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Dachschaden (Delle) durch Ast vom Nachbar!!!
Hallo,
Mein Auto hatte ich heute auf dem Grundstück vom Haus meiner Freundin, vor der Eingangstür.
Neben ist ein Waldstück und einen Ast ist direkt auf dem Dach meines Autos gefallen -> Delle!!!!
Es kam so, weil manche Äste von Bäumen leider über den Wald-Grundstück stehen. Der Besitzer wurde sogar mehrmals von dem Vater meiner Freundin gemahnt, um diese Bäume zu fällen, da sie auch einen Gefähr für das Haus waren. Nun sollten sie auch demnächst von dem Forster gefällt werden (leider zu spät für die Delle).
Der Besitzer meinte damals, er sei gegen solche Fälle versichert.
Wie soll ich jetzt verfahren, damit er mir die Reparatur bezahlt ?
(Wir kennen den Namen und Anschrift des Besitzers des Waldstückes, aber nicht der Name seiner Versicherung. Ich gehe davon aus, daß er sie uns nicht sagen wird. Er öffnet sowieso nie die Tür etc...)..
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Letztlich aber auch die Frage ob der Besitzer schuldhaft gehandelt hat. Sprich waren die Bäume morsch? Wusste er dass da Äste bald abbrechen werden? Wenn nein wird es auf "höhere Gewalt" hinauslaufen -> deine Teilkasko.
Die Teilkasko wird den Schaden des TE nur dann regulieren, wenn hier ein Sturmereignis im Sinne der Vertragsbedingungen vorgelegen hat - sonst nicht.
Sollte dies nicht der Fall sein und der Baumeigentümer den Entlastungsnachweis (siehe mein letztes Posting unter 2.) erbringen können, bezahlt dem TE gar niemand seinen Schaden.
Er wird schlicht und einfach auf seinem Schaden sitzenbleiben!
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20 Antworten
Wenn es stürmisch war, melde den Schaden deiner Teilkaskoversicherung, die bezahlen dass und probieren sich den Schaden beim Eigentümer des Waldes evtl. wiederzuholen, eine eventuelle SB kannst Du dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Solltest Du keine TK haben oder es war kein Sturm, dann schreibst Du dem Eigentümer, dass Du Schadenersatz fordert, er ist bestenfalls mit einer Haus- und Grundbesitzer / Waldeigentümerversicherung gegen solche Schäden versichert.
Zitat:
Original geschrieben von TonyMM
(Wir kennen den Namen und Anschrift des Besitzers des Waldstückes, aber nicht der Name seiner Versicherung. Ich gehe davon aus, daß er sie uns nicht sagen wird.
Warum sollte er? Ein Baum ist kein Auto, Ansprüche hast du ggf. gegen den Besitzer des Baums, nicht gegen eine Versicherung zu richten. Lediglich bei Fahrzeugen gibt es die Ausnahme sich direkt an die Versicherung zu richten.
Letztlich aber auch die Frage ob der Besitzer schuldhaft gehandelt hat. Sprich waren die Bäume morsch? Wusste er dass da Äste bald abbrechen werden? Wenn nein wird es auf "höhere Gewalt" hinauslaufen -> deine Teilkasko.
Gruß Meik
Grundsätzlich haftet der Eigentümer eines Baumes für den z.B. durch abfallende Äste entstandenen Schaden - das "grundsätzlich" ist deswegen hervorgehoben, weil es zwei Ausnahmen gibt:
1. Naturereignise wie z.B. Orkan.
Hier herrscht höhere Gewalt vor, eine Haftung des Eigentümers scheidet aus.
2. Ferner haftet der Eigentümer des Baumes nicht, wenn der Schaden für ihn nicht vorhersehbar war.
Das ist dann der Fall, wenn eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung zweimal im Jahr - einmal im Zustand mit Laub und einmal im unbelaubten Zustand - vorgenommen wurde - und zwar von einem Fachmann.
Insoweit ist der Baumeigentümer zwar in der Nachweispflicht, kann er jedoch diesen Nachweis erbringen, haftet er nicht (eine Gefährdungshaftung für Bäume gibt es nämlich nicht).
Hierzu gibt es übrigens ein BGH-Urteil, so dass diese Dinge als unstreitig anzusehen sind.
Gehen wir davon aus, er würde haften:
@TE:
Zunächst einmal den Schaden feststellen lassen, Fotos anfertigen und in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag einholen.
Sodann die Ansprüche anmelden beim Eigentümer.
WENN er denn haften sollte, ist diese Haftung unabhängig davon, ob er versichert ist oder nicht.
Ggf. muss er den Schaden eben selbst bezahlen.
Tue das - und melde dich ggf. nochmals hier.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Letztlich aber auch die Frage ob der Besitzer schuldhaft gehandelt hat. Sprich waren die Bäume morsch? Wusste er dass da Äste bald abbrechen werden? Wenn nein wird es auf "höhere Gewalt" hinauslaufen -> deine Teilkasko.
Die Teilkasko wird den Schaden des TE nur dann regulieren, wenn hier ein Sturmereignis im Sinne der Vertragsbedingungen vorgelegen hat - sonst nicht.
Sollte dies nicht der Fall sein und der Baumeigentümer den Entlastungsnachweis (siehe mein letztes Posting unter 2.) erbringen können, bezahlt dem TE gar niemand seinen Schaden.
Er wird schlicht und einfach auf seinem Schaden sitzenbleiben!
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Wenn es stürmisch war, melde den Schaden deiner Teilkaskoversicherung, die bezahlen dass und probieren sich den Schaden beim Eigentümer des Waldes evtl. wiederzuholen, eine eventuelle SB kannst Du dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Das ist falsch. Twelferider hat es bereits richtig ausgeführt.
Stürmisch reicht nicht aus, es muss Sturm im Sinne der Bedingungen sein ggfs. mit Böen. Sturm bedeutet höhere Gewalt, da kann sich auch die Versicherung nichts vom Eigentümer des Baumes wiederholen. Die eventuelle SB bekommt er von niemandem erstattet, wenn höhere Gewalt vorlag.
Solltest Du keine TK haben oder es war kein Sturm, dann schreibst Du dem Eigentümer, dass Du Schadenersatz fordert, er ist bestenfalls mit einer Haus- und Grundbesitzer / Waldeigentümerversicherung gegen solche Schäden versichert.
Ob TK besteht oder nicht, ist völlig egal. Sturm führt zur TK, wenn kein Sturm kann man versuchen zivilrechtlich geltend zu machen. Erfolgsaussichten eher mager.
OK.
Habe Bilder gemacht.
Kostenvoranschlag von der Auto-Niederlassung geholt (meinte, man könnte es vielleicht mit einem "Dellen-Doktor" so daß die Kosten auf ca. 200 € bleiben..).
Brief (mit Bildern) an den Besitzer geht morgen früh per Einschreiben weg....
Werde berichten...;-)
Das ist nicht falsch. Ich weiss zwar nicht, was Euch das bringt Euch mit kleinkarierten Zitaten selbst zu beweihräuchern, aber wenn es stürmisch war und ich den Schaden meiner Versicherung melde, wird mir diese schon sagen ob Sturm im Sinne der Bedingungen geherrscht hat - das ist aber nicht die Aufgabe des Geschädigten vorher festzustellen, sondern die der Gesellschaft das zu belegen. Und wenn ich dem Eigentümer schon mehrmals gesagt habe, dass ich in seinen überwachsenden Bäumen eine Gefahr sehe und diese sich bei Sturm verwirklicht durch einen Schaden, dann habe ich Schadenersatzanspruch - das schreibst Du in deinem 2. Teil des seltsamen Zitates quasi selber.
Wird mir aber ehrlich gesagt hier zu Mühsam mich für alles und jedes rechtfertigen zu müssen, also überlasse ich Euch den Thread, der TE wird sich schon seine Meinung bilden...
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Das ist nicht falsch.
Doch es ist falsch - und zwar grundfalsch!
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Und wenn ich dem Eigentümer schon mehrmals gesagt habe, dass ich in seinen überwachsenden Bäumen eine Gefahr sehe und diese sich bei Sturm verwirklicht durch einen Schaden, dann habe ich Schadenersatzanspruch
Die erste Forenregel: Den Thread aufmerksam lesen und Zusammenhänge verstehen - dann antworten.
Der TE war bei seiner Freundin zu Besuch und hatte das Fahrzeug auf dem Grundstück der Freundin bzw. deren Eltern abgestellt.
Das hat der TE doch auch genau so geschrieben (Hervorhebungen von mir):
Zitat:
Original geschrieben von TonyMM
Mein Auto hatte ich heute auf dem Grundstück vom Haus meiner Freundin, vor der Eingangstür.
Es kam so, weil manche Äste von Bäumen leider über den Wald-Grundstück stehen. Der Besitzer wurde sogar mehrmals von dem Vater meiner Freundin gemahnt
Der TE hatte also dem Baumeigentümer gar nichts zu sagen - und hat dies folglich auch nicht getan.
Sofern der Vater der Freundin dem Eigentümer des Baumes bereits irgendetwas gesagt hat, so ist dies im Anspruchsverhältnis TE zu Baumeigentümer ohne Bedeutung in Bezug auf irgendwelche Ansprüche.
Der Vater der Freundin könnte in einem evtl. Prozess allenfalls als Zeuge aussagen - mehr aber auch nicht.
Dann nochmal die Aussage hier:
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Wenn es stürmisch war, melde den Schaden deiner Teilkaskoversicherung, die bezahlen dass und probieren sich den Schaden beim Eigentümer des Waldes evtl. wiederzuholen, eine eventuelle SB kannst Du dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Sofern Sturm im Sinne der Vertragsbedingungen geherrscht haben sollte, so scheidet eine Haftung des Baumeigentümers aus - wegen höherer Gewalt.
Wenn der Baumeigentümer nicht haftet, braucht er also auch nichts bezahlen - und zwar an niemanden - weder an die Kaskoversicherung eine Regressforderung, noch an den TE eine eventuelle Selbstbeteiligung - er haftet ja gar nicht!
Ergo ist diese Aussage schlicht und einfach falsch - was gibt es hieran zu diskutieren?
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
der TE wird sich schon seine Meinung bilden...
Davon ist wohl auszugehen................
@TE
Jetzt mal abwarten, wie der Baumeigentümer bzw. dessen Haftpflichtversicherung reagiert, dann meldest du dich ggf. nochmals hier.
so.... Brief war vorgestern zu Post weg (mit Einschreiben - kein "EInschreiben mit Rückschein, da ich Angst hatte, daß der Eigentümer den Brief einfach nicht animmt und deshalb als nicht zugestellt gilt etc....) und der Eigentümer des Waldstückes hat es seine Versicherung gemeldet, da die Versicherung mich heute anrief (AB).
Die Versicherung wartet jetzt auf meinen Brief, der von dem Eigentümer weitergeleitet wurde, und bat mich heute einen Kostenvoranschlag zu bekommen.
Ich war gerade bei dem Auto-Händler und es sind 3 Delle (ohne notwendige Nachlackierung), also Dellen-Doktor etc... Kosten ca. 500 €.
Habe es die Versicherung auf AB benachrichtigt....
..und warte jetzt was passiert...
(halte Euch auf das Laufende)
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
aber wenn es stürmisch war und ich den Schaden meiner Versicherung melde, wird mir diese schon sagen ob Sturm im Sinne der Bedingungen geherrscht hat -
Wäre das aber nicht "grober Unfug", da ich dann einen Schaden über meine eigene versicherung abrechne, obwohl weder ich noch meine Versicherung Leistungspflichtig bzw. schuldig sind?
Auch wenn ich in der TK nicht hochgestuft werden kann, so erfolgt dennoch eine registrierung eines schadens.
dies gilt es doch zu umgehen, solange ich selbst keinerlei schuld hier trage und ein tatsächlich haftbarer eigentümer vorhanden ist.
Oder sehe ich das falsch?
@Martin:
Vom Grundsatz her siehst du es nicht falsch.
Aber - siehe meine Ausführungen oben: Es kann u.U. schwierig werden, mit dem Schadenersatzanspruch beim Baumeigentümer.
Das Fahrzeug des TE ist jetzt fahrbereit, alles halb so wild - er kann noch eine Weile mit der Delle herumfahren, solange, bis die Haftungsfrage geklärt ist.
Ist das Fahrzeug aber z.B. nicht mehr fahrbereit und die Klärung der Haftungsfrage kann sich noch hinziehen, so macht es schon Sinn, die eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.
Einfach aus dem Grund, weil man da am schnellsten zu seinem Geld bzw. zum reparierten Fahrzeug kommt.
Die restlichen Ansprüche (die von der Kaskoversicherung nicht übernommen werden - also Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung usw.) kann man ja dann, nach geklärter Haftung, beim Gegner geltend machen.
Zitat:
Original geschrieben von TonyMM
so.... Brief war vorgestern zu Post weg (mit Einschreiben - kein "EInschreiben mit Rückschein, da ich Angst hatte, daß der Eigentümer den Brief einfach nicht animmt und deshalb als nicht zugestellt gilt etc....) und der Eigentümer des Waldstückes hat es seine Versicherung gemeldet, da die Versicherung mich heute anrief (AB).
Die Versicherung wartet jetzt auf meinen Brief, der von dem Eigentümer weitergeleitet wurde, und bat mich heute einen Kostenvoranschlag zu bekommen.
Ich war gerade bei dem Auto-Händler und es sind 3 Delle (ohne notwendige Nachlackierung), also Dellen-Doktor etc... Kosten ca. 500 €.
Habe es die Versicherung auf AB benachrichtigt....
..und warte jetzt was passiert...
(halte Euch auf das Laufende)
so es geht also weiter...
- Anruf von mir heute morgen bei der Versicherung.....
"alles ok. 500 € wären ok". Ich könnte das Auto reparieren lassen und sogar einen Abtrittserklärung machen, so daß die Rechnung von der Versicherung direkt bezahlt ist...er musste nur kurz bei seiner Zentrale chechen aber eso sollte es gehen, sagte er...
- Anruf von der Versicherung einige Minuten später: "es geht nicht, weil es am Wochenende Sturm war und ich sollte es mit meiner KFZ-Versicherung abwicklen lassen...."
Daraufhin sagte ich ihn, daß am Samstag Nacht noch keinen Sturm war und daß es eindeutig um einen morschen Ast lag....ich wußte nicht, daß diese Bäume so morsch wären.
Meine Freundin fügte noch hinzu, daß der Eigentümer es schon wusste, daß Ihre Eltern den Eigentümer schon darauf angesprochen hatten aber daß nichts unternommen worden war.
Ich sollte ihn alles schriftlich noch beschreiben und bestätigen daß es keinen Sturm war und daß es am morschen Ast lag...etc... (EMail sofort geschrieben und geschickt).
Er wollte kurz mit seiner Zentrale Rücksprache halten....
- Rückruf von der Versicherung: "OK, sie bezahlen den Schaden - aber nur aus Kulanz. Aus der Rechtssprechung stand eigentlich, daß wenn man wusste, daß die Bäume morsch sind, sollte man nicht darunter parken etc....wenn man es trotzdem tut hat man einen Mitschuld !!"
Ich fügte hinzu, daß ich es nicht wusste und daß ich ab dann jetzt nur noch an eine anderen Stelle parke....Termin für die Reparatur ist für Montag und ich hoffe,damit ist alles erledigt....
-> Aber was würde denn passieren, wenn die Versicherung auf Ihrem Recht bestehen würde, daß heßt ich hätte einen Mitschuld, da ich es wusste (oder von den Eltern meiner Freundin wissen hätten sollen)?
Hätte ich dann von der Versicherung nur einen Teil erstattet bekommen ? Hätte ich die Eltern meiner Freundin für das andere Teil verantwortlich machen sollen, weil sie es mir nicht gesagt hatten ????
Zitat:
Original geschrieben von TonyMM
-> Aber was würde denn passieren, wenn die Versicherung auf Ihrem Recht bestehen würde, daß heßt ich hätte einen Mitschuld, da ich es wusste (oder von den Eltern meiner Freundin wissen hätten sollen)?
Hätte ich dann von der Versicherung nur einen Teil erstattet bekommen ? Hätte ich die Eltern meiner Freundin für das andere Teil verantwortlich machen sollen, weil sie es mir nicht gesagt hatten ????
1. Möglichkeit: Es gab Sturm.
Siehe oben - niemand haftet - niemand bezahlt - wenn du eine Teilkasko hast, dann übernimmt diese den Schaden.
2. Möglichkeit: Es gab keinen Sturm.
Siehe wieder oben - wenn sich der Eigentümer des Baumes entlasten kann, müssen weder er noch seine Versicherung bezahlen, auch deine Teilkasko nicht - du bleibst auf dem Schaden sitzen.
Wenn sich der Eigentümer nicht entlasten kann, haftet er.
Eine Mithaftung deinerseits könnte man einwenden, wenn du selbst zugeben würdest, dass dir der schlechte Zustand des Baumes bekannt war und du dennoch darunter geparkt hast.
Eine Hinweispflicht der Eltern besteht grundsätzlich dir gegenüber nicht in Bezug auf den fremden Baum (etwas anders wäre es, wenn es sich hier um den Baum der Eltern der Freundin gehandelt hätte).
Hier wurde vermutlich deswegen seitens der Versicherung ein kulanter Weg eingeschlagen, weil du ebenfalls einen wirtschaftlichen Weg der Instandsetzung (Smart-Repair) gewählt hast.
Wärst du sofort zu einem Anwalt gerannt und der hätte eine Forderungslitarnei aufgestellt (Gutachten, Mietwagen, Anwaltsgebühren, Reparaturkosten etc. pp.) wären bei der Versicherung mit ziemlicher Sicherheit sofort die Rolläden für dich herunter gegangen und man wäre in eine umfangreiche und dezidierte Haftungsprüfung eingestiegen, an deren Ende du evtl. mit leeren Händen dagestanden wärst.
Danke für die Ausführliche Infos !
- Entlastung des Baumeigentümers: sie ist nicht möglich, da die Eltern schon mehrmals den Eigentümer auf die Gefährdung hingewiesen haben (leider nicht schriftich). Darüberhinaus ist die Forsterin auch von den Eltern meiner Freundin darüber informiert gewesen und sie wartet nur auf dem Einverständnis des Baumeigentümers um die Bäume zu fällen.
- Anwalt vs. Smart-Repair: Gut zu wissen !!! (und auch Glück, daß es mit einem Dellen-Doktor zu reparieren ist...
Noch eine Frage, wie wird eine Wertminderung ermittelt ? ich meine, wenn man es neu lackieren hätten müssen, sind dann Abschläge beim Wiederverkauf des PKWs wegen Verdacht auf Unfall etc... Hätte ich für diese Wertminderung Geld bekommen ? (also wenn es neu lackiert hätten müssen)...
...bzw. die zweite Frage, kann man auch auf einem neuen PKW-Teil, zum Beispiel Motorraumdeckel anstatt richten-neu lackieren bestehen, um eine Wertminderung des PKWs umgehen zu können ?