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Dachlawine und nun Delle im Dach! Was kann ich machen?

Themenstarteram 3. Januar 2011 um 9:31

Hi, und frohes neues.... Eine Dachlawine mit Eis und Schnee ist auf mein Autodach geknallt! Jetzt habe ich eine Delle im Dach, die ich wieder loswerden möchte! (Die Delle ist etwas größer als eine 2 Euro Münze) Kann ich das nur über die Vollkasko reparieren lassen oder greift die Gebäudeversicherung bzw Haftpflicht des Hauseigentümers?

vielen Dank für eure Infos

Beste Antwort im Thema
am 4. Januar 2011 um 15:07

Warum solle der Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers größeres Gewicht beigemessen werden, als der Sorglosigkeit eines Autofahrers, der nach erheblichem Schneefall so im Bereich eines Hauses parkt, dass eine Dachlawine den Wagen erreichen kann.

 

Jeder Autofahrer sollte ebenso wie ein Hauseigentümer wissen, dass bei starken Schneefällen Dachlawinen von ungesicherten Dächern fallen können. Der Autofahrer kann sich durch Parken an anderer Stelle viel besser gegen solche Beschädigungen seines Wagens sichern, als der Hauseigentümer verhindern kann, dass eine solche Lawine abgeht.

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gabs schon mehrfach hier.

einen aehnlichen thread habe ich mal rausgesucht:

http://www.motor-talk.de/.../...ung-moechte-nicht-zahlen-t2582102.html

solange den eigentuemer kein verschulden trifft, wirds eher schlecht aussehen.

wenn der hauseigentuemer aber kooperativ ist, kanns natuerlich nicht schaden wenn er den schaden meldet und ihr die antwort der VS abwartet.

deinen schaden fristgerecht fuer die vollkasko zu melden, solltest du aber auch nicht versäumen.

Hallo,

tja den Schaden könntest Du über die Vollkasko einreichen.

Vermutlich hast Du hier aber eine Selbsteteiligung und würdest im Schadenfall auch hoch gestuft. Ich glaube kaum, dass sich dies bei so einem kleinen Schaden lohnen würde.

Ob die Gebäudehaftpflichtversicherung vom Hausbesitzer leistet, kommt auf den Einzelfall an.

Hierzu benötige ich noch ein paar weitere Angaben von Dir:

wo hattest Du da geparkt ?

Auf der Straße oder auf dem Bürgersteig ?

War an dem Haus ein Schneegitter angebracht!

Gruß

In vielen neuen Verträgen sind im Rahmen der Teilkasko Schäden durch Lawinen (hierzu zählen auch Dachlawinen) mitversichert.

In vielen - aber nicht in allen Verträgen.

 

@TE: Sieh in deine Vertragsbedingungen oder Kontaktiere deinen Versicherer, ob du Lawinenschäden in der Teilkasko mitversichert hast.

Auf unserem Dach liegt immer noch viel Schnee, Eiszapfen sind auch dabei. Damit Fussgänger und Autos gefahrlos an meinem Grungschtück vorbei können, muss ich mich d.e. drum d kümmern. Wenn doch ein Schaden eintritt, kann der Geschädigte narürlich Geld von mir verlangen. Ob ich einsichtig bin oder kooperiere spilt keine Rolle. Hier greift meine Haftpflicht Versicherung.

Themenstarteram 3. Januar 2011 um 17:54

OK dann bedanke ich mich mal bei euch und ich frage mal bei meinem versicherer nach :)

am 4. Januar 2011 um 9:19

Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich mal bei mir, evtl könnte ich Dir mit dem ein oder anderen noch weiterhelfen ;)

Gruß Roger

am 4. Januar 2011 um 11:24

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von borafreak78

Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich mal bei mir, evtl könnte ich Dir mit dem ein oder anderen noch weiterhelfen ;)

Gruß Roger

wenn schon, dann ist in einem Forum bitte mehreren zu helfen - dafür isses da.

Alles andere ist ein Chat.

Daher ist das Know-How bitte doch allen zur Verüfung zu stellen und nicht per "melde dich bei mir", vielen Dank.

Grüße

Schreddi

am 4. Januar 2011 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Auf unserem Dach liegt immer noch viel Schnee, Eiszapfen sind auch dabei. Damit Fussgänger und Autos gefahrlos an meinem Grungschtück vorbei können, muss ich mich d.e. drum d kümmern. Wenn doch ein Schaden eintritt, kann der Geschädigte narürlich Geld von mir verlangen. Ob ich einsichtig bin oder kooperiere spilt keine Rolle. Hier greift meine Haftpflicht Versicherung.

Respekt vor Deiner Einstellung - aber "natürlich" ist im Schadensfall leider nichts. Es wird genug Hauseigentümer geben, die Gott und die Welt verantwortlich machen werden, nur nicht sich selbst.

Die ganzen Diskussionen um Dachlawinen & Co haben aber einen positiven Effekt: viele Hauseigentümer überprüfen jetzt hoffentlich ihre Versicherungen und werden dann feststellen, was möglicherweise alles NICHT versichert ist. Bei uns z.B. Kosten für Aufräumarbeiten und -entsorgung. Knicken z.B. Bäume, muss ich das selbst wegschaffen, da nur im sog. "Plus"-Paket versichert. Alle paar Jahre hat der Versicherungsfuzzi den Vertrag "auf den aktuellen Stand gebracht", tja, denkste. Wer seinen Vertrag überprüft, sollte auch daran denken, dass der Vertreter/Makler in der Regel jedes Jahr eine schöne Folgeprovision bekommt - kündigt der Versicherungsnehmer, tut das bei 4-stelligem Beitrag schon weh.

Zitat:

Knicken z.B. Bäume, muss ich das selbst wegschaffen, da nur im sog. "Plus"-Paket versichert. Alle paar Jahre hat der Versicherungsfuzzi den Vertrag "auf den aktuellen Stand gebracht", tja, denkste. Wer seinen Vertrag überprüft, sollte auch daran denken, dass der Vertreter/Makler in der Regel jedes Jahr eine schöne Folgeprovision bekommt - kündigt der Versicherungsnehmer, tut das bei 4-stelligem Beitrag schon weh.

Manche Versicherungsfuzzis freuen sich sehr, wenn solche Dackel ihre Verträge kündigen.

Gruß Wolfi

 

am 4. Januar 2011 um 12:22

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel

....... Alle paar Jahre hat der Versicherungsfuzzi den Vertrag "auf den aktuellen Stand gebracht", tja, denkste.......

Was ist denn ein Versicherungsfuzzi?

Gruß

Frank, der sich nicht sicher ist ob er statt "Chefdackel" nicht mal "Cheftrottel" schreiben sollte. :mad:

Zitat:

Original geschrieben von Chefdackel

 Wer seinen Vertrag überprüft, sollte auch daran denken, dass der Vertreter/Makler in der Regel jedes Jahr eine schöne Folgeprovision bekommt - kündigt der Versicherungsnehmer, tut das bei 4-stelligem Beitrag schon weh.

Bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein vierstelliger Betrag?

Du Träumer, da muss man das Komma in der Mitte der vier Ziffern weglassen, damit es stimmt...:rolleyes:

am 4. Januar 2011 um 12:35

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein vierstelliger Betrag?

Du Träumer, da muss man das Komma in der Mitte der vier Ziffern weglassen, damit es stimmt...:rolleyes:

Na ja, nicht jeder woht halt "nur" in einen schmucken Einfamilienhaus. :D

Gruß

Frank, der nicht genau weis, was so 100.000 qm Wohnfläche kosten. ;)

am 4. Januar 2011 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Zitat:

 

wenn schon, dann ist in einem Forum bitte mehreren zu helfen - dafür isses da.

Alles andere ist ein Chat.

Daher ist das Know-How bitte doch allen zur Verüfung zu stellen und nicht per "melde dich bei mir", vielen Dank.

Grüße

Schreddi

Hallo Schreddi,

hatte ich in meinem Beitrag schon Anfang Januar letzten Jahres getan, geht ja nur darum, falls diesen nicht jeder liest ;)

Bin gerne bereit allen zu helfen, sollte man auch im Golf4/Bora Forum hier bei Motortalk sehn smile

Gruß Roger, der gerne hilft, soweit es möglich ist

Da es in verschiedenen Bundesländern anscheinend unterschiedliche "Rechte & Pflichten" des Hauseigentümers bezgl. der Dach/Gehwegräumung gibt solltest du dich da ganz genau schlau machen !

 

So haben wir auch eine Dachlawine abbekommen (Schaden ~8.000 Euro). Das zahlt die Vollkasko mit allen Konsequenzen (VVD -> 300 Euro Selbstbeteidigung und Hochstufung). Die 300 Euro Selbstbeteidigung plus die evtl. höheren Versicherungskosten durch die Hochstufung wollten wir uns vom Vermieter wiederholen. Das ist in NRW anscheinend nicht so einfach ... wir werden sehen.

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