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Carlife Plus bei Einbau von zB. Federn oder ESD nicht mehr gültig?

Audi TT 8J
Themenstarteram 6. Januar 2010 um 14:35

Hab mir grad mal die Garantiebedingunen durchgelesen, wenn ich das richtig verstanden habe ist die Anschlußgarantie bei Einbau einer anderen Abgasanlage nicht mehr wirksam. Ist ja voll der Müll wenn man durch die Carlife gezwungen wird das Fahrzeug im Originalzustand zu lassen.....

Oder versteh ich da was falsch?

Siehe Seite 5:

www.audi.de/.../garantiebedingungen.pdf

 

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

die Annahme stimmt in dieser Form nicht ganz. In den Bedingungen steht das auch erläutert, denn es dürfen nach gesetzlicher Vorgabe nur Teile in ein Fahrzeug eingebaut sind, für die Hersteller und Gesetzgeber im Rahmen der Verkehrstauglichkeit die Zulassung geben.

Alle Fremdteile, die z.B. eine ABE bzw. E-Prüfkennung haben, sind gemäß den internationalen Normen genehmigt und beeinflussen keinesfalls die Verkehrstauglichkeit des KFZ. Diese Teile sind automatisch vom Hersteller zu akzeptieren und somit muss hier Garantie/Gewähr geboten werden, solange die teile fachgerecht verbaut wurden.

Vorsicht ist gebauten bei An/Umbauten per Einzelabnahme, denn diese Teile mögen zwar über das Einzelgutachten akzeptiert sein, allerdings unterliegen Einbauten dieser Art nicht dem o.g. internationalen Abkommen zwischen Herstellern und Zulieferern.

Der endgültige Ausschluss aller Gewähr/Garantie wg. o.g. ist grundsätzlich sittenwidrig.

1. Bsp: Einbau einer (E-/ABE) Austauschbirne in den Scheinwerfer oder das Ankleben einer Spoilers würde die Gewähr dann auch erlöschen lassen.

2. Bsp: Hingegen gibt es auch Softwareantriebsoptimierungen, die zwar E/ABE haben, somit also die Gewähr nicht beeinflussen sollten. Diese Einbauten befreien nach schriftlicher Niederlegung im Versicherungsvertrag die Versicherung von der Leistungspflicht.

3. Bsp: Wird ein Gasumbau am KFZ vorgenommen, der per Einzelabnahme abgenommen und zugelassen ist, jedoch nicht vom Hersteller ausdrücklich freigegeben wurde, so wird die Versicherung grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit. Dies betrifft aber auch nur die Teile, die direkt vom Umbau beeinträchtigt werden. Geht also die elektrische Heckklappe nicht mehr auf, so muss die Versicherung dennoch die Gewähr übernehmen.

4. Bsp: Es gibt bei KFZ-Versicherungen neuerdings auch Werkstattbindungsverträge nach KFZ - Schaden abschließen; d.h. die Versicherung bestimmt, welcher Rahmenpartner den Radlauf nach Auffahrunfall ersetzt. Ob dieser dann einen selbstgedengelten Chinakotflügel einsetzt oder einen von Audi, wer weiß? Nur die Qualität muss stimmen. Auch diese Reparaturen würden dann die CarLife von der Versicherungspflicht befreien; natürlich wird sie nicht befreit.

 

Meine Infos habe ich vorgestern wegen einer anderen Angelegenheit von der DEKRA Technikhotline bekommen.

Da gibt es auch dirverse Urteile und EU-Richtlinien dazu im Internet.

Am einfachsten ist es im letzten Absatz des Artikel beschrieben:

http://www.landirenzo-shop.de/.../KFZ+Betrieb.pdf

Natürlich ist es so, wenn man die Versicherung fragt, übernehmen die noch nicht einmal mehr eine Garantie oder Gewähr, wenn du einen Wunderbaum ins Auto hängen würdest.

Andererseits liegt es natürlich nicht im Interesse des Audihändlers, die Versicherung auf Umbauten hinzuweisen, denn er verdient schließlich an der Schadensbehebung...man hat ja seine Werkstatt des Vertrauens.

Ansonsten kannst du gerne mal bei der technischen Hilfehotline der DEKRA oder des ADAC nachfragen, die werden dir helfen.

 

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will das thema mal hoch holen, weil mich das auch interessiert :)

Nun, wenn ich die Garantiebedingungen richtig verstehe, hast Du grundsätzlich Recht und die Garantie erlischt mit dem Einbau von Fremd-Teilen, die nicht durch die Audi AG genehmigt oder autorisiert sind.

 

Ich verstehe die Garantiebedingungen aber so, dass Du (z. B. im Falle eines Fremd-ESD) vorher schriftlich anfragen und Dir den Einbau im Sinne der Garanriebedingungen genehmigen lassen kannst. Danach sollte es sich um ein genehmigtes Fremd-Teil handeln und die Garantie erhalten bleiben.

 

Selbstverständlich lässt man sich eine solche Genehmigung schriftlich und ausdrücklich mit Bezug auf die Garantiebedingungen erteilen. ;)

 

Grüße

Markus

 

 

*auch mit CarlifePlus, aber ohne Fremd-Teile*

Hallo,

die Annahme stimmt in dieser Form nicht ganz. In den Bedingungen steht das auch erläutert, denn es dürfen nach gesetzlicher Vorgabe nur Teile in ein Fahrzeug eingebaut sind, für die Hersteller und Gesetzgeber im Rahmen der Verkehrstauglichkeit die Zulassung geben.

Alle Fremdteile, die z.B. eine ABE bzw. E-Prüfkennung haben, sind gemäß den internationalen Normen genehmigt und beeinflussen keinesfalls die Verkehrstauglichkeit des KFZ. Diese Teile sind automatisch vom Hersteller zu akzeptieren und somit muss hier Garantie/Gewähr geboten werden, solange die teile fachgerecht verbaut wurden.

Vorsicht ist gebauten bei An/Umbauten per Einzelabnahme, denn diese Teile mögen zwar über das Einzelgutachten akzeptiert sein, allerdings unterliegen Einbauten dieser Art nicht dem o.g. internationalen Abkommen zwischen Herstellern und Zulieferern.

Der endgültige Ausschluss aller Gewähr/Garantie wg. o.g. ist grundsätzlich sittenwidrig.

1. Bsp: Einbau einer (E-/ABE) Austauschbirne in den Scheinwerfer oder das Ankleben einer Spoilers würde die Gewähr dann auch erlöschen lassen.

2. Bsp: Hingegen gibt es auch Softwareantriebsoptimierungen, die zwar E/ABE haben, somit also die Gewähr nicht beeinflussen sollten. Diese Einbauten befreien nach schriftlicher Niederlegung im Versicherungsvertrag die Versicherung von der Leistungspflicht.

3. Bsp: Wird ein Gasumbau am KFZ vorgenommen, der per Einzelabnahme abgenommen und zugelassen ist, jedoch nicht vom Hersteller ausdrücklich freigegeben wurde, so wird die Versicherung grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit. Dies betrifft aber auch nur die Teile, die direkt vom Umbau beeinträchtigt werden. Geht also die elektrische Heckklappe nicht mehr auf, so muss die Versicherung dennoch die Gewähr übernehmen.

4. Bsp: Es gibt bei KFZ-Versicherungen neuerdings auch Werkstattbindungsverträge nach KFZ - Schaden abschließen; d.h. die Versicherung bestimmt, welcher Rahmenpartner den Radlauf nach Auffahrunfall ersetzt. Ob dieser dann einen selbstgedengelten Chinakotflügel einsetzt oder einen von Audi, wer weiß? Nur die Qualität muss stimmen. Auch diese Reparaturen würden dann die CarLife von der Versicherungspflicht befreien; natürlich wird sie nicht befreit.

 

Meine Infos habe ich vorgestern wegen einer anderen Angelegenheit von der DEKRA Technikhotline bekommen.

Da gibt es auch dirverse Urteile und EU-Richtlinien dazu im Internet.

Am einfachsten ist es im letzten Absatz des Artikel beschrieben:

http://www.landirenzo-shop.de/.../KFZ+Betrieb.pdf

Natürlich ist es so, wenn man die Versicherung fragt, übernehmen die noch nicht einmal mehr eine Garantie oder Gewähr, wenn du einen Wunderbaum ins Auto hängen würdest.

Andererseits liegt es natürlich nicht im Interesse des Audihändlers, die Versicherung auf Umbauten hinzuweisen, denn er verdient schließlich an der Schadensbehebung...man hat ja seine Werkstatt des Vertrauens.

Ansonsten kannst du gerne mal bei der technischen Hilfehotline der DEKRA oder des ADAC nachfragen, die werden dir helfen.

 

wow, das nenn' ich mal eine ausführliche Erläuterung und Hilfe. Thx an dwice!

Zitat:

Original geschrieben von dwiceman3574

 

...Alle Fremdteile, die z.B. eine ABE bzw. E-Prüfkennung haben, sind gemäß den internationalen Normen genehmigt und beeinflussen keinesfalls die Verkehrstauglichkeit des KFZ. Diese Teile sind automatisch vom Hersteller zu akzeptieren und somit muss hier Garantie/Gewähr geboten werden, solange die teile fachgerecht verbaut wurden....Der endgültige Ausschluss aller Gewähr/Garantie wg. o.g. ist grundsätzlich sittenwidrig.

Das ein Hersteller nicht den durch einen Tuning-ESD veränderten Staudruck zum Anlaß nimmt um die Garantie z.B. bei einem Motorschaden zu verweigern wäre ja zu schön um wahr zu sein.

Ich denke du hast es selbst schon richtig formuliert:

"In den Bedingungen steht das auch erläutert, denn es dürfen nach gesetzlicher Vorgabe nur Teile in ein Fahrzeug eingebaut sind, für die Hersteller UND Gesetzgeber im Rahmen der Verkehrstauglichkeit die Zulassung geben."

Doch welches Tuningteil hat schon eine Zulassung vom Fahrzeughersteller ?

Tuningteile sind schließlich auch Spoiler und die Tuningteile die mit E(CE)-Zeichen versehen sind, sind automatisch vorbaubar, wenn diese nicht ausdrücklich namentlich vom Hersteller als nicht verträgliche Komponenten genannt wurden. Daher hat man schließlich diese weltweite Norm eingeführt; im übrigen auf Betreiben der Automobilindustrie. Die Teile sind dann mit einem E-Stempel versehen und entweder sind die Normungen aufgedruckt oder als Ausdruck beigefügt (also aufheben!!).

zur Praxis:

...der ESD kann schließlich auch nur auf Sound angelegt sein und mit E-Prüfzeichen gibt's schon einige; die führen aber in den seltensten Fällen zu einer tatsächlichen Leistungssteigerung, denn diese fallen dann unter den Ausschluss "Leistungssteigerung" in den Garantiebedingungen.

ESD mit Leistungssteigerung verlangen auch eine entsprechende Anpassung der (ganz grob) Motoreinstellungen, um sinnvoll betrieben werden zu können; hier geht's dann in Richtung Einzelabnahme.

Das bedingt wiederum einen Eingriff in die Herstellersoft/hardware, was wiederum zum Erlöschen der Garantie/Gewähr auf die direktbeeinflussten Komponenten führen sollte; nicht aber beim elektrischen Schiebedach (ESD) ;) .

Bei Einbau anderer Federn wird Audi sicherlich keine Gewähr für die Federbeine übernehmen wollen; mir wären auch tatsächlich keine Federn bekannt, die nicht als Austauschfedern für die originalen genutzt werden. Aber meines Wissens sind z.B. einige Bogegesamtfahrwerke (also Federbeine mit Federn und Teller) mit E-Prüfkennzeichen.

Vorsicht ist erfahrungsgemäß geboten bei besonders billigen Tuningteilen, angeboten über die "Elektronische Bucht"; diese Teile sind meist aus Asien und den ehemaligen Ostblockstaaten mit E-Fakes! Damit kommt man schnell unter die Räder!

okay...nochmal den einen Absatz in verständlicher Logik...halbwegs jedenfalls:

Beim Einbau anderer "Tuning"Federn wird Audi sicherlich keine Gewähr für die Federbeine übernehmen wollen; mir sind tatsächlich nur Federn mit E-Stempel bekannt, wenn diese als Austauschfedern für die originalen gedacht sind (also ohne Tiefer/Höherlegung).

Aber meines Wissens sind z.B. einige Boge-Progressiv"gesamt"fahrwerke (also Federbeine mit Federn und Tellern) mit E-Prüfkennzeichen.

 

Anbei das E zum Anschauen...

Grundsätzlich würde ich sagen: Finger weg bei Veränderung von Motor oder Fahrwerks-relevanten Teilen am Fahrzeug, besonders so lange, wie du die zusätzliche Car life+ Garantie in Anspruch nehmen willst.

Selbst wenn du einen :) deines Vertrauens an der Seite hast, im Falle einer genauen Prüfung und anschließender Ablehnung von Audi, wirst du keine Ansprüche durchsetzen können.

Das vor Gericht auszujudizieren ist in der Regel nicht zu empfehlen!

am 9. Januar 2010 um 20:41

Grundsätzlich würde ich das nicht sagen.

Bei Motorteilen schwierig, aber Fahrwerksteile mit ABE oder offiziellen Gutachten entsprechen den Gesetzen/Vorschriften und sind damit Stand der Technik. Natürlich wird Audi bei Fahrwerksproblemen nicht zahlen wollen aber dafür haben die neuen Fahrwerkstuningteile eine eigene Gewährleistungspflicht auf ihre Teile.

Eigentlich ist diese Diskussion doch überflüssig! Jeder Hersteller, egal welches Produkt es auch seien mag, kann doch auch nur Garantie für das Produkt leisten, wie es das Werk verlassen hat! Schließlich kann der Hersteller nicht alle Veränderungen vorher auf Einfluss auf das Produkt testen. Und da nicht auszuschließen ist, dass diese Änderungen, auch negativen Einfluss auf das Produkts nehmen kann, muss sich der Hersteller, oder genauer gesagt, die Versicherung die Leistungen klar umgrenzen! Andernfalls stiege das Risiko, welches ja die Versicherung gegen Entgelt eingeht, deutlich an, mit der Folge, dass auch die Garantieverlängerung deutlich teurer würde...

Oder mal anders ausgedrückt: stellt euch vor, ihr würdet ein Produkt vertreiben und eine Garantieverlängerung anbietet. Würdet ihr dann dem Kunden alle erdenklichen Änderungen am Produkt zulassen und dennoch Garantie leisten? Dann könnt ihr den Laden schnell wieder zu machen!

Richtig.....sag ich doch!

Es geht dem Themenstarter ja auch um Car-life+ von Audi! Sollte dann jemand mit anderen Fahrwerksfedern einen eventuellen Radlagerschaden bei Audi mit Anschlussgarantie Car-life+ reklamieren, na das schau ich mir aber an ob die dann bezahlen.

 

Zitat:

Original geschrieben von McStrobi

Eigentlich ist diese Diskussion doch überflüssig! Jeder Hersteller, egal welches Produkt es auch seien mag, kann doch auch nur Garantie für das Produkt leisten, wie es das Werk verlassen hat! Schließlich kann der Hersteller nicht alle Veränderungen vorher auf Einfluss auf das Produkt testen. Und da nicht auszuschließen ist, dass diese Änderungen, auch negativen Einfluss auf das Produkts nehmen kann, muss sich der Hersteller, oder genauer gesagt, die Versicherung die Leistungen klar umgrenzen! Andernfalls stiege das Risiko, welches ja die Versicherung gegen Entgelt eingeht, deutlich an, mit der Folge, dass auch die Garantieverlängerung deutlich teurer würde...

 

Oder mal anders ausgedrückt: stellt euch vor, ihr würdet ein Produkt vertreiben und eine Garantieverlängerung anbietet. Würdet ihr dann dem Kunden alle erdenklichen Änderungen am Produkt zulassen und dennoch Garantie leisten? Dann könnt ihr den Laden schnell wieder zu machen!

Genau! Oder auch das, was ich oben schon schrieb... ;)

 

Änderungen entweder vorher schriftlich genehmigen lassen, oder halt nicht durchführen. Alles andere ist "vabanque" und führt im Ernstfall zum Garantieausschluss (oder einem langwierigen Gerichtsverfahren mit potentiell exorbitanten Gutachterkosten). Ganz einfach, eigentlich.... ;)

Themenstarteram 10. Januar 2010 um 10:22

Mir geht es jetzt hauptsächlich um die Abgasanlage, hätte ja Verständnis wenn Sonderanfertigungen die Garantie beeinträchtigen würden aber nicht eine Anlage mit E-Prüfzeichen die ja auch nach einer bestimmten Norm gefertigt wurde.

am 10. Januar 2010 um 16:58

Das bei einem geänderten Fahrwerk oder Chiptuning die Garantie auf das OEM Fahrwerk oder den Motor flöten geht ist klar.

Aber ein Hersteller oder die Versicherung kann sicher nicht bei Fahrwerksfedern die Garantie für z.B. einen kaputten Motor ausschließen. Eine gewisse Kausalität muß schon da sein.

Das ist der selbe Spuck mit den Eintragungen die fehlen bei einem nicht verschuldeten Unfall. Z.B. geänderte unerlaubte, Standlichter können nicht zum Verhängnis werden wenn jemand hinten drauf knallt. Das ist so ein Märchen das viele glauben ...

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