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Chang Jiang 750 Probleme mit der Zulassung

Adlerwerke MR MR
Themenstarteram 25. September 2009 um 9:21

Hallo!

Bin 2005 für ein Jahr in China gewesen und in Shanghai jemanden kennengelernt, der alte Chiang Jiangs restauriert und exportiert. Nach meiner Rückkehr nach Deutschland habe ich mir 2 schicken lassen. Nach einigen Schwierigkeiten sind sie auch für chinesische Verhältnisse sehr ordentlich restauriert angekommen mitsamt vollständigen Papieren. (Baujahr 61 und 62).

Initial wollte der TÜV in Wuppertal sie nicht als Oldtimer anerkennen, jetzt aber doch, d.h. ich brauche keinen KAT, es müsse aber für jedes Motorrad eine ausgiebige Fahrprüfung etc gemacht werden für 1000 Euro je Motorrad.

Darüberhinaus müssten die orginalen Scheinwerfer, Reifen und Bremslicht aus China getauscht werden.

Hat jemand Erfahrung mit der Zulassung oder weiß welcher TÜV ein Datenblatt hat und vielleicht etwas wohlwollender ist?

Wäre für jede Hilf dankbar....

Grüße aus Wuppertal

Beste Antwort im Thema

Nabend , Wende dich mal ans www.ural-dnepr.net

Dort sind viele solcher Fälle aufgezählt und mit Lösungen ergänzt.

Als erstes kann ich Dir sagen , spinnen die Vögel...... Das Baujahr ist entscheident

und nix Kat !!!

Dort bekommst Du auch Kopien von Deutschen CJ - Zulassungen und Datenblätter die

Du beim Tüv und Zulassung brauchst.

Wenn in D-land schon einige zugelassen sind , kann da nicht irgend son Affe plötzlich

etwas anderes meinen.

Das klappt schon , glaub mir !!!

Hier in Magdeburg haben wir zwei Cj , eine SV und eine OHV.

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Nabend , Wende dich mal ans www.ural-dnepr.net

Dort sind viele solcher Fälle aufgezählt und mit Lösungen ergänzt.

Als erstes kann ich Dir sagen , spinnen die Vögel...... Das Baujahr ist entscheident

und nix Kat !!!

Dort bekommst Du auch Kopien von Deutschen CJ - Zulassungen und Datenblätter die

Du beim Tüv und Zulassung brauchst.

Wenn in D-land schon einige zugelassen sind , kann da nicht irgend son Affe plötzlich

etwas anderes meinen.

Das klappt schon , glaub mir !!!

Hier in Magdeburg haben wir zwei Cj , eine SV und eine OHV.

Hallo!

Problem bei dem Chinaböller ist, das es als Neufahrzeug gilt, solange kein Nachweis einer erstmaligen Inbetriebnahme gib. D.h. aktuelle Abgasvorschriften, Bremsleistungen, Lichtanlagen und all das neumodische Zeug müssen erfüllt werden. Mit einer Technik aus den 30ern nicht machbar... Einzig man besorgt sich Papiere einer M72 und datiert das Fahrzeug auf den Brief. Jörg Warnke/Lehnstedt (ural.de) vertreibt die Böller mit Zulassung vor 1960.Einfach mal nachfragen, ob er helfen kann.

Mit besten Grüßen

Thomas

Themenstarteram 26. Oktober 2009 um 10:05

Das komische ist, daß der TÜV inzwischen das Baujahr akzeptiert (1962), also keine Auflagen bei Abgas etc. machen will. Trotzdem sollen beide Motorräder ihre eigene "Fahrprüfung" oder so etwas machen für je 1000 Euro. Außerdem sollen die Reifen und Scheinwerfer sowie das Bremslicht geändert werden.

Insgesamt ist das allesirgendwie inkonsequent:

Oltimer ja, aber o.g. Änderungen und ich verstehe nicht, daß beide Motorräder, die offensichtlich identisch sind ihre eigene Prüfung brauchen, da es kein Datenblatt gäbe. Ich würde ja verstehen, wenn ein Bike geprüft werden würde und das erstellte Datenblatt für das andere auch gelten würde....

....Weiß denn keiner wo man ein Datenblatt herbekommt?

Grüße,

Siad

Hier ein Fahrzeugschein und ein Datenblatt.

Hoffe das hilft

Hier der Schein

Zitat:

Das komische ist, daß der TÜV inzwischen das Baujahr akzeptiert (1962), also keine Auflagen bei Abgas etc. machen will. Trotzdem sollen beide Motorräder ihre eigene "Fahrprüfung" oder so etwas machen für je 1000 Euro. Außerdem sollen die Reifen und Scheinwerfer sowie das Bremslicht geändert werden.

1. Böse Unterstellung: Auch die merken die Wirtschaftskrise und müssen ihren Umsatz ankurbeln

2. Wahrscheinlicher: Beleuchtung und Reifen wären auch 1962 in D. nicht zulässig gewesen weil die (konstruktionsbedingten) Abstrahlwinkel, Lux-Werte etc. nicht erreicht werden. Bei der Bereifung ist denkbar das die Tragfähigkeit nicht den Anforderungen entsprach.

Ich kann mich noch daran erinnern, das lange bevor ich graue Haare hatte, importierte MZ und Ural auch erst mal auf westdeutsche Gesetzgebung umgerüstet werden mussten. Zudem wird man das auch vmtl. heute noch mit einer 2009er Harley mit US-Zulassung machen müssen, wenn sie denn überhaupt eine deutsche Zulassung erhalten kann. Gerade die von OCC (TV auf DMAX) werden das wohl nie schaffen.

am 3. Januar 2010 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von derschwede87

Hier ein Fahrzeugschein und ein Datenblatt.

Hoffe das hilft

Hallo Zusammen,

leider kann ich das Musterbeispiel, Fahrzeugschein nicht downloaden. Kann jemand so freundlich sein, diesen oder ähnliche Beispiele mir zur Verfügung stellen.

In meinem Fall, habe ich und ein paar Freunde, ebenfalls solche CJ Gespanne ins Land geholt. Und da wäre es hilfreich wenn wir solche Beispiele anführen können, die schon die Behördenmühlen durchlaufen haben.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Maurice

am 5. Januar 2010 um 21:25

Hallo Oldtimerfreunde.

In 2007 habe ich ein CJ750 Gespann, BJ 1965 in China gekauft, angemeldet und über ein Jahr dort gefahren. Im Sommer 2008 habe ich die Maschine nach Deutschland überführen lassen. Habe auch vom Zoll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten. Der Kaufvertrag ist in englisch. Der Fahrzeugbrief (Vehicle License) in chinesich. Ich möchte nun die Maschine hier in Deutschland, Raum Düsseldorf anmelden.

Ich lese in den Foren, es scheint nicht so einfach zu sein die Maschine hier anzumelden, insbesondere nicht als Oldtimer mit H-Kennzeichen.

Ich habe es nicht verstanden worin das Problem liegt.

Ich glaube Beispielzulassungen helfen nicht.

Wer in der Lage ist meine Maschine anzumelden bitte melden.

Ein frohes neues Jahr an alle Bikerfreunde

Semi

Hallo CJ Freunde,

irgendwo schwirrt hier im Forum auch ein Beitrag zu diesem Thema rum, den ich mal erstellt hatte.

Auch ich lebte zwei Jahre in China und habe mir dort dieses wunderbare Gespann gekauft. Nun stand ich ebenfalls hier bei der Prüfstelle und die vor meinem Bike und staunten.

Der Vorteil bei mir war, dass ich einen Ingenieur erwischt habe, der Spaß daran hatte und sich selbst dafür interessiert. Ich denke dies ist sehr wichtig.

Also folgende Vorraussetzung gilt:

- Das Gespann muss glaube ich älter als 30 Jahre sein, sonst sind Auflagen wie Kat fällig

- das Teil muss halt gebraucht sein, angemeldet gewesen sein usw. Das war kein Problem bei mir, hatte es selbst in VRC gefahren

- natürlich müssen alle Dokumente vorhanden sein, Versicherungsbestätigung aus China, Fahrzeugbrief, den eh keiner lesen kann usw., wie gesagt hatte ich auch alles in original

Am wichtigsten ist aber final, dass was der Prüfer sieht. Ich musste folgendes beheben:

- Bereifung erneuern (Tragfähigkeitsindex ist ausschlaggebend), Achtung, ich hatte dann welche gekauft, die breiter waren und somit nicht mehr durch den Rahmen passten. Das konnte ich dann wegdiskutieren und schmälere nehmen, den Index musste ich aber einhalten.

- Bremsen anpassen (Wirkung war zu gering) , das wird gemessen

Lampe vorn muss mit EG-Zeichen sein

- Gespann muss hinten mit Katzenaugen markiert sein

- Standlichtschaltung

- rechts an den Beiwagen muss ein Blinker hin

- Eine Diebstahlsicherung muss ran, da reicht aber ein Seilschloss :-)

- Fernlichtkontrolle

- Die Blinker rechts, wenn mit Beiwagen gefahren wird, muessen entweder abgeklemmt oder abgedeckt sein

Ich hatte eigentlich erhebliche Probleme die Anforderungen der Bremsanlage zu erfüllen und die geforderte Wirkung zu erreichen. Es wurde eine Höchstgeschwindigkeitstest durchgeführt sowie eine Geräuschmessung. Da gibts kein Weg drumherum.

Letztlich habe ich sogar eine Zulassung für 4 Personen, da ich hinten in der Klappe noch nen Sitz habe.

Der ganze Spaß kam ca. 350€ plus der Raparaturen in der Werkstatt.

Vielleicht hilft das ja.

habe das mit der zulassung auch schon anderweitg gepostet:

die meisten CJ die in D zugelassen sind, kamen irgendwann in den 90ern und 2000ern von china als NEUFAHRZEUG nach D. oder meint ihr allen Ernstes Ende 50er oder angang 60er gab es schon 12 Volt Anlagen eine Verteiler Zündung und einen Anlasser?

offiziel kaufte man vom importeur noch nen alten rahmen mit papieren hinzu, baute dann das neue motorrad an den alten rahmen und lies es dann mit dem EZ datum des alten rahmens zu.

in der realität wurde natürlich NIX umgebaut, sondern die rahmennummer vom alten rahmen (bzw dessen papiere, weil den alte-rahmen gab´s oft nur virtuell) in den neuen eingeschlagen und das teil dann mit den alten papieren zugelassen....so hat es der importeur auf jeden fall gemacht

alte zulaassung = keinerlei e-prüfzeichen an z.b. beleuchtung erforderlich, die serienmässig besch*ssende bremsleistung war daher auch irrelevat (war ja ein "altes" motorrad), krach durfte sie auch machen (wobei die dinger eh nie so laut sind), das einzige was man machen musste und eh freiwillig gemacht hat: vorderen scheinwerfereinsatz tauschen (15,-€) und neue reifen aus europa-produktion aufziehen.

blinker sind auch erst ab 1962 vorgeschriebn und bremslicht noch viel später.

am 13. Juni 2019 um 14:35

hallo ich habe auch probleme mit der zulassung meine ist aus 1970 die wollen lautstärke messen blinker mit eu kennzeichnung eu reifen reifen reifen freigabe achslast und höstgeschwindigkeit des motorradund ein daten blatt was bestätigt ist .

 

kann das alles so richtig sein

 

mfg

Zitat:

hallo ich habe auch probleme mit der zulassung meine ist aus 1970 die wollen lautstärke messen blinker mit eu kennzeichnung eu reifen reifen reifen freigabe achslast und höstgeschwindigkeit des motorradund ein daten blatt was bestätigt ist .

 

kann das alles so richtig sein

 

mfg

lautatärke messen ist doch nicht schlimm...das besteht sie doch

blinker und reifen mit EU kennzeichnung....da wirst ned drum herum kommen....aber ist ja auch kein thema.....

achslast...auch kein thema...öffentlichwe wiegestelle, motorrad mit vorderachse auf waage stellen, wiegen, dann komplett auf waage stellen, wiegen....wiegezettel mitnehmen.

 

datenblatt ist bullshit.....geht über vollabnahme§21...musst halt nen anderen tüvler finden....dekra, küs, gtü dürfen übrigens inzw. auch vollabnahmen machen.

am 13. Juni 2019 um 17:13

danke für die hinweise

 

in rlp dürfen die das jetzt auch mit der vollabnahme??? für die messung lautstärke wolen die 1500 euro.

 

 

danke

am 14. Juni 2019 um 17:07

hallo noch mal ich war heuete bei der gtü der die 21 machen kann leider ist es den zu viel arbeit. und erteile mir freundlich mit das er auch die ahnung nicht hätte und ich sollte besser zum tüv blau diese haben auch daten blätter. man das darf doch nicht sein so ein zerkus in diesen land.

 

hat jemand nicht eine einzelabnahme wo ein prüfbericht mit nummer drauf ist dan würde es einfacher gehen

 

 

mfg

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