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Chiptuning nachtragen lassen

VW T5 7H
Themenstarteram 3. Februar 2017 um 15:09

Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage in Punkto Chiptuning, die an mich herangetragen wurde, die ich gerne weiter geben würde, da ich mich in rechtlichen Dingen auch nicht so besonders auskenne:
Also, neben meinem Smart (der eigentlich meiner Frau gehört) haben wir noch den
Multivan T5 Startline, 2,0 l TDI 103 kW, 6-Gang mit Sonderausstattung, als Famielienkutsche - übrigens nicht von der Abgas-Manipulation betroffen. Habe extra vorhin auf der VW-Seite nochmals nachgeschaut. :D
Den hatten wir uns 2015 als Neuwagen-Reimport zugelegt, bevor der T6 raus kam.
Ein Freund von mir hat jetzt die Gelegenheit solch einen gebraucht an Land zu ziehen - jedoch hat die Sache einen kleinen Haken:
Das Fahrzeug ist chip-getunt (ist meiner auch), allerdings mit dem Unterschied, dass der Vorbesizter dies in den Papieren hat nicht eintragen lassen. Angeblich wollte er diese Verbesserung vorher testen und hat es anschließend dann versäumt ???:rolleyes: Versicherung und Zulassungsstelle darüber zu informieren. Auch bekam dieser die Auskunft vom "Tuner" (wetterauer bzw. ausführende Werkstatt), dass die bei VW, und schon gleich gar nicht der TÜV dies merken würden - quasi nur beim Auslesen der SW?!?!
Wie auch immer... was wird passieren, wenn mein Freund das Fahrzeug kaufen würde und mit den gänderten Werten zuläßt - immerhin fand das Chip-Tuning schon vor mehreren Monaten statt.
Er hat jetzt natürlich Bedenken, wenn dann mal die HU antstehen wird, dass der TÜV über die FIN und der SW-Version von dem SW-Tuning Wind bekommen könnte und/oder er bei der Nachtragung bzw. Anmeldung des Bus's "einen auf's Haupt bekommen" könnte.
Würde sich ein Kauf trotzdem lohnen, oder soll er lieber die Finger von dem Bus lassen?
Was ich bereits hier herausgefunden habe, ist, dass die Betriebserlaubnis erlöschen kann, wenn Motordaten verändert und nicht eingetragen werden.
Für eure Hilfe im Voraus schon besten Dank!:)

Beste Antwort im Thema

Es wäre sowieso noch die Frage zu stellen, ob das Ausreizen der Möglichkeiten bis zum letzten bei dem Motor nicht womöglich dasselbe Problem auslösen kann, wie es die BiTurbo Motoren mit ihrem Öltod haben. Immerhin ist es derselbe Rumpfmotor.
Dass ein Chiptuner offensichtlich Leute von seinem Hof fahren läßt, von denen er definitiv weiß, dass seine Umbaumaßnahmen deren Betriebserlaubnis gekillt hat, erscheint mir absolut außerhalb dessen, was man als OK bezeichnen kann. Die meisten PS-geilen Autofreaks bekommen doch gar nicht mit, dass man sie Versicherungstechnisch gerade ins Abseits manövriert hat. Nur wer sein Auto per Tieflader bzw. Abschleppwagen vom Hof bringt (um es anschließend nur noch auf Privatgelände zu fahren), dürfte den Hof verlassen. Mir unverständlich, warum solchen Leuten nicht der Laden dicht gemacht wird. Er bereichert sich und ein einzelner Kunde hat u.U. einen größeren Schaden, als sein ganzes Unternehmen wert ist.
Seriöse Tuner wissen schon, warum sie etwas teurer anbieten.

11 weitere Antworten
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11 Antworten

Wetterauer Tuning ist eintragungsfähig kostet aber ein paar Euro das Gutachten. Hier ein Link: http://www.wetterauer.de/de/quality/index
Da die meisten sich aber die Kosten sparen wollen, kaufen sie das Gutachten aben nicht mit, merkt schon keiner. Den Quatsch den der Verkäufer da erzählt von wegen "ich wollte erstmal Testen und hab es dann vergessen" würde ich ihm nicht abkaufen.
Die Sache wäre für mich einfach: Preis um Gutachtenkosten und Eintragung versuchen zu mindern und dann sich selbst drum kümmern, oder den Verkäufer das Gutachten besorgen lassen.
Dann kann er die Kiste kaufen.
Die Betriebserlaubnis kann übrigens nicht nur erlöschen, sie ist schon erloschen.

Von der Abgaswert-Manipulation "betroffen" sind T5 m.W. per se nicht, wohl schon wegen der Sondernutzung dieser Fahrzeugart. Die Motoren können in anderen Fahrzeugen aber sehr wohl betroffen sein, es würde mich also nicht wundern, wenn die Mogelsoftware auch hier drauf wäre (nur nicht geahndet wird).
Ich hab mit dem Tuning selbst jetzt noch nichts gemacht, aber wenn es sich um einen zwischengesteckten Chip handeln sollte, wäre es doch kein Problem, den wieder raus zu ziehen und wenn es Software ist, spielt man eben wieder den Urzustand drauf. Oder lässt das Ganze eintragen und gut iss.
Dass der Tüv das nicht merken kann, halte ich für ein Märchen, ich wette man könnte es sogar schon in den Abgaswerten im OBD sehen, ganz sicher aber über VCDS. Die Frage ist vermutlich eher, ob es die Jungs vom Tüv überhaupt interessiert oder ob sie Bock haben, danach zu suchen. Sie bescheinigen dir ja nicht, dass das Fahrzeug zu 100% den Regeln entspricht, sondern nur, dass sie keine Auffälligkeiten gefunden haben. Gefunden! Alles was sie übersehen ist und bleibt DEINE Verantwortung.
Und das eigentliche Risiko ist versicherungstechnischer Natur, das begreifen Viele Amateurtuningfreunde leider nicht: Wenn die Versicherung z.B. nach einem superteuren Schadensfall dahinter kommt und auf "ohne Betriebserlaubnis" plädiert, dann wirst du ein ausgewachsenes Problem am Hintern haben. Und glaube bloß nicht, eine Versicherung würde sich in teuren Fällen anschicken, auf DEINER Seite zu stehen, die wollen vorzugsweise lieber NICHT zahlen, schon im Interesse ihrer Preise. Bei Kleinstschäden umgarnen sie einen schon mal mit Großzügigkeit, aber wenn wir von Zehntausend oder gar Millionen € sprechen, was allein ein paar Liter Öl im Straßengraben schon verursachen können, ist Schluss mit Großzügig.
Und genau und eigentlich NUR für diese Fälle braucht man die Versicherung ja...

Themenstarteram 3. Februar 2017 um 18:00

Vielen Dank für eure Antworten. Das hört sich ja sehr interessant an. Klingt jedenfalls irgendwie dubios.
Aber mal davon abgesehen, wenn die bei der nachträglichen Eintragung sehen, dass man mehrere Monate mit erloschener Betriebserlaubnis herum gefahren ist, muss man doch bestimmt nachzahlen oder kriegt obendrein noch eine Strafe aufgebrummt? Selbst, wenn man dann mit Gutachten daherkommt.

Ich würde eher sagen "Finger weg!"

Zitat:

@JRs_Smartie schrieb am 3. Februar 2017 um 19:00:44 Uhr:


Vielen Dank für eure Antworten. Das hört sich ja sehr interessant an. Klingt jedenfalls irgendwie dubios.
Aber mal davon abgesehen, wenn die bei der nachträglichen Eintragung sehen, dass man mehrere Monate mit erloschener Betriebserlaubnis herum gefahren ist, muss man doch bestimmt nachzahlen oder kriegt obendrein noch eine Strafe aufgebrummt? Selbst, wenn man dann mit Gutachten daherkommt.
Ich würde eher sagen "Finger weg!"

? Wer sollte denn hier jetzt für was Geld fordern? Es wars doch nicht DU, der damit rumgefahren ist. Und der Tüv hat nur die Sicherheit des Fahrzeugs zu beurteilen, nicht aber steuerliche oder versicherungstechnische Fragen. Sag der Versicherung beim Antrag einfach, wieviele Pferde das Auto gerade haben soll, evtl. auch dem Straßenverkehrsamt, und schon ist alles OK, würde ich annehmen. Zur Eintragung der Zusatz-PS kannst du dann völlig legal fahren.

Themenstarteram 3. Februar 2017 um 18:42

Zitat:

@Multilo schrieb am 3. Februar 2017 um 19:19:43 Uhr:



Zitat:

@JRs_Smartie schrieb am 3. Februar 2017 um 19:00:44 Uhr:


Vielen Dank für eure Antworten. Das hört sich ja sehr interessant an. Klingt jedenfalls irgendwie dubios.
Aber mal davon abgesehen, wenn die bei der nachträglichen Eintragung sehen, dass man mehrere Monate mit erloschener Betriebserlaubnis herum gefahren ist, muss man doch bestimmt nachzahlen oder kriegt obendrein noch eine Strafe aufgebrummt? Selbst, wenn man dann mit Gutachten daherkommt.
Ich würde eher sagen "Finger weg!"
? Wer sollte denn hier jetzt für was Geld fordern? Es wars doch nicht DU, der damit rumgefahren ist. Und der Tüv hat nur die Sicherheit des Fahrzeugs zu beurteilen, nicht aber steuerliche oder versicherungstechnische Fragen. Sag der Versicherung beim Antrag einfach, wieviele Pferde das Auto gerade haben soll, evtl. auch dem Straßenverkehrsamt, und schon ist alles OK, würde ich annehmen. Zur Eintragung der Zusatz-PS kannst du dann völlig legal fahren.

Sorry, wahrscheinlich habe ich mich etwas undeutlich ausgedrückt. Die Frage war eigentlich etwas allgemeiner gedacht.

Ich dachte eher, falls der Typ (Verkäufer) dann selbst die Eintragungen veranlassen will, bevor er verkauft.

Ich weiß ja (noch) nicht, ob mein Kumpel den Bus nach all dem überhaupt noch will....

vom Tüv kriegst du keinen aus Haupt der läßt dich maximal durchfallen sofern er es merkt. (was aktuell noch recht unwahrscheinlich ist. da müßten sie wirklich flächendecken softwarestände auslesen. aktuell ist das evtl für die vom abgasskandal betroffenen fahrzeuge in planung)
dennoch macht es sinn das ganze abnehmen zu lassen
->sollte der vorbesitzer besser noch machen. als zweitbesitzer des fahrzeugs hätte ich angst dass der tuner ggf irgend 'ne zusatzgebühr möchte. als erstkäufer des chiptunings (was ja offenbar noch nicht lange drauf ist) wirst nur die normale gebühr zahlen müssen die der tuner dafür halt offiziell veranschlagt
->ist's dann abgenommen, kannst es beim umschreiben mit eintragen lassen
wie gesagt abe ist erloschen, wenn du mit rumfährst.
hat der verkäufer keine lust das zu machen und ein kauf kommt trotzdem in frage, dann wenigsten vor kauf in deinem beisein eine AU machen lassen (damit wenigstens klar ist, dass das chiptuning nicht bei einer normalen hu schon irgendwie auffällt anhand irgendwelcher parameter)

Beim Tüv auffallen ist doch nun wirklich das kleinste Problem. Der Verkäufer soll unterschreiben, dass die Eintragung möglich ist und wenns schief geht, miss er sich bereit erklären, das Fahrzeug zurückzunehmen. Oder er lässt die Eintragung selbst machen, vor dem Verkauf. Oder Rückbau.
Alles andere ist Risiko pur - ich würde es dann lieber lassen.

Themenstarteram 4. Februar 2017 um 17:15

Mich hat die Sache natürlich nicht in Ruhe gelassen und ich habe etwas recherchiert:

Auf der Homepage von Wetterauer konnte ich mit den Daten vom Bus eine chiptuning Möglichkeit von 140 auf 170 PS feststellen.
Mit diesem Wissen schrieb ich dann Wetterauer an, wie es mit der TÜV Freigabe aussieht.
Überraschend bekam ich dann die Antwort mit folgendem Inhalt :
"...
Die Leistungssteigerung ist natürlich auf die angegebenen 170 PS 
problemlos durchführbar.

Ein TÜV Gutachten zum Erhalt der Betriebserlaubniss haben wir beim KBA 
aus wirtschaftlichen Gründen für dieses Modell nicht in Auftrag gegeben.

Ein Mustergutachten kostet uns als Hersteller je nach Aufwand zwischen 
10.000 und 30.000 Euro.  ( für jeden Modell und Motortyp )

Sie können selbst ausrechnen, wenn ich beim Kunden 150€ dafür verlange , 
wieviele Tunings  verkauft werden müssen um wirtschaftlich zu arbeiten.

Es besteht noch die Möglichkeit einer Einzelabnahme bei TÜV. Aber hierfür sind auch ca 2000-4000€ Kosten ein zu planen

Grüsse aus Koblenz..."

Aus welchem Grund bieten die dann sowas an, wenn ich hinterher keine Betriebserlaubnis mehr habe? Das macht doch keinen Sinn!

Bei Abt ist dies anscheinend kein Problem. Kostet zwar mehr, aber im Preis ist die TÜV Abnahme (90 €) gleich mit dabei.

Ich würde sagen downgraden oder Finger weg von der Kiste.

Es wäre sowieso noch die Frage zu stellen, ob das Ausreizen der Möglichkeiten bis zum letzten bei dem Motor nicht womöglich dasselbe Problem auslösen kann, wie es die BiTurbo Motoren mit ihrem Öltod haben. Immerhin ist es derselbe Rumpfmotor.
Dass ein Chiptuner offensichtlich Leute von seinem Hof fahren läßt, von denen er definitiv weiß, dass seine Umbaumaßnahmen deren Betriebserlaubnis gekillt hat, erscheint mir absolut außerhalb dessen, was man als OK bezeichnen kann. Die meisten PS-geilen Autofreaks bekommen doch gar nicht mit, dass man sie Versicherungstechnisch gerade ins Abseits manövriert hat. Nur wer sein Auto per Tieflader bzw. Abschleppwagen vom Hof bringt (um es anschließend nur noch auf Privatgelände zu fahren), dürfte den Hof verlassen. Mir unverständlich, warum solchen Leuten nicht der Laden dicht gemacht wird. Er bereichert sich und ein einzelner Kunde hat u.U. einen größeren Schaden, als sein ganzes Unternehmen wert ist.
Seriöse Tuner wissen schon, warum sie etwas teurer anbieten.

"Dass ein Chiptuner offensichtlich Leute von seinem Hof fahren läßt, von denen er definitiv weiß, dass seine Umbaumaßnahmen deren Betriebserlaubnis gekillt hat, "
->wenn du siehst wie tiere auf dem schlachthof leben magst evtl auch kein schweinefleisch mehr. trotzdem kaufen viele an der supermarktfleischtheke ihr fleisch oder essen mittags an der imbissbude
aber grundsätzlich hast du natürlich recht. würde man das ganze so rigeros verfolgen wie du es beschreibst würde es kaum noch chiptuner geben (und die großen wären ggf noch teurer)
------------
ich vermute mal dass was da stattgefunden hat ist "gängige praxis"
1. der kunde interessiert sich für chiptuning.
2. der tuner sagt komm vorbei, spielen wir auf, wenn du zufrieden bist kaufst du und wenn nicht kommt es wieder runter (typische geld-zurück-garantie)
3. kunde ist angefixt und zufrieden. möchte das ganze behalten, fragt nach der eintragung
4. tuner sagt haben wir nicht bzw wenn sich 20 kunden finden machen wir ein teilegutachten. das kostet halt etwas geld. ist dann fahrgestellnummernbezogen.
5. kunde kann das ganze problemlos immernoch zurückgeben. wird er aber selten tun, da er ja angefixt ist. ggf lock der tuner gar noch mit einem gewissem "nachträglichem" rabatt.
und der preisunterschied zwischen den beiden gutachtenarten:
->das eine wird ein fahrgestellnummern bezogenes teilegutachten sein. das kostet einmal viel um es zu erstellen. die eintragung in jedem fahrzeug per einzelabnahme ist dann auch nicht ganz günstig und eben fahrgestlelnummernbezogen.
->das andere mit der höheren summe ist eine erstellung einer abe. das ist dann etwas umfangreicher. der tuner wird also noch etwas mehr auslegen müssen. das lohnt sich dann nur bei hohen stückzahlen oder wenn er ggf gar komplett getunte fahrzeuge selbst verkauft (mit denen er bereits einen teil der kosten deckt). das tuning selbst ists ggf klar teurer aber die eintragung eben günstige (bei abe ist evtl nichtmal ne abnahme nötig)
-----------
wenn du das fahrzeug kaufen möchtest:
->entweder mit dem tuning leben und hoffen, dass es nicht auffällt. ggf vorm verkauf mal ne AU machen lassen (ist da was auffällig so dass es immer auffallen wird dann direkt finger weg)
->oder die karre unter der vorraussetzung kaufen, das das chiptuning rückgängig gemacht wird. sprich vorvertrag machen. dann macht der verkäufer das chiptuning rückgängig. dann ist die bedingung erfüllt und der kauf geht verbindlich über die bühne.
darauf hoffen, dass sich 20, 30 leute mit gleicher motor/getriebekombination/ggf ähnlichen fahrzeugewicht etc pp einfinden die das tuning gemacht haben oder vorhaben um ein teilegutachten in auftrag zu geben ist fast aussichtslos. evtl reduziert sich die zahl, wenn sich der tuner noch an gewissen kosten beteiligt, weil er sicher ist noch welche verkaufen zu können.
und irgendwann kommt halt das neue modell oder ne neue abgasnorm, schlüsselnummer wie auch immer da geht der spaß dann von vorne los.

@newt3: Nein, Schlachthof ist ganz etwas anderes. Eher ist es so, als wenn ein Kneipenwirt einen volltrunkenen Gast mit dem Auto wegfahren lässt, der Wirt macht sich strafbar.
Ich bezweifle arg, dass der Tuner seinen Kunden hinreichend über die Folgen des nicht eingetragenen Fahrens aufklärt, denn dann würde kein Kunde es mehr machen lassen, bzw. die Version eines Anbieters mit ABE wählen. Und dass der Kunde mangels ABE des Tuners eine Einzelabnahme hat machen lassen, und zwar schon bevor er vom Hof fährt, ist ja logischerweise nicht möglich.

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