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Chiptgetuntes Auto ohne ABE verkaufen
Hallo,
ich habe mir vor einigen Jahren einen neuen Seat Leon 1.8 20VT Topsport gekauft und diesen auch recht schnell chiptunen lassen bei einer Zweigstelle von www.chip4power.de.
Na ja, was soll ich sagen, ich war jung und dumm ... und hab's nicht tüv-abnehmen und eintragen lassen!
Von den Abgaswerten her oder so ist das alles auch kein Problem, die sind tiptop, das Auto kommt jedes Mal problemlos durch den TÜV und auch Seat selbst merkt nichts, wenn sie das Diagnosegerät anschließen.
Aber nun denke ich über einen Verkauf nach ... und ich will das Chiptuning auf jeden Fall angeben, will also niemanden betrügen!
Nicht nur, weil ich vom Saulus zum Paulus wurde , sondern auch, weil's mir einfach zu "heiß" wäre, schon allein, weil mein Auto noch zu denen gehörte, wo man den Chip rauslöten, Software runter ziehen, modifizieren, wieder drauf spielen und Chip wieder rein löten musste. Ich denke mal, ein Fachmann könnte da schnell "Lötspuren" entdecken, zumal wenn das Ganze durch das Rückgängigmachen noch mal gemacht werden würde. Ich will das aber auch einfach sauber abwickeln, der Käufer soll wissen, was er kriegt!
Die Frage ist nur, wie macht man das dann am besten, in den Kaufvertrag aufnehmen? Nicht, dass der Käufer sonst nachher behauptet (wenn ich es nur mündlich erwähne), er hätte es nicht gewusst ... sollte wirklich ein z.B. Getriebeschaden oder so auftreten ...
Daraus ergibt sich für mich aber auch noch die Frage:
Mache ich mich evtl. sogar strafbar in dem Moment, wo ich das schriftlich im Kaufvertrag fixiere? Weil damit lege ich ja soz. das Geständnis ab, dass ich jahrelang ohne ABE rum gefahren bin! Kann man überhaupt rechtswirksam ein Auto ohne ABE verkaufen (oder muss ich das evtl. mit dem Hinweis verknüpfen, dass er die ABE (und Meldung an die Versicherung) machen muss)?
Ich könnte das Chiptuning auch wieder - ich glaube mich zu erinnern sogar kostenlos - rausnehmen lassen, aber erwähnen müsste ich es ja trotzdem. Also dachte ich mir, kann ich es auch gleich drin lassen, hat immerhin damals 649,- € gekostet! Wenn ich für das Auto einen Interessenten finde, mit ähnlich gelagerten Interessen wie meine damals (günstige Rennsemmel!), könnte das sogar ein Verkaufsargument sein.
Ich denke mal, es käme sowieso nur ein Privat zu Privat-Verkauf infrage, bei einem Händler in Zahlung geben, scheidet schon mal aus oder? (Dem kann man das mit der fehlenden ABE wohl kaum erklären?!)
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5 Antworten
also das fahren eines wagens ohne allgemeine abe ist eigentlich ein straftatbestand und kann entsprechend geahndet werden. besonders wenn ein nachkäufer einen unfall baut und im nachhinein gutachterlich festgestellt wird, dass das auto gechipt wurde und keine offizielle abe hatte.
im vertrag festhalten, dass man einen chip eingebaut hat, aber keine abe eingeholt hat, kommt einer selbstanzeige fast gleich, das würde ich auch nicht machen.
wenn ich an deiner stelle wäre, würde ich sagen ok, ich hatte ein paar jahre spass, lass das dingen jetzt aber raus machen und würde im kaufvertrag angeben, das der wagen gechipt wurde, der chip aber wieder entfernt wurde von dir. das wäre die sauberste und auch für den zukünftigen käufer fairste methode. unabhängig davon kann man inoffiziell immer auf gleichgesinnte treffen, denen das evtl egal ist. aber für einen offiziellen verkauf, bei dem man auch ein gutes eigengefühl haben sollte, würde ich auch offen und fair sein....
Danke für deine Einschätzung!
Tja, schwierig ... ich hab auch schon überlegt, es halt doch noch eintragen zu lassen, aber ich weiß gar nicht, ob das jetzt überhaupt noch ginge! Damals hätte man das von der Firma wohl direkt mit TÜV-Gutachten kaufen können, aber wenn ich da jetzt ankomme ... müsste man bei einer entsprechenden Fahrzeugabnahme im Nachhinein einen Nachweis (Rechnung mit Datum) über das Tuning erbringen?
Andererseits habe ich mir überlegt, wenn ich das wirklich in den Kaufvertrag schreiben würde, würde sich der Käufer ja soz. "mitschuldig" machen, wenn er mich dann im Nachhinein anschwärzen würde. Es sei denn, er würde sofort die TÜV-Abnahme machen und mich dann anzeigen.
Ich könnte das mit dem Chip ja auch im Gespräch erwähnen und sagen, dass ich es vor dem Verkauf rausnehmen lasse (es sei denn, der "Interessent" will es ausdrücklich nicht rausnehmen lassen) ... und dann mal schauen, wie der Interessent reagiert ... natürlich hätte ich dann schon "die Hosen runter gelassen" und könnte theoretisch schon angezeigt werden.
Aber ist das wahrscheinlich? Muss ich wirklich mit sowas rechnen?
Eine weitere Frage wäre natürlich auch: wie bewerbe ich das Auto in einer Annonce, mit 180 PS oder 230 PS? Und wenn 230 PS, kann ich ja aber schlecht "ohne ABE" dazu schreiben?!
Schau doch einfach, ob du irgendwo ein unverändertes Motorsteuergerät bekommst und bau das ein ! Dann ist der Wagen wieder unverändert!
Was der Käufer dann mit dem anderen Steuergerät macht, so du es ihm mit lieferst, wäre dann nicht mehr dein Problem!
Kann man ein solches Auto (gechippt ohne ABE) bei einem Seat-Händler in Zahlung geben, wenn man ein neues Auto bei ihm kauft? (Also, vorausgesetzt, man würde sich beim Preis, was Alt- und Neuwagen betrifft, einig!)
Also, ich könnte ihm ja das mit dem Chip sagen und andeuten, was er dann draus macht, ist seine Sache! Oder muss ich damit rechnen, dass die da gar keinen Spaß verstehen?
Ich hab jetzt mal bei chip4power gefragt ... ich könnte das Tuning jetzt auch noch abnehmen und eintragen lassen, würde aber ca. 380,- € kosten (chip4power beauftragt dann den TÜV mit einer Einzelabnahme)! Das könnte ich dem Händler natürlich auch anbieten, wenn er mir dann einen anständigen Preis machen würde ...
Rausnehmen ginge kostenlos, bzw. für eine "Bearbeitungsgebühr" von 50,- €, wenn ich es in einer anderen Niederlassung (die näher zu meinem jetzigen Wohnort wäre) machen lasse.
Der von chip4power meinte übrigens recht entspannt, ich solle mir da keine allzugroßen Gedanken machen. Sie würden das auch oft erleben, dass zwei baugleiche Autos aus der gleichen Serie locker mal 40 PS Unterschied auf dem Prüfstand hätten.
Und privat wäre ich sowieso aus der Haftung raus, wobei ich das auch nach Lektüre des ein oder anderen threads hier nicht so sehe.
Zitat:
Original geschrieben von RalleKalle08
Kann man ein solches Auto (gechippt ohne ABE) bei einem Seat-Händler in Zahlung geben, wenn man ein neues Auto bei ihm kauft? (Also, vorausgesetzt, man würde sich beim Preis, was Alt- und Neuwagen betrifft, einig!)
Also, ich könnte ihm ja das mit dem Chip sagen und andeuten, was er dann draus macht, ist seine Sache! Oder muss ich damit rechnen, dass die da gar keinen Spaß verstehen?
Ich hab jetzt mal bei chip4power gefragt ... ich könnte das Tuning jetzt auch noch abnehmen und eintragen lassen, würde aber ca. 380,- € kosten (chip4power beauftragt dann den TÜV mit einer Einzelabnahme)! Das könnte ich dem Händler natürlich auch anbieten, wenn er mir dann einen anständigen Preis machen würde ...
Rausnehmen ginge kostenlos, bzw. für eine "Bearbeitungsgebühr" von 50,- €, wenn ich es in einer anderen Niederlassung (die näher zu meinem jetzigen Wohnort wäre) machen lasse.
Der von chip4power meinte übrigens recht entspannt, ich solle mir da keine allzugroßen Gedanken machen. Sie würden das auch oft erleben, dass zwei baugleiche Autos aus der gleichen Serie locker mal 40 PS Unterschied auf dem Prüfstand hätten.
Und privat wäre ich sowieso aus der Haftung raus, wobei ich das auch nach Lektüre des ein oder anderen threads hier nicht so sehe.
...nein, man ist leider nicht aus der haftung draussen. ich habe vor einigen wochen ein urteil dazu gelesen, indem das gericht sagt, wer einem autokäufer ein durchgeführtes chiptuning, auch wenn es wieder entfernt wurde, wissentlich vorenthält, handelt fahrlässig.der kaufvertrag kann dann wieder rückgängig gemacht werden....kannst ja mal googlen.......