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Dachlawine-eigenes Grundstück

Themenstarteram 6. Januar 2011 um 20:16

Tach zusammen,

bei mir ist eben ne Dachlawine aus Auto gerauscht.

Dach eingedückt, Motorhaube auch kaputt.

Kfz ist TK versichert.

Frage ist jetzt,

übernimmt das jetzt meine Gebäudeversicherung oder die TK vom Auto?

Würd eher denken die TK.

Könnte meine Kfz Versicherung sich quer stellen da es mein eigenes

Haus wahr?

Danke im Vorraus...

Beste Antwort im Thema

Hallo Delle,

 

Du hast Probleme mit festgefroherner Mülltonne. Was soll ich den sagen, ich haben einen 400l Cointainer mit Rollen drunter. Mir kann keine Behörde Auskunft geben ob im Winter für diesen Winterreifen erforderlich sind oder nicht!

 

Und um beim Thema zu bleiben: Was ist wenn auf dem Deckel  X cm hoch Schnee liegt und eine Lawine droht ab zu gehen :confused: , muss ich da auch Schilder aufstellen oder weiträumig absperren? Müsste meine Müllcointainer- Versicherung für Schäden aufkommen wenn keine Winterreifen montiert sind oder eine Lawine abgegangen ist? Fragen über Fragen...

 

Mit sonntaglichem Gruß

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n`abend,

wird Dir nicht gefallen, aber Deine Haftpflicht wird nicht zahlen, da Eigenschaden.

Deine TK wird nicht zahlen, da weder Sturm, Glas noch Hagelschaden.

Deine Gebäudeversicherung hat damit noch am allerwenigsten zu tun.

Ganz salopp, keine Vollkasko und Du bleibst auf dem Schaden sitzen !

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84

 

Frage ist jetzt,

übernimmt das jetzt meine Gebäudeversicherung

Nein, tut sie nicht.

Hier handelt es sich im Sinne der Haftpflichtversicherung um einen Eigenschaden für dich (du selbst bist geschädigt - die Haftpflicht befasst sich jedoch mit Ansprüchen von dritten Personen).

 

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84

oder die TK vom Auto?

Wenn du dort Schäden durch Lawinen mitversichert hast: Ja.

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84

Würd eher denken die TK.

Ich ebenfalls, siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von cartuner84

Könnte meine Kfz Versicherung sich quer stellen da es mein eigenes

Haus wahr?

Nö.

Wenn Schäden durch Lawinen versichert sind, dann sind Schäden durch Lawinen versichert.

Da ist nicht geregelt, dass die Lawine nicht vom eigenen Hausdach kommen darf.

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

 

wird Dir nicht gefallen, aber Deine Haftpflicht wird nicht zahlen, da Eigenschaden.

Bis hierher noch richtig!

 

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

Deine TK wird nicht zahlen, da weder Sturm, Glas noch Hagelschaden.

Ab jetzt wirds falsch!

In vielen Teilkaskoverträgen sind Lawinenschäden mitversichert - siehe meinen letzten Beitrag!

 

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

 

Ganz salopp, keine Vollkasko und Du bleibst auf dem Schaden sitzen !

Ganz salopp: VOLLKOMMEN FALSCHE AUSSAGE!

am 6. Januar 2011 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wenn du dort Schäden durch Lawinen mitversichert hast: Ja.

Wenn Schäden durch Lawinen versichert sind, dann sind Schäden durch Lawinen versichert.

Da ist nicht geregelt, dass die Lawine nicht vom eigenen Hausdach kommen darf.

Einspruch! Wenn "Dachlawine" mit versichert ist.

Das wird ja seit einiger Zeit von den Kfz-Versicherungen angeboten.

Gruß

Frank, Dachlawinenversichert.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wenn du dort Schäden durch Lawinen mitversichert hast: Ja.

Wenn Schäden durch Lawinen versichert sind, dann sind Schäden durch Lawinen versichert.

Da ist nicht geregelt, dass die Lawine nicht vom eigenen Hausdach kommen darf.

Einspruch! Wenn "Dachlawine" mit versichert ist.

Das wird ja seit einiger Zeit von den Kfz-Versicherungen angeboten.

Gruß

Frank, Dachlawinenversichert.

Einspruch abgelehnt!

 

GUTE Teilkaskoverträge haben ganz allgemein "Schäden durch Lawinen" mitversichert.

Hierin sind also nicht nur Dachlawinen versichert, sondern auch alle anderen Lawinenarten auch.

 

Gruss Twelferider

Gut und umfassend lawinenversichert.

hallo Frank,

vielen Dank für die Richtigstellung.

Fakt ist, das ist in den wenigsten TK`s eingeschlossen.

Und wenn, muss man deutlich unterscheiden, da eine Dachlawine keine mitvericherte Lawine ist und in den Bedingungen auch entsprechend differenziert wird.

Aber gut, wenn ich ehrlich bin, weiss ich wieder, warum ich mich als aktiver Poster aus dem Versicherungsforum raushalte :-(

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

 

Fakt ist, das ist in den wenigsten TK`s eingeschlossen.

Fakt ist: Schon wieder falsch.

Fast alle Teilkaskoversicherer bieten heutzutage die Lawinendeckung an.

Ausgenommen sind die Billigsparsupergünstiginternettarife - dort ist diese Deckung oft nicht enthalten.

 

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

 

Und wenn, muss man deutlich unterscheiden, da eine Dachlawine keine Lawine ist und in den Bedingungen auch entsprechend ausgeschlossen ist.

Achso - eine DachLAWINE ist also keine Lawine?!

 

Was sollte denn eine Dachlawine anders sein, als eine Form der Lawine:confused::rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

 

Aber gut, wenn ich ehrlich bin, weiss ich wieder, warum ich mich als aktiver Poster aus dem Versicherungsforum raushalte :-(

Besser ist das wohl, angesichts solcher Postings........

am 6. Januar 2011 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Einspruch abgelehnt!

GUTE Teilkaskoverträge haben ganz allgemein "Schäden durch Lawinen" mitversichert.

Hierin sind also nicht nur Dachlawinen versichert, sondern auch alle anderen Lawinenarten auch.

Gruss Twelferider

Gut und umfassend lawinenversichert.

Tja, seltsamerweise ist das bei mir Differenziert. Es gibt im Kleingedruckten Lawinen und Dachlawinen. Warum auch immer.

Aber wer weis welcher Anwal"d" das Kleingedruckte bearbeitet. :D

Und ja, es gibt auch weniger gute TK-Versicherungen.

Gruß

Frank, somit Lawinen und Dachlawinenversichert. ;)

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

Aber gut, wenn ich ehrlich bin, weiss ich wieder, warum ich mich als aktiver Poster aus dem Versicherungsforum raushalte :-(

Dafür schreibst du in anderen Foren hier bei MT schon das Richtige, mit den passenden Worten ............:D

 

Gruß

 

Delle

Frank - das wollte ich doch damit sagen:

Hat man ganz allgemein Schäden durch Lawinen mitversichert (ohne Einschränkung), dann fallen hierunter auch Dachlawinen.

Dachlawinen sind (auch wenn das manche nicht glauben wollen) nun eben auch Lawinen.

Die kommen halt nicht vom Berg, sondern vom Dach.

 

Hat man andere Verträge, dann kann es sein, dass hier noch differenziert wird oder sogar die Lawinendeckung ausgeschlossen ist.

 

Die Aussage, dass der TE aber eine Vollkasko braucht, oder sonst auf dem Schaden sitzenbleibt ist aber in dieser absoluten Form falsch.

am 6. Januar 2011 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Frank - das wollte ich doch damit sagen:

Dachlawinen sind (auch wenn das manche nicht glauben wollen) nun eben auch Lawinen.

Die kommen halt nicht vom Berg, sondern vom Dach.

Hat man andere Verträge, dann kann es sein, dass hier noch differenziert wird oder sogar die Lawinendeckung ausgeschlossen ist..

Da sind wir uns wieder mal einig. Aber wer liest schon das Kleingedruckte.

Gruß

Frank, der liest das. ;)

@twelferider: hast Du mir aber nett durch die Blume gesagt, dass ich doof bin :p

Können wir uns bzgl. der Aussagen wie folgt einigen ?

Elementarschäden sind in der TK inkl. Lawinen mitversichert.

Seid ca. 2008 haben einige Versicherungen den Einschluss Lawine=Dachlawine beinhaltet.

Bis dahin wurde Allgemein nämlich sehr wohl zwischen Lawinen und Dachlawinen unterschieden.

Ich habe verallgemeinert, ohne auf evtl. neuere Bedingungen einzugehen, und vorrausgesetzt, dass der TE diese Einschlüsse nicht hat.

Du gehst davon aus, dass er sie hat und somit der Schaden über die TK gezahlt wird.

Fakt ist, ins Kleingedruckte schauen, bzw. mit der Versicherung in Verbindung setzen, ob versichert oder nicht !

Immerhin, einig sind wir uns, dass weder die Haftpflicht, noch die Wohngebäude, seine Auslandsreisekrankenversicherung oder die Hundehaftpflicht zahlt :D

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

........seine Auslandsreisekrankenversicherung oder die Hundehaftpflicht zahlt :D

:D:D

und hier das Kleingedruckte zum Thema Lawine/Dachlawine am Beispiel einer guten Kfz.-Versicherung bzw. dessen Teilkasko:

A.2.2.8 Lawinenschäden

Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen oder Muren.

Lawinen sind an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Schnee- oder

Eismassen. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteinsmassen auch in

Verbindung mit Baumgruppen.

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