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CLS AMG Felgen auf W211...Achslast

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 7. Februar 2013 um 17:51

Guten Abend,

war heute wegen AMG CLS Felgeneintragung auf meinen W211 noch mal beim TüV.

Der Angestellte meinte das ich zusätzlich zum CLS Gutachten ein Felgen Festigkeitsnachweis/ Zulässige Radlastnachweis haben muss.

Mercedes wollte mir nicht Helfen und Informationen geben... Die wollen nicht das man Felgen unter verschiedenen Klassen tauscht... Aber z.B. in Herstellerbescheinigung für CLS sind die Felgen von W211 und W230 in Ordnung.

Muss man das verstehen???

Kann der TüV Mensch nicht irgendwie das selber ermitteln bei sich am Rechner welche Achslast ein Cls 55 oder 63 AMG hat mit Hilfe des Gutachtens und mit meiner vergleichen ?

Oder weiß jemand wo ich die Unterlagen bekommen kann?

 

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

MfG Andrej

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Februar 2013 um 20:11

Noch mal danke an Alle die mir geantwortet haben.

Werde noch mal berichten wie alles ausgegangen ist.

24 weitere Antworten
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24 Antworten

Ich kann dir aus gutem Grund sagen warum er das nicht macht;) Du willst was von ihm und nicht er von dir

Aber er kann keine Tragfähigkeiten von Originalfelgen nachschauen. Bei Zubehörfelgen ist das deutlich einfacher, denn diese besitzen eine KBA Nummer, über die man fast alles rausfinden kann.

Fakt ist aber, dass du eventuell nur mal nach der Teilenummer von der Felge schauen musst ob diese eventuell sogar für dein Fahrzeug freigegeben ist. Es gibt Felgenfreigaben vom Hersteller für die E-Klasse. Hast du da mal geschaut, ob die Felge dabei ist. Ist es eine Felge vom W219????

Falls nicht wird die Sache schon schwieriger.

Entweder du machst es mit einem Vergleichsgutachten, falls dein Prüfer es zulässt oder du machst es über eine Einzelabnahme. Aber da du kein Festigkeitsgutachten für die Felge hast, müsstest du diese vorher noch prüfen lassen, also ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen. Und ein Festigkeitsgutachten ist KEINE zerstörungsfreie Prüfung!!!

Generell ist das heute deutlich umständlicher geworden. Selbst eine Felgenfreigabe vom Fahrzeughersteller ist rechtlich noch keine Zulassung für ein Fahrzeug. Die AMG Felgenfreigaben sind mehr oder weniger nutzlos.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von sennini

Ich kann dir aus gutem Grund sagen warum er das nicht macht;) Du willst was von ihm und nicht er von dir

Aber er kann keine Tragfähigkeiten von Originalfelgen nachschauen. Bei Zubehörfelgen ist das deutlich einfacher, denn diese besitzen eine KBA Nummer, über die man fast alles rausfinden kann.

Fakt ist aber, dass du eventuell nur mal nach der Teilenummer von der Felge schauen musst ob diese eventuell sogar für dein Fahrzeug freigegeben ist. Es gibt Felgenfreigaben vom Hersteller für die E-Klasse. Hast du da mal geschaut, ob die Felge dabei ist. Ist es eine Felge vom W219????

Falls nicht wird die Sache schon schwieriger.

Entweder du machst es mit einem Vergleichsgutachten, falls dein Prüfer es zulässt oder du machst es über eine Einzelabnahme. Aber da du kein Festigkeitsgutachten für die Felge hast, müsstest du diese vorher noch prüfen lassen, also ein Festigkeitsgutachten erstellen lassen. Und ein Festigkeitsgutachten ist KEINE zerstörungsfreie Prüfung!!!

Generell ist das heute deutlich umständlicher geworden. Selbst eine Felgenfreigabe vom Fahrzeughersteller ist rechtlich noch keine Zulassung für ein Fahrzeug. Die AMG Felgenfreigaben sind mehr oder weniger nutzlos.

Ja es ist eine von W219 Einpresstiefe 25 und 28 ...

Gutachten von 19 Zoll für W211 gibts aber mit Felgen vom SL ET 30 und 31

Kann man das nicht irgendwie anderes nachweisen das die Achslast von CLS gleich oder größer ist?

Wiegt denn der CLS auf den Achsen gleichviel? ;)

Also wenn die ET schon nicht übereinstimmen wird es schwieriger...

Technisch gesehen sind der W211 und der W219 das selbe Auto...aber rechtlich gesehen muss die Felge eine entsprechende Traglast vorweisen, die für das Auto passend ist.

Sowas geht nunmal nur über eine Felgenfreigabe vom Hersteller(wenn der TÜV die aktzeptiert) oder über einen Traglastnachweis.

Alles andere wird dir ein ordentlicher Prüfer nicht eintragen. Ich weis wovon ich da spreche;)

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von tza

Wiegt denn der CLS auf den Achsen gleichviel? ;)

Laut meiner Internetrecherche hat CLS 500 für den die Felgen freigegeben sind

VA 1110 kg

HA 1235 kg

Und meiner

VA 1035

HA 1180

 

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von sennini

Also wenn die ET schon nicht übereinstimmen wird es schwieriger...

Technisch gesehen sind der W211 und der W219 das selbe Auto...aber rechtlich gesehen muss die Felge eine entsprechende Traglast vorweisen, die für das Auto passend ist.

Sowas geht nunmal nur über eine Felgenfreigabe vom Hersteller(wenn der TÜV die aktzeptiert) oder über einen Traglastnachweis.

Alles andere wird dir ein ordentlicher Prüfer nicht eintragen. Ich weis wovon ich da spreche;)

Kennst du einen UNordentlichen Prüfer ???:p

Das wäre eventuell ein Ansatz. Aber normalerweise aktzeptiert das ein Prüfer nicht. Denn der will Zahlen der Felge schwarz auf weiß haben.

Aber rede doch mit dem Prüfer, ob ihm das reicht, wenn du die technischen Daten des Fahrzeuges hast, wo die Felgen zugelassen sind.

Durch die Einzelabnahme muss er eh die Freigängigkeit der Felge prüfen.

Woher kommst du denn?

Zitat:

Original geschrieben von parnishka

Kennst du einen UNordentlichen Prüfer ???:p

Es gibt Prüfer die drücken ein Auge zu, es gibt welche die machen es aus Unwissenheit...jeder davon riskiert aber dadurch seinen Job.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von sennini

Das wäre eventuell ein Ansatz. Aber normalerweise aktzeptiert das ein Prüfer nicht. Denn der will Zahlen der Felge schwarz auf weiß haben.

Aber rede doch mit dem Prüfer, ob ihm das reicht, wenn du die technischen Daten des Fahrzeuges hast, wo die Felgen zugelassen sind.

Durch die Einzelabnahme muss er eh die Freigängigkeit der Felge prüfen.

Woher kommst du denn?

Eine Einzelabnahme muss sowieso durchgeführt werden.

Ist auch egal ich war ja von vorne rein mit der einverstanden.

Aber dann brauche ich eine Kopie von einem CLS Fahrzeugschein oder wocher kriege ich offizielle

Daten vom CLS ?

Komme aus Kassel.

Du hast ne PN

Die Abnahme wird nach § 19.2 vorgenommen.

 

Du benötigst:

 

- Ein Teilegutachten über die Zulässigkeit von 19' am 211.

 

- Ein Teilegutachten über die Zuässigkeit der 8,5/9,5 x 19 ET 25/28 am 219.

 

Das Leergewicht meines CLS 350 beträgt 1.710 kg.

 

Also: Wenn der Prüfer mehr verlangt, so ist das schon ein wenig Schikane.

Fahre zu einem anderen TÜV und frage vorher nach den notwendigen Unterlagen.

 

Nach meinen Erfahrungen, z.B. S-Klasse-Felgen auf einem 211 mit Distanz,

ist so etwas problemlos einzutragen.

Allerdings muß freigängigkeit gewährleistet sein.

 

 

 

 

 

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 18:49

Zitat:

Original geschrieben von fr348ts

Die Abnahme wird nach § 19.2 vorgenommen.

Du benötigst:

- Ein Teilegutachten über die Zulässigkeit von 19' am 211.

- Ein Teilegutachten über die Zuässigkeit der 8,5/9,5 x 19 ET 25/28 am 219.

Das Leergewicht meines CLS 350 beträgt 1.710 kg.

Also: Wenn der Prüfer mehr verlangt, so ist das schon ein wenig Schikane.

Fahre zu einem anderen TÜV und frage vorher nach den notwendigen Unterlagen.

Nach meinen Erfahrungen, z.B. S-Klasse-Felgen auf einem 211 mit Distanz,

ist so etwas problemlos einzutragen.

Allerdings muß freigängigkeit gewährleistet sein.

Erst mal danke,

aber Leergewicht sagt doch nichts über Achslastverteilung aus oder ???

Zitat:

Original geschrieben von parnishka

Zitat:

Original geschrieben von fr348ts

Die Abnahme wird nach § 19.2 vorgenommen.

 

Du benötigst:

 

- Ein Teilegutachten über die Zulässigkeit von 19' am 211.

 

- Ein Teilegutachten über die Zuässigkeit der 8,5/9,5 x 19 ET 25/28 am 219.

 

Das Leergewicht meines CLS 350 beträgt 1.710 kg.

 

Also: Wenn der Prüfer mehr verlangt, so ist das schon ein wenig Schikane.

Fahre zu einem anderen TÜV und frage vorher nach den notwendigen Unterlagen.

 

Nach meinen Erfahrungen, z.B. S-Klasse-Felgen auf einem 211 mit Distanz,

ist so etwas problemlos einzutragen.

Allerdings muß freigängigkeit gewährleistet sein.

Erst mal danke,

aber Leergewicht sagt doch nichts über Achslastverteilung aus oder ???

Der 219 ist ein 211er mit anders geformtem Blech.

 

Ich hatte weder beim TÜV in Hamburg, noch hier am Niederrhein Probleme

mit derartigen Eintragungen.

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von fr348ts

Zitat:

Original geschrieben von parnishka

 

Erst mal danke,

aber Leergewicht sagt doch nichts über Achslastverteilung aus oder ???

Der 219 ist ein 211er mit anders geformtem Blech.

Das hab ich schon mal gelesen ...

Das heißt nur der 211 Kombi hat eine andere Achslast hinten?

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