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Check nach Gebrauchtwagenkauf
Hallo zusammen,
ich habe am Samstag einen BMW X3 bei einem BMW Händler gekauft (Vertrag wurde beidseitig unterzeichnet, Fahzeugübergabe wird in einigen Tagen stattfinden). Nun gab es im Nachgang einige Probleme mit dem Händler, da er die vertraglichen Bedingungen nicht erfüllen kann (hatte EUROPlus Garantie vertraglich zugesichert die aber aufgrund der Laufleistung nicht möglich ist). Nach einigem Hin und Her haben wir uns jetzt geeinigt, jedoch ist das Vertrauen in den Verkäufer meinerseits stark gesunken.
Das Fahrzeug bekommt vor Übergabe u.a. neuen TÜV und einen Kundendienst.
Meine Fragen:
Macht es Sinn das Fahrzeug nach der Übergabe direkt durchchecken zu lassen, um mögliche Mängel zu dokumentieren? Hintergrund sind v.a. 2 Dinge.
1. Würde ich bei größeren Mängeln direkt auf Behebung durch den Verkäufer beharren.
2. Sollten Schäden innerhalb der ersten 6 Monate (Gewährleistung mit Beweislast beim Verkäufer) auftreten, hätte ich evtl. schon ein Gutachten welches das bestehen des Mangels bei Übergabe dokumentiert.
Wenn es Eurer Meinung nach Sinn macht wäre noch die Frage wo man das machen sollte? Andere BMW Werkstatt, TÜV/Dekra, freie Werkstat, ...?
Welche Baugruppen sollten geprüft werden bzw. welche Tests sind sinnvoll?
Vielen Dank vorab
Dominik
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12 Antworten
Eine Durchsicht bei der DEKRA wird auf keinen Fall Schaden - dann fühlst du dich auch gleich sicherer.
Zitat:
Original geschrieben von hasdrubal1
Macht es Sinn das Fahrzeug nach der Übergabe direkt durchchecken zu lassen, um mögliche Mängel zu dokumentieren?
Warum NACH und nicht VOR Übergabe durchchecken lassen?
Zitat:
Original geschrieben von Master_Siggi
Warum NACH und nicht VOR Übergabe durchchecken lassen?
So ist es ... Wenn was sein sollte, wir Dir KEINER die Kosten für die Zulassung, Schilder, etc. pp. zurück zahlen.
Definitiv VOR der Übergabe!
Sollten gravierende Mängel bestehen, dann würde ich persönlich direkt Abstand vom Kauf nehmen.
LG
Vielen Dank für die Hinweise und Tipps.
Wie gesagt wurde der Kaufvertrag bereits (aktualisiert und) unterschrieben, ich hatte eine Probefahrt gemacht, der Kundendienst wird durchgeführt und auch die Hauptuntersuchung wird erneuert.
Ich werde das Fahrzeug also demnächst vom Händler abholen und würde es zeitnah (innerhalb von 1-2 Tagen und 500km) bei einem Dritten (z.B. BMW Werkstatt) auf Mängel untersuchen lassen die bei der HU nicht geprüft werden (da z.B. nicht sicherheitsrelevant).
Macht das Eurer Meinung nach Sinn? Könnte ich mich mit den festgestellten Mängeln an den Verkäufer wenden und die Reparatur aufgrund der Gewährleistung fordern (da der Mangel offensichtlich schon bei der Übergabe vorlag)? Hätte ich bei während der Gewährleistungszeit auftretenden und aus den festgestellten Mängeln resultierenden Schäden eine deutlich bessere Ausgangsposition?
Vielen Dank
Dominik
Verkäufer kann den Vertrag nicht in vollen Umfang erfüllen. Würde daher vom Vertrag zurücktreten. Da wäre mir, auch unter Berücksichtigung des Kaufpreises und des verspielten Vertrauen des Händlers, das Risiko zu groß.
Den Wagen bekommt man auch an anderer Stelle.
Für mich kommt hier das Gefühl auf, dass zukünftig Ärger vorprogrammiert ist und das braucht kein Mensch.
Danke für Hinweis trouble01.
Wir haben aber - wie bereits erwähnt - das Fahrzeug gekauft und werden es in wenigen Tagen übernehmen.
Vom Vertrag zurückzutreten kommt aufgrund der vereinbarten Aktualisierung des Vertrags nicht in Frage.
VG
Dominik
Dann von jemandem durchchecken lassen und innerhalb der ersten 6 Monate machen lassen.
Bleibt ja auch nichts mehr ürbig.
LG
Zitat:
Original geschrieben von hasdrubal1
Danke für Hinweis trouble01.
Wir haben aber - wie bereits erwähnt - das Fahrzeug gekauft und werden es in wenigen Tagen übernehmen.
Vom Vertrag zurückzutreten kommt aufgrund der vereinbarten Aktualisierung des Vertrags nicht in Frage.
VG
Dominik
Wenn das so ist, verstehe ich deine Frage nicht: Was willst du denn nun damit erreichen? Du hast ein Auto gekauft ohne es vorher checken zu lassen, der Händler konnte einen Teil des Kaufvertrages (Garantie) nicht erfüllen - damit wäre der Kaufvertrag in seiner Gesamtheit hinfällig gewesen bzw. du hättest sogar auf Schadensersatz bestehen können, also den Vertrag für nichtig ansehen plus eine Summe X als Schadensersatz vom Händler fordern können, schließlich sind wir nicht im Kindergarten, sondern bewegen uns im realen Geschäftsleben, da ist es nun mal so üblich, das man Verträge auch einhalten muss, kann man das nicht, gibts Ärger.
Dennoch hast du dich auf andere, uns unbekannte Weise mit dem Händler geeinigt, indem du nun mit einer Vertragsänderung einverstanden bist, es gibt also keine Garantie.
Tja, nun hilft auch kein Durchchecken des Autos mehr, was soll das bringen? Das macht man VORHER, VOR dem Kauf, nicht nachher.
Falls du so einen Check machen lässt, so sehe ich hier Ärger vorprogrammiert, es gibt nämlich nicht nur Schwarz und Weiß, es gibt auch Grautöne, will heißen, dass ein Gutachter durchaus hier und da Mängel erkennt, die der TüV-Prüfer aber noch nicht als bedenklich gesehen hat, bzw. als für die Verkehrssicherheit unerheblich angesehen hat oder eben nicht erkannt hat. Es gibt auch Dinge, wo zwei Gutachter drei ganz unterschiedliche Meinungen haben könnten, der eine sagt: "Wechseln, schadhaft", der andere sagt: "Das hält noch Hunderttausend Kilometer, muss nicht gewechselt werden" und dann?
Hier sehe ich Ärger vorprogrammiert, ein Gutachter erkennt hier und da Mängel, du reklamierst das, der Händler sieht das aber anders und meint, das wäre für das Alter und die Laufleistung normal ....... schon sieht man sich vor Gericht wieder. Was soll das?
Daher mein Tipp: Lass es sein, diese Überprüfung NACH dem Kauf, gibt nur Ärger.
Grüße
Udo
@JeffsCar: Danke für den Hinweis. "Bleibt ja auch nichts mehr ürbig." klingt zwar nicht sehr positiv, ich denke aber trotzdem, dass Du einen Check für sinnvoll erachtest und auftretende Mängel über die Gewährleistung abgedeckt sein müssen.
@Udo: Auch Dir danke für die ausführliche Antwort.
Wie schon beschrieben konnte der Verkäufer den ersten Kaufvertrag teilweise (EUROPlus Garantie) nicht erfüllen. Mittlerweile konnte ich mich jedoch mit dem Verkäufer einigen (Preisnachlass, andere Garantie und zusätzliche Leistungen). Ich bin mir jedoch nicht sicher weshalb sich diese Diskussion hauptsächlich um die Themen "Kaufvertrag" und was ich "vorher hätte machen sollen" dreht.
Ihr könnt mir durchaus glauben, dass ich mich im Vertragsrecht auskenne und ich habe auch schon einige Gebrauchtwagen gekauft.
Es geht mir auch nicht um das Thema Garantie - das wird ausschließlich vertraglich geregelt. Es geht mir um die gesetzliche Gewährleistung.
Rein theoretisch (NICHT mein Ansatz!) könnte man sich ein beliebiges Fahrzeug eines Händlers kaufen, es direkt zu einem anerkannten Gutachter fahren und danach auf die Behebung aller festgestellter Mängel bestehen. Es gibt natürlich - wie von Udo beschrieben - bei Gebrauchtwägen viele "Graubereiche".
"Vorprogrammierter Ärger" kann meiner Meinung nach auch kein Grund für den Verzicht auf eine Prüfung sein. Ich würde natürlich nur bei eindeutigen Mängeln (gibt ja schon viele Präzedenzfälle) auf die Reparatur bestehen.
Mir geht es deshalb hauptsächlich um Eure Meinung ob eine Durchsicht des Fahrzeugs direkt NACH dem Kauf überhaupt sinnvoll ist? Wenn ja, welche Komponenten/Baugruppen/Funktionen sollten geprüft werden (TÜV wurde neu gemacht)?
Oder sollte ich einfach drauflosfahren und erst wenn ein Mangel auftritt auf die Reparatur bestehen?
Was meint Ihr?
Zitat:
Original geschrieben von hasdrubal1
Mir geht es deshalb hauptsächlich um Eure Meinung ob eine Durchsicht des Fahrzeugs direkt NACH dem Kauf überhaupt sinnvoll ist?
Was meint Ihr?
Da du jetzt hier nochmal diese Frage stellst, solltest du auch eine Antwort haben: Nein, ein Check eines gerade gekauften Gebrauchtwagens NACH dem Kauf halte ich NICHT für sinnvoll, ein Check eines im näheren Kaufinteresse stehenden Gebrauchtwagens VOR dem Kauf allerdings schon.
Die Gründe dafür hatte ich bereits ausführlich erläutert, füge aber als Ergänzung noch an, dass so ein Gebrauchtwagen je nach Kilometerstand und Alter auch ganz normale Abnutzungserscheinungen aufweisen könnte, wie z. B.
- am Ende ihres Lebens stehende Kupplung (das kann schon mal bei Kilometerständen weit unterhalb der Hunderttausend Kilometer je nach Fahrweise und Motorkraft der Fall sein, also ganz normal); so ein Kupplungswechsel kann dann auch schon mal bei heutigen modernen Fahrzeugen, bei denen man dazu den kompletten Motor ausbauen muss, sehr, sehr teuer werden, einige Tausend Euro! Und ist nicht etwa als Mangel, sondern als ganz normaler Verschleiß anzusehen.
- Die Bremsscheiben könnten ebenfalls "dran" sein, und zwar rundum, einschließlich Bremsscheiben kostet so eine Rundumrenovierung der Bremsanlage auch schon mal weit über Tausend Euro. So ein Bremsscheibenverschleiß kann auch schon bereits bei unter 50.000 Kilometer nötig sein, je nachdem und wäre auch dann "ganz normaler Verschleiß", der nicht von der Gewährleistungspflicht des Händlers noch von irgendeiner Garantie gedeckt wäre.
- Der Akku, die "Batterie" kann schon nach nur 2 Jahren schlapp machen. Das wäre dann auch ganz normaler Verschleiß.
- Fahrwerksteile könnten Spiel haben, schützende Manschetten um fettgefüllte Gelenke könnten Risse aufweisen, je nach Alter kann auch sowas "normaler Verschleiß" sein
und viele andere Dinge könnten demnächst "dran" sein repariert oder ausgetauscht werden zu müssen, alles Dinge, die dem normalen Verschleiß unterliegen, also nicht von einer Garantie oder Gewährleistung abgedeckt werden.
Da kannst du jetzt den bereits gekauften Wagen untersuchen lassen wie du willst, wenn was festgestellt wird, handelt es sich garantiert um solcherart Verschleißsachen, die der verkaufende Händler sowieso nicht übernehmen muss, was also hättest du davon?
Hättest du eine solche Überprüfung VOR dem Kauf durchführen lassen, so hättest du immerhin die Chance gehabt, den verkaufenden Händler diese Reparaturen durchführen zu lassen, andernfalls du den Wagen nicht kaufen würdest bzw. du hättest angesichts von demnächst durchzuführenden, teuren Wartungsarbeiten und Reparaturen den Preis noch weiter drücken können oder alternativ vom Kauf Abstand nehmen können.
Grüße
Udo
Das mit dem Check nach dem Kauf ist wirklich komplett sinnlos.
Das Gutachten kostet dein Geld und kommt eventuell zu dem Schluss, dass heute keine Mängel vorliegen. Willst du damit dann zum Verkäufer gehen, wenn doch noch etwas kaputt ist? Das wäre - mit Verlaub - schön blöd. Damit würdest du nur belegen, dass du den Mangel durch Fehlbedienung selbst herbeigeführt hast und den Verkäufer von der Leistung befreien. Also wirst du das Gutachten schön für dich behalten. Nur warum dafür Geld ausgeben?
Mängel, die du selbst heute nicht bemerkst - aber eventuell ein Fachmann - mindern doch den Gebrauchswert für dich selbst nicht.
Wenn, dann wäre ein Check kurz vor Ablauf der sechs Monate sinnvoll, aber doch nicht jetzt.
Was dir gerade passiert heisst 'buyers remorse'. Das geht jedem so, wenn er zum ersten Mal ein Auto kauft. In zwei bis drei Wochen bist du darüber weg.