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cl 500 motor problem Gebrauchtwagen-Garantie

Themenstarteram 5. Dezember 2008 um 21:38

(Bitte um euren Rat)

 

 

Hallo liebe Motor-Talk Freunde,

seit einigen Tagen habe ich Probleme mit meinem Motor mit Zylinder 4 (laut MB Kurztest) wobei die Werkstatt auch nicht genau

weiss woher das Problem kommt. Sie wissen nur, dass es einen Zündungsaussetzer gibt bei Zylinder 4. Die Zündkerzen wurden

vor 12000km gewechselt. Die haben aber den Luftmengenmesser gewechselt danach lief es wieder aber jetzt macht es wieder

probleme, der motor ruckelt beim betätigen des Gaspedales (Motorleuchte an, Gelb). Was könnte es bloß sein?? Ich fühle mich

veräppelt von den MB Werkstätten.

Meine eigentliche Frage ist die Gebrauchtwagen-Garantie. Beim Wechsel des Luftmengenmesser musste ich eine Zuzahlung von

200,-Euro geben weil die Garantie Versicherer wegen Kilometerleistung 80% Arbeitslohn und 40% Materialkosten gewährleistet.

Naja das wusste ich vorher garnicht, dachte ich zahle nix.... blöd von mir...

Aber der Meister in der MB Werkstatt hat gesagt, dass ich vom Händler von den ich den Wagen gekauft habe die 200,-Euro

verlangen. Es soll Gesetztlich feststehen wenn der Händler es nicht beweisen kann, dass der Fehler vor dem Kauf schon war.

Dies soll 6 Monate seine Gültigkeit haben ab Kaufdatum und ich habe den Wagen erst seit knapp 4 Monaten.

Stimmt das?? Bitte um euren Rat.

Mit freundlichen Grüßen

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12 Antworten

Hallo xxx.

Du hättest dem Verkäufer VOR der Reperatur(versuch?) die Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels geben müssen.

Von daher ist ein Anspruch auf Kostenerstattung nicht mehr gegeben.

Also-> Bei Reklamationen immer ZUERST den Verkäufer ansprechen.

Welches Modell/Baujahr und welche Kilometerleistung hast Du überhaupt?

(Eine defekte Zündkerze oder aber Spule sind übrigens auch keine ungewöhnlichen Defekte.)

Grüße, Frank

 

Hallo gina,

Frank hat Recht, immer zuerst auf den Händler zugehen.

Hintergrund: das bürgerliche Gesetzbuch §476 geht bei Mängeln in den ersten 6 Monaten nach dem Gefahren-/Eigentumsübergang davon aus, das der Schaden zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs schon bestanden hat. Daher muß in diesem Fall der Händler beweisen, das es nicht so war. Wenn er das nicht kann (was i.d.R. der Fall ist), hat er die Wahl: 1. den Mangel beseitigen/nachbessern oder 2. Du hast Du das Recht auf Minderung des Kaufpreises.

Aber Achtung, die Beweislast, das es einem Mangel gab, liegt auch in den ersten 6 Monaten bei Dir. Wenn Du also erst Reparieren lässt und dann zum Händler gehst, kannst Du 1. den Beweis, dass ein Mangel vorliegt, u.U. nicht mehr zweifelsfrei erbringen (mit einem kaputten Teil in der Hand kann ja jeder daherkommen) und 2. dem Händler nicht die Möglichkeit auf Beseitigung des Mangels/Nachbesserung einräumen (er hätte es ja villeicht viel einfacher und billiger machen können). Dann ist er fein raus und muss garnix.

6 Monate nach Eigentums- und Gefahrenübergang wird die Beweislast dann umgekehrt. Der Händler muss zwar immer noch im Rahmen der Gewährleistung haften, aber Du mußt beweißen, dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang bestanden hat und nicht erst danach aufgetreten ist.

Sternengruss von Ingolf

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 11:01

wir haben eigentlich den fehler gesucht in der werkstatt und es mit dem luuftmengenmesser

probiert und es ging nicht. der alte luftmengenmesser ist wieder drin also habe ich nur arbeitslohn

bezahlt um zu wissen, dass es zylinder 4 ist.

genaue fehlerbeschreibung lautet nach kurztest:

 

code status

P0300-067 aussetzer nicht definert

P0304-070 aussetzer des zylinder 4 nicht definert

P0170-022 Selbstanpassung der gemischbildung

steuergerät ME(N3/10): "Teillast" für

rechte zylinderreihe an grenzwert nicht definert

P0300-080 aussetzer KAT-schädigend nicht definiert

P0304-083 aussetzer des zylinder 4

KAT-schädigend nicht definiert

 

der wagen ist nicht repariert der ruckelt immernoch.

also wie ich es verstanden habe von INGOLF wenn er diesen Fehler vor dem Kauf nicht beweisen

kann dass es da war, muss er den differentbetrag von der gebrauchtwagen-garantie und selbstbehalt

übernehmen?? ist das richtig??

 

vielen dank an Frank und Ingolf.

 

MB w215 CL500 Bj. 2000 v8 Motor

Nicht ganz richtig interpetiert. Die Kosten für den Test und den Arbeitslohn musst du dir schon selber an die Backe heften. Wenn aber dein Wagen noch keine 6 Monate in deinem Besitz ist, dann schnell zu Händler und dann musst du ihm die Gelegeheit geben zu reparieren. Er hat die Beweislast und da diese schwer zu führen ist, hat er die Gewährleistungsversicherung abgeschlossen. D.h. in den ersten 6 Monaten kann der Händler sich im Rahmen der Versicherung schadlos halten, da du nICHTS bezahlen musst. Nach Ablauf der 6 Monate für den 7.-12. kehrt sich das um, d.h. du musst den Nachweis führen, ist natürlich auch schwer möglich, deshalb kannst du dich dann im Rahmen der Versicherung und deren Bedingungen schadlos halten.

ABER IN JEDEM FALL IMMER ERST ZUM VERKÄUFER, DANN DIE VERSICHERUNG INFORMIEREN UND NICHTS AUF EIGENE FAUST MACHEN.

 

Du kannst das ja nochmal machen udn du erzählst nichts von deiner eigenmächtigen Tour, musst du ja auch nicht, denn du hast ja dafür bezahlt. Aber das Geld ist weg!!!

Zitat:

Original geschrieben von Bamberger_1

 

Er hat die Beweislast und da diese schwer zu führen ist, hat er die Gewährleistungsversicherung abgeschlossen.

Wo gibt es eine Gewährleistungsversicherung?

Oder meinst Du Garantieversicherung?

MfG

Ich meinte natürlich die Gebrauchtwagengarantie, sorry

Hallo gina28,

das mit der %ualen Beteiligung is schon richtig - das geht nach KM-Stand, ab 100´km geht die Erstattung der Vers immer weiter zurück

 

Zitat:

der motor ruckelt beim betätigen des Gaspedales

wie is es denn beim Leerlauf ?

springt der Mot mit allen 8 an ?

Wenn du nach dem Prob nen "Neustart" machst, ist dann der 4. wieder da?

Gruß

Erwin

Hallo gina,

Bamberger hat Recht, so isses.

Noch eine kleine Präzisierung: erst kommt die Gewährleistung, dann die Garantie. Was ist der Unterschied?

Der gewerbliche Händler hat im Rahmen der Gewährleistung sicherzustellen, dass der Verkaufsgegenstand bestimmte, zugesicherte Eigenschaften hat, das steht so im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wenn nun ein verdeckter Mangel (einer, der nicht beim Kauf ohne Weiteres ersichtlich war) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht auftritt, sind diese Eigenschaften, z.B. dass das Auto einwandfrei fährt und sich der Motor in einem voll funktionsfähigen Zustand befindet, nicht mehr gegeben. Als erstes hat nun der Käufer die Pflicht, diesen Mangel unverzüglich (=ohne schuldhaftes Zögern, wer wartet oder zuerst was anderes probiert, verwirkt seinen Gewährleistungsanspruch) dem Verkäufer mitzuteilen und als zweites hat der Verkäufer die Pflicht, die zugesicherten Eigenschaften wieder herzustellen, wenn er nicht beweisen kann, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nicht vorlag. Kurz und gut: der Verkäufer muss per Gesetz zu 100%, egal, ob Garantie oder nicht, Versicherung oder nicht, ...

Die Garantie ist was anderes. Der Händler (oder ein Dritter, z.B. bei einer Garantieversicherung) sichert zu, bei näher zu bestimmenden (was ist drin und was nicht, normalerweise sind z.B. "Verschleißteile" ausgenommen) auftretenden Mängeln einen Teil der Kosten (z.B. nur Material) oder die ganzen Kosten für die Mängelbeseitigung in einem näher zu spezifizierenden Zeitraum (12 Monate, 2 Jahre, lebenslang, da gibt es alles) zu übernehmen. Kurz und gut: Garantie kann alles sein, es kommt immer auf die genauen Garantiebedingungen an, wann für was wieviel von wem zu übernehmen ist.

Sternengruss von Ingolf

Themenstarteram 8. Dezember 2008 um 2:21

Zitat:

Original geschrieben von Sgr A

Zitat:

der motor ruckelt beim betätigen des Gaspedales

wie is es denn beim Leerlauf ?

springt der Mot mit allen 8 an ?

Wenn du nach dem Prob nen "Neustart" machst, ist dann der 4. wieder da?

Gruß

Erwin

leerlauf ok.

motor springt mit benzin normal an

allerdings habe ich vergessen zu schreiben dass der wagen auf gasbetrieb nur dieses

problem. ich habe eine LPG anlage drin... sorry total vergessen.

also, der wagen ruckelt nur bei gasbetrieb wenn es auf gas umspringt.

wenn danach manuell auf benzin während der fahrt geschaltet wird, ruckelt es immernoch.

auch im stillstand in gasbetrieb wackelt der motor ab und zu stark.

erst nach neustart des motors ist das ruckeln weg, aber wenn es wieder auf gas

umspringt habe ich das problem immernoch.

ich fahre jetzt nur noch mit benzin und es ist gut.

kann es an den zündkerzen liegen?? ich habe gelesen, dass IRIDIUM zündkerzen sehr gut für LPG anlagen sind.

ist das richtig??

Zündspule??

die einstellungen von der gasanlage sind richtig, habe es überprüfen lassen.

 

zu der gebrauchtwagen-garantie.

ich habe mit dem händler gesprochen, der möchte kopie des fahrzeugschein, kostenvoranschlag und fehlerbeschreibung

ausgefüllt haben von der gebrauchtwagen-garantie die ich habe.

gebrachtwagengarantie übernimmt 80% Lohn- und 40% Materialkosten. also mein anteil wäre dann 20% lohn- und 60% materialkosten.

meint ihr, dass der händler meinen anteil übernimmt weil ich den wagen von ihm seit 4 monaten habe?? 6 monate ist ja beweisslast für den

händler.

Themenstarteram 8. Dezember 2008 um 2:27

ah ja...

112450 km hat mein wagen gefahren.

cl 500 bj. 05/2000

gasanlage von tartarrini (deutsche marke).

Hallo gina,

LPG-Anlage und Problem in der Gemischaufbereitung nach dem Umschalten? Da sieht die Welt ja schon ganz anders aus, völlig anders. Lässt sich nachvollziehen, wo bzw. von wem der Umbau (eventuell nicht ganz fachmännisch?) gemacht wurde? Da würde ich zuerst nachfragen, statt jetzt mit Kerzen oder Anderem auf eigene Faust herum zu experimentieren.

Sternengruss von Ingolf

Zitat:

 

Zitat:

gebrachtwagengarantie übernimmt 80% Lohn- und 40% Materialkosten. also mein anteil wäre dann 20% lohn- und 60% materialkosten.

meint ihr, dass der händler meinen anteil übernimmt weil ich den wagen von ihm seit 4 monaten habe?? 6 monate ist ja beweisslast für den

händler.

muss er übernehmen, es sei denn ihm würde der Nachweis gelingen. Du bekommst die Sache kostenlos und der Händler kann sich von der Versicherung den Anteil 20/60% holen, das ist während der ersten 6 Monate SEIN Risiko, und lass dir nichts erzählen, der weiss das auch, stellt sich aber sicher "dumm" und erzählt dir eine Geschichte. Da reicht meist nur einmal das Wort "Rechtsanwalt ud gerichtliche Klärung" und dann geht's plötzlich doch.

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