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Comand-System

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 26. August 2010 um 8:53

Hallo, liebe Forumsmitglieder/-innen!

Seit dem ich mir im letzten Herbst einen Jungen Stern (E 320 CDI mit vielen sehr praktischen Extras) gekauft habe, lese ich schon seit einiger Zeit im Forum mit.

Selbst als nur Mitleser waren für mich in diesen Monaten viele Beiträge sehr aufschlussreich.

Nun ist mein erstes "Problem" aufgetreten. Daher habe ich mich nun auch angemeldet. Zuerst möchte ich mich aber noch kurz vorstellen.

Ich heiße Bernd und lebe in der Landeshauptstadt von NRW.

Beruflich bin ich bei den netten (grünen) Jungs beschäftigt, die u.a. auf den Strassen nach dem „Rechten“ sehen ;-))

Aber nun zum eigentlichen "Problem":

Ich parke unter der Laterne und so war es für mich auch nicht verwunderlich, dass im Juni 2010 eine Klautruppe aus dem Osten mein Comand-System recht sauber ausgebaut und auf die Reise in Richtung Osten gegeben hat.

Die Versicherung will mich nun mit einem kleinen Betrag (Zeitwert) für das Navigation Command Multimedia DVD (6-fach), TV, Sprachsteuerung etc, NTG 2.5 zufrieden stellen.

Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger hat 3 gebrauchte NTG 2.5 für den W 211 im Internet aufgetan und daraus einen Mittelwert berechet. Mehr als 1600 Euro Entschädigung für das 2 Jahre alte Gerät sind dabei nicht herum gekommen.

Auf den angegebenen Internetseiten finde ich entsprechende Geräte; kann aber nicht erkennen, ob sie über die gleiche Ausstattung verfügen und ob sie älter als 2 Jahre sind. Die betreffenden Firmen möchten/können meine Fragen nicht beantworten.

Könnt Ihr mir helfen?

Meine Fahrzeugdaten:

E 320 CDI, W 211

EZ Juli 2008 / Produktionsdatum Juni 2008 / Modelljahr 2009

Gibt es Seriennummern beim NTG 2.5 anhand derer feststellbar ist, dass sie erst ab Juni 2008 verbaut wurden?

Gibt es Merkmale/Neuerungen am NTG 2.5 (ab Juni 2008), anhand derer ich feststellen kann, ob die mir angebotenen gebrauchten Gerät über die gleichen technischen und Ausstattungsmerkmale wie bei meinem entwendeten Gerät verfügen ?

Bitte entschuldigt, dass es etwas länger geworden ist, aber ich habe in diesem Bereich leider noch nicht wirklich Erfahrung.

Schöne Grüße aus Düsseldorf, und ich hoffe, dass Ihr mir bei meinem Problem weiterhelfen könnt.

Bernd

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Es ist vor kurzem ein Gerichtsurteil veröffendlicht worden , wo jeder den Neupreis des Gerätes erstattet bekommt , egal wie alt das Gerät nun wirklich ist .

 

 

 

Lisa

Ich habs gerade gefunden :)

 

Zitat:

Original geschrieben von MiReu

Heute ist mir folgendes Urteil in die Finger gekommen:

 

 

Zitat:

Zitat aus der Zeitschrift "TAXI" Ausgabe 4/2010:

 

Voller Ersatz bei gestohlenem Navigationsgerät

 

Ein werkseitig eingebautes Navigationsgerät, welches aus dem PKW gestohlen wird, ist von der Fahrzeugversicherung mit dem Neubeschaffungswert zu ersetzen, selbst wenn das Gerät bereits vier Jahre alt ist. Denn für diese Geräte gibt es keinen seriösen Gebrauchtteilemarkt. Ein Abzug "neu für alt" ist deshalb nicht vorzunehmen.

 

 

 

Amtsgericht Düsseldorf

 

Urteil vom 25.06.2009

 

Aktenzeichen 42 C 9779/08

Klingt doch gut und nimmt den illegalen ebayern auch Wind aus den Segeln :)

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Hi,

kein seriöser Händler bietet das NGT2.5 für 1600 Euro an. Das mal zu Punkt 1

Desweiteren steht dir ein neues zu. Gehe zum Anwalt, der soll sich darum kümmern.

Zum Rest kann ich hier nichts sagen, gerne per PN

Es ist vor kurzem ein Gerichtsurteil veröffendlicht worden , wo jeder den Neupreis des Gerätes erstattet bekommt , egal wie alt das Gerät nun wirklich ist .

 

 

 

Lisa

am 26. August 2010 um 9:39

Hab ein Angebot für Umrüstung von APS 50 auf Comand vonMercedes Installs vorliegen. Details gerne per PN.

Lass Dich auf das Angebot nicht ein!

Zitat:

Original geschrieben von nemo_1

Hab ein Angebot für Umrüstung von APS 50 auf Comand vonMercedes Installs vorliegen. Details gerne per PN.

Das ist egal, er hat das Recht das MB das Teil kauft und einbaut.

Kann MB kein gebrauchtes besorgen, steht ihm ein neues zu. Darüber gibt es rechtskräftige Urteile.

Und kein MB-Händler hat gebrauchte Comand´s rum liegen.

Wenn überhaupt dann nur das Teile-Center!

am 26. August 2010 um 9:44

Hallo Bernd,

so wie Du es beschreibst ist der Schaden bereits abgerechnet.

Das macht aber nichts.

Da macht es sich die Versicherung zu einfach und es gehen mir die Nackenhaare hoch wenn ich so etwas lese.

Es reicht nicht aus, Dir über einen Sachverständigen ein paar Internetadressen zu geben wo man gebrauchte Geräte kaufen kann. Außerdem muß geprüft werden, ob es sich hier nicht gestohlene Geräte handelt. Diese Prüfung ist nicht von Dir zu verlangen und muß von der Versicherung oder von dem Gutachter erfolgen.

Deine Aufgabe besteht einzig und allein darin, dein Fahrzeug bei Mercedes zur Instandsetzung abzugeben. Wenn Mercedes keine gebrauchtes Gerät hat, kannst Du den Preis für ein Neues verlangen.

Schau mal hier. Klick

Gruß

mc (auch aus Düsseldorf);)

am 26. August 2010 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Es ist vor kurzem ein Gerichtsurteil veröffendlicht worden , wo jeder den Neupreis des Gerätes erstattet bekommt , egal wie alt das Gerät nun wirklich ist .

 

Lisa

Das stimmt nicht ganz.;)

siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von ekdahl

Es ist vor kurzem ein Gerichtsurteil veröffendlicht worden , wo jeder den Neupreis des Gerätes erstattet bekommt , egal wie alt das Gerät nun wirklich ist .

 

 

 

Lisa

Ich habs gerade gefunden :)

 

Zitat:

Original geschrieben von MiReu

Heute ist mir folgendes Urteil in die Finger gekommen:

 

 

Zitat:

Zitat aus der Zeitschrift "TAXI" Ausgabe 4/2010:

 

Voller Ersatz bei gestohlenem Navigationsgerät

 

Ein werkseitig eingebautes Navigationsgerät, welches aus dem PKW gestohlen wird, ist von der Fahrzeugversicherung mit dem Neubeschaffungswert zu ersetzen, selbst wenn das Gerät bereits vier Jahre alt ist. Denn für diese Geräte gibt es keinen seriösen Gebrauchtteilemarkt. Ein Abzug "neu für alt" ist deshalb nicht vorzunehmen.

 

 

 

Amtsgericht Düsseldorf

 

Urteil vom 25.06.2009

 

Aktenzeichen 42 C 9779/08

Klingt doch gut und nimmt den illegalen ebayern auch Wind aus den Segeln :)

Ich kann Sippi nur Recht geben! Ich - als 2 x Betroffener - habe auch bei meiner

Teilkasko den vertraglichen "Wiederbeschaffungswert" durchgesetzt, nach dem

diese Geräte eigentlich nur von MB zu beziehen sind.

Ich sehe gerade - MIREU hat das auch schon entsprechend bestätigt.

Hier werden Sie geholfen :D:D;)

am 26. August 2010 um 11:56

Hier ist mal als Anlage das Urteil.

Das Zauberwort heute ist aber: seriöser Gebrauchtteilemarkt

Wenn die Werkstatt und auch nur die Werkstatt ein gebrauchtes Gerät hat, muß man das akzeptieren.

 

 

am 26. August 2010 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Hier ist mal als Anlage das Urteil.

Das Zauberwort heute ist aber: seriöser Gebrauchtteilemarkt

Wenn die Werkstatt und auch nur die Werkstatt ein gebrauchtes Gerät hat, muß man das akzeptieren.

Na ja, der Gutachter hat festgestellt, dass es für diese Art Geräte keinen seriösen Gebrauchtmarkt gibt. Wenn der nächste Gutachter das Gegenteil feststellt, sieht das Urteil wieder anders aus. Es handelt sich keinesfalls um ein Grundsatzurteil. Jeder Richer ist frei (!) in seiner Entscheidung !

am 26. August 2010 um 12:51

Dann muß der Gutachter das aber prüfen. Es reicht nicht nur der Hinweis auf gebrauchte Geräte. Darum geht das.

am 26. August 2010 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Dann muß der Gutachter das aber prüfen. Es reicht nicht nur der Hinweis auf gebrauchte Geräte. Darum geht das.

Ein Gutachter ist ein Gutachter und sollte eigentlich immer nur das behaupten, was er überprüft hat.

Ein Richter bleibt trotzdem f r e i in seiner Entscheidung.

Themenstarteram 26. August 2010 um 12:58

Hallo Leute,

ich bin wirklich überrascht über die große Resonanz auf meinen eingestellten Beitrag.

Bin wahrscheinlich nicht der Erste und Letzte, der sich in dieser Sache mit der Versicherung auseinander setzen wird.

Wird bei mir wahrscheinlich auch drauf hinaus laufen.

Maßgeblich sind dabei natürlich die für mich geltenden Versicherungsbedingungen. Zudem haben Urteile eines AG keinen bindenden Charakter. Bei LG oder OLG-Entscheidungen sieht das schon anders aus.

Aber in weiser Voraussicht sammel ich schon mal dank Eurer Hilfe "Material".

Für die bisherige Unterstützung schon mal recht herzlichen Dank !!!!

Bernd

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