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Cupra 300 Auspuffblenden legal?

Seat Leon 3 (5F)
Themenstarteram 20. Januar 2025 um 16:15

Hallöchen,

Ich fahre einen Cupra 300 als ST. Zur Zeit ist eine Klappenaga drunter. Die dröhnt aber ab und zu mal und ist zu laut. Ich fand es eine lange Zeit geil eine Laute Aga zu haben. Aber der Drang lässt mit dem Alter nach xD. Naja egal

 

Ich würde evtl wieder die Originale darunter bauen. Mit den 2 Ovalen Endrohren. Mir gefällt das Endrohr jedoch nicht. Ich würde gerne die 4 Endrohr Optik wie beim Cupra R haben wollen. Das bedeutet die 2 Originalen Abschneiden und die neuen Duplex Blenden dran. Diese werden nur geklemmt.

 

Nun die Frage:

Was sagt die Rennleitung bzw. der TÜV dazu?

Hat jemand Erfahrung?

 

 

Vielen Dank im Voraus :D

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4 Antworten

du trennst das originale Endrohr ab und bringst dafür ein sich verzweigendes Rohr an?

Dann brauchst du dafür eine Teilegenehmigung. Prüfkriterien nach der grünen Liste: Äußere Gestaltung, Fahrgeräusch, Standgeräusch, Anbauprüfung und Prüfung der Fahrzeugabmessungen.

Ob das in der Praxis jemandem auffällt ist natürlich ein anderes Thema und hängt von der Optik ab...

Hier hilft ein klärendes Gespräch mit einem Prüfer der örtlichen TÜV-Niederlassung.

Das sagt die Dekra:

 

Die kostengünstigste und einfachste Lösung ist hier die Montage einer Blende über das unveränderte Originalendrohr. Bei Verwendung von Auspuffblenden, die – ohne Veränderung des eigentlichen Rohrquerschnitts – einfach über das Endrohr geschoben und dort geklemmt oder verschraubt werden, besteht keine Prüfpflicht. Es sind keine Prüfzeugnisse oder Nachweise notwendig. Zu beachten ist lediglich, dass die Blende nicht zum Originalendrohr übersteht (Trompetenwirkung) und nicht die Fahrzeugumrisse überragt.

Wird das Austauschendrohr jedoch mit dem Endtopf verschweißt und beeinflusst wesentlich die Geräuschentwicklung des Fahrzeugs, dann ist eine Anbaubegutachtung unter Vorlage eines Prüfzeugnisses (Teilegutachten oder ABE) unumgänglich. Bei Teilegutachten als Nachweis ist eine Änderungsabnahme vorgeschrieben.

 

Kurz beim TüV vorbei gehen dann hast Klarheit

auch ein anderes, Endrohr/Blende (richtig montiert) wird ein Fahrgeräusch nicht verändern, egal ob angeklemmt (Schelle) od. verschweißt. Wenn das entsprechende Teil eine ABE besitzt, ist es gut, aber meist nicht wirklich nötig.

Die Prüforganisationen konnten noch nie diese Frage wirklich eindeutig beantworten.

Es wird weiterhin ein leidiges Thema mit ständigen "hin und her" Diskussionen bleiben;)

Das Vorhaben des TE wird wahrscheinlich nicht so einfach sein, da die reinen Endrohre nach dem Abtrennen meist einen nicht passenden Anschluß (Durchmesser) od. Form/Biegung od. beides besitzen. Eine "einfaches" anbringen per Schelle ist dann nicht möglich. Es bleibt dann nur das verschweissen.

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