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Codenummer für Airbag zum Deaktievieren.

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 30. November 2006 um 9:30

Hi,

wollte wegen den Kindersitz meinen Beifahrer Airbag abschalten über PC, weil ich leider kein Schalter dafür hab. Leide brauch da eine Code oder Nummer aus der Reparatur-Leitfaden bevor ich auf den zugreifen kann. Kann mir jemand hier weiter helfen mit der Nummer?

Daten zum Steuergerät:

VAG Nummer: 4B0 959 655 M

Bauteil : Airbag 8.4E 5003

Codierung : 0000306

Werkstattcode: Imp.785 WSC 02325

Extra : Geraet 00200

Die Daten zum Fahrzeug stehen in Signatur. Ich hoffe das jemand hier die Nummer sagen kann.

Gruß

Bumer

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19 Antworten

geht doch zum Freundlichen; sollte mE nach Service sein!

vg

Themenstarteram 30. November 2006 um 11:01

War schon bei den Freundlichen, aber die wollen mir den nicht abschalten, die meinen nur das dass ein eingriff in die Sicherheit ist und die das nicht machen dürfen ( warum auch immer ) Airbag ist eigentlich kein Pflicht und wenn man ihn aus welchen gründen auch immer nicht braucht kann man doch einfach abschalten, dachte ich zumindest bis jetzt so.

Gruß

Bumer

Na ja wenn Dein freundlicher sagt man dürfe das nicht frage ich mich warum es die Option mit dem Schlüsselschalter im Handschuhfach gab/gibt.

Denke mal Dein freundlicher hat Dir nicht richtig zugehört und meint Du willst das ganze Airbagsystem abschalten.

Werde mal meinen Kumpel anmailen vielleicht kann der Dir weiterhelfen.

 

 

Gruß A6 2,7T

bei airbags die man über schlüssel deaktivieren kann gibt aber optische anzeigen, oder? d.h. man sieht das der airbag nicht aktiv ist. und wenn du in nur über software ausschaltest sieht man garnichts.

man sieht das in dem auto ein airbag eingebaut ist, aber im notfall kommt keiner raus! oder programmierst du jedesmal um? das macht doch keiner.

aber vielleicht reicht auch ein deutlich sichtbarer aufkleber aus?

Hmmm Optische Anzeige ist gut, weiß ich allerdings nicht da ich keinen Deaktivierungsschalter habe.

Müsste man mal ins Bordbuch schauen.

Aufkleber im Sichtbereich würde ich persönlich als austreichend empfinden und warum sollte der nicht reichen.

Bei Winterreifen reicht doch im entsprechenden Fall auch ein Aufkleber mit der heruntergesetzten Höchstgeschwindigkeit.

 

 

Gruß A6 2,7T

beim 4B ist sie an der innenleuchte, bin aber nicht sicher.

Hi, also der :) kann Dir das Ding nicht so einfach abklemmen, damit würde nämlich die Betriebserlaubniss für Dein Auto erlöschen, wenn mich nicht alles täuscht. Dein Dicker hat so wie er gebaut ist, mit allen Sicherheitseinrichtungen eine Betriebserlaubniss erhalten, ändert man was , besonders im Sicherheitsbereich, kanns Probleme geben. Das Thema Airbag ist hier (im Forum allgemein) sowieso ein heikles Thema, hatte mal ein Thr. im POLO Forum, da wurde fast auf mich geschossen. Und dabei wollte ich nur mal eine Erfahrungsaussage zu einem Fehler-Code haben. :eek:

Meiner Meinung kann aber der :) einen Deaktivierungsschlter einbauen, hat ein Kumpel von mir im A4 machen lassen. War auch nicht allzu teuer, sollte man sich der Sicherheit halber auch überlegen, die anderen haben schon nicht ganz unrecht, wegen Lampe und so....

Gruß Dirk

Der Airbag wird per Software deaktiviert!

Es muß ein Aufkleber auf das Handschuhfach angebracht werden.

Die Kontrolllampe leuchtet zunächst für ca. 4 Sek. und blinkt dann für weitere 12 sek.. Hiermit wird signalisiert das der Beifahrerairbag abgeschaltet ist.

Beim :) >

Dem Aufkleber liegt eine Registrierkarte bei, die ausgefüllt werden muß und an das Vertriebszentrum geschickt wird.

Die Änderung ist auch im Serviceplan einzutragen.

Eine zweite Registriekarte für das erneute Aktivieren ist dem Kunden zu geben und muß mitgeführt werden (Bordbuch).

sicherheitsspendende grüsse

am 30. November 2006 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Der Airbag wird per Software deaktiviert!

Es muß ein Aufkleber auf das Handschuhfach angebracht werden.

Die Kontrolllampe leuchtet zunächst für ca. 4 Sek. und blinkt dann für weitere 12 sek.. Hiermit wird signalisiert das der Beifahrerairbag abgeschaltet ist.

Beim :) >

Dem Aufkleber liegt eine Registrierkarte bei, die ausgefüllt werden muß und an das Vertriebszentrum geschickt wird.

Die Änderung ist auch im Serviceplan einzutragen.

Eine zweite Registriekarte für das erneute Aktivieren ist dem Kunden zu geben und muß mitgeführt werden (Bordbuch).

sicherheitsspendende grüsse

Zusätzlich ist eine Tüv-Abnahme und -Eintragung vorzunehmen.

Jegliche Maßnahmen zur Deaktivierung sind nach Herstellervorgaben durchzuführen !

Informationen dazu kann der Servicepartner dem HandbuchServiceTechnik bzw. Rep.Leitfaden entnehmen.

Weiterhin ist zu beachten: Jeglicher Eingriff in das Airbagsystem ist für PRIVATLEUTE unzulässig!

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zusätzlich ist eine Tüv-Abnahme und -Eintragung vorzunehmen.

Tschuldige aber das ist Quatsch!

Und bei aller Sinnlichkeit - die kleine Anzeige am Dachhimmel sieht kein Beifahrer wenn ich mit meinem Schlüssel die Deaktivierung am werkseingebauten Schalter vorgenommen habe.

Die Grundregeln für die sonstigen Vorgehensweisen hast du ja schon oft genug gepostet;) Aber besser einmal zu viel....

Hoffentlich brauch ich nicht bald nen Sprengstoffschein um Unkrautex und Rohre zu kaufen;) :D

zumindest kannste zukünftig diese Komponenten nicht mehr ins Handgepäck für Deine Finca an der Costa del sol mitnehmen :-)

Wie gesagt; der sinnvollste Weg ist der zum Freundlichen - und zwar zu einem der Helfen WILL!

vg

am 30. November 2006 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Tschuldige aber das ist Quatsch!

Und bei aller Sinnlichkeit - die kleine Anzeige am Dachhimmel sieht kein Beifahrer wenn ich mit meinem Schlüssel die Deaktivierung am werkseingebauten Schalter vorgenommen habe.

.....

Wenn serienmäßig ein Schalter zur Deaktivierung vorhanden ist, ist es logisch, daß KEINE TÜV-Abnahme und-Eintragung erforderlich ist,

Wird solch ein Schalter nachgerüstet,

ODER

ein oder mehrere Airbags nach Herstellervorgabe per Software bzw. Soft- und Hardwareseitig deaktiviert, ist eine TÜV-Abnahme und-Eintragung vorzunehmen.

Beachte dazu auch den Anhang, Thema HAFTUNG !

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Wenn serienmäßig ein Schalter zur Deaktivierung vorhanden ist, ist es logisch, daß KEINE TÜV-Abnahme und-Eintragung erforderlich ist,

Wird solch ein Schalter nachgerüstet,

ODER

ein oder mehrere Airbags nach Herstellervorgabe per Software bzw. Soft- und Hardwareseitig deaktiviert, ist eine TÜV-Abnahme und-Eintragung vorzunehmen.

Beachte dazu auch den Anhang, Thema HAFTUNG !

Da es keine bauliche Veränderung ist entfält auch die TÜV-Eintragungspflicht.

am 30. November 2006 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Da es keine bauliche Veränderung ist entfält auch die TÜV-Eintragungspflicht.

Es muß sich dabei nicht um eine bauliche Veränderung handeln,

es ist eine Modifikation eines Systems der passiven Sicherheit ! und somit Eintragungspflichtig !

Weiterhin dürfte es mehr als schwer fallen, einen Servicepartner zu finden, der die haftungsrechtliche Seite übernehmen möchte ohne sich durch eine Eintragung abzusichern !

Weiterhin gelten für solche Modifikationen generell die Herstellervorgaben !

Handelt man entgegen dieser Vorgaben, ist das Ganze eine UNZULÄSSIGE MODIFIKATION eines Systems der passiven Sicherheit und kann zum erlöschen der BE führen.

Man sollte dabei auch beachten, daß, sofern gegen die Herstellervorgaben gehandelt wird es im Schadensfall (z.B.Fehlauslösung) nicht zu erwarten ist, das der Hersteller in der Produkthaftung steht, da der Hersteller nur bei Einhaltung der Vorgaben für Produktmängel einstehen wird.

Kein Hersteller wird für seine Produkte haften, wenn diese eine nicht vorschriftsmäßig Verwendung / Benutzung finden.

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