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CE Re-Aktivierung wird einfach abgelehnt

Themenstarteram 7. August 2012 um 19:47

Hallo Forum!

Also mein Problem ist, das ich in der alten 24 Monate-Frist, sage und schreibe (10 Tage drüber), die Verlängerung übersah. Also war der Lappen weg!!! Nach der neuen Gesetzeslage (5Jahre) ist es aber so, das der Führerschein nicht mehr VERFÄLLT sondern nur AUSERKRAFT gesetzt wird. Erleuternd möchte ich sagen, kein Entzug wegen Trunkenheit-kein Entzug wegen Punkte-kein Entzug wegen groben Verhaltens, und 0 Punkte in ca. 25 Jahren (Schwerlastverkehr). So und jetzt wollte ich meinen FS wieder in Kraft setzen, allso fragte ich bei der FS Stelle, was ich zu den ärztlichen Untersuchungen - den Modulen - den frischen 1te Hilfekurs sonst noch bräuchte?! Sagt mir doch Glat die fachlich sehr kompetente Tusi, oh Gott, sie sind ja die jetzten 5 Jahre nicht mehr gefahren, da kann ich sie unmöglich einfach so auf die Menscheit loslassen! Ach ja, da konnte ich mir nicht verkneifen, sie zu fragen, wieso sie denn ne halbe Stunde zum einparken mit ihrem Smart benötige! Puh war die Sauer, und ich erst nach so nem geistreichen Kommentar. Tatsache ist, das ich den Lappen, auch nach einer 2ten anfragen, nicht bekommen habe, und ja, ich habe den FS nicht schriftlich abgelehnt und wieder zurückgegeben (wie die es am Amt, so hindrehen wollten). Komme ich den tatsächlich um einen Anwalt nicht herrum? Hat jemand die selbe Erfahrung machen müßen? Oder ich habe jetzt nen Sechser, und ein Anwalt für Verkehrsrecht liest diesen Beitrag?! Bitte Jungs / Mädels macht mich schlauer, Gruß Robert

Beste Antwort im Thema
am 3. November 2014 um 12:33

Hallo Mutzmutz,

Die Weiterbildung nach den Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz hat erst mal nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun. die brauchst du nur, wenn du gewerblich einen Lkw bewegen willst. Für Privatfahrten, Feurwehr, Wohnmobil etc. nicht erforderlich. Also besteht dein Führerschein (Fahrerlaubnis) weiter.

Seit dem 10.09.2014 muss jeder, der gewerblich Lkw's über 3,5 t bewegt in Besitz dieser Weiterbildung sein (gibt ein paar Übergangsregeln, die aber auf dich nicht zutreffen). Nachzuweisen über die Ziffer 95 im Kartenführerschein. Da du in die Besitzstandsregelung fällst, genügt es die 5 Weiterbildungsmodule zu machen. Muss nicht bei einer Fahrschule sein, geht z.B. auch beim TÜV, Dekra oder Straßenverkehrsgenossenschaften. Mit ungefähr 500,-€ wirst du schon rechnen müssen. Eigenen LKW brauchst du nicht.

Hast du die Weiterbildung gemacht, gehst du mit der Bestätigung der Teilnahme und Passfoto auf deine Führerscheinstelle. Die stellen dir einen neuen Kartenführerschein mit dem Eintrag der Ziffer 95 aus. Zu überlegen wäre noch, ob du die ärztliche Untersuchung nicht vorziehst, damit du die Termine harmonisierst. Sonst musst du 2018 deine Fahrerlaubnis verlängern und ein Jahr später die nächste Weiterbildung machen und jedes mal ist ein neur Kartenführerschein fällig. Eine Fahrerkarte brauchst du auch, wenn du gewerblich fahren willst. (die gibts bei uns beim TÜV, ist aber regional unterschiedlich).

Also 1. Weiterbildungsmodule nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz machen, 2. evtl. gleich zum Doktor (Arbeitsmediziner) und die Untersuchung machen lassen, 3. zur Führerscheinstelle und einen neuen Kartenführerschein ausstellen lassen mit allen Eintragungen, 4 Fahrerkarte besorgen (da brauchst du die Nummer des neuen Kartenführerscheins). 5. Arbeitsstelle finden und loslegen.

6. In 5 Jahren das gleiche Spiel wieder.

Gruß Jan

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Frist für die 5 Module abgelaufen? Blicke da nicht durch...' überführt.]

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Das Problem ist, daß es eine Kannbestimmung ist.

Es wird als überall anders gehandhabt, bei manchen Landkreisen bekommst du auch noch nach 10 Jahren den Führerschein verlängert.

§ 20 Fev Neu:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubeisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Wobei kann im Juristen-deutsch ein muß ist.

Du gehst jetzt zum Doktor, machst die ärztliche Untersuchung, dann brauchst du die 5 Module der Fortbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, einen neuen erste Hilfe Kurs brauchst du nicht.

Dann beantragst du die Verlängerung deines FS, wenn diese dann abgelehnt wird bekommst du einen schriftlichen Bescheid.

Gegen diesen legst du dann Widerspruch ein.

 

Themenstarteram 8. August 2012 um 19:28

Hi tommmmes, vielen Dank für deine Antwort! So wie ich jetzt verstanden habe, wird es eine Kaugummigeschichte. Ist es zum Schluß dan doch so, das es vor einem Gericht landet? Ich meine dafon ausgehen zu können, das ich einen ablehnungs Bescheid bekommen werde, OK gegen den lege ich dan Einspruch ein, was pasiert den nu? Und es ist sehr Komisch, das ein Gesetz von Landkreis zu LKS so Verschieden zu handhaben ist, von Land zu Land währe noch einigermasen Plausiebel, aber so. Es muß solche Fälle ja schon mit Urteilen gegeben haben, die man ja heranziehen könnte, evtl.??? Mein Problem ist es sowieso, mich mit Behörden rumzuschlagen, weshalb ich jetzt eim mulmiges Gefühl im Magen habe. Und WOW du kennst dich aber Super aus, ich meine die § die du gleich herangezogen hast, ist da nicht einer dabei den ich den Herrschaften am Amt for die Nase legen kann, und die Sache sommit erledigt währe? Gruß Robert

am 9. August 2012 um 6:09

Wozu die 5 Module? Ich glaube nicht, dass es den Landkreis interessiert, ob du gewerblich mit deinem CE unterwegs bist oder nicht.

Themenstarteram 9. August 2012 um 20:07

Hi Reppi, das wollen die sehr Wohl, denn das Mädel vom Amt, hat mir den C1E einfach so gegeben, mit dem Verweis, das ich in 2 Jahren die 5 Module machen müsse, um den C1E "GEWERBLICH" zu behalten. Wennst nur Privat rummkutschieren möchtest dan brauchste es nicht. Aber ich verspüre keine rechte Lust, mit nem Aschenbecher, von ner Spedi in der Gegend rummgehetzt zu werden. Wie gesagt habe ich die letzten 25 Jahre Speziel-Schwerlasttransporte gefahren, und ich habe zudem den Unternehmerschein. Habe echt nen Hals, mir sagen zu lassen, in 5 Jahren alles verlernt zu haben. Ist schon Komisch, in einem Land wie Deutschland (erfinder der § schlechthin), so eine Grauzone vorzufinden, in der so wichtige Entscheidungen, auf Kommunale-Ebene abgegeben werden, mit ich sage mal Höflich, nicht Passend ausgebildeten Beamtchen, die dan (teils) aus Unwissenheit, ins Blaue entscheiden dürfen, na gute Nacht germania! Habe immer noch die Hoffnung, das ein Kollege, der sowas schon mitgemacht hat, hier mittliest, und sagt was Sache ist, danke an alle schon mal die hier mitmischen, Gruß Robert

Hyundai:

Zuerst einmal, woher will das Amt wissen das du 5 Jahre keinen Lkw gefahren bist ??? Wenn du erst 10Tage über dieser alten 2 Jahresfrist bist ???

Diese 2 Jahresfrist ist mit der 4.Verordnung über die Fahrerlaubnisverordnung zum 13.06.2008 ersatzlos gestrichen worden.

Die 2 Jahresfrist ist ursprünglich mal eingeführt worden um sicherzustellen das bis dahin niemand das LKW-Fahren verlernt hat.

Da dieser Passus in der Fahrerlaubnisverordnung ersatzlos gestrichen worden ist, liegt es nun im ermessen der Führerscheinbehörde bis zu welchem Zeitraum noch ohne erneute Prüfung der Führerschein verlängert wird.Alle halten sich auf jeden Fall an die alte 2 Jahresfrist, anderen ist es völlig egal wie lange die Fe abgelaufen ist, solange keine wie in §20 Fev genannten Gründe nachzuweisen sind.

In der geltenden Rechtsprechung sind mir zwei Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte bekannt:

Nach 3,5 Jahren ist die Verweigerung der Verlängerung bestätigt worden, im zweiten Fall waren es 40 Monate.

Ob es deiner Führerscheinbehörde allerdings gelingt nach so kurzer Zeit ( 10Tage ) es zu begründen weshalb jetzt nun zweifel an deiner Fahrtauglichkeit vorliegen ist mehr als zweifelhaft.

Es gibt nun im Prinzip für dich zwei Möglichkeiten:

1.) so wie ich bereits oben beschrieben habe, also Antrag stellen, Widerspruch wenn abgelehnt wird usw........

2.) ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber.....du mußt deinen Hauptwohnsitz dort haben wo der Führerschein verlängert werden soll.......also z.b hier http://www.havelland.de/Buergerservicebuero.11+M5963bce9111.0.html oder hier http://www.oberallgaeu.org/.../...ngerung_der_Klasse_C1_C1E_C_CE.html.

Das lässt sich ja evtl. für kurze Zeit einrichten ( nur für den Antrag ).

Nr. 2. geht auf jeden Fall schneller als die erste Variante ( Adresse bei Kumpel, dort anmelden, Antrag stellen, und wieder Umziehen zu deiner derzeitigen Adresse ) kostet halt nur 2x die Ummeldegebühren.

 

VIEL GLÜCK

Die Frage stelle ich mir auch.

Das Amt unterstellt dir also, dass du 5 Jahre nicht mehr gefahren bist, ohne dafür Beweise zu haben.

Ok, ich konstruier mir hier wahrscheinlich wieder einen Fall, aber es wäre doch denkbar, dass man das Verlängern einfach "vergisst".

Themenstarteram 10. September 2012 um 19:02

Hallo an Alle, habe mich wohl falsch ausgedrückt, also vor 5 Jahren ( galt noch die 2 Jahresregelung ), war ich in der Tat, genau 10 Tage zu Spät dran! OK dachte ich, das war`s dan, mittlerweile ist die 5 Jahres Regelung eingeführt worden, man könnte sagen, genau 1 Jahr zu Spät für mich, weil ich jetzt wiederum im 6 tem Jahr bin, also wieder keine Verlängerung!!! ABER der TIP mit Brandenburg, scheint Klasse zu sein, den laut Anfrage, verlängern die in Forst zB. bis zu 10 Jahren!!! Man muß halt den Hauptwohnsitz dan dort anmelden, verlängern lassen, und dann Retour zu Mamma. Das ist bis Jetzt aber nur Theorie, gemacht habe ich es noch nicht. Die sagten auch, was ja Logisch ist, das man ja in den 10 Jahren, eventuel Arbeitslos wird, und den CE dadurch nicht nutzt (kann), es wieder einen Einstieg, geben muß, ohne den FS kommplett neu machen zu müßen. Tja wenn es so Klappt, dan haben wir die Bestätigung, das in BAYERN die Uhren wieder mal Anderst gehen, und im Amt Dachau zudem die Zeiger schön verbogen sind. Und was lernt man wieder mal daraus, großkotziges EURO Gelabber, und vor der nationalen Haustüre nichts auf die Reihe kriegen, viva Germania. Joohej I wer`d a Osi, Grins

am 10. September 2012 um 19:36

In Bayern haben die sowieso nicht mehr alle Nadeln an der Tanne !!!!

Du musst Dir nur mal reinziehen, das sich ein Kraftfahrer bei der Umschreibung seines Führerscheines

in Bayern die 172 hat eintragen lassen (Besitzstandswahrung - und es steht auch so geschrieben,

das die bei der UMSCHREIBUNG einzutragen ist)

Bei der anschließenden VERLÄNGERUNG wurd im die Schlüsselzahl verweigert,

weil eine VERLÄNGERUNG keine UMSCHREIBUNG wäre.

Meiner Meinung nach ( ... und hier berufe ich mich auf mein Recht der freien Meinungsäußerung)

kriegen die Deppen vom Landsratsamt (Führerscheinstelle)

noch durch studierte OBERDEPPEN vom Gericht Recht.

Aber so ist das eben in Bayern!

Während eine Straße in NRW nur feucht ist

ist die in Bayern eben schon nass.

Jedenfalls in den Augen bayricher Gerichte

zum Urteil

Zitat:

Original geschrieben von hemi-boy

Hallo an Alle, habe mich wohl falsch ausgedrückt, also vor 5 Jahren ( galt noch die 2 Jahresregelung ), war ich in der Tat, genau 10 Tage zu Spät dran! OK dachte ich, das war`s dan, mittlerweile ist die 5 Jahres Regelung eingeführt worden, man könnte sagen, genau 1 Jahr zu Spät für mich, weil ich jetzt wiederum im 6 tem Jahr bin, also wieder keine Verlängerung!!! ABER der TIP mit Brandenburg, scheint Klasse zu sein, den laut Anfrage, verlängern die in Forst zB. bis zu 10 Jahren!!! Man muß halt den Hauptwohnsitz dan dort anmelden, verlängern lassen, und dann Retour zu Mamma. Das ist bis Jetzt aber nur Theorie, gemacht habe ich es noch nicht. Die sagten auch, was ja Logisch ist, das man ja in den 10 Jahren, eventuel Arbeitslos wird, und den CE dadurch nicht nutzt (kann), es wieder einen Einstieg, geben muß, ohne den FS kommplett neu machen zu müßen. Tja wenn es so Klappt, dan haben wir die Bestätigung, das in BAYERN die Uhren wieder mal Anderst gehen, und im Amt Dachau zudem die Zeiger schön verbogen sind. Und was lernt man wieder mal daraus, großkotziges EURO Gelabber, und vor der nationalen Haustüre nichts auf die Reihe kriegen, viva Germania. Joohej I wer`d a Osi, Grins

Mal ganz ehrlich, wie soll es denn auch in der Realität anders laufen? Sonst müsste man ja bei der Führerschein-Verlängerung einen Nachweis vorlegen, dass man beruflich damit zu tun hat oder wirklich gefahren ist. Arbeitsvertrag? Auslesen Fahrerkarte? Sonst irgendwas?

Soll ja auch Leute geben, die CE nur fürs Ehrenamt nutzen und da halt nicht "regelmäßig" vorne links sitzen.

Oder habe ich das noch nicht richtig verstanden und du (hemi-boy) meinst "nur", dass du die Frist zur Verlängerung um den Zeitraum X überschritten hast - und eben nicht, dass du X Jahre überhaupt nicht gefahren bist?

Themenstarteram 11. September 2012 um 9:22

Hi , also ich fuhr einen Schwertransport (Brückenteile), alls mir die Viskokupplung den Geist aufgab. Hin zu Daimler und ein Zugfahrzeug geliehen, Formalitäten am PC bearbeitet, und der Sachbearbeiter grinst mich an und sagt, sie haben ja keinen Führerschein mehr, den können wir ihnen nicht geben! Peng - da war ich 9 Tage drüber (galt damals noch die 2 Jahres Regelung), nächsten Tag zur FS Stelle, können wir leider nicht verlängern, weil 10 Tage drüber! Wie gesagt, währe die 5 Jahre Regelung um 1 Jahr früher in Kraft getreten (währe ich in diesem 5 er Zeitraum) hätte ich den FS verlängert bekommen, aber ich bin nun im 6 tem Jahr, somit geben sie es mir deswegen nicht. Es ist Müsig und Nutzlos, mit denen am Amt zu diskutieren (machen ja eh was sie wollen), sondern alle erdenklichen Gesetzeslücken ausnutzen (falls überhaupt ne Lücke?!), und sein eigenes Ding durchziehen. Es grenzt ja schon an Lächrlichkeit, mich vor ner jungen Beamtin (die meine Tochter sein könnte), meine fahrerrischen Qualitäten zu diskutieren, zumal ich ihr jegliche Kompetenz abspreche irgend Etwas, das mit LKW zu tun hat, beurteilen zu können. Tja es wird sich schon noch eine Lösung finden, I werd hoid a Osi, oder mal schauen wie es mit EU zB. Ungarn so ist (kann Ungarisch), oder oder oder, ich habe ein gutes Gefühl bei der Sache!!!!!!!!!!

Ok, so versteh sogar ich die Situation :)

Also - Änderung von 2 auf 5 Jahre hin oder her - du hast nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums verlängert.

Dann muss (natürlich) die FE neu beantragt werden.

am 11. September 2012 um 18:00

Hi, Mein im Januar 2005 gemachter C / CE Schein ist im Januar 2010 abgelaufen, bin die letzten 2 Jahre nicht gefahren. Dann im Urlaub etc. gewesen.... Dann dachte ich auch: Scheisse, die 2 Jahre sind rum, um den Schein verlängern zu lassen. Ich aber dennoch zur Führerscheinstelle in Bremen: Siehe da: Ich habe 8 ( ja, acht ) Jahre zeit. 1 Augenärztliches Attest und 1 vom Arzt sowie ein neues Passbild und ich kann meinen neuen Schein in 2 Tagen abholen. 90 Euro für Augenarzt, 100 für den Arzt und 43,95 Euo für den neuen Schein. Ganz ohne weitere Schulung oder sonstiges....

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

2.) ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber.....du mußt deinen Hauptwohnsitz dort haben wo der Führerschein verlängert werden soll.......also z.b hier http://www.havelland.de/Buergerservicebuero.11+M5963bce9111.0.html oder hier http://www.oberallgaeu.org/.../...ngerung_der_Klasse_C1_C1E_C_CE.html.

Das lässt sich ja evtl. für kurze Zeit einrichten ( nur für den Antrag ).

Nr. 2. geht auf jeden Fall schneller als die erste Variante ( Adresse bei Kumpel, dort anmelden, Antrag stellen, und wieder Umziehen zu deiner derzeitigen Adresse ) kostet halt nur 2x die Ummeldegebühren.

 

VIEL GLÜCK

Hallo,

tommmmers, vielen Dank für deinen Tipp mit Brandenburg.

Auf diesem Wege suche ich einen Kumpel (grins), der bereit wäre mir zu helfen.

Leider habe ich keine Familie oder Bekanten aus der Region Havelland oder Forst, also wenn jemand von euch aus der Region kommt meldet euch bitte, bitte, bitte bei mir!

Eine Frage habe ich noch, muss ich die 5 Module jetzt schon bei der Antragstellung haben oder reicht das bis 2014?

 

Gruß Mario

Es reicht wenn du die Module bis 2014 hast, mußt dann halt wieder hin und eintragen lassen bzw. bekommst du dann einen neuen FS mit Kennzahl 95.

Zum anmelden bei Kumpel ( muß nicht sein ):

Kann man alles in ein oder zwei Tagen erledigen:

Suchst dir im Landkreis der die Verlängerung vornehmen soll halt eine Passende Adresse ( Telefonbuch oder so am besten Mehrfamilienhaus ) meldest dich dort an.

Passbilder für deinen neuen Ausweis nicht vergessen :cool:

Da das ausstellen des Ausweises zu lange dauert, läst du dir gleich eine Meldebescheinigung geben.

Mit der MB gehst du zur Führerscheinstelle und beantragst die Verlängerung deines FS CE.

Wieder zu Hause angekommen kannst du dich gleich wieder ummelden, hat halt doch nicht geklappt mit der neuen Wohnung im LK Havelland ;)

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