- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Darf Amt für öffentliche Ordnung daten weiter geben?
Darf Amt für öffentliche Ordnung daten weiter geben?
Hallo,
ich habe jemanden angezeigt, der halb vor meiner Tiefgarageneinfahrt stand. Es kam eine Rückfrage vom Amt
für öffentliche Ordnung, ob ich Anzeige erstatten möchte, dann bräuchten sie meine komplette Anschrift. Drei
Tage später klingelte der Angezeigte bei mir an der Haustür und hatte ein Schreiben mit meinem Namen und
meiner Anschrift.
Darf das Ordnungsamt überhaupt meine Adresse an Privatpersonen weitergeben? Das hätte ja auch böse für mich und meine Familie ausgehen können!
Bitte nur kompetente Antworten! Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mivo5 schrieb am 16. Oktober 2014 um 14:53:07 Uhr:
...und hat gefragt was das soll.
ob das der gls-paketbote war, dem ich letztens ans bein gepinkelt habe?
der faule hund, sah es nicht ein bei einsetzendem starkregen aus dem transporter zu steigen und bei mir zu klingeln um das paket abzuliefern, sondern fuhr einfach - während ich (hinter dem küchenfenster stehend, um zu gucken was das für ein verdellter transporter in der straße ist) zeitgleich eine email bekam das der empfänger nicht angetroffen wurde, das paket am nächsten tag in der filiale (12km umweg für mich!) hinterlegt wird...
...ein paar tage nachdem ich mich bei gls beschwert hatte, stand besagter paketbote bei mir vor der tür und beschwerte sich 'lautstark' (in mehr oder weniger gebrochenen deutsch) was das soll, was er nun für einen ärger hätte - ihm das aber scheißegal wäre wenn er gekündigt würde.
die ihm (wohl von gls) ausgehändigte liste mit adressen von leuten die sich wohl beschwert hatten war beachtlich.
noch bevor der wieder in seinem transporter saß, hatte ich schon das telefon in der hand und bei gls angerufen um mich für den hausbesuch zu 'bedanken'....seitdem hab ich den kerl nichtmehr gesehen ^^
Ähnliche Themen
24 Antworten
Im Verwarngeld / Bußgeldbescheid bist Du als Zeuge / Anzeiger aufgeführt im Anhörungsbogen den der Beschuldigte bekommt.
Stimme Kai zu.
Anzeige nicht anonym, also bist du der Zeuge und wirst benannt.
Ohne Zeuge wäre der Verstoß auch schwer zu ermitteln.
Vielen Dank für eure Antworten.
Fehlt nur das Wort *DENUZIANT* ...
Ok, man sollte dem TE zu gute halten, dass er keine Erfahrung mit Anzeigen hat, sonst wüsste er, dass ein Zeuge IMMER genannt wird.
*IRONIEMODUS ON*
Und ... so lange der "Gegner" niemanden bedroht, muss man einfach mit der Tatsache leben, dass er irgendwann mit seiner gesamten Sippschaft vor der Türe steht ... Für diesen Zweck sollte man auch immer ein "Gastgeschenk" bereit halten. Könnte ein Baseballschläger sein, eine Schreckschußwaffe oder eine Kiste Pralinen. Für Muslime wäre eine Kiste Wein sicherlich das passende Geschenk ...
*IRONIEMODUS OFF*
... ich bin dann schon mal Geschenke besorgen ... HIMMEL!
Im Anhörungsbogen steht:
"Sehr geehrter Herr Falschparker,
gegen sie wird ein Ermittlungsverfahren
wegen Blockierens einer Einfahrt §xyz (Tatvorwurf und Tatzeit)
in Staße, Ort, Zeit angezeigt durch (Tatort)
mivo5, Straße, Ort (zum Nachteil von)
geführt, zu welchem sie gehört werden sollen."
Und dann kommt detailierter Text. Daher hat der angezeigte auch deine Adresse.
Im Rahmen der Akteneinsicht wäre der Anzeigeerstatter auch festzustellen gewesen.
Interessant wäre doch nun auch noch zu erfahren, wie das "Gespräch" weiter verlaufen ist. Hat der Typ "nur" geklingelt? Hat er gedroht? Hat der TE ihn zum Kaffeekränzchen eingeladen?
Bisher wissen wir nur, dass der Angezeigte geklingelt hat. Das lässt doch Spekulationen und Vermutungen zu viel Raum.
Die Frage des TE ist ja eigentlich bereits beantwortet. Dennoch wäre es interessant zu erfahren wie es weiter ging. Schließlich sind wir neugierig. Vielleicht gibt es ja auch ein Gerichtsurteil des EuGH dazu?
Der angezeigte hat geklingelt, hat den TE angeschrien, wie er ihn anzeigen konnte usw. Der TE hat zurückgeschrien. Drohungen wurden in beide Seiten ausgetauscht und es wurde sich unversöhnlich getrennt. To be continued...
Warst du dabei oder guckst du zu viele "ungesunde" TV Sendungen???
Stimmt wahrscheinlich war der Angezeigte ganz sachlich und hat sich entschuldigt. Der TE hat ja geschrieben, dass es offensichtlich nicht schlimm für ihn und seine Familie ausgegangen ist.
Zitat:
@Bootsmann22 schrieb am 16. Oktober 2014 um 12:40:25 Uhr:
Fehlt nur das Wort *DENUZIANT* ...
Ok, man sollte dem TE zu gute halten, dass er keine Erfahrung mit Anzeigen hat, sonst wüsste er, dass ein Zeuge IMMER genannt wird.
*IRONIEMODUS ON*
Und ... so lange der "Gegner" niemanden bedroht, muss man einfach mit der Tatsache leben, dass er irgendwann mit seiner gesamten Sippschaft vor der Türe steht ... Für diesen Zweck sollte man auch immer ein "Gastgeschenk" bereit halten. Könnte ein Baseballschläger sein, eine Schreckschußwaffe oder eine Kiste Pralinen. Für Muslime wäre eine Kiste Wein sicherlich das passende Geschenk ...
*IRONIEMODUS OFF*
... ich bin dann schon mal Geschenke besorgen ... HIMMEL!
Neugierig? Gibts Abhilfe: Bunte, Bild, Gala, etc...
Auf wen oder was soll ich neugierig sein? Mein bevorzugter Lesestoff setzt sich aus anderen Zeitschriften zusammen von denen ich eine Zeitschrift z.B. bereits vom ersten Heft 1978 abonniert habe und daraus eine Menge Wissen ziehe.
Und Nein, es ist nicht die ADAC Motorwelt oder ähnliches.