Compact - Fehlende Eintragung für Felgen im Fahrzeugschein ...
Hallo liebe Foren-Nutzer,
ich habe folgendes Problem und wäre über ein paar Lösungsansätze sehr froh...
Mein 316i E36 Compact (9/96) musste heute zum TÜV.
Hierbei stellte sicher heraus, dass die Sommerreifen nicht für das Fahrzeug zulässig wären, da keine Eintragung im Fahrzeugschein sei und das Gutachten nicht gültig sei.
Die zulässige Bereifung gemäß EG sei nur für 185/65R15 .
Die Sommerreifen, welche bereits bei Kauf des Autos beilagen sind jedoch 225/50/R16 und wurden über die Dekra für die Räder 7Jx16H2 von BMW anerkannt. Da Gutachten wird jedoch nicht anerkannt, da der Prüfer bei meiner Fahrgestellnummer eine Zahl am Ende vertauscht hat...(Das Gutachten ist von 1997)
Im alten Fahrzeugschein (welcher bei der Zulassung zerstört wurde) war die Sondereintragung noch vorhanden, in meinem neuen nicht mehr. (Zugegeben, ziemlich doof gewesen dass ich das nicht verglichen habe.)
Gibt es die Möglichkeit, die Räder eintragen zu lassen? Oder kann man die Eintragungen auf der Zulassungsstelle prüfen lassen?
Danke & liebe Grüße!
Amilia
Beste Antwort im Thema
du wirst es weit bringen, Pippi Langstrumpf
Ähnliche Themen
20 Antworten
Moin, Moin!
Ähnlich Probleme hatte ich bei der Umschreibung des Fahrzeugschein/ Brief auch. Bei mir wurden gleich mehrere Eintragungen vergessen, und beim nächsten TüV hat man es dann bemerkt. Ich hatte allerdings noch den alten Brief, in dem die Eintragungen ja auch stehen, und konnte somit einen Nachweis liefern. Auf meine Frage in der KFZ- Stelle, wenn ich nun den alten Brief nicht gehabt hätte? "(...) dann hatten sie sich die Eintragungen besorgen müssen, da ich ja dann keinen Nachweis hatte. So einfach ist es für mache Ämter!?
G
HJü
Da hilft nur eins:
Die "alten" Papiere bei der Ummeldung auf der Zulassungsstelle "entwerten" und wieder aushaendigen lassen!
Das erspart einiges an eigener Recherche und Rennerei nach dem Prozedere bei einer Neuzulassung!
Der Prozess stinkt mir auch, aber so laeuft das aber momenten nun mal leider ab!
Alte Papiere weg - evtl. A-Karte, wg. nicht eingetragenen Dingen die in der FZB I bzw. II "fehlen"
Man mag ueber die EU denken, was man will, aber das war damit so sicher nicht gemeint gewesen oder gar gewollt!
Aber unsere "tolle" BRD setzte dann noch mal "einen" drauf, was ist ihr da jetzt ja auch mal wieder eindrucksvoll "gelungen" ist ... - Wie es scheint
So seit gestern bin ich wie wild am recherchieren wegen den Reifen.
Laut http://felgenkatalog.auto-treff.com/ kann ich die Reifenkombination mit 225/50/R16 fahren.
Zudem handelt es sich um die Original BMW Styling 18 Felgen.
Glaubt ihr, ich kann einfach zu BMW spazieren und fragen ob die mir ein Teilegutachten/ABE für die Felgen ausstellen können? Die ABE muss ja zumindest schonmal vorhanden gewesen sein, als der Erstbesitzer die Felgen gekauft hatte...
Btw in der Betriebsanleitung (die auch schon 19 Jahre alt ist...) wird ebenfalls auf die Reifengröße hingewiesen. Jedoch mit dem Zusatz, dass es für Sport & Luxus Varianten zugelassen sei.
Daher meine zusätzliche Frage: Wie erkennt man ob man Standard oder andere Ausstattung hat? Das einzige was ich als 'nicht Standard' empfinde ist das M-Logo im Heck-Spoiler.
Na, da hast Du ja einen tollen Prüfer erwischt
Die Räder sind eintragungsfrei! Die Größe ist ab Werk für den E36 freigegeben, und die Felgen gab es ab Werk für den E36 - dafür brauchst Du noch nicht mal eine ABE...
In den neuen Fahrzeugpapieren wird nur noch eine Reifengröße eingetragen, das führt leider häufig zu Verwirrung...
Das ist deine Lösung:
Sind die dort aufgeführten Auflagen erfüllt,haust dem Prüfer den Wisch um die Ohren und sagst ihm deutlich,das er sich seine Ungültigkeit sonstwohin stecken kann und du zur nächsten TÜV-Stelle fährst,die nehmen dein geld auch gern.
Diese Räder wirst du NICHT eintragen müssen,sofern alle erforderlichen Auflagen erfüllt sind.Ist das noch nicht der Fall,dann mach das und du kannst problemlos weiterfahren.
Wenn die aber schon ab Werk drauf waren,dann sind die nötigen Auflagen sicher erfüllt.
Sowas wurde mir mal beim TÜV-Termin meines Cabrios angedeutet......beim nächsten Termin wurde diesbezüglich nix mehr erwähnt.....
Das ist einfach die Unwissenheit oder gar Faulheit mancher Prüfer.DIE sind dafür zuständig nachzuschauen,ob die Dinger zulässig sind und ob alle erforderlichen Auflagen erfüllt sind.....aus Unwissen- oder Faulheit heraus labern sie dir aber gern das Brett der Ungültigkeit vorn Kopp.....
Und dann sollst du unwissender das Gegenteil beweisen.....
Dafür gibt es die Freigabeliste von BMW,die BIS HEUTE (und garantiert solange es E36 gibt) gültig und zulässig ist!
Greetz
Cap
@CaptainFuture01
so ein müll hab ich selten gelesen so etwas ähnliches hab ich bei meinem mini probiert beim prüfer aber der sagte nein die ist nich mehr gültig und sagte so kann ers mir nich geben
Was genau hast Du denn bei Deinem Mini "probiert"?
Die Räder im obigen Fall sind definitiv eintragungsfrei, glaub es, oder lass es bleiben.
@Marsupilami72
original waren bei mir 195/55 16zoll drauf und ich wollte 205/215 45/50/55 16 drauf machen hab auch extra soeine ähnliche liste wie geposted wurde für mini gefunden und der prüfer sagte nein geht nicht bzw kann er nich das okay für geben
Natascha, benutze doch bitte Satzzeichen. Es ist echt schwer deine Posts zu lesen. Die Felgen haben bei BMW eine Freigabe ab Werk. Daher musst du diese nicht eintragen. Das was Cap und Marsu schreiben stimmt schon.
Wenn du deine Erfahrungen nur ungefähr erklärst, kann ich für meinen Teil keinen Bezug zum Thema erkennen.Da musst du die Liste schon hochladen
@drnoodle
bis jetzt hat sich noch nie jemand beschwertnur weil ein punkt oder komma fällt ich versteh auch nich was für dich bei meinem text schwer zu lesen war....
du wirst es weit bringen, Pippi Langstrumpf
@Nataschaaa
1.Benutze Google,lasse dir erklären,was ein "Argument" ist.
2.Wie gut,das du einen E36 zum TÜV gefahren hast.
3.Wie gut,das es im Abrollumfang auch ÜBERHAUPT KEINEN Unterschied bei drei verschiedenen Flankenhöhen gibt!
4.Benutze nochmals Google,um dir erklären zu lassen,was die Flankenhöhe bei den Reifenangaben bedeutet.
So und JETZT kannst mich dann nochmal dumm von der Seite ankacken!
Ansonsten Fingerchen still halten und woanders trollen.
Greetz
Cap
P.S.: Oh,schau....für so Leuchten wie dich hat Motor-Talk eine Funktion eingeführt,bei der du nur noch auf die blau markierten,technischen Begriffe klicken mußt,um sie erklärt zu bekommen.
Moin, Moin!
Nun macht das Mädchen nicht "so fertig"; sofern es ein Mädchen ist. Sie schreibt ein bisschen schwierig, haben andere aber auch schon gemacht. Wenn du von denen keine Hilfe bekommst, sende eine eMail mit deinen Fragen, ggf. Papiere als Anhang, an: jenny.kim@t-online.de.
Da wird dir geholfen; (...) ich habe fertig.
G
HJü
Hallo & vielen Dank für die Antworten!
in der Übersicht wird sich auf ³ wie folgt bezogen:
"Bei den Reifengrößen 225/55 R 15, 225/50 R 16, 215/45 R 17, 225/45 R 17 und 245/45 R 17 ist bei 316i-, 318i-, 320i-, 325i
Limousine bis 05.91 eine Karosserie-Nacharbeit erforderlich.
316i-, 318i-, 325td Lim. bis 02.93 nur mit geändertem Nachschalldämpfer (Serie ab 3.93).
320i-, 325i Lim. u. 318is-, 320i-, 325i Coupé bis 12.91 nur mit geänd. Nachschalldämpfer (Serie ab 01.92).
Bei Compact-Modellen bis 09.97 ist eine Karosserie-Nacharbeit im Radhaus hinten links erforderlich. "
Leider weiß ich nicht genau, ob die Felgen ab Werk dabei waren, jedoch ist das Gutachten aus dem gleichen Jahr wie die erste Zulassung.
Ebenso habe ich keine Ahnung ob dort an der Karosserie jemals nachgearbeitet wurde oder ob das schon von Werk aus so eingeplant wurde.
Ich fahre gleich mal zum BMW Händler und frage den, ob sich eine ABE nochmal beschaffen lässt und ob es anhand der Fahrgestellnummer irgendwie identifizieren kann, ob ich die Fahren darf oder nicht.
Lustig ist auch, dass der TÜV-Typ diese EG-Seite ausgedruckt hat und dort NUR 185er Reifen als zulässig drauf stehen und ich nach seiner Aussache AUCH NUR DIE fahren darf - obwohl ich ja auch auf jeden Fall 205er draufziehen darf...alles höchst seltsam...