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Chevrolet Kalos, BJ 2005, Zylinderkopf, Kulanzantrag abgelehnt

Chevrolet
Themenstarteram 12. März 2009 um 18:28

Hallo liebe Forengemeinde,

ich fahre seit 2007 einen Chevrolet Kalos, EZ 10/2005 mit der größten Motorvariante. Es handelt sich um ein Schaltgetriebe.

Nun wurden Probleme mit dem Zylinderkopf festgestellt. Die Motorlampe leuchtet. Fehlermeldung: Fehlzündung.

Mein Chevrolet Händler sagte mir beim zweiten Besuch mit diesem Fehler, dass es sich wohl um ein gängiges Problem handelt - Zylinderkopf muss getauscht werden. Die Kosten dafür möchte ich nicht tragen, da es sich nach Auskunft vom Händler um einen "Produktionshinweis" handelt und ich für den Fehler nichts kann. Nun wurde ein Kulanzantrag an Chevrolet gestellt und von diesen abgelehnt. Angeblich mit der Begründung, dass ein Service zum Ende der Garantiezeit (Ölwechsel, Bremsflüssigkeit) nicht in einer Vertragswerkstatt stattgefunden hat.

Nun meine Frage an Euch: Dürfen die das?! Kann mir vorgeschrieben werden, dass ich mein Fahrzeug für die Inspektionen in einer Vertragswerkstatt vorstelle?

Und welche Möglichkeiten bestehen, die Ablehnung des Kulanzantrages anzufechten?

Mit Chevrolet direkt scheint man nicht sprechen zu können. An der Kundenhotline wird man an seinen Händler verwiesen. Mein Händler ist aber auch nicht sonderlich engagiert... Ich soll halt einen Brief verfassen, sie leiten ihn dann weiter.

In der Zwischenzeit ist die Kontrolllampe von alleine wieder erloschen, dafür geht ab 110 km/h gar nix mehr. Das Fahrzeug ruckelt nur noch....

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe und Eure Meinungen!

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11 Antworten
am 12. März 2009 um 21:43

Servus,

also das es mit dem Zylinderkopf probleme gibts ist kein geheimnis. Da die Kulanz eine freiwillige (kann) Bestimmung ist, kann der Hersteller diese Ablehnen.

Die Bestimmung zum erhalt der Garantie ist in deim Service-Heft vermerkt, und da steht drin, das du die Inspektionen rechtzeitig und bei einem Fachhändler ( der nach Herstellerangaben arbeitet ) durchführen lassen musst. Also ATU ist anerkannt, aber der kleine "krauter" um die Ecke geht nicht.

Jetzt ist die Frage, wo und wann hast du die Inspektion gemacht ?

Übrigens ein austauschen des Zylinderkopfs ist nicht nötig, eine reperatur ist besser ( neue Ventile, Ventilsitz und andere ausdehnungshülsen ) kosttet aber auch eine stange Kohle.....

 

Mfg 12elvis12

möchte das nochmal gesondert fragen , ist das zu 100% sicher das atu von chevrolet anerkannter fachbetrieb zum durchführen aller inspektionen an chevrolets ist, denn dann werde ich bei der nächstes mit sicherheit mal zu atu

am 12. März 2009 um 22:20

juhu.....

zu tau gehen is aber sehr gewagt!

ein freund von mir hat an einem werkstatttest teilgenommen und atu wollte neue stoßdämpfer einbauen, weil sie angeblich defekt waren!

die haben sie sogar mit öl besprüht, sodass es aussah als wären sie undicht, was aber nicht der fall war!

denn die stoßdämpfer waren 100% i.O.!

also lieber 50 eus mehr ausgeben und in ne richtige chevy werkstatt!

also is zu mindest mein rat!

muss zwar nicht bei jeder atu werkstatt sein aber ....

joa stimmt aber

das kann in der vertragswerkstatt genauso passieren und bei meiner fühle ich mich au nicht 100pro

wohl

ich mein die wollen doch genauso reparieren wie atu, man muss vllt einfach immer genau aufpassen ggf vorher nochmal zu nem bekannte der sich auskennt, so machs ich jedenfalls ab demnächst

am 12. März 2009 um 23:38

Vor allem immer die Altteile zeigen und ggf. mitgeben lassen.

Ich habe mal bei Atu den Auspuff bei unserm 626 machen lassen, weil ich da keine Lust und Zeit zu hatte. Habe mich dann zu neuen Haltegummis überreden lassen und als ich kurz mal schauen gegangen bin, da hat der Mechaniker die alten Gummis einfach mit nem Messer durchgeschnitten um den Auspuff zu demontieren, obwohl die alten noch nicht mal ansatzweise porös waren.

Von einer guten Werkstatt hätte ich erwartet, das dann gesagt wird, das die Gummis noch gut sind.

Somit bin ich seit dem immer (wenn irgendwie möglich) dabei oder mach´s gleich selbst (In der Garantiezeit ja leider nicht möglich).

am 12. März 2009 um 23:42

Achja, das Problem ignoriert bzw manchmal nicht sehr kulant gelöst werden, das ist nicht nur bei Chervrolet so.

VW kann das noch viel besser. (Frostprobleme bei den kleine Motoren, Luftmassenmesser, Dieselhochdruckdüsen und und und. )

Hallo zusammen,

die eigentliche Frage war KULANZ!!

Also, wie der Name schon sagt, alles kann, nichts muß!

Liebe Rosenschneiderin, die Garantie ist abgelaufen, die Ablehnung des Kulanzantrages kann nach keinem Gesetz angefochten werden. Kulanz ist ein Entgegenkommen des Herstellers. - Außer Du hattest früher schon die gleichen Probleme mit dem ZK (was Du allerdings sehr genau und schriftlich nachweisen musst).

Dein Händler? Hat beim Verkauf wenig verdient. Wenn Du ihm jetzt signalisierst, daß andere Werkstätten billiger sind, warum soll er also Einsatz für Dich zeigen?

Und zu Deiner Frage: Ja, die dürfen das (ablehnen). Und nein, die dürfen Dir keine Werkstatt vorschreiben!

... aaaaaaber, im Garantiefall hättest Du möglicherweise Changen trotz Fremdwerkstatt etwas bezahlt zu bekommen, im vorliegenden Fall auf dem Kulanzweg hast Du leider keine mehr.

Bis dänne, Günter

Themenstarteram 13. März 2009 um 7:34

Guten Morgen zusammen,

danke für Eure Antworten.

Gut, Kulanz ist Ermessensache des Herstellers. Aber handelt es sich hierbei nicht um einen Fehler des Produktes, also einen Mangel? Der Mangel bestand ja bereits von Anfang an, nur hat er sich leider erst 3 Monate nach Garantieablauf bemerkbar gemacht.

 

Zur Inspektion: Es war eine Meisterwerkstatt um die Ecke. Einfach aus dem Grund, das sich dort mein Auto hinfahren und anschließend heimlaufen kann. Mein Chevy-Händler ist 15km weit weg. Und wenn ich ihm das Auto hinstelle, bekomme ich für 30EUR pro Tag einen Leihwagen... danke auch.

Gut, dazu gelernt. Vielleicht sollte es mir beim nächsten Fahrzeug die 30EUR wert sein.

 

Bezüglich Reparatur: habt ihr Erfahrungswerte, was mich das kosten könnte? Und ist es sinnvoll, das beim Chevy-Händler zu machen? Meiner scheint nicht ganz so kompetent zu sein. Mal spricht er von 750EUR, mal von 2.000EUR. Dann meint er, es könnte ja auch was anderes sein...

Die andere Möglichkeit wäre, das Auto in Zahlung zu geben und gleich die Marke zu wechseln. *argh*

 

Bezüglich ATU: Ich war, als die Motorlampe das erste Mal geleuchtet hat, bei ATU. Sie kamen nicht aufs Steuergerät. Chevy scheint das ganz gut gesichert zu haben.

 

Viele Grüße und vielen Dank

Rosenschneiderin

am 22. August 2012 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von Rosenschneiderin

Zur Inspektion: Es war eine Meisterwerkstatt um die Ecke. Einfach aus dem Grund, das sich dort mein Auto hinfahren und anschließend heimlaufen kann. Mein Chevy-Händler ist 15km weit weg. Und wenn ich ihm das Auto hinstelle, bekomme ich für 30EUR pro Tag einen Leihwagen... danke auch.

Gut, dazu gelernt. Vielleicht sollte es mir beim nächsten Fahrzeug die 30EUR wert sein.

30 €? Also wir kriegen von unserem Chevy Händler den Wagen um sonst... *hmm* Ich meine auch gelesen zu haben, dass das in allen Vertragswerkstätten so sein sollte.

Zitat:

Original geschrieben von 12Elvis12

Also ATU ist anerkannt, aber der kleine "krauter" um die Ecke geht nicht.

Was ist denn ein Krauter?

 

Bitte nicht mehr auf die Frage an sich antworten. Die Frage war aus 2009 ! ;)

 

.

Hallo,

ist schon klar das dieser Thread schon aus der Steinzeit stammt.

Aber weil hier viel Halbwissen zu lesen wahr noch einmal zum Thema Garantie und Kulanz an sich.

Garantie, genauer gesagt Gewährleistung, denn Garantie im Sinne des Gesetzes besteht nur während der ersten 6 Monate, Gewährleistung mindestens über 2 Jahre lang, ist gesetzlich genau geregelt.

Kulanz ist immer ein freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers, dem nicht daran gelegen sein kann einen Kunden zu verlieren, oder bei auffälligen Häufungen bestimmter Schadensbilder eine "schlechte Presse" zu bekommen.

Die gesetzliche Garantie/Gewährleistung bleibt auch bestehen, wenn das Fahrzeug in einer unabhängigen Meisterwerkstatt gewartet wurde, die Mitglied der KFZ-Innung sind und dafür geradestehen die Inspektionen und Reparaturen nach Vorgabe des Herstellers auszuführen.

Das können Werkstattketten sein, aber auch Vertragswerkstätten anderer Marken, frei Werkstätten oder aber auch der "kleine Krauer" um di Ecke.

Vorausgesetzt er ist KFZ-Meister und verfügt über die entsprechende Ausrüstung.

Tankstellen fehlt meist die erforderliche Ausstattung und fallen deshalb heraus, selbst wenn der Pächter KFZ-Meister ist.

Also ist die Behauptung das Chevrolet die Werkstätten explizit "anerkennen" muss, schlichtweg falsch.

Probleme gibt es, wenn - wie heute üblich - die Gewährleistung über die gesetzliche Frist hinaus verlängert wurde.

Das ist quasi eine freiwillige Leistung der KFZ-Hersteller und diese dann die Bedingungen für diese erweiterte Garantie sehr wohl an die Einhaltung der im Kleingedruckten fetgelegten Bedingungen knüpfen.

Also keine Wartung in der Chevy-Werkstatt, keine 4 oder 5 Jahre Gewährleistung.

Kulanz dagegen ist immer ein freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers.

Dise wird natürlich vorzugsweise Stammkunden - speziell höherwertiger Fahrzeuge - gewährt, um diese bei der Stange zu halten.

Als Kleinwagenfahrer - besonders wenn dieser von einer anderen Marke übergewechselt ist und sich so als "Springer" erwiesen hat, kann man sich die Kulanz gleich ganz abschminken.

Bei Opel kennt man übrigens das Wort Kulanz auch erst ab Insignia aufwärts, denn als am Combo meiner Faru unmittelbar nach Ablauf der Garantie die Motorelektronik kaputt ging, wurde der Antrag auf Kulanz auch mit der Begründung abgelehnt das die Motorelektronik im Allgemeinen sehr zuverlässig sei und es sich um einen "bedauerlichen Ausrutscher" handeln würde, der nicht für Opel typisch wäre.

Ein absoluter Witz, denn sowohl der Kadett, als auch der Vectra, die meine Frau vorher fuhr, hatten exakt dieselben Probleme.

Im speziellen fall der Themenstarterin ist zu bedenken das der Kalos Baujahr 2006 war und der Thread 2009 erstellt wurde.

Da war es schon ziemlich blauäugig bei einem relativ jungen Fahrzeug auf die Wartung in der Fachwerkstatt zu verzichten und trotzdem auf Kulanz zu hoffen.

Es ist doch kein Geheimnis dass die Autohäuser am Verkauf der Fahrzeuge kaum noch etwas verdienen, ihre Gewinne machen die mit dem Werkstattgeschäft.

Und warum sollten sie sich dann für eine Kundin stark machen, die schon kurz nach dem Kauf "untreu" wurde?

Das wird wohl auch so verschlüsselt im Kulanzantrag zu lesen gewesen sein.

Eine schöne Arbeitswoche an alle

Gruß

Reimund

 

 

 

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