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CE Verlängerung verpennt, Hilfe.
Hallo,
habe am 1.4.2004 meinen CE bekommen (nein, war kein Aprilscherz ;-) )
Den Schein hatten damals meine Eltern bezahlt weil wir Pferde haben und ich auch uneren Touareg mit Hänger dann fahren kann. Die C1E-Varianten waren damals bei den Fahrschulen noch kaum verbreitet, deshalb habe ich gleich den großen Schein gemacht.
Den CE habe ich in der Zeit aber nie benötigt uund deshalb auch total vergessen, dass er nach 5 Jahren abläuft. Am Wochenende bin ich jetzt durch Zufall draufgekommen, dass ich den Schein schon im April hätte verlängern müssen.
Ein guter Freund meinte, dass ich nun den Schein nochmal komplett neu machen muss, weil ich zu lange mit der Verlängerung gewartet habe. Hat da jemand von Euch Erfahrungen mit gemacht? Ich brauche zwar den CE nicht aber es wäre schon mehr als ärgerlich wenn dieser nun verfallen würde und ich nur den C1E habe.
Danke schon mal im voraus.
MfG Y
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11 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ypsilon2
Hallo,
habe am 1.4.2004 meinen CE bekommen (nein, war kein Aprilscherz ;-) )
Den Schein hatten damals meine Eltern bezahlt weil wir Pferde haben und ich auch uneren Touareg mit Hänger dann fahren kann. Die C1E-Varianten waren damals bei den Fahrschulen noch kaum verbreitet, deshalb habe ich gleich den großen Schein gemacht.
Den CE habe ich in der Zeit aber nie benötigt uund deshalb auch total vergessen, dass er nach 5 Jahren abläuft. Am Wochenende bin ich jetzt durch Zufall draufgekommen, dass ich den Schein schon im April hätte verlängern müssen.
Ein guter Freund meinte, dass ich nun den Schein nochmal komplett neu machen muss, weil ich zu lange mit der Verlängerung gewartet habe. Hat da jemand von Euch Erfahrungen mit gemacht? Ich brauche zwar den CE nicht aber es wäre schon mehr als ärgerlich wenn dieser nun verfallen würde und ich nur den C1E habe.
Danke schon mal im voraus.
MfG Y
Nein,brauchst du nicht.Rechtlich gesehen ruht die FE KL CE im Moment bei dir.Du musst jetzt die nötigen Untersuchungen machen und dann den Schein verlängern.Allerdings wird die Verlängerung zurückverlegt auf das eigentliche Fälligkeitsdatum.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Nein,brauchst du nicht.Rechtlich gesehen ruht die FE KL CE im Moment bei dir.Du musst jetzt die nötigen Untersuchungen machen und dann den Schein verlängern.Allerdings wird die Verlängerung zurückverlegt auf das eigentliche Fälligkeitsdatum.
Gruß
Genau so kenne ich das auch, verfallen oder gar weg ist da heutztage nichts mehr, es bleibt alles "erhalten" und muß nur wieder aktiviert werden.
Wenn ich da jetzt richtig liege hat man das gesetzt vor nicht allzulanger zeit geändert deswegen geändert.
Gruss
Maik
Super, danke. Dann werde ich mich demnächst mal drum kümmern. Würde mich zwar nicht mehr so ohne weiteres hinters Steuer eines 40-Tonners setzen ohne vorher nochmal in der Fahrschule ein paar Übungsstunden gedreht zu haben aber wenn es mal nötig ist, darf man es wenigstens.
mfG Y
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Nein,brauchst du nicht.Rechtlich gesehen ruht die FE KL CE im Moment bei dir.Du musst jetzt die nötigen Untersuchungen machen und dann den Schein verlängern.Allerdings wird die Verlängerung zurückverlegt auf das eigentliche Fälligkeitsdatum.
Gruß
Genau so kenne ich das auch, verfallen oder gar weg ist da heutztage nichts mehr, es bleibt alles "erhalten" und muß nur wieder aktiviert werden.
Wenn ich da jetzt richtig liege hat man das gesetzt vor nicht allzulanger zeit geändert deswegen geändert.
Gruss
Maik
Richtig,letztes Jahr zum 1.9.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Nein,brauchst du nicht.Rechtlich gesehen ruht die FE KL CE im Moment bei dir.Du musst jetzt die nötigen Untersuchungen machen und dann den Schein verlängern.Allerdings wird die Verlängerung zurückverlegt auf das eigentliche Fälligkeitsdatum.
Wie lange ruht das denn? Wenn ich 11 Jahre die Untersuchung nicht machen lasse, muß ich mich dann zweimal direkt hintereinander untersuchen lassen, damit ich wieder eine gültige Fahrerlaubnis habe, weil ja zurückdatiert wird? Ein Zurückdatieren macht hier für mich überhaupt keinen Sinn, weil ja der Gesundheitszustand geprüft wird. Und das immer für einen Zeitraum von 5 Jahren. Wenn ich jetzt ein Jahr zu spät zur Untersuchung gehe, kann der Arzt nur noch eine Prognose für 4 Jahre abgeben und nicht mehr für 5? Völliger Quatsch. Wenn das echt so ist, dann ist das mal wieder typisch deutsch.
Gruß
Achim
also irgendwie ist das quatsch mit der rückdatierung meine c/ce ruhte fast ein jahr und dann hab ich sie mit ärztlichen gutachten wieder für 5 jahre bekommen ab datum der untersuchung*und nicht um ein jahr zurück
andy
Ewig ruht der aber auch nicht einfach so vor sich hin
"Häufig versäumen Inhaber eines LKW-Führerscheins ihre Fahrerlaubnis verlängern zu lassen. Ohne Verlängerung der befristeten Führerscheinklassen dürfen die Fahrzeuge nicht mehr gefahren werden. Ist die befristete Führerscheinklasse abgelaufen, kann eine prüfungsfreie Erweiterung noch innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt muss erneut die theoretische und praktische Prüfung absolviert werden. Die Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnis erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Der erforderliche Antrag sollte mit augenärztlicher und ärztlicher Bescheinigung sowie einem Lichtbild spätestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden."
wann wird der furz denn wieder rückgänig gemacht??
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Ewig ruht der aber auch nicht einfach so vor sich hin
"Häufig versäumen Inhaber eines LKW-Führerscheins ihre Fahrerlaubnis verlängern zu lassen. Ohne Verlängerung der befristeten Führerscheinklassen dürfen die Fahrzeuge nicht mehr gefahren werden. Ist die befristete Führerscheinklasse abgelaufen, kann eine prüfungsfreie Erweiterung noch innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt muss erneut die theoretische und praktische Prüfung absolviert werden. Die Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnis erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Der erforderliche Antrag sollte mit augenärztlicher und ärztlicher Bescheinigung sowie einem Lichtbild spätestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden."
Der ruht ewig.Bei Fristversäumung bis max ein Jahr wird zurückdatiert.Ist es länger her muss man einen Antrag auf wiedererteilung stellen,die erforderlichen Gutachten beibringen und die FE wird daraufhin Prüfungsfrei wiedererteilt.Es ist völlig egal wielange sie vorher geruht hat.Wer zum Beispiel mal Kl.D hatte und den verfallen ließ oder noch schlimmer,entzogen bekam durch Alkohol etc.bekommt den Lappen Prüfungsfrei zurück.Diese Gesetzesänderung tratt letztes Jahr(1.9 bzw.1.10.)in Kraft.
also mal ehrlich soviel blödsinn wie hier hab ich noch nirgens gelesen mein c/ce war am 5.8.08 abgelaufen und wurde am 11.06.2009 mit antragstellung verlängergt bis 11.06.2014 nix mit rückdatierung ist ja kein tüv*
Zitat:
Original geschrieben von DarkAndy71
also mal ehrlich soviel blödsinn wie hier hab ich noch nirgens gelesen mein c/ce war am 5.8.08 abgelaufen und wurde am 11.06.2009 mit antragstellung verlängergt bis 11.06.2014 nix mit rückdatierung ist ja kein tüv*
Da hast du Glück gehabt.Das ist nämlich Ermessenssache des Leiters der zuständigen Führerscheinstelle und zudem noch abhängig vom Bundesland.Das hat mit Blödsinn nichts zu tun.Mach dich einfach mal richtig schlau bevor du losblärrst.Stell dir vor,es gibt hier zwei ineinander übergehende Städte,die jedoch zu anderen Bundesländern gehören.Der Bewohner des Hauses 83 verlängert seinen D-Schein auf Antrag,der Bewohner von Haus 85 muss dazu noch eine MPU machen.Das ist Deutschland.