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DA-Direkt: Wildunfall - Wer haftet für die Kadaverbeseitigung?

Themenstarteram 28. März 2015 um 17:22

Servus zusammen,

eine Bekannte von mir hatte einen Wildunfall. Die ist auf dem Weg von der Arbeit heim in ein Wildschwein gekracht und hat es tot gefahren. Das Tier lag dann auf der Straße, 5 weitere Autos sind dann nochmals drübergerollt und der Kadaver hat sich über die ganze Fahrbahn verteilt.

Der Schaden ist mit der Versicherung geregelt. Nun soll sie aber aus Sicht der Versicherung für die Beseitigung des Kadavers aufkommen, immerhin hat sie das Ding ja tot gefahren, nicht die Versicherung. :confused:

Kostenpunkt: 358€.

Wenn sie nicht bezahlt, droht die Versicherung mit Hochstufung.

Ist das so rechtens? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen und hab von sowas auch noch nie gehört.

Besten Dank schon mal.

 

Phil

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 31. März 2015 um 01:57:41 Uhr:

KlAR, Alderwalder- die Pflicht des Fahrers ist nur die Information und das Verharrenam Schadensort.

Den Darminhalt der Wildsau muß doch die lady nicht zusammensuchen wie bei gehabtem Flugzeugabsturz.

Man ist versichert, und einfach mal dicke Backen machen sollte schon reichen.

Ich denke, bei der Versicherung war ein Jungwixer am Rohr.

Der braucht wohl mal einen auf die Kappe von seinem Boss.

Nur nicht nachgeben- zumal, wenn es um Geld geht.

kann es sein, dass du ganz schön viel Scheiße laberst?

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Hallo pkoenig,

meiner Ansicht nach, sind die Kosten der Kadaverbeseitigung durch den Jagdausübungsberechtigten zu tragen.

 

Gruß

Wenn sie die Polizei informiert hat, ist sie raus aus der Nummer!

Warum sollte das Aufgabe des Jagdpächters sein?

Für mich ganz klar ein Haftpflichtschaden.

Daher auch die Drohung mit der Hochstufung, wenn man den Schaden nicht zurück kauft.

Themenstarteram 28. März 2015 um 17:40

Ich hab gerade nochmal nachgehakt: Der Futzi von der Versicherung meinte, sie müsse das bezahlen, denn sie hat bei der Polizei keine Anzeige gegen unbekannt gestellt.

Entschuldigt bitte aber: Hä?

Ich vermute mal, dass hier wieder das Geld für eine Kfz-Rechtsschutzversicherung lieber in ein neues rosa Handy gesteckt wurde.

Die Polizei hat den Schaden aufgenommen?

Wer hat die Verkehrsregelung übernommen?

Hat die Polizei (pflichtgemäß) den Jagdpächter verständigt?

Hat der (pflichtgemäß) den Kadaver beseitigt.

Hat das - kommissarisch - die Feuerwehr übernommen?

Wer hat die Rechnung über die Kadaverbeseitigung und Fahrbahnreinigung ausgestellt und an wen adressiert?

Hat die Polizei ein schuldhaftes Verhalten festgestellt? Welcher Qualität? Fahrlässig? Grob fahrlässig?

Wurde ein Bußgeld vor Ort verhängt oder droht noch ein Verfahren?

Und ja, der Jagdpächter bzw. dessen entsprechende Versicherung trägt Wildschäden bei alleiniger Verursachung durch das Wild. Beim Auto als Mitbeteiligtem könnte aber die Betriebsgefahr entgegengehalten werden. Eine Anzeige gegen Unbekannt (???)^W^W^den Jagdpächter läuft ins Leere, falls er die Sau nicht als Haustier gehalten hat. Die Versicherung schreibt, wie Du erkannt hast, Unsinn.

Zielführend ist da nur, diese zu einer schriftlichen Aussage zu veranlassen, aufgrund welchen Passus im Haftpflicht(!)vertrag bei Wildschäden die Kosten für die Beseitigung der unmittelbar durch das Schadensereignis hervorgerufenen Fahrbahnverunreinigungen nicht eingeschlossen ist. Unter der Voraussetzung, dass die entsprechende Kostennote berechtigt ist. Dann allerdings Hochstufung, das wäre korrekt. Leider.

Falls wenigstens ADAC-Mitgliedschaft besteht, ist da auch eine kostenlose rechtliche Erstberatung enthalten.

Wer hat die Straße sauber gemacht?

Und wie kommt es, dass ich innerhalb von 30 Jahren keinen derartigen Anspruch auf dem Tisch hatte?

Weil es niemanden gab, der einen Anspruch gestellt hat. ;)

Dass hier ein Anspruch gestellt wird, ist ja wohl unbestreitbar

Die Frage ist nur, ob der gerechtfertigt ist oder nicht?

Ich kann mir durchaus folgendes vorstellen:

Der Wildpächter ist für die Beseitigung des Kadavers verantwortlich.

Aber ist der auch für die Reinigung der Straße zuständig, wenn die verschmutzt ist, weil 5 weitere Fahrzeuge darüber gefahren ist?

Ein normaler Jagdpächter hat doch nicht mal das nötige Gerät, um einen größere Fläche Straße ordendlich sauber zu machen.

Mit Putzeimer und Lappen aus seinem privaten Haushalt wird der da nicht weit kommen.

Wer bezahlt also das schwere Gerät, dass man in so einem Fall vielleicht für die Straßenreingiung braucht?

@ germania47

Wer muss die Rechnung einer evtl. Kehrmaschine in so einem Fall zahlen?

Oder die Feuerwehr, die den Unfallort sauber gemacht hat?

Da ich 2012 schon im Ruhestand war, konnte mir auch keine entsprechende Forderung auf den Tisch kommen.

Nach Recherche besteht die Änderung der Haftung, bzw. der Verantwortlichkeit zu Lasten des Kfz Halters seit 2012.

Wie wäre es denn zu deiner Zeit gewesen?

Ich meine, das entfernen des Tierkadavers ist die eine Sache.

Aber wie in unserem Fall hier, kann es ja sein, dass noch mehr arbeit entsteht, als nur den Kadaver zu beseiten. Eben z.B. eine verschmutze Straße zu reinigen, weil das Tier sich darüber verteilt hat.

Wenn das Risiko des Jagdpächters wäre, so müsste der sich ja dagegen versichern?

Ich habe mich nur Fragen gestellt, wenn die angefallen wären.

M.E. hätte auch die Reinigung der Entsorgung zugeordnet werden müssen.

Hier steht etwas, das die Info von germania47 bzgl. der neuen Regelung belegt, also Haftpflichtsache zu Lasten des Verursachers (Fahrzeuglenkers):

http://www.gutefrage.net/frage/kosten-fuer-kadaverbeseitigung-nach-wildunfall

 

Eine Anmerkung:

Nur der Fahrzeughalter haftet aus der Betriebsgefahr nach Paragraph 7 STVG.

In aller Regel liegt kein Verschulden gemäß Paragraph 823 BGB vor, sonst würde der Fahrer haften.

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