Coupe E200 Anwalt einschalten?
Hallo habe mir ja letztes jahr den E200 Coupe gekauft.
2 Sachen hat mir der Verkäufer verschiegen.
Erstmal hat der den Tüv gefälscht.
Und nach dem ich jetzt Schwelle verkleidung abgebaut habe eine riesen Beule beifahrerseite im Schweller muss schon Schlimmer umfall gewesen sein.
Könnte sogar sein nach aussagen meines Onkels das die Karrosse Verzogen ist ist jetzt fast 1 jahr herr das ich ihn gekauft habe?
Was meint ihr war zur 3 beim Kauf da mir wurde versichert das er umfall frei ist und nur schönheits sachen unten schwarz lackiert wurde man konnte davon auch nichts beim Kauf sehen.
Binn manchmal echt entäuscht habe ich richtigen Schrott bekommen.
Irgenwann schmeiß ich TNT rein und dann Explodiert die Karre.
Beste Antwort im Thema
Ich find das ganze einfach nur lächerlich und vorallem gefährlich nervig. Auf welcher Rechtsgrundlage willst du was von dem Verkäufer? Wie willst du beweisen dass du den Tüv nicht selber gefälscht hast? Wie willst du beweisen dass der Schweller schon vorher verbogen war? Und vorallem warum in Gottes Namen fällt Dir das erst ein Jahr nach Kauf ein? Klar räumt der Rechtsanwalt dir gute Schongsen ein, der gibt freiwillig kein Mandat ab.
Wenn ich dann schon was von Schadensersatz lese! Welcher Schaden ist dir denn durch Verschulden des Verkäufers entstanden? Nutzungsausfälle? Die schleuder stand doch laut eigener Aussage eh nur unangemeldet rum.
Im Ernst, es ist skandalös dass Leute wegen ihrer eigenen Unfähigkeit und offensichtlicher Dummheit (Auto ohne Tüv Bericht kafen, aber hat dafür geile Felgen) Prozesse starten die unser aller Geld kosten.
Ich wäre da an deiner Stelle nicht so leichtsinnig, wer weiß ob du heil aus der Nummer rauskommst
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248 Antworten
...ich denke das es nach 12 Monaten schwer sein wird, nachzuweisen das die Beule zum Zeitpunkt des kaufes bereits vorhanden war.
Auto war aber bis kauf und heute keinmal angemeldet.
Und auserdem werde ich dann vll meinen Sachguter Onkel da für was schreiben lassen das lustige daran ist der Holm weißt keine Farb beschädigung auf.
Und müssten ja auch die Leiste erneuert worden sein.
Und was ist mit der Tüv fälschung?
Was verstehst du denn unter eine TÜV-Fälschung?? Sowas ist wenn, eine nicht geringe Straftat.
Viele Grüße, Andreas
Nabend zuammen,
und sorry wenn ich das jetzt mal ganz krass sage:
Vergesst das einfach; das wird nix. Weder mit nachweisen von überhaupt irgendwas, noch mit Straftat...???
Wenn man sich so´n Schrott andrehen lässt darf man ein Jahr später nicht jammern.
@Christoph: da wird auch dein "Sachguter Onkel" nix dran ändern können- hake es einfach unter "Lehrgeld" ab...
Ja der Tüv stempel im Schein ist gefälscht wurde angeblich in Oberhausen abgenommen.
Mir Fehlten die Papier AU und ASU, aber in Oberhausen wurde das Auto niemals abgenommen.
Hab selber da angerufen.
Also kommen so leute jetzt mit sowas durch.
Dann dreh ich also meine Tachos jetzt auch mal Zurück und gibt keine Strafe cool ^^
Also wenn der tüv wirkoch nachweislich gefälscht ist würde ich anzeige erstatten. weil das ist Betrug und über die Gefährlichkeit eines solchen Handelns müssen wir gar nicht reden.
was den Schaden angeht wirds nicht einfach. Hast Du die unfallfreiheit schriftlich im Vertrag festgehalten? Und selbst dann müsstest du nachweisen dass der Verkäufer es wusste und vorsätzlich verschwiegen hat. und eben diesen Beweis ist sehr schwer zu führen.
Sind die Schäden denn so gross dass das Auto unbrauchbar ist?
Mitfühlender Gruß aus Hamburg
Bambihunter
Recht haben und Recht bekommen sind halt immer noch zwei Paar Schuh...
Kannst Du alles stich- und hiebfest beweisen? Dann hast Du gute Karten, wenn nicht, wirst Du Dich wohl mit einer Totalabschreibung abfinden müssen.
Ich mach naher mal en Pic vom Holm ich mein sogar unter der einstiegleiste wärs getaucht.
Meint ihr solche Personen sollten nicht bestraft werden ?
Was Passiert den mit menschen die keine ahnung haben und frau und kind, da ich selber nen sohn habe ist das für mich unenschultbar.
Muss ich naher mal in den Vertrag schauen aber wir warn zum glück mit 3 leuten da und er hat mir gesagt es wurden nur die blanken in wagen farbe lackiert wegen der optik.
Ich will nen 1000 für meinen Schadensersatz.
ein gefälschter TÜV-Stempel ist eine Sache...ein unter einer Verkleidung beschädigte Schweller eine andere.
ist vielleicht leichter, über die TÜV-Geschichte zu gehen, wenn der Verkäufer den selber bei der Prüforganisation vorgeführt hat (müsste ja aus den Papieren ersichtlich sein) und der Betrug ist dann deutlich leichter nachweisbar als eine eventuelle Kenntnis über einen nicht erwähnten Unfall (vielleicht wurde der Vorbesitzer ja auch schon beschissen und wusste tatsächlich nix davon).
Ob Du Dein Geld dann irgendwann zurück bekommst, ist natürlich eine andere Sache...
Von der strafrechtlichen Seite her ist allerdings eher Erfolg zu vermuten, da nachgewiesene TÜV-Fälschungen ein gewisses öffentliches Interesse hervorrufen und daher nicht so einfach eingestellt werden, wie z.B. Ebay-Betrügereien.
Gruß
NIE IM LEBEN würde ich da einen Anwalt oder gar ein Gericht bemühen!!!
Du magst Dich noch so sehr im Recht fühlen, und vielleicht bist Du das ja auch, nur Du wirst es nicht durchsetzen können. Selbst wenn irgend eines schönen Tages ein Gericht feststellt, dass Dir Schadenersatz zustünde, was recht unwahrscheinlich ist, bedeutet das noch lange nicht, dass Dein rechtliches Gegenüber dann auch was bezahlt.
Eher wirst Du Dich mit dem anderen "vergleichen" müssen, und die bis dahin aufgelaufenen Anwalts- oder Gerichtskosten fressen das auf, was Du von Deinem Gegenüber bekommen solltest.
Laß die Finger davon, mit der heutigen Justiz ist kein Staat mehr zu machen. Auch wenn ich dem einen oder anderen Juristen auf die Füße trete: Die heutigen Anwälte wollen nur Kasse machen (und das tun sie, wenn sie Dich vertreten, egal ob Du einen Prozess gewinnst oder verlierst), und die Richter wollen im Grunde in Ruhe gelassen werden mit so einem "Pipifax-Kram".
Möglicherweise ist die Justiz in Deutschland noch eine der besten europaweit, was aber nicht heißt, dass sie auch gut ist.
So bitter es für Dich auch klingen mag: Buch es unter "Lehrgeld" ab, und schau beim nächsten Auto besser hin.
Gruß
Espaceweiß
Ich musste mir Deinen ""Bericht"" mehrmals durchlesen, um den Inhalt zu verstehen. Vielleicht wäre die Anschaffung eines guten Rechtschreibprogramms eine Alternative.
Um zu wissen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, fehlen die wichtigsten Merkmale:
1. Wo und von wem hast Du den Wagen gekauft?
2. Wie ist der KM-Stand beim Kauf und jetzt?
3. Was hat die Kiste gekostet?
4. Bist Du rechtsschutzversichert?
peso
Lieber Christoph!
Ich erinnere mich, als Du das 200er Coupe gekauft hast und schwärmtest, was Du für einen "Reibach" gemacht hast von wegen: "allein die Felgen" "allein die Ausstattung" "allein die Gasanlage" am Ende stellt sich heraus, dass nichts richtig funktioniert, Du Geld in ein Fass ohne Boden steckst und zum Schluss feststelltst, dass Du der angemeierte bist. Nun den Verkäufer in Regress zu nehmen, mag ja aus Deiner Sicht verständlich sein, vilelleicht kannst Du sogar einen "ausgemachten Betrug" mit Urkundenfälschung nachweisen, aber Du selbst wirst dennoch leer ausgehen! Selbst wenn Du vor Gericht einen Titel erstreitest, (was ich sogar bezweifele) kannst Du der "armen Suppe" (wahrscheinlich nicht anders, als Du selbst) nur den Gerichtsvollzieher auf den Hals jagen! Unter Umständen ist das aber auch nicht anders, als in ein vermeintliches "Schnäppchen" zu investieren. Plan B wäre, den "schwarzen Peter" ohne Kommentar weiterzureichen, so wie Du selbst dazu gekommen bist!
Zitat:
Original geschrieben von 87 KW
Lieber Christoph!
..... Plan B wäre, den "schwarzen Peter" ohne Kommentar weiterzureichen, so wie Du selbst dazu gekommen bist!
wenn das ne böse Ironie sein soll ...etwas klarer markieren.
In eigener Kenntnis von Unstimmigkeiten könnte das aber gewaltig nach hinten losgehen....
sicherer : als Lehrgeld verbuchen ..und nicht so schnell vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von chauvi
Zitat:
Original geschrieben von 87 KW
Lieber Christoph!
..... Plan B wäre, den "schwarzen Peter" ohne Kommentar weiterzureichen, so wie Du selbst dazu gekommen bist!
wenn das ne böse Ironie sein soll ...etwas klarer markieren.
In eigener Kenntnis von Unstimmigkeiten könnte das aber gewaltig nach hinten losgehen....
sicherer : als Lehrgeld verbuchen ..und nicht so schnell vergessen.
Mitnichten, keine "böse Ironie", es gibt ja Schnäppchenjäger und W124-"Liebhaber" endlos an der Zahl und da Christoph die geldwerten Besonderheiten seiner mit "Kennerblick" erworbenen Schätze zu würdigen weiß, kann er sich doch ganz ohne Hintergedanken und doppelten Boden betätigen, die wertvollen Schmankel aus dem 200er Coupe an den Mann zu bringen. Aber evtl. hat er das ja schon versucht und ist mit dem Ergebnis unzufrieden? Und naja, der "schwarze Peter" liegt im Auge des Betrachters! Unanständig wäre es von Chritoph, wenn er die schöne Ausstattung, die teuren Felgen verhökert hätte und nun meint, wegen Rosstäuscherei und Falschbezeugung dem Ex-Besitzer einen Strick drehen zu müssen, aber das macht er wohl dann nicht.