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Codieren bei Leasingfahrzeug

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 3. Januar 2018 um 10:35

Hallo,

ich habe seit Anfang Dezember meinen Golf GTE bekommen und würde gerne zwei Kleinigkeiten ändern (lassen).

Zum einen stört mich der Soundgenerator, ich habe selten sowas künstliches gehört.

Und ich hätte gerne, dass meine Coming Home Funktion immer aktiv ist, nicht nur, wenn ich vorher die Lichthupe betätige.

Das sollten beides keine großen Sachen sein, aber ich frage mich, wie sich das mit dem Leasing und der Garantie verhält? Darf ich da überhaupt was dran ändern und kann das vielleicht sogar direkt mein Autohaus machen?

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11 Antworten

Das Autohaus wird es nicht machen. Such dir jemandem Aus dem Forum, der das kann.

Habe es auch am Leasingfahrzeug gemacht. Wenn du es abgeben musst, stellst du alles wieder um auf Standart und gut ist.

Würde ich keine große Sache draus machen.

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 11:48

Beim Kundendienst und vielleicht bei einem Softwareupdate fällt das nicht auf?

Nein, würde es nicht. Alle meine Fahrzeuge waren bis jetzt kodiert. Wichtig ist natürlich, dass dann keine Updates oder so gemacht werden, weil dann ist die Codierung weg.

Ich würde 3 Fälle unterscheiden:

1. Codierung betrifft ein Steuergerät und ist nicht kundendienstrelevant: unproblematisch, im worst case ist die Programmierung weg.

2. Codierung betrifft ein Steuergerät, ist aber kundendienstrelevant (z.B. Scheinwerferreinigungsanlage): vor dem Kundendienst rückgängig machen oder ansprechen. Kann sonst zu Fehlersuche kommen, die die Werkstatt gerne bezahlt haben will.

3. Codierung betrifft mehrere Steuergeräte (z.B. Lane Assist freischalten): die anderen Steuergeräte werfen u.U. Fehler, wenn eines ein Update erhält. Vor dem Kundendienst rückgängig machen (ansprechen je nach Programmierung eher nicht). Kann sonst zu Fehlersuche kommen, die die Werkstatt gerne bezahlt haben will. Alternativ evtl. "allgemein" jegliche Updates untersagen, soll aber nicht immer klappen.

Ich (auch Leasing) lasse Codierungen aus 1 für den Service drin. 2 und 3 mache ich rückgängig.

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 18:24

Was meinst du denn genau mit „kundendienstrelevant“?

Etwas, das bei einem KD auf Funktion überprüft wird?

Man führt einfach Buch und macht alles vor Rückgabe rückgängig wenn man denn möchte. Wo ist das Problem ;)

 

Ich führe bspw gezielt Buch (Logfiles etc) was ich bei wem wie codiert habe.

Hab bisher auch an allen meinen Autos seit dem Golf 5 codiert. Der Golf 5 war geleast, der Octavia gekauft und jetzt mein Golf 7 ist als Firmenwagen wieder geleast. Interessiert hat das die Werkstatt bisher nie und nur einmal ist es aufgefallen.

Beim Octavia hatte ich u. a. CH/LH vom Xenon auf die Nebelscheinwerfer gelegt und Tagfahrlicht ging nur auf AUTO und nicht, wenn der Lichtschalter auf 0 stand. Die Werkstatt hatte das bemerkt und der Meister hat mich deshalb angerufen. Er war ein wenig ungläubig, als ich ihm erzählt habe, daß ich das codiert hatte. Damit war das aber auch schon wieder erledigt.

Vor Rückgabe bzw. Verkauf habe ich alles wieder rückgängig gemacht.

Zitat:

@Da_Flow18 schrieb am 3. Januar 2018 um 19:24:21 Uhr:

Was meinst du denn genau mit „kundendienstrelevant“?

Etwas, das bei einem KD auf Funktion überprüft wird?

Genau. Ich habe z.B. die Scheinwerferreinigungsanlage so codiert, dass sie erst nach 2,5 Sekunden Scheibenreinigungshebel angeht. Wenn der Prüfer die nun immer nur 2 Sekunden drückt, geht die Fehlersuche los.

War bei mir auch mit der SRA. War als Mangel eingetragen und sollte wiederkommen. Nach Vorführung und 2.5 sek warten war der Termin gecancelt.

Zitat:

@brombetz schrieb am 3. Januar 2018 um 18:39:47 Uhr:

Ich würde 3 Fälle unterscheiden:

1. Codierung betrifft ein Steuergerät und ist nicht kundendienstrelevant: unproblematisch, im worst case ist die Programmierung weg.

2. Codierung betrifft ein Steuergerät, ist aber kundendienstrelevant (z.B. Scheinwerferreinigungsanlage): vor dem Kundendienst rückgängig machen oder ansprechen. Kann sonst zu Fehlersuche kommen, die die Werkstatt gerne bezahlt haben will.

3. Codierung betrifft mehrere Steuergeräte (z.B. Lane Assist freischalten): die anderen Steuergeräte werfen u.U. Fehler, wenn eines ein Update erhält. Vor dem Kundendienst rückgängig machen (ansprechen je nach Programmierung eher nicht). Kann sonst zu Fehlersuche kommen, die die Werkstatt gerne bezahlt haben will. Alternativ evtl. "allgemein" jegliche Updates untersagen, soll aber nicht immer klappen.

Ich (auch Leasing) lasse Codierungen aus 1 für den Service drin. 2 und 3 mache ich rückgängig.

Sicher? Das wäre ja sonst die reinste Goldgrube für alle Werkstätten: Wir suchen einfach mal irgendwelche Fehler und lassen den Kunden dafür bezahlen.

Ein neues Fahrzeug befindet sich ja in der Garantie (und beim Geschäftskundenleasing oft auch während der gesamten Laufzeit über Garantieerweiterung).

Zumindest bei den Autohäusern, bei denen ich bisher war, wurde ich immer bei der Abgabe gefragt ob man Sachen, die auf Garantie/Verschleiß für mich kostenlos erledigt werden, ohne Nachfrage mitmachen darf. Die Fragestellung zielt auf ein ja hinaus, was ich auch gebe. Will ja nicht wegen was belästigt werden, was mich nix kostet.

Wenn sich nun (nachträglich) herausstellt, dass die Garantiereparatur keine ist, ...

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