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chirp signal für Funk ZV gesucht (ohne Alarmanlage)
es gibt doch irgendsolche chirp signale die man einbauen kann wen nman das fahrzeug verriegelt und öffnet, oder?! obwohl keine alarmanlage verbaut ist. weiss jemand woher?
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20 Antworten
Dir ist bekannt, daß der Betrieb dieser Chirp-Module im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig ist?!?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dir ist bekannt, daß der Betrieb dieser Chirp-Module im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig ist?!?
gibts ja auch mit E-zeichen.
Zitat:
Original geschrieben von Golf3-Boy-NF
gibts ja auch mit E-zeichen.
Und wo ??
Ach ja, weißt Du ja auch nicht, sonst hättest Du ja nicht gefragt...
Das Quittieren der Alarmanlage durch chirpen, hupen, etc. ist in D generell nicht erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Das Quittieren der Alarmanlage durch chirpen, hupen, etc. ist in D generell nicht erlaubt.
So ist es. Lediglich eine optische Quittierung ist zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
So ist es. Lediglich eine optische Quittierung ist zulässig.
Wo sind die Beweise ?!
Alle Alarmanlage auf dem heutigen Markt haben diese Funktion neben der Quittierung mit Blinkern ! Ich glaube nicht, dass die Hersteller ihr Produkt ohne die erforderliche Abnahme und ohne zuvor mit dem CE & co. Zeichen gesegnet worden zu sein einfach so anbieten.
Warum soll es dann in der StVO nicht erlaubt sein ?
Zitat:
Original geschrieben von Golf3GTI20Jahre
Warum soll es dann in der StVO nicht erlaubt sein ?
Weil in der StvZO steht daß es nicht erlaubt ist. Frag mich jetzt nicht wo und warum.
In der Regel kann man bei Alarmanlagen einstellen wie quittiert wird - optisch und akkustisch oder nur optisch. Laut STvZO sind übrigens auch nur Hupen als Akkustischer Alarm erlaubt - keine Sirenen.
edit: §38a StVZO 4.9.1 und 4.9.2
Das Thema hatten wir auch schon hundertmal....
Ist sogar in der EU nicht erlaubt nicht nur in DE
Zitat:
Original geschrieben von Golf3GTI20Jahre
Wo sind die Beweise ?!
Gemäß EU-Richtlinie 95/56 EG Anhang VI (und genau darauf bezieht sich die StVZO) sind akustische ZV-Zustandsanzeigen in der EU nicht erlaubt. Die Zustandsanzeige einer ZV darf lediglich optisch erfolgen.
Was würde der Tüv in so einem Falle sagen, wenn er die Sirene im Motorraum findet und die FFB ausprobiert?
Nichts, daß sie eingebaut ist heißt ja noch lange nicht daß sie benutzt wird.
Aber man muß die FFB ja nicht mit abgeben, wenn der vom TÜV das Auto prüft...
Wenn aber mal die Rennleitung vorbeikommt und das Chirpen etc. hört kann es schonmal ein paar Euro kosten - zumindest wenn die das genau nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Nichts, daß sie eingebaut ist heißt ja noch lange nicht daß sie benutzt wird.
In dem Moment, in dem der Prüfer die FFB ausprobiert, benutzt er sie aber. Und da er daraus schließen kann, daß sie grundsätzlich bei jedem Schließvorgang aktiv ist, wird der diesen Punkt bemängeln.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gemäß EU-Richtlinie 95/56 EG Anhang VI (und genau darauf bezieht sich die StVZO) sind akustische ZV-Zustandsanzeigen in der EU nicht erlaubt. Die Zustandsanzeige einer ZV darf lediglich optisch erfolgen.
Dann sind auch keine Sprachmodule für DWAs erlaubt ???
In was für einem beschissenen Land leben wir eigentlich
Ingenieure machen sich die Mühe, erfinden und bauen gute Sachen und im Endeffekt dürfen wir sie zwar kaufen und dann nur anglotzen oder wie, aber nicht benutzen Was für Idioten sind für solch einen Unfug verantwortlich ?!
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Nichts, daß sie eingebaut ist heißt ja noch lange nicht daß sie benutzt wird.
Bei NOS kannst Du das aber keinem erzählen !!
Bei den Chirp-Signalen können wir wohl von ähnlichen Voraussetzungen ausgehen.