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Darf das KFZ am Zweitwohnsitz angemeldet sein?

Themenstarteram 14. September 2013 um 18:17

Hallo,

ich habe heute einen Brief vom Landkreis bekommen, dass ich mein Fahrzeug nach §13 Abs. 3 FZV ummelden muss. Ich bin seit etwa 1,5 Jahren hier mit Hauptwohnsitz gemeldet. Das Auto ist noch an meinem Zweitwohnsitz angemeldet (die Anmeldung erfolgte, als es noch der Erstwohnsitz war).

Ist das richtig, dass das Auto umgemeldet werden muss? Bei einem vorherigen Umzug (nach 1.3.2007) wurde mir bei der Meldebehörde mitgeteilt, dass ich das Fahrzeug nicht ummelden muss, wenn der Zulassungsort zumindest noch mein Zweitwohnsitz ist. Dass eine Neuanmeldung nur am Erstwohnsitz geschehen kann ist mir bewusst.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Trixiemixieminze

Schau einfach mal rein !

§ 13 (1) Ziff 1 FZVO bei Verlegung

des 2. Wohnsitzes

in einen anderen Zulassungsbezirk

Dieses Gesetz gibt es nicht. Und wenn du die FZV meinen solltest, komplett falscher Bezug. Aber die Trollerei wird auch in Kürze sein Ende nehmen. Es sind schon andere hier wegen überflüssigem Spam gegangen und die glaubten, sie könnten hier Belehrungen darüber ausbringen...

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Das Fahrzeug ist dort anzumelden, wo man seinen im Ausweis eingetragenen Wohnsitz hat. Da beist die Maus den Faden nicht ab. ;)

Wenn Du dem nicht nach kommst, könnte es sogar bis zur zwangsweisen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, wenn Du der Ummeldepflicht nicht nach kommst.

Aber es ist ja in der Mache, dass dies geändert wird. Jedoch wirst Du wohl nicht mehr, in diesem Fall, in den Genuss kommen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Das Fahrzeug ist dort anzumelden, wo man seinen im Ausweis eingetragenen Wohnsitz hat.

Nö. Das gilt erstens mal nur für Fahrzeuge, die privat auf eine natürliche Person zugelassen werden und außerdem gibt's Bestandsschutz für Fahrzeuge, die noch nach StVZO zugelassen wurden vor Einführung der FZV...von daher müsste das für den TE erstmal geklärt sein.

@TE: grds. schon am Hauptwohnsitz aber es gibt wie gesagt Ausnahmen. Wann wurde dein Fahrzeug denn auf dich und den Zweitwohnsitz zugelassen?

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Das Fahrzeug ist dort anzumelden, wo man seinen im Ausweis eingetragenen Wohnsitz hat.

Nö. Das gilt erstens mal nur für Fahrzeuge, die privat auf eine natürliche Person zugelassen werden und außerdem gibt's Bestandsschutz für Fahrzeuge, die noch nach StVZO zugelassen wurden vor Einführung der FZV...

Das trifft ja hier nicht zu

Themenstarteram 14. September 2013 um 19:21

Die Zulassung auf mich erfolgte nach Einführung der FZV. Das könnte auch erklären, warum ich damals die Aussage vom Einwohnermeldeamt bekommen habe. Die Zulassung des damaligen Fahrzeugs fand nämlich vor Einführung der FZV statt und damit bestand wohl besagter Bestandsschutz.

Dann in der Tat kein Bestandsschutz und die Aufforderung ist korrekt :)

Themenstarteram 14. September 2013 um 19:27

Danke fürs Aufschlauen. Droht mir denn irgend ein Buß- oder Verwarngeld? Im Schreiben vom Landkreis ist diesbezüglich nichts erwähnt.

Die Kreise machen es manchmal wie sie wollen.

Inzwischen gilt: Angemeldet muss man sein wird der Lebensmittelpunkt ist also wo man die meiste Zeit im Jahr ist.

- Abwesenheit durch Studium usw mal ausgenommen

... so zumindest kenne ich es.

Melderecht ist aber was anderes als Zulassungsrecht.

@eaglo: theoretisch (und oft genug auch praktisch) geht das über Zwangsgeld bis hin zur Zwangsentstempelung. Von daher solltest du es einfach machen, da kommst du deutlich günstiger weg ;)

am 15. September 2013 um 18:42

Niemand macht was er will! Das Melderechtsrahmengesetz gibt hier klare Vorgaben! Die dürfen nicht umgangen werden...nur mal so nebenbei...:cool:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Die Kreise machen es manchmal wie sie wollen.

Inzwischen gilt: Angemeldet muss man sein wird der Lebensmittelpunkt ist also wo man die meiste Zeit im Jahr ist.

- Abwesenheit durch Studium usw mal ausgenommen

... so zumindest kenne ich es.

Wie man es will, wird es sicherlich nicht gemacht. Es ist richtig, dass man sich dort anmeldet, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. ;)

Hmmmm,

ich hatte jahrelang den Lebensmittelpunkt an Ort A (dort war ich aber nur am Wochenende und im Urlaub) und die überwiegende Zeit habe ich mich am Arbeitsort B aufgehalten (mit Zweitwohnung etc.). Meinen Erstwohnsitz habe ich aber am Arbeitsort B angemeldet, einfach aus dem Grund, dass ich mich dort an den Werktagen aufgehalten habe und somit dort auch Behördengänge besser erledigen konnte. Auch das Auto war auf Ort B angemeldet.

Steuerlich (Zweitwohnsitz absetzen, Heimfahrten absetzen) war das nie ein Problem, somit muss der (steuerliche) Lebensmittelpunkt nicht am Hauptwohnsitz sein...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Hmmmm,

ich hatte jahrelang den Lebensmittelpunkt an Ort A (dort war ich aber nur am Wochenende und im Urlaub) und die überwiegende Zeit habe ich mich am Arbeitsort B aufgehalten (mit Zweitwohnung etc.). Meinen Erstwohnsitz habe ich aber am Arbeitsort B angemeldet, einfach aus dem Grund, dass ich mich dort an den Werktagen aufgehalten habe und somit dort auch Behördengänge besser erledigen konnte. Auch das Auto war auf Ort B angemeldet.

Steuerlich (Zweitwohnsitz absetzen, Heimfahrten absetzen) war das nie ein Problem, somit muss der (steuerliche) Lebensmittelpunkt nicht am Hauptwohnsitz sein...

Mit Lebensmittelpunkt ist der Ort gemeint, an dem man sich in der überwiegenden Zeit aufhält, nicht dort wo man sich am wohlsten fühlt. :p

Zitat:

Original geschrieben von -=eaglo=-

Danke fürs Aufschlauen. Droht mir denn irgend ein Buß- oder Verwarngeld? Im Schreiben vom Landkreis ist diesbezüglich nichts erwähnt.

Wie schon geschrieben, schlimmstenfalls könnte es bis zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung kommen.

Die Vorgehensweise hängt von zuständigen SVA ab.

Ein Freund von mir macht das grad ähnlich. Er wohnt in Ort A überwiegend, hat da auch seinen Hauptwohnsitz. In Ort B ist er nur für Urlaub und am Wochenende. Das Auto ist aber an Ort B gemeldet, weil die Steuern da günstiger sind. Vielleicht sollte ich ihn mal darauf ansprechen...

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