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Celica T23 privat gekauft, nun kurz vorm Motorschaden

Themenstarteram 8. September 2016 um 8:42

Moin.

Ich hab folgendes Problem, ich versuche es möglichst kurz zu halten: vergangenes Wochenende hab ich einen Toyota Celica T23 bj 2000 mit 165.000KM gekauft, eine Woche vorher habe ich ihn besichtigt.

Das Auto war bis auf Kleinigkeiten wie Rückspiegel und Heizung in Ordnung. Tüv 02/18 und in der Beschreibung der Anzeige schrieb der Privatverkäufer, dass der Motor revidiert wurde und KEINEN Ölverlust hat.

Samstag dann hin, Probefahrt von einer halben Stunde gemacht, alle wirkte top. Dann 200Km ca nach Hause gefahren, auf einmal hörten wir ausm Motorraum ein leichtes klackern. Ölstand kontrolliert -> Peilstab furztrocken. Konnten 3 Liter nachfüllen. Dann die restlichen 30 KM nach hause gefahren und Wagen abgestellt. Es stellte sich heraus, dass bei kleinen gasstößen z.b Öl/Wasser (schwarze Flüssigkeit) ausm Auspuff schießt.

Im Kaufvertrag steht "wird als Bastlerfahrzeug verkauft, da vor 2012 keine Historie besteht" wir haben uns allerdings darauf geeinigt, dass ich ihn anmelden will und so fahren will. Im Kaufvertrag sind unsere Namen drin, Unterschriften, richtige Adresse, nur keine personalausweisnummer.

Nach meinen Nachforschungen ist das kein gewährleistungsausschluss. Mir geht's halt drum, dass ich dachte dass ich nur Kleinigkeiten wie Rückspiegel und Radio machen muss, und nun finde ich einen fast Motorschaden vor obwohl er sagte dass der Motor super ist, und keinen ölverbrauch hat. Wären da jetzt andere Kleinigkeiten dazu gekommen wäre mir das egal gewesen, aber das ist ja schon heftig.

Was muss ich denn jetzt tun? Die Möglichkeit der Mängelbeseitigung hab ich ihm schon gegeben, eine Antwort kam nicht, und gestern rief mich sein Bruder an,dass er mir aufs Maul hauen will. Musste schon schmunzeln, aber was ist denn jetzt der richtige Weg meine Kohle wieder zu sehen oder einen heilen Motor in geraumer Zeit zu haben?

Freundliche Grüße, Mirko

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. August 2017 um 14:14

Zitat:

@emil2267 schrieb am 8. September 2016 um 20:27:02 Uhr:

läuft der wagen denn jetzt & wenn ja,wie ?

Sorry für die späte Rückmeldung. Ja kurz gesagt der Wagen war nicht ganz billig, aber schon für den Celica im eher niedrigeren Bereich. Habe das Auto wieder verkauft mit ziemlichen Verlust, prinzipiell lief er musstest aber fast mehr Öl als Sprit dabei haben. Erster Autokauf, habs als Lehrgeld hingenommen, die Autos die ich kaufe vernünftig zu testen und nicht einfach 'will haben'.

Anwalt habe ich auch besucht, seine Aussage: Man muss erst auf ein Gutachten warten, das dauert 1-6 Monate. Dann muss für Erfolg erstmal vor Gericht gewonnen werden, + der Verkäufer muss Geld haben sag ich mal, sprich keine Insolvenz Harz4 etc. Hätte ich zu dem Zeitpunkt ne Rechtsschutzversicherung gemacht wäre ich auf jeden Fall den Weg gegangen aber so war mir das Risiko zu hoch.

Und an die, die sagten 'Tolle Fast and the Furious Karre, will haben' etc, 1. die Karre kam nicht einmal in der TFTF Reihe vor :D 2. Ich war so oder so auf der Suche nach einem japanischen Fahrzeug ähnlich wie Civic, Celica, CRX Supra etc, und bin dann auf den Celica gekommen.

Gruß und Danke (y)

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Als Bastlerauto verkauft sagt eigentlich schon alles.

Man sollte sich nie darauf verlassen was in einer Anzeige drin steht und was der Verkäufer sagt.

Ich denke du wirst keine Kohle wiedersehen.

Was hast du eigentlich für die olle Karre bezahlt?

Themenstarteram 8. September 2016 um 9:04

"Eigentlich" ist hier Grad ziemlich wichtig. Mein stand ist:

 

 

"Je nach Einzelfall ist die Verwendung des Begriffs “Bastlerfahrzeug” entweder zulässig oder unzulässig. Der Begriff “Bastlerfahrzeug” kann daher unterschiedlicheRechtsfolgen haben:

 

» Wenn das verkaufte Auto zulässig als “Bastlerfahrzeug” bezeichnet wird, liegt eine rechtmäßigeBeschaffenheitsvereinbarung vor.

 

» Wenn die Bezeichnung “Bastlerfahrzeug” dagegenunzulässig ist, liegt eine rechtswidrige Umgehung des Gewährleistungsrechts vor. Der Begriff  “Bastlerfahrzeug” ist dann vollkommen bedeutungslos und kann ignoriert werden."

 

 

"b) Unzulässige Verwendung

 

Eine unzulässige Verwendung des Begriffs “Bastlerfahrzeug” hat fast immer den Hintergrund, dass sich der Verkäufer vor Gewährleistungsrechten des Käufers schützen möchte.

 

Nach der Rechtsprechung dürfen Fahrzeuge unter folgenden Voraussetzungen nicht als “Bastlerfahrzeug” bezeichnet werden:

 

» Zum einen muss das Fahrzeug betriebssicher sein oder darf allenfalls kleinere Mängel aufweisen.

 

» Zum anderen müssen der Verkäufer und Käufer übereinstimmend davon ausgehen, dass das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr benutzt werden soll. Das ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kaufpreis deutlich oberhalb des Schrottwertes liegt!

 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Bezeichnung eines Autos als “Bastlerfahrzeug” unzulässig.

 

» Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher liegt ein rechtswidriges Umgehungsgeschäft vor (§ 475 Abs. 1 S. 2 BGB).

 

» Bei einem Privatverkauf ist das Ergebnis dasselbe. Wichtig ist nämlich allein, dass sich die Vertragspartner über ein Fahrzeug geeinigt haben, das tatsächlich noch im Straßenverkehr verwendet werden soll!

 

Rechtsfolge: Der Begriff “Bastlerfahrzeug” ist bedeutungslos und begründet keinen Gewährleistungsausschluss. Der Käufer kann daher seine gesetzlichenGewährleistungsrechte geltend machen, wenn er unbekannte Mängel entdeckt. Voraussetzung ist jedoch, dass auch im Übrigen kein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde."

 

http://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/begriff-bastlerfahrzeug/

Da hat man sich halt von der Optik blenden lassen und gemeint, dass man für kleines Geld einen tollen Wagen bekommen kann.

Wo hast du denn den Wagen gekauft. Das war doch sicher privat, oder? Ein Händler würde wohl kaum seinen Bruder bitten dich anzurufen um dir ein paar auf die Mütze anzudrohen. :D

Als privater Verkäufer hätte er die Gewährleistung ja ohne Probleme ausschließen können. Hat er das zusätzlich zum "Bastlerfahrzeug" nicht getan?

"Bastlerfahrzeug" deutet durchaus darauf hin, dass er wusste, dass da was nicht ganz koscher ist...

Themenstarteram 8. September 2016 um 11:24

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 08. Sep. 2016 um 13:5:46 Uhr:

Als privater Verkäufer hätte er die Gewährleistung ja ohne Probleme ausschließen können. Hat er das zusätzlich zum "Bastlerfahrzeug" nicht getan?

Richtig es war ein Privatkauf. Im Kaufvertrag steht in etwa "Da das Fahrzeug keine richtige Historie besitzt und 2012 aus England importiert wurde, wird das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft." Die Wörter Gewährleistung oder Garantie oder ähnliches kommt nicht einmal im Vertrag vor, heisst für mich er hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, von daher müsste er doch dafür grade stehen?

 

Nicht dass ihr das falsch versteht, ich ging davon aus der Wagen sei in Ordnung und wollte ihn auch haben, ich hab sogar direkt nach dem Heimweg zu ihm das ganze geschrieben und sagte direkt dass ich das stressfrei geklärt haben möchte. Ab dem Tag darauf keine Nachricht mehr.

 

Die Möglichkeit der Nachbesserung zum 17.09.2016 hab ich ihm bereits per SMS geschickt, das ist soweit ich heraus gefunden hab sein gutes Recht.

Kopiere doch einmal den Kaufvertrag ohne Namen und Adressen hier rein.

Zitat:

Die Möglichkeit der Nachbesserung zum 17.09.2016 hab ich ihm bereits per SMS geschickt, das ist soweit ich heraus gefunden hab sein gutes Recht.

AUA !

Rechtsgültige Fristsetzungen bedürfen m. E. der Schriftform.

Eine SMS (an wen auch immer) erfüllt dieses Kriterium allerdings nicht.

Wenn Du noch irgendeine Chance auf Dein Geld haben willst, besuche einen Anwalt, der sich mit Vertragsrecht auskennt, bevor Du die Sache ganz in die Grütze reitetst!

https://www.berlin.de/.../...eugk%C3%A4ufermussmitm%C3%A4ngelnrec.html

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/01832/

Was hat denn die Kiste gekostet?

500€ :D

....wenn der VK nicht auf Deine Anrufe/SMS, etc. reagiert, solltest Du Dir Rat vom

Rechtsanwalt holen..

Alles andere ist "Kaffesssatz-Leserei".

Grüße

Wieso kauft man eine verbastelte Kiste ,beim unseriösen Verkäufer als Bastlerfahrzeug (damit wollte der VK ja die Gewährleistung ausschließen, nur hat er es falsch gemacht) für wahrscheinlichsehr kleines Geld, ohne Ahnung von der Materie und jetzt wo die Mängel rauskommen will man auf einmal auf Gewährleistung bestehen und irgendwie sein Geld zurück.

Dachtest du blauäugig "Boah ey Geile getunte Fast and Furious Karre" wird schon gutgehen, obwohl ich null Ahnung von Autos habe ?

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 8. September 2016 um 14:13:46 Uhr:

Dachtest du blauäugig "Boah ey Geile getunte Fast and Furious Karre" wird schon gutgehen, obwohl ich null Ahnung von Autos habe ?

Genau das werden seine Gedanken gewesen sein ;).

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. September 2016 um 14:18:46 Uhr:

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 8. September 2016 um 14:13:46 Uhr:

Dachtest du blauäugig "Boah ey Geile getunte Fast and Furious Karre" wird schon gutgehen, obwohl ich null Ahnung von Autos habe ?

Genau das werden seine Gedanken gewesen sein ;).

Als ich den Celica mit ATU Tuning auf dem Parkplatz und im Hintergrund Burger King gesehen habe, da konnte ich nicht anders. Passt perfekt :D

So blauäugig kann man doch nicht sein das man von einer billigen Bastelbude ein einwandfreies Auto verlangen kann.

Meistens kommt man erst nach dem Kauf dahinter das man einen Fehler gemacht hat.

Verbuche es ganz einfach unter Erfahrung.

Das nächste mal bist du hoffentlich schlauer.

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