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Darf der Gebr. der Verkauft ist nicht mehr viele KM neu dazu bekommen ?hallo,

Opel Vectra C
Themenstarteram 27. Mai 2006 um 17:21

hallo,

 

ich hab mal eine Frage...ich hab mir ein neues Auto bestellt...und muss mit einem jetzigen aber noch Fahren...und da ich ca. in der Woche 700 KM fahren muss...kommt jetzt mein FOH damit das ich jetzt möglichst nicht mehr drauf fahren darf...weil sonst müsste ich eine PreisReduzierung mit machen...

darf der das eigentlich ? obwohl ich es viele mal gesagt habe...das ich ca. in der woche 700 KM fahre...!

wie sieht die Rechtlage aus? was wäre eine Lösung ?

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36 Antworten

Wie lang wartest Du denn schon auf dein Fahrzeug? War der Liefertermin bereits schon?

Ich finde es aber von deinen FOH eine Frechheit hoch 10!

Glaub den würde ich was erzählen... Will der keine Autos mehr verkaufen?

Servicewüste Deutschland sag ich nur...

Wie und ob es eine genaue Regelung gibt, weiß ich nicht.

Mfg

W!ldsau

am 27. Mai 2006 um 18:25

Hallo,

normalerweise wird im Kaufvertrag, eine ca km-Angabe des zum „Inzahlungnahme vereinbarten Gebrauchtwagens“, zum Übergabetag, dokumentiert.

Wenn diese dann nicht wesentlich abweicht (bei Übergabe des Gebrauchtwagens) kann auch keine Minderung des vereinbarten Betrages geltend gemacht werden.

Verstanden? :confused: Nein? Dann noch mal lesen! :D

Gruß Robinsohn

am 27. Mai 2006 um 18:26

Ich habe meinen Fiat verkauft, bevor mein Signum kam.

Da sich die Lieferung ein paar Tage hingezogen hat, habe ich einen Leihwagen vom FOH bekommen, damit ich auf meinem Fiat keine km mehr dazu bekomme.

Und das obwohl ich den Fiat an jemand ganz anderen verkauft habe.

Wenn die Verspätung der Lieferung deinem OH (F ist er ja nicht) anzurechnen ist, kann er nicht von Dir verlangen, den Wagen stehen zu lassen.

Themenstarteram 28. Mai 2006 um 20:01

ja der ist mit 34TKM im Kaufvertrag angegeben....jetzt sind es aber mittlerweile schon 34TKM ....und der Liefertermin des neuwagens hat sich ca. um einen monat verschoben...

ach das ist schon wieder alles mist...könnt mich ärgern

am 28. Mai 2006 um 20:13

Wenn sich der Liefertermin verschiebt ist es nicht Deine Schuld.

Es ist zwar auch nicht die Schuld des OH, aber er kann Dir keine solchen Daumenschrauben anlegen.

Da hat er eben Pech gehabt.

Zitat:

....und der Liefertermin des neuwagens hat sich ca. um einen monat verschoben...

Wenn sich der Liefertermin verschiebt ist es nicht Deine Schuld.

Lass Dich doch nicht von Deinem F? OH einschüchtern,

und fahr mit Deinem jetzigen weiter.

Dein F? OH hat doch den Termin nicht eingehalten.

Auf keinen fall mehr bezahlen.

Für hartnäckige F? OH gibt es auch Rechtsanwälte.

Gruß Börny53

Ich würde diesen F(iesen) OHmal fragen, ob er gedenkt, einen offenbar guten Kunden zu verlieren (wenn Du Dir schon alle 18 Monate ein neues Auto kaufst, müsstest Du hofiert werden wie ein König). Lies dem mal richtig die Leviten, damit er in der heutigen Zeit ankommt. Was macht das schon, ob ein Gebrauchter 34 oder 37 Tkm weg hat. Er wird ihn trotzdem gleich auspreisen. Noch beschämender ist allerdings der Grund: LIEFERVERZUG!!!

Mann, Mann, Mann, Leute gibts....

am 29. Mai 2006 um 6:16

Re: Darf der Gebr. der Verkauft ist nicht mehr viele KM neu dazu bekommen ?hallo,

 

Zitat:

Original geschrieben von Signum19der2te

hallo,

 

ich hab mal eine Frage...ich hab mir ein neues Auto bestellt...und muss mit einem jetzigen aber noch Fahren...und da ich ca. in der Woche 700 KM fahren muss...kommt jetzt mein FOH damit das ich jetzt möglichst nicht mehr drauf fahren darf...weil sonst müsste ich eine PreisReduzierung mit machen...

ganz easy !

er soll dir für die übergangszeit ein vorführer geben !!

schau aber das der wagen "schelchter" motorisiert ist als dein neuer, sonst ist die freude am neuen nur halb so groß. ;);)

gruß, joe

am 29. Mai 2006 um 6:20

Re: Re: Darf der Gebr. der Verkauft ist nicht mehr viele KM neu dazu bekommen ?hallo,

 

Zitat:

Original geschrieben von joe diese´l

ganz easy !

er soll dir für die übergangszeit ein vorführer geben !!

schau aber das der wagen "schelchter" motorisiert ist als dein neuer, sonst ist die freude am neuen nur halb so groß. ;);)

gruß, joe

Wenn er schon wegen der KM rumzickt, wird er sicher keinen Vorführwagen rausrücken. Soweit waren wir weiter oben schon.

Re: Darf der Gebr. der Verkauft ist nicht mehr viele KM neu dazu bekommen ?hallo,

 

Zitat:

Original geschrieben von Signum19der2te

darf der das eigentlich ? obwohl ich es viele mal gesagt habe...das ich ca. in der woche 700 KM fahre...!

wie sieht die Rechtlage aus? was wäre eine Lösung ?

Servus!

Ich würde mir dieses "kundenfreundliche" Statement deines Händlers umgehend schriftlich geben lassen - einschl. der von ihm zu titulierenden Minderung des Gebrauchtwagenwertes. Sollte er dann immer noch auf eine Minderung bestehen, erläuterst Du ihm, dass dieses Schreiben mit einer Kopie Deines Kaufvertrages sowie einer Kopie Deines vor 18 Monaten gekauften Siggis an die Adam Opel AG (nicht Kundencenter!) z.Hd. der Geschäftsleitung geschickt wird und Du den Sachverhalt schildern wirst (Bei einer AG muss ein solch adressiertes Schreiben IIRC dann auch tatsächlich an die Konzernleitung oder zumindest der Geschäftsführung vorlegt werden - korrigiert mich wenn ich falsch unterrichtet bin!).

Du kannst ja nachweisen, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarte KM-Leistung Deines Siggis von Dir eingehalten wurde und Du somit nicht vertragsbrüchig geworden bist. Sollte diese Androhung nichts ändern, zieh es durch! Das Ganze dann als Kopie an Deinen Händler und ggf. Deine Rechtschutzversicherung - und nach Empfang des neuen Caravans sofort einen anderen Händler = einen FOH suchen!

Das ist aber MEINE Meinung und MEIN Vorschlag als Rechtslaie! Wie die tatsächliche Rechtslage aussieht, müssen Dir die Spezialisten hier im Board sagen. Ich meine gehört zu haben, dass es für Liefertermine die nicht 100% fix im Vertrag zugesagt wurden gewisse Spielräume (= Verzögerungsfristen) gibt. Wie es sich dann rein rechtlich mit der Inzahlungnahme Deines Siggis verhält weiß ich nicht. Wobei hier ein kurzer Anruf bei Deiner Rechtschutzversicherung oder dem ADAC Klärung bringen könnte.

Grüsse Andy

PS: Meine Erfahrung im Bauwesen zeigt, dass alles anders wird, sobald Rechtsverdreher, ääh Rechtsanwälte und unsere ultraliberalen deutschen Richter sich mit Dingen beschäftigen, wovon sie keine Ahnung haben... :D

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 10:33

egal wie man es macht...man ist zum schluss immer der verlierer...

wenn ich mein Auto dort auch zur insp hinbringe...ist das ja auch mist...

wer weiß nie was dann alles unbedingt gemacht werden müsste...

Hey, nicht so depressiv bitte!!!Es jibbet bestimmt auch noch andere Händler, die das F am beginn verdient haben bzw. sich verdienen. Ich habe auch wenige Wochen nach dem Erwerb meines Pampers-Bombers die Werkstatt gewechselt und fühle mich seither rundum gut versorgt...

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 13:25

naja warten wir es ab....die entscheidung läuft...ich halt euch auf dem laufenden....

Ich denke mal, dass du eine Bestätigung mit dem eigentlichen Liefertermin bekommen hast ... oder !!

Dann ist die Rechtslage lt. BGB ganz einfach. Du hast einen bestätigten Termin, den der Händler nicht einhalten kann ..... punktum.

Somit kannst du Ihn in Lieverferzug setzen und Ihm alle dir durch die Lieferverzögerung entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Das bedeutet, die Rechnung für eine etwaiige Inspektion und die Minderung des Preises an deinem jetzigen Siggi kannst du Ihm gleich wieder in Rechnung stellen.

Das solltest du ihm mal ruhig aber bestimmt vortragen.

Gruß

V2

 

P.S. Ich hatte mit meinem FOH in dieser Hinsicht noch nie Probleme. Meine Autos, die ich in Zahlung gegeben habe, wurden mit dem Km-Stand bewertet mit dem ich zur Preisverhandlung vorgefahren bin (damals kamen dann pro Woche immer noch 500 km drauf).

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