoch-drei
Car Garantie zahlt nicht, weil ein Wartungsintervall überzogen wurde. Was bitteschön hat eine Wartung mit einem Luftmengengebläse zu tun?
Vermutlich nichts.
Die Versicherung wird jedoch kaum aufdröseln welcher Defekt womit etwas zu tun haben könnte, sondern sie werden sich auf den mit dir abgeschlossenen Vertrag berufen.
Die CAR-Garantie wird in ihren Versicherungsbedingungen vermutlich aufgeführt haben, daß die Einhaltung der Wartungsintervalle Voraussetzung für den Erhalt einer Leistung ist.
Andernfalls sind sie eben von der Leistung befreit.
Da du ihnen nun auf dem Silbertablett einen Grund geliefert hast, nicht zahlen zu müssen nehmen sie diesen als wirtschaftlich denkendes Unternehmen natürlich dankend an.
Wenn man Garantie hat, muß man eben die genannten Regeln einhalten. Wäre bei einer Herstellergarantie nicht anders.
Ich würde vermuten, du kannst wenig dagegen tun.
Dreimal laut fluchen, unter "Lehrgeld" verbuchen und beim nächsten Mal besser aufpassen.
Zitat:
Original geschrieben von understatement
Oder auch: Wenn die Trocknerkartusche für den Eimer ist, kann es durch Feuchtigkeit im Luftpfad auch zu Korrosion am Lüftermotor kommen
Ok, DAS jetzt vielleicht nicht gerade.
Die Trocknerkartusche einer Klimaanlage macht eigentlich etwas GANZ anderes.
Das ist natürlich ein Scheiß-Service von dem Autohaus, die haben das nämlich mit der Garantie nicht vor der Fehlersuche abgeklärt. Außerdem steht auf der Rechnung „Heizgebläse und Regler defekt“.
Sind das zwei Bauteile oder ist der Regler im Gebläsemotor integriert?
Sollte nur ein separater Regler defekt sein, kann der Motor noch i. O. sein. Außerdem ist es m.E. kein Regler, habe nämlich keine Klimaautomatik, es ist ein Drahtpotentiometer mit Drehknopf, mit dem man die Luftmenge einstellen kann. Das Einzige, was dieses Autohaus gut kann, sind Rechnungen schreiben.
Der Regler istzt am Gebläsemotor... er steuert die Motordrehzahl... je nachdem was du an deinen "Drehpotentiometer" einstellst, setzt der Regler das entsprechend um... Bei einer Automati, ist der Regler übrigens baugleich.
Wieso ist das Autohaus dafür zuständig, Garantieübernahmen abzuklären?
An dieser Stelle mal wieder ein schönes Beispiel dafür, wie man die eigene Verantwortung auf andere abwälzen will.
Zitat:
Original geschrieben von auweia-hoch-drei
Car Garantie zahlt nicht, weil ein Wartungsintervall überzogen wurde. Was bitteschön hat eine Wartung mit einem Luftmengengebläse zu tun?
Das sollte in den Bedingungen zu dem Vertrag, den du mit der Versicherung abgeschlossen hast, drinstehen. Die Vertragsbedingungen sollten dir spätestens bei der Vertragsunterschrift ausgehändigt worden sein.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Wieso ist das Autohaus dafür zuständig, Garantieübernahmen abzuklären?
An dieser Stelle mal wieder ein schönes Beispiel dafür, wie man die eigene Verantwortung auf andere abwälzen will.
...dem ist wenn ich dem Autohaus "nix" über die Garantie erzähle aber dies scheint hier ja nicht der Fall zu sein oder weißt du mehr wie wir
Jeder normale Kunde mit einer Gebrauchtwagengarantie wünscht "natürlich" und "vorrangig" die Abrechnung über diese Garantie (sollte jede gute Werkstatt wissen) bevor der Kunde dann selber zahlt oder irre ich
Noch besser/schlimmer wäre der Fall, wenn der Wagen dort gekauft wäre, wissen wir aber nicht
Diese Garantien taugen oft nicht viel; helfen dem Händler aber ein gebrauchtes Auto "mit Garantie" anzubieten und jeder freut sich. Ich erinnere mich noch dunkel an die "GGG-Versicherung", deren Leistungen damals nach km-Stand gestaffelt und somit von vornherein eingeschränkt waren. Ferner war diese Garantie an einen Ölwechsel alle 5.000 km in der Vertragswerkstatt gebunden. Das hat man dann ganz schnell bleiben gelassen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt .
Habe auch die CarGarantie gehabt, das die gestaffelt ist war vorher klar. Habe die bei nem Audi Vertragshändler bekommen, der hätte mir auch die Volkswagen Garantie verkauft, hat es mir überlassen.
Als ich einen Schaden hatte und bei einem anderen Händler war hat er natürlich vorher geklärt ob und was bezahlt wird. Hat X Telefonate (Großer Schaden) gegeben, hatte ich aber nix mit am Hut. Sowas erwarte ich irgendwie von der Werkstatt WENN ich es vorher erwähne, von alleine können die das nicht wissen, nur Fragen sollten sie.
Das der Service penibelst eingehalten werden musste war klar.
Gebrauchtwagengarantien sind leider keine Herstellergarantien, sondern einfache Versicherungen... Und diese wollen halt Geld verdienen... Ist der Wagen unter 6 Monate, kannst man den Defekt eh direkt dem Händler vorlegen, da dies dann ein Gewährleistungfall ist. Leider probieren viele Händler Gewährleistungfälle über die Gebrauchtwagengarantien abzuwälzen... Allerdings wird auch die Gewährleistung massiv eingeschränkt, wenn sich nicht an Wartungsintervalle gehalten wird...
Nachdem ich 150 Euro für eine Diagnose berappt habe, habe ich mich selbst der Sache angenommen.
Ich habe eine gute Ausbauanleitung des Gebläses gefunden.
Lüftermotor gereinigt, die Achse mit Rostlöser und Fett versehen, sowie die Kohlen mal hin und her bewegt und siehe da, das Ding läuft wieder.
Einen Regler habe ich bei diesem Gleichstrommotor aber nicht gefunden.
550 Euronen wollten die bei BMW für die Reparatur haben. Neue Gebläsemotoren gibt es bereits für 100 Euro. Aus- und Einbau dauert ne knappe Stunde. Ich erspare mir jede weitere Kritik an dieser Werkstatt.
Ach ja, Car Garantie hat auf meine schriftliche Kulanzanfrage nicht einmal geantwortet. Habe denen eine entsprechende Bewertung in ihr Standortprofil reingeknallt.
Würde ich keinem Empfehlen.
Bei unserem AUDI A1 war das Abgasrückfürungsmodul defekt was dazu führt das mann nur noch mit Tempo 40 fahren kann und das Auto absolut keine Leistung mehr hat. Bin dann in eine Meisterwerkstatt die dem Bund Deutscher Kraftfahrzeuge angehört . Aber laut § 6 der Garantiebedingungen DER BDK 2002 darf mann die Reperatur nur bei AUDI oder einer von AUDI freigegebenen Werkstatt machen lassen. Wortlaut der Bedingung aus dem Vertrag.
Lässt der Käufer / Garantienehmer die Reperatur nicht beim Verkäufer / Garantiegeber durchführen ist er verpflichtet , diese bei einer ( sonstigen )vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen ( Fremdreperatur ).
Also die Versicherung zahlt nicht. IST RAUSGESCHMISSENES GELD
Zitat:
@Maler1967 schrieb am 10. Dezember 2015 um 11:40:07 Uhr:
Würde ich keinem Empfehlen.
Bei unserem AUDI A1 war das Abgasrückfürungsmodul defekt was dazu führt das mann nur noch mit Tempo 40 fahren kann und das Auto absolut keine Leistung mehr hat. Bin dann in eine Meisterwerkstatt die dem Bund Deutscher Kraftfahrzeuge angehört . Aber laut § 6 der Garantiebedingungen DER BDK 2002 darf mann die Reperatur nur bei AUDI oder einer von AUDI freigegebenen Werkstatt machen lassen. Wortlaut der Bedingung aus dem Vertrag.
Lässt der Käufer / Garantienehmer die Reperatur nicht beim Verkäufer / Garantiegeber durchführen ist er verpflichtet , diese bei einer ( sonstigen )vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen ( Fremdreperatur ).
Also die Versicherung zahlt nicht. IST RAUSGESCHMISSENES GELD
Warum hast Du nicht einmal die Gruppenfreistellungsverordnung ins Spiel gebracht? Das steht tatsächlich heute noch in den Garantiebedingungen BDK 2002, ist aber nicht zulässig. Du kannst das in jeder beliebigen Werkstatt machen lassen. Die Ablehnung der Garantie erfolgt nur dann zu Recht, wenn die Arbeiten so ausgeführt wurden, dass sie schadenursächlich waren. Der Passus § 6 Abs. 1 ist einfach hinfällig. Siehe: https://openjur.de/u/646713.html .