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Crafter Delle Versicherungsschaden

Themenstarteram 11. Mai 2015 um 22:28

Hallo, ich habe mir einen Transporter geliehen und bin ausgestiegen ( beifahrerseite - schon ziemlich unglaubwürdig, aber wollte halt nicht ums Auto gehen). ... Da hab ich die Tür gegen einen Pfosten geknallt und dadurch ist eine delle entstanden. Das sieht jetzt so aus, als ob ich gegen den Pfosten gefahren bin. Ich möchte das meiner Versicherung melden, bei Schäden versichert sind, bei denen ich das Fahrzeug nicht " gefahren" bin. Ich hab aber Angst, dass mich die Versicherung wegen betrug anzeigt, weil das den Anschein erweck, ich wäre gegen den Pfosten gefahren. Und ich traue mich fast nicht, den Schäden zu melden, bei dem, was ich alles im.Internet gelesen habe.

Gibt es denn überhaupt Unterschiede bei den Dellen? So dass man zweifelsfrei beweisen kann, dass ich nicht gefahren bin? Das würde mich beruhigen. Also melden oder lieber selbst bezahlen?

 

Bildanhang auf Wunsch des TE erntfernt - twindance/MT-Moderation

Beste Antwort im Thema

Hast Du das Fahrzeug denn noch in Gewahrsam?

Dann mal der halbseidene Weg:

Sprich mit dem Schaden doch zunächst mal bei einem sog. Beulendoktor vor.

Vielleicht ist der Schaden für wenig Geld unsichtbar reparabel?

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Ich kenne keine Versicherung, die den Schaden bezahlen würde...

Ich schon, bei beiden Varianten des TE eine evtl. bestehende Vollkasko.

Er möchte es "seiner" Versicherung melden.

Doppelpost

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 12. Mai 2015 um 09:41:34 Uhr:

Er möchte es "seiner" Versicherung melden.

Das habe ich auch sofort, und den Grund verstanden.

Es gibt nur die Möglichkeit, den Schaden über die evtl. vorhandene Vollkasko des Fahrzeugs abzurechnen.

War der Wagen von einem Freund geliehen, gibt das Ärger mit dem Freund.

War es ein Mietwagen, wurde hoffendlich inkl. Vollkasko gemietet.

Den Schaden über eine Privat-Haftpflicht abzurechnen, wäre Versicherungsbetrug.

Fazit:

Selber bezahlen.

Ein guter Beulendoktor kann das machen.

Zitat:

@schleuti schrieb am 12. Mai 2015 um 10:48:53 Uhr:

Den Schaden über eine Privat-Haftpflicht abzurechnen, wäre Versicherungsbetrug.

Was genau wäre daran Betrug?

Themenstarteram 12. Mai 2015 um 9:11

Also ich habe eine gewerbehaftpflicht, die genau so etwas abdeckt ( nur wenn ich nicht am fahren bin), und das Fahrzeug wurde von einem wagenvermieter gemietet ... aber die vollkasko mit 1000€ Selbstbeteiligung ... es gibt keinen Ärger, aber ich will keinen Ärger von der Versicherung bekommen nur weil die das anders auslegen könnten! Der schaden beläuft sich auf ca. 700€. Ich würde das sofort melden, wenn ich nicht so harte Sachen wie "straftat" in Internet gelesen hätte ... das hat mich total verunsichert. Ist halt mein erster Versucherungsschaden überhaupt.

Setz dich mit deinem Versicherungsberater zusammen und sprich den Fall durch.

Nur der kennt deinen Gewerbevertrag und dessen Inhalt genau.

Hast Du das Fahrzeug denn noch in Gewahrsam?

Dann mal der halbseidene Weg:

Sprich mit dem Schaden doch zunächst mal bei einem sog. Beulendoktor vor.

Vielleicht ist der Schaden für wenig Geld unsichtbar reparabel?

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 12. Mai 2015 um 11:01:56 Uhr:

Zitat:

@schleuti schrieb am 12. Mai 2015 um 10:48:53 Uhr:

Den Schaden über eine Privat-Haftpflicht abzurechnen, wäre Versicherungsbetrug.

Was genau wäre daran Betrug?

Der Schaden ist bei der Benutzung des Fz entstanden.

Der Privathaftpflicht müsste man etwas anderes sagen.

Auch der Gewerbehaftpflicht kann man nicht die Wahrheit sagen,

der Schaden entstand beim Aussteigen.

Aussteigen gehört zur Nutzung des KFZ.

Den Schaden wahrheitsgemäß der Betriebshaftpflicht melden.

Daran kann nichts falsch sein.

Zitat:

@Matsches schrieb am 12. Mai 2015 um 12:37:20 Uhr:

Hast Du das Fahrzeug denn noch in Gewahrsam?

Dann mal der halbseidene Weg:

Sprich mit dem Schaden doch zunächst mal bei einem sog. Beulendoktor vor.

Vielleicht ist der Schaden für wenig Geld unsichtbar reparabel?

das widerspricht aber mit Sicherheit den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

Ist für mich auch nicht besser oder schlechter als die Versicherung zu belügen/betrügen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 12. Mai 2015 um 12:45:21 Uhr:

das widerspricht aber mit Sicherheit den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

Ja, davon gehe ich auch aus.

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