- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- A-Klasse & Vaneo
- CLA
- CLA 45: Keine Gasannahme nach Kick-Down, Motorkontrollleuchte, Rückabwicklung Kaufvertrag?
CLA 45: Keine Gasannahme nach Kick-Down, Motorkontrollleuchte, Rückabwicklung Kaufvertrag?
Hallo Community,
ich muss leider mal wieder ein Thema zu meinem CLA 45 SB (Bj. 2020, 60tkm) erstellen:
Seit zwei Monaten hatte ich mehrfach die Situation, dass beim Kickdown auf Bundesstraße und Autobahn, also primär bei Überholvorgängen, das Fahrzeug abrupt kein Gas mehr annimmt, alle möglichen Fehlermeldungen erscheinen und ich auf dem Seitenstreifen ausrollen muss. Fahrzeug aus - an - danach geht die Fahrt mit gelber Motorkontrollleuchte weiter.
Beim ersten Auslesen war der Fehler: Störung der Drosselklappe. Diese wurde auf Junge-Sterne-Garantie von der MB Niederlassung ausgetauscht. Noch in der Werkstatt wurde der Fehler bei der Probefahrt jedoch erneut festgestellt. Daraufhin wurde der E-Gassteller ausgetauscht und das Fahrzeug als repariert (nach 3 Wochen Werkstattaufenthalt) wieder ausgehändigt.
Es vergingen zwei Wochen und grob 1.500km bis der Fehler erneut auftrat. Dieses Mal wurde ich von der MB Niederlassung direkt an das AMG Performance Center verwiesen. Dort stand das Fahrzeug wieder 2 Wochen und es wurde erst das Motorsteuergerät ausgetauscht und dann noch einmal die Drosselklappe instand gesetzt - beides ebenfalls auf Kosten der JS-Garantie.
Zwei Tage nach der Abholung und 100km später ereilte mich dasselbe Schicksal erneut. Seit heute steht der Wagen wieder im AMG Center. Bereits beim letzten Mal hieß es, man sei mit dem Werk im Austausch, da der Fehler sehr suspekt sei und man irgendwann auch nicht mehr weiter wisse.
Nun zu den Fragen:
1) Kann sich einer von Euch einen Reim auf das Fehlerbild machen oder war ähnlich betroffen? Wie sah die Lösung aus?
2) Wie schätzt Ihr die weiteren Möglichkeiten ein: wie oft muss ich mein Fahrzeug noch reparieren lassen, ehe mir neue Wege freistehen, z.B. die Anfechtung des Kaufvertrages. Hintergrund: das Fahrzeug habe ich als Neuwagen drei Jahre geleast, ehe ich es im Okt. 23 mit JS-Garantie gekauft habe. Wir befinden uns also innerhalb der JS-Garantie 13 von 24 Monaten.
3) Auch wenn man es vereinzelt schon in Foren gelesen hat.. ich gehe nicht davon aus, dass mir MB ein neues Fahrzeug "im Tausch" liefern wird. Ich nehme an, dass Variante 2) realistischer ist.
Danke für Eure Rückmeldung / Ideenaustausch
Ähnliche Themen
4 Antworten
Zu 2: Kaufvertrag prüfen: wurde die Gewährleistung (nicht Garantie) auf 12 Monate gekürzt? Ist bei Gebrauchtwagen erlaubt.
Innerhalb der Gewährleistung kann man den Kauf Rückgängig machen (Wandlung), wenn ein Fehler nach 2 Versuchen nicht behoben wurde. Kostet aber ein Nutzungsentgeld für die gefahrenen km.
Die freie Rückgabe beim „Jungen Stern“ ist kürzer definiert. Alles danach ist Kulanz oder ein Thema für einen richtig guten Meister (die Autodoktoren ? )
Zitat:
@kievit schrieb am 18. November 2024 um 10:54:44 Uhr:
Zu 2: Kaufvertrag prüfen: wurde die Gewährleistung (nicht Garantie) auf 12 Monate gekürzt? Ist bei Gebrauchtwagen erlaubt.
Innerhalb der Gewährleistung kann man den Kauf Rückgängig machen (Wandlung)
Soweit ich es aus meinen Unterlagen richtig entnehme, wurden mir mit dem Kaufvertrag die JS-Garantiebedingungen nicht ausgehändigt. Ich würde daher davon ausgehen, dass die Standard-Bedingungen gelten und es keine individuellen Änderungen gab. Jetzt ist nur die Frage, ob die Standard-Bedingungen die Kürzung der Gewährleistung bereits vorsehen?
Der Kauf ist nicht wirklich gut dokumentiert, was vermutlich daraus resultiert, dass ich vor dem Kauf auch schon das Fahrzeug gefahren bin. Offiziell wurde das Fahrzeug nach Leasingende an die MB Niederlassung zurückgegeben und quasi einen Tag später an mich "zufällig" verkauft - nur falls das eine Rolle spielen sollte.
Die JS Garantie ist vom Mercedes und unter MB100 leicht zu finden. Da diese aber für Fahrzeuge bis zu 10Jahren verlängert werden kann, steht da nichts über Fahrzeugrückgabe.
Gewährleistung ist auf 2 Jahre gesetzlich festgelegt und kann im Kaufvertrag auf 12 Monate für Gebrauchtwagen reduziert werden. Somit braucht man die MB 100 eigentlich erst ab 12Monaten. Einziger Unterschied zur Gewährleistung: da haftet nur der Verkäufer.
Also: es muss ein Kaufvertrag existieren, ohne den wird normalerweise ein Auto nicht verkauft. Den muss man dann gut durchlesen, auch auf Querverweise zu anderen Regelungen.
Edit: Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die man mit dem Kaufvertrag akzeptiert, können die Kürzung der Gewährleistung beinhalten.
Edit 2: Ich hab gerade mal bei meinen Vertragsbedingungen, auch „Junger Stern“, nachgeschlagen:
- die MB100 schließt eine Rückabwicklung explizit aus, nach 2 erfolglosen Reparaturen hat man Anspruch auf andere Werkstatt
- in einem extra Informationspapier zu dem Verkauf (vom Käufer und Verkäufer unterschrieben) wird die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt.
Also, ich vermute, dass dieses Standard ist und somit eine Rückabwicklung eines Gebrauchtwagens nach 13 Monaten schon eine sehr seltene Ausnahme sein wird.
Genaues kann aber nur die Rechtsberatung eines Anwalts (da werden alle Vertragsunterlagen benötigt) dazu liefern.
Beim Lesen deiner technischen Problembeschreibung hats bei mir gleich geklingelt, was eigentlich los sein kann.
Mich wundert eher das allerspätestens das AMG Performance Center da nicht drauf gekommen ist.
Wenn bei dir folgende Fehlercode einzeln oder auch in Kombination vorhanden sind/waren:
Luftmassendurchfluss mit MIL an (P228000)
FC Drosselklappe mit MIL (P210185, P210128)
dann liegt die Ursache in deinem defekten Ladeluftverteilerrohr (Umgangssprachlich "Saugrohr").
Sprich deinen zuständigen Serviceberater mal auf das Thema M139 Ladeluftverteiler "Schuhlöffel" an.