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Command geklaut

Mercedes
Themenstarteram 28. November 2007 um 18:36

Hallo,

also in meinerm Auto wurde eingebrochen und das Command geklaut. (Dachte eigentlich das ich eine Alarmanlage habe :-( )

Habs in eine Vertragswerkstatt der HUK gefahren und alles wurde erneuert bis auf das Command!!!

Die Versicherung will mir jetzt 680 Euro "Zeitwert" überweisen! ( Mein Waagen ist vom 07.2001 / C270 CDI )

Wo bekommt man denn für 630 Euro ein Command 2.0 her????

Wenn einer Tipps hat bitte mal posten.... UNGLAUBLICH FIND ICH DAS!!!!

Eigentlich müsste die Versicherung doch dafür sorgen das mein Waagen genau im selben Zustand ist wie vor dem diebstahl???

Hat einer von euch erfahrungen gemacht und vielleicht ein paar Tips wie ich jetzt wieder an ein Command System komme!?!?!?

Kann ich eigentlich eine Alarmanlage nachüsten???

Danke für eure Infos!!! ;-)

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17 Antworten

Guggst Du hier:

http://www.motor-talk.de/marktplatz/biete-mercedes-b111.html

Da hast Du evtl. noch Geld über!

Gruß,hajo!

Moin,

mein W203 hat auch ein Comand und hier in Hamburg ist z.Zt. eine ganze Reihe von Einbrüchen zu vermelden.

Bin auch bei der HUK versichert, habe aber 5000€ für Sonderzubehör als Neuwert angegeben.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht so ganz was die mit dem "alten" Kram wollen. Jedes tragbare Navi für 200-300 € ist besser.

Für mich steht fest, meine "Nächster" hat kein eingebautes Navi mehr. Wenn es geklaut würde, würde ich auch zurückrüsten.

Gruß Sven....

Hallo,

 erstmal mein herzlichstes Beileid.Es steht Weihnachten vor der Türe und wer kein Weihnachtsgeld

 bekommt,besorgt sich welches.Manchmal stehen dann die entwendeten Geräte bei 3-2-1- und wenn

 du Pech hast und dort suchst,ersteigerst du dein eigenes Gerät.

 

 Gruß Old Man

Zitat:

Original geschrieben von Eddy_Ad

Hallo,

also in meinerm Auto wurde eingebrochen und das Command geklaut. (Dachte eigentlich das ich eine Alarmanlage habe :-( )

Habs in eine Vertragswerkstatt der HUK gefahren und alles wurde erneuert bis auf das Command!!!

Die Versicherung will mir jetzt 680 Euro "Zeitwert" überweisen! ( Mein Waagen ist vom 07.2001 / C270 CDI )

Wo bekommt man denn für 630 Euro ein Command 2.0 her????

Wenn einer Tipps hat bitte mal posten.... UNGLAUBLICH FIND ICH DAS!!!!

Eigentlich müsste die Versicherung doch dafür sorgen das mein Waagen genau im selben Zustand ist wie vor dem diebstahl???

Hat einer von euch erfahrungen gemacht und vielleicht ein paar Tips wie ich jetzt wieder an ein Command System komme!?!?!?

Kann ich eigentlich eine Alarmanlage nachüsten???

Danke für eure Infos!!! ;-)

Ist relativ einfach, bitte einfach die HUK darum Sie möge Dir für die bereitgestellten 680 EUR ein vergleichbares Modell anbieten. Kann Sie das nicht ist für gewöhnlich so lange Nachschlag angesagt bis es passt.

Wie manche Versicherer mit ihren Kunden umgehen, kann der kritische Betrachter hier lesen:

http://www.captain-huk.de/hintergrund/

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Ist relativ einfach, bitte einfach die HUK darum Sie möge Dir für die bereitgestellten 680 EUR ein vergleichbares Modell anbieten. Kann Sie das nicht ist für gewöhnlich so lange Nachschlag angesagt bis es passt.

Ist das wirklich so einfach? Die Versicherer verweisen doch normalerweise ganz stur auf deren Kasko-AGB.

Z.B. hier - interessanter Artikel:

http://www.wdr.de/tv/markt/20070226/b_1.phtml

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Ist relativ einfach, bitte einfach die HUK darum Sie möge Dir für die bereitgestellten 680 EUR ein vergleichbares Modell anbieten. Kann Sie das nicht ist für gewöhnlich so lange Nachschlag angesagt bis es passt.

Ist das wirklich so einfach? Die Versicherer verweisen doch normalerweise ganz stur auf deren Kasko-AGB.

Z.B. hier - interessanter Artikel:

http://www.wdr.de/tv/markt/20070226/b_1.phtml

eben drum, wenn der Versicherer das macht was in seinen AGB´s steht....

§ 13 Ersatzleistung

(1) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wieder-

beschaffungswerts des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Scha-

dens, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wie-

derbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer

aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder

gleichwertige Teile zu erwerben.

(Ist sogar ein Auszug aus der HUK)

Dir wurde ein gebrauchtes Command geklaut und somit wird mit Bezahlung des Zeitwertes der Anschaffungspreis für ein gebrauchtes Command geleistet - das ist natürlich ärgerlich wenn die aktuellen Marktpreise höher liegen - aber prinzipiell ja schon in Ordnung. Eine Versicherung soll ja keine "Besserstellung" nach dem Diebstahl bewirken (also Tausch alt gegen neu) sondern nur den Zustand herstellen, der vor dem Schadensfall war.

Im Normalfall zahlt man dabei natürlich immer etwas drauf, was sicher ärgerlich ist.

Hallo zusammen,

hab bei mir auch en Comand drin. hab das auch schon öfters gehört das die dinger gesucht sind... Traurig aber wahr. hatte bis jetzt das glück das meins noch im auto drin ist. habe allerdings wie blackmagicbird schon gesagt hat bei mir auch 5000€ Sonderzubehör angegeben bei der Versicherung (auch wegen den Felgen). Hab zwar ne Alarmanlage drin. denke aber das das die Jungs nicht abschreckt wenn denen was aus deinem Auto gefällt. Kann aber ehrlich gesagt nicht verstehen das die nur den Zeitwert ersetzen? Stell dir vor dir fährt jemand rein und du musst dir dann dein Auto mit Gebrauchten Teilen reparieren lassen??? :confused:

Dann bracuh ich auch keine Versicherung ehrlich gesagt.

Gruss

DB-Profi

am 2. Dezember 2007 um 12:37

Auch bei einem Totalschaden bekommst du kein neues Auto sondern nur den Zeitwert (ausser evtl in den ersten paar Monaten) - das war schon immer so.

Gebrauchtteile werden deshalb nicht genommen weil keiner da eine Mängelfreiheit wirklich garantieren will oder mag - es ist somit günstiger mit Neuteilen zu reparieren als gebrauchte kostspielig auf Sicherheitsmängel zu untersuchen - bei Karosserieteilen kommt dann noch abschleifen, füllen und lackieren dazu hier ist es einfach wirtschaftlich sinnvoller Neuteile zu verbauen.

Es gibt aber auch Abzüge bei Reparaturen z.B. Glasschäden, die man dann anteilig oder wie hier ganz zahlen muss.

Kaskoschaden Zeitwert Beispiel

Eine Versicherung ist nur dazu da einen auf den Stand des Ereignisses vor dem Schadensfall zu bringen - nicht dazu das Auto mit den Beiträgen von anderen besser zu machen als es war - dazu gibt es Festgeld/Tagesgeld/Sparbuch etc ;-)

Es gibt ja auch keinen zwang zur Kaskoversicherung - wer in einer ruhigen Gegend wohnt mit Garage kann sich das gesparte Geld auch jeden Monat ansparen.

Hab aber auch schon von jemandem gehört dessen Comand auch geklaut wurde der hat es bei Mercedes auf kosten der Versicherung erneuert bekommen. Sogar die Instrumententafel wurde erneuert weil die Jungs da übel gehaust haben. den kabelbaum vom Comand ham se auch noch teilweise mitgenommen(einfach mit nem Seitenschneider durchgetrennt)...

Gruß

DB-Profi

am 2. Dezember 2007 um 12:52

Es heisst ja nicht dass es so ablaufen muss aber es kann so sein - je neuer das Auto ist desto eher wird alles ersetzt. Ist das Auto älter und das Ersetzen teuer steigt die Wahrscheinlichkeit dass der Zeitwert angesetzt wird.

Wie sich die Versicherung verhält erfährt man im Schadensfall - der volle Neupreis ist gerichtlich i.d.R aber nicht einklagbar somit kein Rechtsanspruch sondern wenn er dennoch gezahlt wird dann "gnädigerweise" aus Kulanz.

Für den der den Schaden hat ärgerlich für die Summe der Beitragszahler aber nu so möglich - oder wäre es gerechter einen 12Jahre alten Golf durch einen Golf 5 zu ersetzen im Schadensfall?

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

 

Ist das wirklich so einfach? Die Versicherer verweisen doch normalerweise ganz stur auf deren Kasko-AGB.

Z.B. hier - interessanter Artikel:

http://www.wdr.de/tv/markt/20070226/b_1.phtml

eben drum, wenn der Versicherer das macht was in seinen AGB´s steht....

§ 13 Ersatzleistung

(1) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wieder-

beschaffungswerts des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Scha-

dens, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wie-

derbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer

aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder

gleichwertige Teile zu erwerben.

(Ist sogar ein Auszug aus der HUK)

Hallo PIAA-Kollege :) , hast Du den Artikel gelesen?

Das Problem ist doch, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert anders definiert:

"

Schließlich heißt es in seinem Vertrag wörtlich: „Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (...).“

Doch die Versicherung versteht unter Wiederbeschaffungswert den Zeitwert. Schließlich sei das Navigationsgerät ja schon über sechs Jahre alt. Wie rechnet die Versicherung? Von dem ursprünglichen Neupreis in Höhe von 3.000 Euro wird ein Wertverlust von einem Prozent pro Monat ab Anschaffungsdatum abgezogen. Außerdem werden Marktvergleiche, wie zum Beispiel die Schwacke-Liste, mit einbezogen. So kommt die Axa auf einen Betrag von 484 Euro. Davon soll sich Hendrik K. nun ein gebrauchtes Navigationsgerät kaufen. Dazu Ingo A. Koch, Pressesprecher der Axa: „Klassisch ist der Wiederbeschaffungswert der Zeitwert eines Produktes und so kalkulieren wir auch diesen Wiederbeschaffungswert: Wir schauen, gibt es dafür einen Markt. In diesem Fall ist zu konstatieren: Es gibt einen Markt, es gibt eine Preisfindung am Markt, man kann Preise in Schwacke-Listen nachschauen.“

"

Deine Argumentation verstehe ich vollkommen und würde mich deshalb auch mit meiner Versicherung anlegen, wenn ich für ein vergleichbares Gerät (Alter, Abnutzung) auf dem seriösen Markt erheblich drauflegen müsste. Ich bezweifle aber, dass dies ein einfacher Kampf wird.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

 

eben drum, wenn der Versicherer das macht was in seinen AGB´s steht....

§ 13 Ersatzleistung

(1) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wieder-

beschaffungswerts des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Scha-

dens, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wie-

derbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer

aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder

gleichwertige Teile zu erwerben.

(Ist sogar ein Auszug aus der HUK)

Hallo PIAA-Kollege :) , hast Du den Artikel gelesen?

Das Problem ist doch, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert anders definiert:

"

Schließlich heißt es in seinem Vertrag wörtlich: „Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (...).“

Doch die Versicherung versteht unter Wiederbeschaffungswert den Zeitwert. Schließlich sei das Navigationsgerät ja schon über sechs Jahre alt. Wie rechnet die Versicherung? Von dem ursprünglichen Neupreis in Höhe von 3.000 Euro wird ein Wertverlust von einem Prozent pro Monat ab Anschaffungsdatum abgezogen. Außerdem werden Marktvergleiche, wie zum Beispiel die Schwacke-Liste, mit einbezogen. So kommt die Axa auf einen Betrag von 484 Euro. Davon soll sich Hendrik K. nun ein gebrauchtes Navigationsgerät kaufen. Dazu Ingo A. Koch, Pressesprecher der Axa: „Klassisch ist der Wiederbeschaffungswert der Zeitwert eines Produktes und so kalkulieren wir auch diesen Wiederbeschaffungswert: Wir schauen, gibt es dafür einen Markt. In diesem Fall ist zu konstatieren: Es gibt einen Markt, es gibt eine Preisfindung am Markt, man kann Preise in Schwacke-Listen nachschauen.“

"

Deine Argumentation verstehe ich vollkommen und würde mich deshalb auch mit meiner Versicherung anlegen, wenn ich für ein vergleichbares Gerät (Alter, Abnutzung) auf dem seriösen Markt erheblich drauflegen müsste. Ich bezweifle aber, dass dies ein einfacher Kampf wird.

Hallo Gerry71,

berufsbedingt erlebe ich solche Szenarien öfters. Wenn sich der Vermittler, so fern vorhanden, ein bisschen für den Kunden stark macht wirkt das oft Wunder. Ist nicht einfach, aber auch nicht unmöglich. Der Erfolg hat bis Dato überwogen.

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